Protocol of the Session on June 1, 2023

Damit belegt Sachsen den zweitschlechtesten Platz im bundesdeutschen Vergleich. 4 % Personalsteigerung, wie im Gesetzentwurf vorgelegt, bedeuten in Ihrer Welt 1 000 zusätzliche Fachkräfte. Doch in der Praxis bedeuten diese theoretischen Verbesserungen, dass im Krippenbereich eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft immer noch für mehr als zwei ganztagsbetreute Kinder zuständig ist, als die Bertelsmann Stiftung empfiehlt. Im Übrigen betreut eine Erzieherin im Kindergartenbereich gegenwärtig 11,4 Kinder, wobei der Bundeswert mit 8,4 deutlich darunterliegt.

Ich teile auch nicht die Auffassung, dass die zusätzlichen 1000 Fachkräfte ab August dieses Jahres wirklich ankommen und für Entspannung sorgen werden. Erstens hat die Erfahrung gezeigt, dass zum Beispiel durch die Gewährung der Vor- und Nachbereitungszeit 2019 die damals prognostizierten 4000 Vollzeitkräfte nicht angespült wurden, und zweitens fehlten bereits zum Juni 2022 laut SSG über 1000 Fachkräfte an sächsischen Kitas.

Doch was ist eigentlich der Kern des Problems? Das Land Sachsen hat es in den vergangenen Jahren schlicht und ergreifend versäumt, für ausreichend Nachfolgerinnen und Nachfolger in diesem Bereich mit der entsprechenden Qualifizierung zu sorgen. Es sind zu wenige ausgebildet worden und diejenigen, die ausgebildet wurden, sind in andere Bundesländer gegangen oder in andere Berufe. Es ist doch offensichtlich. Um dem Personalmangel zu begegnen, ist es erforderlich, attraktive Ausbildungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, eine angemessene Bezahlung durchzusetzen und berufsbegleitend Unterstützung und

Beratungsstrukturen anzubieten.

Nun sind aus der Koalition Sätze zu hören wie: Große Sprünge sind aufgrund finanzieller Grenzen, aber aufgrund des Fachkräftemangels kaum möglich. Entschuldigen Sie mal: Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, dass nach wie vor die Schuldenbremse wirkt und die schlechten Arbeitsbedingungen an sächsischen Kindertagesstätten vorherrschen?

Ich möchte Ihnen noch sagen, was Sie versemmelt haben, und zwar ist das die Ausbildung. Es ist doch wirklich unmöglich – das muss man sich einmal überlegen –, dass

man, um diesen Beruf zu erlernen, insgesamt fünf Jahre ohne Ausbildungsvergütung absolvieren muss. Welcher junge Mensch soll sich, bitte schön, für diesen Beruf begeistern, wenn er zu Hause wohnen bleiben muss und abhängig ist? – Ja, man könnte BAföG beantragen. Wir hatten heute eine Besuchergruppe hier – Herr Voigt war dabei –, in der drei junge Frauen gesagt haben: „Ja, wir würden das gern machen, aber es kann doch nicht sein, dass wir kein Geld bekommen.“ Da hinkt es eben.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Entschuldigung, wer verpennt denn gerade die Anerkennung vergleichbarer Studienabschlüsse und Ausbildungsgänge aus anderen Bundesländern? Von ausländischen Abschlüssen traue ich mich gar nicht erst anzufangen. Ihnen fehlt schlicht und einfach eine Gesamtstrategie, um dem Fachkräftemangel und dem Erzieherinnenmangel zu begegnen.

Das von Ihnen gern genutzte Totschlagargument „finanzielle Grenzen“ können Sie auch stecken lassen. Wenn Ihr Finanzminister, wohlgemerkt nach den Haushaltsverhandlungen, von unerwarteten Steuermehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro spricht – nicht Millionen, sondern Milliarden –, dann frage ich mich ernsthaft, was bei Ihnen in der Koalition eigentlich los ist. Übrigens ist das ein Überschuss, den es so seit 30 Jahren nicht gegeben hat.

