Protocol of the Session on June 1, 2023

Viertens stärken wir die wertvolle familiennahe Betreuungsmöglichkeit der Kindertagespflege. Wir tragen gleich an mehreren Stellen im Gesetz dafür Sorge, dass die Kindertagespflege noch stärker als bisher gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen steht. Das zeigt sich bereits im geänderten Titel. Das Gesetz über Kindertagesbetreuung erfasst zukünftig gleichermaßen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen.

Fünftens werden die Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder gestärkt und von der Gebühr für die ärztliche Bescheinigung der Kitatauglichkeit ihres Kindes entlastet. Um nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist, genügt die Vorlage der gelben Karte als Nachweis über die Teilnahme an einer altersgerechten Früherkennungsuntersuchung beim Kinderarzt.

Sechstens werden die Gemeinden finanziell entlastet, um das gute Betreuungsangebot zu sichern. Infolge der allgemeinen Preissteigerungen steigen auch die Personal- und Sachkosten in der Kindertagesbetreuung. Umso weitsichtiger war der Beschluss dieses Hohen Hauses, rückwirkend ab 01.01.2023 den Landeszuschuss um 200 Euro je neunstündig betreutem Kind zu erhöhen.

Siebtens ist es den Koalitionsfraktionen auch ein besonderes Anliegen, die sorbische Sprache und Kultur von Anfang an zu fördern. Auf Wunsch der Eltern können bei Bedarf auch außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes sorbischsprachige oder zweisprachige Gruppen gebildet werden. Mit der klarstellenden Formulierung erfährt die Pflege und Kultur der sorbischen Sprache den ihr gebührenden Raum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs hatte ich den wichtigsten Schritt der Gesetzesnovelle erwähnt, die quantitative Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. Jedoch ist es ebenso notwendig, die Qualität der pädagogischen Arbeit zu stärken. Hierfür wird – achtens – im Gesetz der Rahmen geschaffen, dass die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig Zugang zu Angeboten der Fortbildung, der Fachberatung, der beruflichen Praxisberatung und zum

kollegialen Austausch erhalten. Dies müssen die Träger gewährleisten. Das Zusammenwirken der quantitativen und der qualitativen Maßnahmen sichert uns auch in Zukunft dauerhaft fachlich gut aufgestellte Erzieherinnen und Erzieher, die mit ausreichend Zeit und Motivation ihrer Tätigkeit nachgehen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem kurzen Abriss durch die Änderung des Kitagesetzes wird deutlich: Wir sichern die Voraussetzungen für eine chancengerechte Bildung und Betreuung. In Sachsen besuchen 95 % der Kinder im Vorschulalter eine Kindertageseinrichtung. Diese hat ihre Türen im Schnitt mehr als zehn Stunden täglich geöffnet. Was für ein Angebot! Hier braucht sich Sachsen gewiss nicht zu verstecken. In unserem Bundesland haben wir im bundesdeutschen Vergleich die höchste Quote an Hochschulabsolventen, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten. Insgesamt sprechen wir von fast 90 % des tätigen Personals, welches mindestens über einen fachschulischen Abschluss verfügt. Der Personalaufwuchs ab dem 01.08.2023 ist wichtig, um die rund 318 000 Kinder gut zu betreuen und sie jeden Tag aufs Neue mit dem Wichtigsten zu rüsten, was sie für ihr Leben brauchen: Bildung.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Staatsminister Piwarz.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung über Kindertageseinrichtungen in der Drucksache 7/12227, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/13483. Wie Sie schon wissen, liegen Änderungsanträge vor, über die wir in der chronologischen Reihenfolge des Eingangs abstimmen. Ich rufe als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/13510 auf und bitte um Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie drei Anmerkungen zu unserem Änderungsantrag. Erstens haben wir durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass sich die Koalition beim Verständnis von Inklusion ein gutes Stück bewegt hat und jetzt doch mehr geändert werden soll, als nur das Wort Integration durch Inklusion zu ersetzen. Zu danken ist diese Einsicht sicher unserem Änderungsantrag und der Anhörung im Ausschuss. Wir haben unseren Änderungsantrag heute entsprechend angepasst.

