Protocol of the Session on September 21, 2023

es vor allen Dingen an die Schulen im Einzelfall auch herantragen. Das wird die Aufgabe für die nächsten Monate und Jahre sein.

Vielen Dank. Nun steht an Mikrofon 7 Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion; bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich habe Ihnen gerade bezüglich der digitalen Lernmodule interessiert zugehört. Von 63 haben Sie gesprochen. Sie sind zum Selbstlernen geeignet. Bei Bedarf soll auch der Unterrichtsausfall – ich möchte darauf hinaus – gelindert werden.

Wir haben gerade in der Debatte darüber gesprochen. Wir sehen den größten Unterrichtsausfall leider aktuell im ländlichen Raum, wo der Lehrermangel am größten ist. Wir stehen vor der Herausforderung, dass wir dort die größten weißen Flecken – auch in Leipzig, werte Kollegin Neuhaus-Wartenberg – haben. Vor dem Jahr 2024 kommt bei uns im Stadtgebiet das Glasfaser nicht an die Schulen. Wir müssen also durch dieses Schuljahr irgendwie mit langsamem Internet kommen.

Meine Frage lautet: Wie sollen die digitalen Lernmodule – gerade mit Blick auf die Minderung des Unterrichtsausfalls – ihre Wirkung entfalten, wenn wir diese Probleme haben?

Natürlich kann man die digitalen Lehr- und Lernmethoden und vor allen Dingen die Selbstlernmodule nur dort anwenden, wo entsprechendes Internet zur Verfügung steht. Die Frage lautet aber: Braucht man für jedes Modul zwingend den großen, breitbandigen Anschluss oder ist weniger ausreichend?

Wir müssen große Anstrengungen unternehmen. Es liegt nur zum Teil in meiner Macht, dass die Schulen angeschlossen werden. Wir schaffen mit Blick auf das Thema Selbstlernen durchaus die Möglichkeit, dass an anderen Orten als an der Schule gelernt werden kann. Das bieten diese Selbstlernmodule als Möglichkeit an.

Wenn man sich die aktuellen Zahlen anschaut – zumindest ist das der Stand vom Sommer dieses Jahres –, dann sind nach derzeitigem Stand 47 % der sächsischen Schulen mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet. Weitere 38 % sollen bis zum Jahr 2025 angeschlossen werden – also in einer überschaubaren Zeit. Weitere 12 % sollen entsprechend später durch geförderte Ausbauvorhaben oder den privatwirtschaftlichen Ausbau angeschlossen werden. Von 3 % der Schulen – ich nenne einmal alle Zahlen – haben wir derzeit keine Erfassung vornehmen können, weil keine Rückmeldungen eingegangen sind, wie dort der Stand ist.

Wir haben schon knapp die Hälfte erschlossen beziehungsweise werden sie in den nächsten zwei Jahren erschließen. Das ist ein Zwischenstand, der vielleicht noch nicht 100 % zufriedenstellend ist; aber wir sind auf einem guten Weg.

Wir haben unser landeseigenes Programm, mit dem wir Schulen noch einmal ganz gesondert und gezielt unterstützen. Es umfasst 21,8 Millionen Euro. Wir haben damit auch das Ziel für das Jahr 2025 ausgegeben, dass bis dahin alles angeschlossen werden soll. Ich hoffe, dass uns das gelingt. Digitalisierung funktioniert natürlich ohne den Anschluss nicht.

In der Zwischenzeit muss man schauen, inwieweit diese Selbstlernmodule bei einer etwas niedrigeren Internetanbindung verwendbar sind. Wenn sie nicht verwendbar sein sollten, dann fallen sie erst einmal als Lern- und Lehrmittel aus, was im Einzelfall zu bedauern ist.

Vielen Dank. Nun ist Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, Fraktion DIE LINKE, an Mikrofon 1 an der Reihe.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch Ihnen, Herr Staatsminister, für die Ausführungen am Anfang.

Ich möchte gern noch einmal etwas zu den Lernmodulen fragen. Ich stelle es mir so vor, dass in den Modulen nach unterschiedlichen Leistungsniveaus, Lernwegen und Möglichkeiten irgendwie differenziert wird. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler davorsitzt, dann müssen sie anhand ihrer Art und Weise und des eigenen Lernstandes irgendwie in der Lage sein, dort Dinge zu tun.

Ich frage mich erstens: Wie werden diese Lernmodule in den sächsischen Lehrplan eingebettet? Zweitens: Wer kümmert sich darum, dass die Lernmodule genauso funktionieren – wir sind ja große Verfechter des sächsischen Lehrplans – und miteinander funktionieren? Drittens noch eine nachgestellte Frage: Wie viel kostet uns das als Bundesland? Können Sie ungefähr sagen, was das für die Zukunft bedeutet?