Aber eines kann ich Ihnen auch sagen: Wir haben eine Koalition mit den Gewerkschaften, mit den Elternvertretungen, mit den Erzieherinnen, mit den Fachverbänden und den sächsischen Kommunen, mit den Eltern, Omas, Opas und Kindern. Wir werden so lange kämpfen, bis endlich kindgerechte Bedingungen an sächsischen Kindertagesstätten herrschen.

Nach diesen beiden großen Baustellen möchte ich zum Abschluss noch zu einer kleinen Änderung kommen, die Sie mit dem Gesetzentwurf anstreben. Sie planen mit dem Gesetz ebenfalls, die Mitbestimmung der Eltern und Kinder zu verbessern. Allerdings gibt es bei der Beteiligung viel Luft nach oben. Immerhin haben Sie die gemeinsamen Elternbeiräte mit Ihrem Änderungsantrag noch einmal präzisiert.

Allerdings fehlt weiterhin eine Landeselternvertretung. In anderen bildungspolitischen Bereichen wie den Schulen und Hochschulen zeigt sich, wie notwendig und gewinnbringend eine Landesvertretung der Betroffenen ist. Hier bleibt die frühkindliche Bildung weiterhin eine Ausnahme, obwohl sie bei den von mir aufgezeigten Problemen auf Landesebene dringend ein Korrektiv nötig hätte.

Dementsprechend bitte ich Sie, im Sinne unserer Jüngsten, jetzt nicht stehen zu bleiben. Wir sehen kleine Schritte, aber es gibt noch viel zu tun, um wirkliche Bildungsgerechtigkeit im frühkindlichen Bereich herzustellen. Wir haben dazu einige Vorschläge gemacht, die ich gleich noch genauer vorstellen werde.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt könnte eine zweite Runde eröffnet werden. Wir müssen uns an die Reihenfolge halten, genau. – Okay, ich sehe keinen weiteren Gesprächsbedarf. Dann, bitte schön, Juliane Pfeil für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns ganz ehrlich machen, können wir sagen: Genau diese Debatte haben wir im Dezember letzten Jahres schon einmal geführt. Genau an dieser Stelle haben wir die haushalterischen Grundlagen für das geschaffen, was wir heute mit Inhalten untersetzen.

Da könnten wir es uns als Koalition jetzt einfach machen und auf jeden Änderungsantrag genauso antworten: Haben wir schon diskutiert; das Geld dafür haben wir nicht eingestellt; wir machen nur das, was dort drinsteht. Aber wir bemühen uns an dieser Stelle natürlich, politisch zu antworten. Aber doch, es ist so: Wir haben erst einmal die Grundlagen dafür im Haushalt geschaffen.

Wir haben jetzt ein halbes Jahr gemeinsam um das Kitagesetz gerungen, auch mit Sachverständigen und natürlich unterstützt durch viel Expertise aus dem SMK, aber auch aus den Gewerkschaften, aus den Erzieherverbänden und aus den Kommunen. Damit haben wir das Kitagesetz nun wieder einen Schritt vorangebracht.

Kollegin Tändler-Walenta sagte es eben mehrfach: Ja, das ist ein Schritt. Das wissen wir auch; wir wissen jedoch ebenfalls, wie viele Schritte wir seit zehn Jahren gegangen sind. Kollegin Christin Melcher hat es vorhin erwähnt: Gestartet sind wir vor zehn Jahren mit einer Kitapauschale von 1 875 Euro. Im Jahr 2024 kommen wir bei 3 455 Euro heraus. Wir verdoppeln das. Das Gesamtvolumen – das, was wir im Freistaat Sachsen für Kindertagesbetreuung ausgeben – verdoppeln wir von 431 Millionen Euro auf 928 Millionen Euro.