In gleicher Weise haben wir gewürdigt, dass mit den Änderungen der Koalition im Ausschuss die Gefahr gebannt

wurde, dass bei einem Träger künftig nur noch ein Elternbeirat für einen ganzen Landkreis gewählt wird. Wir halten uns auch diese Veränderung aufgrund unseres Änderungsantrags zugute.

Zweitens haben wir unsere Änderungsvorschläge langfristig eingebracht und sowohl in der Ausschussberatung als auch in der Sachverständigenanhörung zur Diskussion gestellt – anders als die AfD-Fraktion, die jetzt kurz vor Toresschluss versucht abzukupfern. Unsere grundlegenden Änderungsvorschläge beziehen sich auf ein Mittagessen ohne zusätzliches Essengeld für die Eltern als fester Bestandteil des Kitatages und die sofortige Entlastung der Eltern bei den Elternbeiträgen durch pauschalisierte Reduzierungen sowie ein langsamer, aber kontinuierlicher und nachhaltiger Einstieg in eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Bei den Themen finanzielle Entlastung der Eltern und Verbesserung des Betreuungsschlüssels hat die Koalition bisher nicht geliefert.

Und jetzt zum dritten Punkt; das ist etwas Grundsätzliches. Es ist egal, ob Sie unseren vorgenannten Vorschlägen folgen oder nicht; um eine Sache aus unseren Änderungsantrag werden Sie gar nicht herumkommen: Die bisherige Praxis, die Landesfinanzierung im Kitagesetz, die sogenannte Kitapauschale an die Kommune, ungefähr einmal in der fünfjährigen Legislaturperiode, also der Wahlperiode des Landtags, anzupassen, ist angesichts der gegenwärtigen Inflation und der kontinuierlich steigenden Personal- und Sachkosten überhaupt nicht mehr haltbar. Kein halbes Jahr nach Haushaltsbeschluss erreichte uns nun ein erneuter Hilferuf des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Es wird dringend ein Mechanismus gebraucht, die Kitapauschale mindestens jährlich, möglicherweise sogar unterjährig anzupassen, denn sonst kommen Sachsens Kommunen finanziell in Teufels Küche. Wir schlagen Ihnen einen solchen Mechanismus vor.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Frau Tändler-Walenta mit der Einführung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Ich lasse jetzt über diesen Änderungsantrag abstimmen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zuvor gibt es vielleicht noch jemanden, der dazu eine Frage hat oder eine Gegenrede halten möchte!)

Dann frage ich in die Runde: Gibt es Gesprächsbedarf zu diesem Änderungsantrag? – Frau Kollegin Pfeil, bitte.

Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir viele Dinge bereits in den Haushaltsverhandlungen besprochen haben, aber ich möchte auf zwei Dinge noch einmal explizit eingehen.

Das eine ist das Thema Elternmitwirkung, die Elternarbeit: Das haben wir in unseren Runden immer wieder sehr ausführlich diskutiert. Ich kann auch verstehen, dass es die Forderung nach einem Landeselternbeirat gibt. Hierzu

muss ich aber ganz ehrlich sagen: Das ist für mich die falsche Stelle, um explizit über die Kita zu sprechen. Denn letzten Endes werden sowohl Konzepte als auch die Frage der Ausstattung sowie der Elternbeiträge auf kommunaler Ebene geregelt. Genau da gehört das Thema hin. Die Möglichkeit gibt es jetzt schon im Gesetz, und ich bin sehr dafür, dass wir das auf ganz vielen Ebenen in ganz vielen Kommunen tatsächlich etablieren, denn genau da gehört es hin. Dort sollten die Eltern auf alle Fälle ein größeres Mitspracherecht bekommen. Einen Landeselternrat sehe ich an dieser Stelle ein wenig wie einen zahnlosen Tiger, um ehrlich zu sein, denn im Gegensatz zu den Schulen kann man das nicht so hoch deklinieren.