Erst einmal freue ich mich, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie große Verfechter des sächsischen Lehrplans sind; ich werde zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.

Um sich diese Selbstlernmodule oder Lernmodule ein Stück weit vorzustellen, schauen wir uns einmal den Bereich Oberschule an. Dort haben wir zum Schuljahresstart eine Vielzahl an Modulen ans Netz gebracht. Zu einem bestimmten Thema wird eine Aufgabenstellung bzw. ein Lerninhalt dargestellt, den sich erst einmal alle Schülerinnen und Schüler über verschiedene Möglichkeiten aneignen sollen. Ich hatte es ausgeführt. Es gibt Videodateien, Audiodateien, Animationen oder andere Selbstlernmöglichkeiten.

Zum Beispiel werden den Schülerinnen und Schülern Texte vorgegeben. Darüber hinaus gibt es gerade bei den Oberschülern weitere, vertiefende Angaben bzw. Fragestellungen. Schauen wir uns beispielsweise die Realschüler an. Wenn man sich im Realschulgang befindet, dann hat man diese oder jene Vertiefungsmöglichkeiten. Das steht den Hauptschülerinnen und -schülern grundsätzlich offen. Wenn sie sagen, dass sie sich an das Thema heranwagen

und ein bisschen in die Vertiefung gehen möchten, dann können sie das tun. Es gibt bei vielen Modulen ebenso Zusatzwissen, das erlangt werden kann.

Je nachdem, wie die Schülerin oder der Schüler mit dem Thema zurechtkommt, hat sie oder er die Möglichkeit, vertieftes Wissen zu aggregieren. Es besteht die Hoffnung, dass man mit den neuen Möglichkeiten, die dort gegeben sind, Interesse weckt. So hat die Schülerin oder der Schüler verschiedene Möglichkeiten, entsprechend ihres oder seines Leistungsstandes zu agieren.

Wir sind noch nicht ganz dort angekommen, wo wir in der Zukunft sein wollen. Es geht um die sogenannten intelligenten tutoriellen Systeme. Dort würde das aus der KI heraus reproduziert werden. Dann wird mit Hilfe der Algorithmen feststellt, welchen Leistungsstand der Nutzer oder die Nutzerin des Programms hat. Das betrifft die Weiterentwicklung dieser Module. Wir sind dabei – federführend mit den Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern –, das für die KMK und für alle Bundesländer zugänglich zu machen. Das ist noch ein bisschen Zukunftsmusik.

Was die Kosten betrifft, bitte ich um Nachsicht. Diese Angaben habe ich jetzt nicht präsent. Das würden wir aber – das wäre mein Angebot – dem Bildungsausschuss zukommen lassen. Was hat es gekostet? Was werden die weiteren Entwicklungen sein? Wir wollen nicht mit den derzeit verfügbaren 63 Modulen aufhören.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun folgt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Melcher an Mikrofon 3, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Lieber Herr Staatsminister, ich möchte gern noch einmal auf die Lernmodule eingehen, aber im DaZBereich. Mit Blick darauf haben wir insbesondere in der ersten Etappe des DaZ-Unterrichtes eine sehr große Leistungsspanne in den Klassen vorliegen. Inwieweit können dort diese Lernmodule unterstützend tätig sein? Vielleicht können Sie auch ausführen, inwieweit sich im Hinblick auf die Alphabetisierung Module in der Entwicklung befinden oder sogar schon an den Start gehen.

Vielen Dank.

Wir haben bereits im vergangenen Schuljahr damit angefangen, weil wir bei der Gruppe der ukrainischen Schülerinnen und Schüler gemerkt haben, dass wir dort an unsere Grenzen kommen – sowohl räumlich als auch mit Blick auf die Lehrkräfte. Wir haben entschieden, die erste Etappe der DaZ gezielt mit Selbstlernmodulen zu unterstützen.

Wir haben mit der Firma Minticity einen guten Partner gefunden, wie wir finden, der mustergültige Angebote bereithält und ein komplettes Selbstlernen ermöglichen. Das ist jetzt ausgerollt. Wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, dann sind es bis zu 10 000 Lizenzen, die dort vergeben werden können, um den Schülerinnen und Schülern

genau diese Möglichkeit zu eröffnen, mit Selbstlernmodulen Deutsch als Zweitsprache zu erlernen.