Das sind nicht nur kleine Schritte. Das sind Schritte, die wir uns in jeder einzelnen Haushaltsverhandlung – gerade wir als kitapolitische Sprecher – im großen Feld der Bildungspolitik, wo natürlich die Schulen immer einen sehr großen Raum einnehmen, erkämpft haben. Wir sind froh, dass wir immer wieder einen Schritt vorangehen können.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Ich möchte auch noch etwas dazu sagen, wie viel Personal in dieser Zeit aufgebaut wurde, denn auch das ist nicht wenig. Ja, wir wissen, bezüglich der Vor- und Nachbereitungszeit kam das errechnete Personal insgesamt nicht sofort an. Wir wissen aber sehr wohl, dass die Stundenanteile in Gänze, glaube ich, um die 3 600 Erzieherstellen ergeben haben; das war die Zahl, die ich damals im Kopf hatte. Jetzt schaffen wir – heruntergerechnet auf die Stundenanzahl – noch einmal circa 1 000 neue Erzieherinnenstellen.

In den letzten Jahren haben wir 10 % mehr Erzieherinnen und Erzieher ins System gebracht; auch das ist nicht selbstverständlich. Das ist nicht selbstverständlich für uns als

Haushaltsgesetzgeber, aber erst recht nicht für die Träger, für die Kommunen, die dieses Personal immer wieder finden mussten. Denn ja, es ist richtig, unsere Fachkräftestrategie braucht einen ordentlichen Boost, und ich hoffe, wir werden in den kommenden Wochen und Monaten – wir haben uns auch einen Entschließungsantrag vorgenommen – weiter darüber sprechen.

Wir wissen auch, dass wir gerade mit Blick auf das Recht auf Ganztagsbetreuung in den kommenden Jahren einen riesengroßen Druck von außen bekommen werden. Ich lebe ja an der bayrischen Grenze. Selbst meine Genossinnen und Genossen aus Bayern schielen auf unsere Erzieherinnen und Erzieher, weil sie die ganz dringend brauchen. Wir brauchen sie auch. Die wollen auch unsere Lehrer.

Aber warum? Weil unsere Erzieher – auch aufgrund dessen, dass sie fünf Jahre ausgebildet werden – hervorragende Fachkräfte sind. Wenn wir immer wieder Bertelsmann erwähnen, dann bitte doch auch die Tatsache, dass wir eine unglaublich hohe Fachkraftquote haben, dass wir nicht nur Kinderpfleger oder Assistenzkräfte im System haben, sondern dass unser System aus Fachkräften besteht, die einen unglaublich hohen pädagogischen Anspruch an ihre Arbeit haben. Das ist eben nicht selbstverständlich. Mir ist das immer unglaublich viel wert. Das zeigt sich auch daran, dass wir uns aufgrund dessen trauen, in diesem Bildungsplan entsprechendes festzuschreiben, weil wir wissen, wir haben das Personal, das dies umsetzen kann.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Ja, wir müssen daran weiterarbeiten.

Wenn ich an die Kitagesetzesnovelle denke, geht es mir vor allem darum, dass wir eben nicht nur den Blick aus verschiedenen Richtungen mitbringen, sondern dass wir ganzheitlich draufschauen. Ja, die Kinder brauchen mehr Betreuungsqualität in Gänze. Da geht es um Erzieherinnen und Erzieher, natürlich, es geht aber auch – und auch diesbezüglich gehen wir mit dem Gesetzentwurf einen kleinen Schritt voran – um die Frage der Inklusion: Schaffen wir es, in unseren Einrichtungen wirklich alle Kinder gleichberechtigt zu betreuen und weiterzubilden, zu bilden?

Da blicken wir natürlich auch auf die Eltern. Ich möchte an dieser Stelle schon einmal vorgreifen auf den Sozialbericht; wahrscheinlich spare ich mir dann meinen Redebeitrag dazu. Wenn wir nämlich in die Sozialberichterstattung schauen, sehen wir ganz deutlich, wie hoch der Anteil erwerbstätiger Eltern im Freistaat Sachsen ist, und vor allem, dass wir im Freistaat Sachsen den höchsten Anteil erwerbstätiger Alleinerziehender deutschlandweit haben.