Was wir aber gemacht haben – und da verweise ich auf unseren Entschließungsantrag – sind zwei Dinge: zum einen den Prüfauftrag an den Landesjugendhilfeausschuss nach dem Landesjugendhilfegesetz, um zu überprüfen, ob es möglich ist, in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen einen Vertreter für die Kita-Eltern mit benennen zu können und im Landesjugendhilfegesetz einen expliziten Vertreter für die Kita-Eltern zu haben; zum anderen wird es alsbald auch vom Landesjugendhilfeausschuss eine Empfehlung für die Elternarbeit geben. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass die Elternarbeit insgesamt gestärkt wird.

Eines wollte ich auch noch gern zum Thema Dynamisierung sagen. Das ist ein Thema, das immer wiederkehrt. Eigentlich ist das ein wenig schade. Ich würde mir wünschen – ich bin selbst Vertreterin in einer Kommune –, dass wir diese Diskussionen nicht mit dem Haushalt führen, sondern in den FAG-Verhandlungen. Denn letzten Endes gehört diese Diskussion genau dort hin, damit an dieser Stelle die Städte und Gemeinden eben nicht die kommunalen Straßen oder anderes vorn anstellen, sondern die Kindertagesbetreuung. Dort ist noch einmal klarzumachen, dass wir eine Dynamisierung brauchen. Das wäre mein persönlicher Wunsch – da würde ich mich sehr darüber freuen, dass die kommunale Ebene den wahren Stellenwert anerkennt.

Wir lehnen den Änderungsantrag ab.

(Beifall bei der SPD)

Das war Juliane Pfeil zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Dr. Weigand möchte jetzt ebenfalls zu diesem Änderungsantrag sprechen.

Frau Kollegin Tändler-Walenta, ich möchte zunächst einmal zurückweisen, dass wir hier irgendetwas abkupfern. Ich erinnere mich an eine Abstimmung hier im Sächsischen Landtag im letzten Jahr: Wir fordern immer wieder – Sie wie wir – kostenloses Essen an Kitas und an Schulen. Sie hatten es letztes Jahr einmal gefordert, wir haben zugestimmt. Es war beinahe durchgegangen, aber es musste ausgezählt werden. Sie wollten kaum aufstehen; es war ausgezählt worden, weil Sie unsere Zustimmung dazu hatten. Also machen Sie sich da nicht lächerlich!

Ebenso lag unser Änderungsantrag zu dem Elternbeitragsdeckel zum kostenlosen Mittagessen ebenfalls mit zur Anhörung. Das, was wir jetzt bei Ihrem Antrag sehen – wir hatten es genauso in den Haushaltsverhandlungen – und was ein Problem war, ist die von Ihnen vorgesehene Absenkung der Pauschalen um 45 Euro. Das heißt, wenn ich in einer Kommune bin, wo man nur 150 Euro monatlich an Elternbeitrag bezahlt, rutscht man jetzt nur noch auf knapp 100 Euro. Liegt man dagegen bei 250 Euro, dann sind es immer noch rund 200 Euro. Diese Pauschale von 45 Euro ging uns nicht weit genug; wir schlagen ja mit unserem eigenen Änderungsantrag eine prozentuale Deckelung vor – das halte ich für wesentlich besser. Den Zuschuss zum kostenlosen Mittagessen würden wir soweit mittragen, aber da uns die Pauschale nicht weit genug geht, werden wir uns enthalten.

Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf über den Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Nummer 7/13510. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen, jedoch einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen.

Wir kommen jetzt zu den Änderungsanträgen der AfDFraktion. Wir beginnen mit Drucksache 7/13526. Bitte, Herr Dr. Weigand.