Die Rückmeldungen, die wir bekommen, sind positiv, sodass wir überlegen, das stärker auszurollen. Das Thema Migration – und damit auch der Druck auf das sächsische Bildungssystem – wird wahrscheinlich in nächster Zeit nicht nachlassen, sodass wir diese guten Erfahrungen nutzen können, um gerade die erste Phase des Deutschlernens ein Stück weit zu vereinfachen. Das ist ein guter Weg, um die Digitalisierung einsetzen können.

Was ich noch nicht ganz überschauen kann, ist die Frage, inwieweit das auch bei der Alphabetisierung eine Rolle spielt. Wir haben es hierbei ganz oft mit der Situation zu tun, dass Menschen mehr mit Schamgefühl und Ähnlichem unterwegs sind. Das ist die erste Hürde, die wir überwinden müssen. Man muss sich den Problemen stellen und sagen, man möchte dem nähertreten. Gerade zu Beginn braucht man wahrscheinlich eine individuelle persönliche Betreuung.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Möglichkeiten gibt, in die Alphabetisierung einzutreten. Wir alle wissen – vor Kurzem fand der Weltalphabetisierungstag statt –, dass es in unserer Gesellschaft eine erhebliche Grauzone oder graue Zahl an Menschen gibt, die zumindest funktionale Analphabeten sind. Wir sollten auch dort etwas tun. Wenn sich Möglichkeiten aus den Erfahrungen heraus ergeben, dann werden wir das auch in dem Bereich nutzen. Dazu werden wir sicherlich mit den Volkshochschulen, die dort zum Beispiel ein zentraler Partner sind, die Gespräche suchen.

Nun folgt Frau Kollegin Friedel an Mikrofon 3, bitte schön.

Vielen Dank! Ich möchte noch einmal kurz zurück zum Digitalpakt kommen, den wir in Sachsen durch die unkomplizierte Weitergabe der Mittel sehr schnell umsetzen konnten. Das, was den Schulen und Schulträgern immer ein bisschen die Sorgenfalten auf die Stirn treibt, ist folgendes Thema: Was passiert nach der Investition, also Wartung, Ersatzinvestition, Administration? Wie sieht dazu die Perspektive der Zusammenarbeit aus?

Das ist ebenfalls ein Thema, welches uns umtreibt. Wenn man in den Gesprächen mit den kommunalen Verantwortungsträgern ist, ist das auch das Erste, was an allen Stellen von den Bürgermeistern und Landräten immer wieder vorgetragen wird.

Wir haben darauf in einem ersten Schritt reagiert. Das SMK hat gemeinsam mit dem SMF und den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung hinsichtlich der Förderung gerade im Hinblick auf diese Administrationskosten getroffen. Wir haben eine Vereinbarung getroffen, die zunächst einmal nur bis zum Jahr 2025 gilt.

Wie das bei Kompromissen immer so ist: Man muss damit leben. Ich finde, das ist schon mal ein Fortschritt. Es werden nicht alle Wünsche erfüllt, aber zumindest haben wir

erstmal einen Fahrplan, mit dem wir eine gewisse Verantwortung der Schulträger deutlich gemacht haben. Es ist wichtig, dass auch die Schulträger die Notwendigkeit begreifen und digitale Endgeräte nicht in den Schränken verstauben, sondern diese tatsächlich ausgereicht und genutzt werden. Diesbezüglich sind viele Schulträger bereits auf einem guten Weg; den einen oder anderen müssen wir noch ein Stück weit ermutigen – um es einmal so zu formulieren –, dort auch tätig zu werden.

Was immer wieder gespiegelt wird, ist das große Thema Fachkräfte, sprich, dass besonders die großen Schulträger, die eine größere Anzahl von Geräten zu betreuen haben, immer wieder vor die Situation gestellt werden und sagen, dass sie die Menschen nicht haben, um die entsprechenden Tätigkeiten auszuführen. Dann kommt ganz oft die Frage, ob das nicht die Lehrer machen können. Dazu sagen wir eindeutig: Nein, diese haben etwas anderes zu tun. So wünschenswert das ist, auch für das Level Support, kann man das auf Schulebene machen, aber viel mehr nicht. Dabei müssen wir eben auch der Fachkräftesituation ins Auge schauen.

Was die Zukunft betrifft: Dabei hängt es entscheidend davon ab, ob es uns gelingt – Bund und Ländern gemeinsam –, einen DigitalPakt 2.0 auf den Weg zu bringen. Nachdem, was ich bei der gestrigen Befragung der Bundesregierung gehört habe, hat die Bundesbildungsministerin deutlich gemacht, dass es im Jahr 2024 eine Finanzierungslücke gebe – das deckt sich mit dem, was sie uns gegenüber argumentiert hat – und frühestens ab dem Jahre 2025 mit etwas zu rechnen ist.