Genau für sie sind unsere Einrichtungen so unglaublich wichtig, ist es wichtig, dass wir entsprechend lange Betreuungszeiten haben, die flexibel sind und die es unseren Eltern ermöglichen, arbeiten zu gehen. So schreiben wir auch ins Kitagesetz hinein – das ist mir ganz persönlich wichtig –, dass dies dazu dient, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Das ist nicht selbstverständlich.

Auch diesbezüglich muss man sagen: Bertelsmann-Vergleiche sind immer schön und gut, aber dann hätte ich gerne auch den Vergleich zu unserer Betreuungsquote und eben nicht nur zur Erzieherquote. Denn diese ist besonders hoch, mit 95 % der über Dreijährigen. Das meistert der Freistaat Sachsen, das meistern die Kommunen und die Träger vor Ort.

Einen letzten Blick möchte ich gerne noch auf die Kommunen richten. Ja, es stimmt, sie sind gerade in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Deswegen war es uns besonders wichtig, dass wir die Pauschale eben nicht nur aufgrund der Qualitätsverbesserungen anpassen, sondern noch einmal etwas oben drauflegen.

Ja, wir sprechen davon, dass wir die Beiträge stabil halten wollen. Nun bin ich eine besondere Freundin der Elternbeitragsfreiheit, daraus mache ich kein Hehl, aber wir haben dafür keine politische Mehrheit. Vielleicht kommen wir irgendwann einmal dort hin. Aber zumindest sollte es ein besonderes Merkmal sein, die Gebühren stabil zu halten und gerade in der jetzigen Zeit darauf zu achten, dass wir die Eltern nicht noch stärker belasten. Das schaffen wir mit der Anhebung der Pauschale, und das war uns besonders wichtig.

Auch wollen wir die Kommunen nicht alleinlassen. Das zeigt sich übrigens auch daran, dass wir einen so „kleinen“ Schritt gehen – klein in dem Sinne, dass wir eben über Pi mal Daumen 1 000 Fachkräfte reden. Denn unsere Kommunen müssen diese Fachkräfte erst einmal finden. Das ist nicht einfach in der momentanen Situation. Natürlich kommen die Ansprüche der Eltern, der Erzieher: Sie wollen neue Kollegen haben, die Eltern wollen gern mehr Personal sehen. Die Kommunen sind aber letzten Endes diejenigen, die permanent Ausschreibungen laufen haben, auf die sich dann vielleicht zwei, drei Leute bewerben, sodass nicht einmal eine echte Auswahl stattfinden kann. Daher glaube ich, das ist ehrlich und richtig.

An dieser Stelle möchte ich noch eines zum Thema Personalreserve sagen. Die Kollegin Firmenich sprach davon, die Personalreserve sei dafür da, die Punkte aus dem Bildungsplan, die wir jetzt festschreiben, umzusetzen. Für mich ist die Personalreserve für etwas anderes da, nämlich für das, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Ich weiß, es ist nur ein kleiner Schritt, es sind nur 4 % statt der eigentlich notwendigen 15 %, die wir brauchen, um die Fehlzeiten, die wir im System einfach haben, abzudecken. Es ist jedoch auch eine Frage der Wertschätzung gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern, dass wir anerkennen, dass es diese Fehlzeiten gibt. Das ist eine Frage der Ehrlichkeit, und uns war dieser Schritt deswegen besonders wichtig. Es heißt im Gesetzentwurf jetzt nicht Reserve für Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, sondern Personalreserve, aber für mich bedeutet es genau das, nämlich dass wir dies anerkennen und damit die Arbeit ein Stück weit mehr wertschätzen.