Ich hatte in meinem Redebeitrag ja schon die hohen Kosten angedeutet, die die Eltern aktuell für die Essensversorgung für die Kinder zahlen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag fordern wir die kostenlose Verpflegung, damit Eltern mit Kindern in einer Kita deutlich entlastet werden. Die Kosten betragen ungefähr 120 Euro pro Monat. Wir wollen aber der Kita die Freiheit lassen, das nicht zwingend auf ein kostenloses Mittagessen zu beziehen, sondern zu sagen: Ihr bekommt das pauschal für das Kind – ihr könntet es auch parallel für ein kostenloses Obstfrühstück mit einsetzen, um das über den Tag entsprechend zu verteilen.

Da sich unsere Forderungen decken, laden wir jetzt hier die Fraktion DIE LINKE ein, uns ihre Zustimmung zu geben. Auch ganz allgemein werben wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den LINKEN)

Gibt es Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Frau Melcher, bitte.

Ich möchte gern nochmals auf den Änderungsantrag eingehen. Wir führen

diese Debatte ja nicht zum ersten Mal; schon im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir sehr ausführlich darüber gesprochen. Daher kann ich das jetzt, glaube ich, relativ kurz machen: Zumindest wir sehen das Ganze doch recht ambivalent. Weil Sie nochmals das Argument angeführt haben, Familien zu entlasten, so hat aus unserer Sicht die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, Eltern zu entlasten – beispielsweise durch das Energiegeld, durch den angehobenen Kinderzuschlag, aber auch die Kindergelderhöhung.

Ich möchte trotzdem noch einmal, weil das vielleicht nicht allen Menschen im Raum klar ist, die Gelegenheit nutzen, die Dimension Ihrer Forderungen darzustellen. Sie rechnen mit einem Bedarf von rund 5 Euro pro Tag und Kind und rund 250 Betreuungstagen, was ungefähr 230 Millionen Euro pro Jahr bedeuten würde.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Das sind 25 % von dem, was momentan die Gesamtkosten der Kitafinanzierung ausmachen. Um es noch einmal deutlich zu machen: Diese Ausgaben, die Sie vorschlagen, würden wirklich nicht eine einzige zusätzliche Fachkraft in die Einrichtung bringen. Ich glaube nicht, dass es unser Ziel sein kann, so vorzugehen. Die Forderungen der LINKEN wären quasi doppelt so hoch gewesen, wenn man da auch noch die Kinder vom Hort und von der Kindertagespflege einbezieht, die Sie nicht einbeziehen und damit ein Ungleichgewicht in der Kindertagesbetreuung hinnehmen.

(Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE)

Unsere Prioritäten sind klar: Wenn wir das Geld hätten, wäre es für eine Qualitätsverbesserung sinnvoll eingesetzt. Aber wir haben das Geld nicht.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Das war Christin Melcher für die BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu dem Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir jetzt über den Änderungsantrag, Drucksache 7/13526, abstimmen. Wer ihm die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen.

Wir kommen jetzt zum nächsten Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/13537. Herr Dr. Weigand, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn eine Familie in Dippoldiswalde jeden Monat 660 Euro für die Kindertagesbetreuung ihrer drei Kinder bezahlt und wenige Kilometer Luftlinie entfernt in der Landeshauptstadt Dresden nicht einmal die Hälfte – nur rund 300 Euro –, dann läuft etwas gewaltig schief in diesem Land. Der Grund dafür ist: In Dippoldiswalde wird der maximale Beitragssatz

der Eltern von 23 % für die Krippe bzw. 30 % für die Kita ausgereizt. In Dresden sind es dagegen nur 17 % für die Krippe und für die Kita 26 %. Es kann nicht sein, dass bei der Kindertagesbetreuung der Wohnort über die finanzielle Belastung der Familien entscheidet. Deshalb muss auch hier eine Entlastung für die besonders kostenintensive Kinderbetreuung her. Im Krippenbereich entfallen 64 % der Sach- und Personalkosten auf die Gemeinden.