Ich kann nur an den Bund dringend appellieren, die gemachten Zusagen, nicht zuletzt im Koalitionsvertrag, einzuhalten. Wir rechnen damit, die Kommunen rechnen damit. Besonders die Frage, was wir nach fünf oder sieben Jahren tun, wenn die Geräte erneuert werden müssen, muss geklärt werden. Diesbezüglich müssen wir Sicherheit haben, was die finanziellen Grundlagen betrifft. Wir sind dabei, uns intensiv mit dem Bund zu unterhalten. Wir hätten uns gewünscht, dass wir dort schon ein Stück weiter wären. Aber im Moment ist es offensichtlich noch nicht so. Ich hoffe sehr, dass es einen DigitalPakt 2.0 ab dem Jahr 2025 gibt, mit dem diese Fragen dann so geklärt sind, dass auch für die Kommunen als Schulträger Rechtssicherheit besteht. Ich will es noch konkretisieren: Es muss diesen DigitalPakt 2.0 geben.

Vielen Dank. – Damit hätten wir die erste Fragerunde absolviert. Wir gehen in die zweite Fragerunde. Ich übergebe an die CDU-Fraktion, Frau Kollegin Firmenich an Mikrofon 5, bitte schön.

Danke schön. Herr Staatsminister, Sie haben in Ihren Ausführungen schon die KI angesprochen. Mich interessiert im Hinblick auf die Nutzung von KI im Bereich der Bildung Folgendes: Welche Chancen sehen Sie in der Nutzung von KI im Hinblick auf selbst organisiertes Lernen? Welche Herausforderungen sehen Sie,

um das in unseren Schulalltag seitens der Lehrkräfte überhaupt implementieren zu können?

Darauf in 3 Minuten zu antworten, ist eine Herausforderung.

Beginnen wir vielleicht mit dem, was ich vorhin kurz angeführt habe: An welcher Stelle ist künstliche Intelligenz in unserem Bildungssystem hilfreich? Das sind die Intelligenten Tutoriellen Systeme. Wir hatten das bereits im Jahr 2021 – wer sich erinnern kann – an sechs Schulen im Freistaat getestet. Wir haben dazu positive Rückmeldungen bekommen. Die Technologie hat sich bereits weiterentwickelt.

Wir sind in der Kultusministerkonferenz derzeit federführend dabei, eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten, sodass wir Angebote einholen und vor allem Partner auswählen können, mit denen wir diese Intelligenten Tutoriellen Systeme umsetzen können. Dabei ist die künstliche Intelligenz hilfreich, weil sie einerseits Lernfortschritte bei den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, aber es andererseits – das ist das spannende – eine Feedbackschleife gibt und somit die Lehrerin und der Lehrer wissen, wo der Schüler gut vorangekommen ist, wo er seine Probleme hat und wo noch einmal gezielter nachgearbeitet werden muss.

Davon erhoffe ich mir schon einen Quantensprung im Bereich des Selbstlernens und des digitalen Lernens, wohl wissend, dass man nicht alles digitalisieren kann, sondern dass es einen guten Mix aus analoger und digitaler Welt braucht.

Das Zweite – um in der Redezeit zu bleiben – ist das, was uns mit ChatGPT und anderen Programmen derzeit regelrecht überrollt. Ich bin kein großer Freund davon zu sagen: Oh Gott, oh Gott, wir machen da mal Verbote, weil wir damit nicht richtig umgehen können, sondern wir müssen das, was Schülerinnen und Schüler umgibt, auch im Bereich der künstlichen Intelligenz und Digitalisierung auch an den Schulen möglich machen.

Insofern ist es vor allem eine Aufgabe der Lehrinnen und Lehrer, dafür Sorge zu tragen, dass die jungen Menschen an unseren Schulen mit solchen Programmen, die jetzt zur Verfügung stehen, bewusst umgehen können. Damit sind wir wieder bei dem Thema Medienkompetenz und Mediennutzungskompetenz, mit dem wir schon seit dem Schuljahr 2019/2020 Veränderungen im Lehrplan vorgenommen haben. Es ist wichtig, dass dieses Thema stärker vermittelt wird.

Wir müssen die jungen Menschen diesbezüglich schulen, damit sie wissen, was es mit diesen Programmen auf sich hat, was diese Programme können und was diese Programme nicht können. Es ist wichtig zu vermitteln, dass sie sich nicht blind darauf verlassen können, was dort als Ergebnis ausgespuckt wird und dieses Ergebnis auch nicht automatisch richtig sein muss.

Das ist eine wesentliche Frage der Medienbildungskompetenz. Damit einher geht der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, und zwar dass wir auch in der Pflicht sind,