Zum Thema Mittagessen kommen wir später noch einmal. Mir ist es besonders wichtig, dass wir im Entschließungsantrag festgeschrieben haben, dass wir perspektivisch die

demografische Rendite nutzen möchten. Ich glaube, das ist nicht selbstverständlich. Wir blicken jetzt auf sinkende Kinderzahlen. Unser aller Anspruch sollte es sein, dass wir auch in Zukunft die Erzieherinnen und Erzieher, die jetzt im System sind, halten und nicht nach unten gehen, weil die Kinder weniger werden, sondern dass die Erzieherinnen und Erzieher endlich mal Luft für die Arbeit in den Einrichtungen haben.

Ich bitte um Zustimmung für das Gesetz und freue mich auf die Debatte, die fachlich immer sehr gut geführt wird.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Das war Juliane Pfeil für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf in der zweiten Runde? – Den sehe ich nicht. Dann rufe ich Herrn Staatsminister Piwarz, bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine verlässliche und gute Kindertagesbetreuung ist für unsere sächsischen Kinder der erste institutionelle Grundstein für eine gelingende Bildungsbiografie. Hier verbringen unsere Jüngsten einen großen Teil ihrer Zeit. Sie erweitern spielerisch ihr Wissen und ihr Können. Sie fühlen sich geborgen, und sie lernen im sozialen Miteinander voneinander.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, damit unsere Kinder einen unbeschwerten Bildungsalltag in der Kindertagesbetreuung erfahren. Schritt für Schritt haben wir seit Jahren die Bedingungen verbessert. Wie passend, dass wir in diesem Hohen Haus gerade am heutigen Internationalen Kindertag weitere Schritte mit der Novellierung des Sächsischen Kitagesetzes verabschieden. Die inhaltlichen Änderungen wurden bereits angesprochen. Ich möchte sie nochmals zusammenfassen.

Erstens. Wir verbessern erneut den Personalschlüssel, also die finanzielle Unterstützung des Freistaates pro Kind. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben mit der Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushaltes die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nunmehr die sechste Schlüsselverbesserung seit 2015 in den Kindertageseinrichtungen vollzogen werden kann. Mehr als 4 000 neue Fachkräfte haben wir bereits ins System bringen können, und mit dem vorliegenden Gesetz werden noch einmal fast 1 000 Vollzeitstellen in den Kinderkrippen, Kindergärten und Horten geschaffen. Die Mittel, allein 57 Millionen Euro in diesem Jahr, haben Sie bereitgestellt. Das bedeutet im Schnitt 13 Wochenstunden mehr Zeit in jeder Kita in Sachsen für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Dafür danke ich Ihnen im Namen der Kinder, ihrer Eltern und der Fachkräfte.

Zweitens wird die Verbindlichkeit des sächsischen Bildungsplans unterstrichen. Für die Bildung, Erziehung und

Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen ist dieser seit Jahren das wesentliche Instrument, die Orientierungshilfe für die Praxis. Wichtig ist es deshalb, den Bildungsplan zukunftsfest zu machen, ihn weiterzuentwickeln. Mein Haus wird noch in diesem Jahr mit der Evaluierung beginnen. Und auch hier ist mir, wie für die Weiterentwicklung unserer Schulen bereits dargestellt, eine breite Beteiligung wichtig. Wir werden deshalb in einem partizipativen Prozess, das heißt gemeinsam mit Familien, mit Fachkräften, mit den Trägern und Gremien sowie Erziehungswissenschaftlern, den Bildungsplan entsprechend fortschreiben.

Drittens werden die im sächsischen Kitagesetz genannten Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert. Hierbei war es ein wichtiges Anliegen im Sinne des ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages, explizit den Fokus auch auf aktuelle Herausforderungen wie Sprache, Gesundheitsbildung und Nachhaltigkeit zu setzen.

Viertens stärken wir die wertvolle familiennahe Betreuungsmöglichkeit der Kindertagespflege. Wir tragen gleich an mehreren Stellen im Gesetz dafür Sorge, dass die Kindertagespflege noch stärker als bisher gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen steht. Das zeigt sich bereits im geänderten Titel. Das Gesetz über Kindertagesbetreuung erfasst zukünftig gleichermaßen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen.