Lassen Sie mich auf einige, wenige Aspekte des Antrages näher eingehen. Ein wesentlicher Punkt sind die Erhebung und der Austausch von Daten. Einerseits sollten alle Daten, die der Bund erhebt, in ganzer Detailtiefe durch die Bundesländer genutzt werden können. Andererseits soll eine Doppelerfassung der Daten durch Bund und Land vermieden werden. Diesen Ansatz verfolgen wir bereits seit Längerem und werden den Nachdruck des Landtags nutzen, hier gegenüber dem Bund eine stärkere Bereitstellung von Daten einzufordern.
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden, insbesondere um Kosten zu sparen, findet in der Praxis statt, wird aber nicht zentral ausgewiesen und statistisch nicht ausgewertet. Wir werden sehen, ob mit vertretbarem Aufwand Erkenntnisse über den Einsatz alternativer Verlegemethoden gewonnen werden können. Wie Sie wissen, setzten wir uns als Wirtschaftsministerium bereits stark für die Kostenreduzierung und Beschleunigung des Breitbandausbaus ein. Der Antrag bestärkt mich, dieses Engagement beizubehalten und weiterhin über die Digitalagentur Sachsen alle Beteiligten zu schulen und im Dialog zu halten. Gern werden wir uns auch der Stärkung von Kooperationen widmen. Insbesondere die Idee eines Paktes zwischen den Kommunen, den Telekommunikationsunternehmen und dem Freistaat Sachsen ist seit Längerem im Fokus unseres Handelns.
Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass dieser abrechenbar sein muss und konkrete und umsetzbare Zusagen von allen Seiten erfordert. Anderenfalls liefert ein Pakt keinen Mehrwert und schafft keine Versorgung. Wir haben uns viel vorgenommen, aber das Ziel, die Verfügbarkeit von Glasfaser überall in Sachsen als Grundlage für zukunftsfähige Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsmodelle lässt keinen anderen Weg zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftlichen Aufschwung – so steht es im Antrag und so möchte ich schließen. Die Debatte hat mir gezeigt, dass digitale Infrastruktur – Herr Brünler ist darauf eingegangen – inzwischen mehr ist als Highspeed-Internet. Es geht auch um Mobilfunk und andere Themen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal anregen, dass wir uns überlegen, wie wir bei den anderen Themen noch einmal Geschwindigkeit bekommen und Fesseln durchschlagen. Auch bei dem Mobilfunkaufbau könnte man noch einmal überlegen.
Trotzdem geht es heute um den Breitbandausbau. Wir freuen uns über jeden Euro, der durch wirtschaftliche Unternehmen in den Glasfaserausbau in Sachsen investiert wird. Die Unternehmen haben es verdient, für ihre Investitionen hier die besten Rahmenbedingungen vorzufinden. Auch die Kommunen sind ein Grundpfeiler, das wurde gesagt, beim Breitbandausbau. Auch sie haben es verdient, die bestmögliche Unterstützung durch den Freistaat, durch uns, zu bekommen. All das soll unser Antrag heute abdecken, er soll die Wege ebenen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Das war Herr Dietrich mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren, uns liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können gleich zur Abstimmung über die Drucksache 7/13476 kommen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür und keinen Gegenstimmen ist diese Drucksache beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Ich frage, ob der Berichterstatter, Herr Dr. Weigand, das Wort wünscht. – Nein. Die Reihenfolge der Fraktionen in der ersten Runde: Für die CDU Frau Kollegin Firmenich, dann BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der 1. Juni – Kindertag.
Wenn wir an diesem Tag unser neues Kitagesetz beschließen, denke ich, ist das eine gute Botschaft, die zeigt, dass Bildung, Erziehung und Betreuung der Kleinsten in Sachsen einen hohen Wert besitzen. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Weiterentwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung verständigt. Sicher, darin stehen mit hohen Erwartungen verbundene, anspruchsvolle Ziele, bis zu deren Umsetzung noch ein Weg vor uns liegt; denn als wir diese Ziele 2019 formulierten, ahnte niemand von uns, mit welchen Krisen und Herausforderungen wir in den darauffolgenden Jahren zu kämpfen haben würden.
Die Pandemie, die Inflation, der Krieg in der Ukraine, die Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, nicht nur aus der Ukraine – alles zusammen hat die Rahmenbedingungen verändert und zu deutlichen Kostensteigerungen geführt, nicht nur im Land, sondern auch bei den Kommunen. Diese Krisen hatten noch andere Folgen, beispielsweise spürbare Defizite bei der sprachlichen und motorischen Entwicklung der Kinder, wo wir mit geeigneten Mitteln helfen müssen.
Es sind viel mehr Familien mit Kindern aus anderen Ländern zu uns gekommen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Hier erinnere ich an unser Konzept der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, über das wir unlängst an dieser Stelle diskutierten. – So weit zu den Gegebenheiten, die wir bei der Novellierung unseres Kitagesetztes nicht außer Acht lassen durften.
Bei der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf brachten die Sachverständigen noch eine ganze Reihe guter Vorschläge ein. Wir haben sie genau angeschaut und uns entschlossen, diese Vorschläge zu einem großen Teil über unseren Änderungsantrag in die jetzt vorliegende Fassung aufzunehmen.
Was ist aber nun neu am Kitagesetz? Es gibt eine Reihe formaler und konkretisierender Formulierungen, beispielsweise den Globalverweis auf die Vorschriften des SGB VIII oder die Stichtagsregelung 01.08. zum Fortschreiben der Kitabedarfsplanung. Zu denen muss man hier, glaube ich, nicht weiter ausführen.
Näher eingehen will ich aber auf einige ausgewählte Punkte, die wichtig sind. Für mich ist das zum Beispiel die Aufwertung der Kindertagespflege. Wir schätzen die Kindertagespflege als eine wertvolle und familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren. Deshalb erfährt die Kindertagespflege bereits im § 1 eine deutliche Aufwertung. Der Begriff „Kindertagesbetreuung“ umfasst Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen, stellt beide gleichberechtigt nebeneinander und fordert ein partnerschaftliches Zusammenwirken, auch mit den Eltern. So wird die Kindertagespflege im vorliegenden Gesetz gleichberechtigt berücksichtigt.
Der sächsische Bildungsplan gilt zukünftig als verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit für Kitas und Kindertagespflege gleichermaßen. Er ist vom Kultusministerium bedarfsbezogen weiterzuentwickeln, damit sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch neue Erkenntnisse der Bildungsforschung aufgenommen werden können. Der Bildungsauftrag wird konkretisiert und ergänzt, beispielsweise im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen und gesunde Lebensführung. Darunter zählt neben Ernährung, Bewegung und Hygiene auch die Mundgesundheit, die einen ganz deutlichen Bezug zur Sprachentwicklung der Kinder hat. Schon im Kindesalter sollen unsere Jüngsten ein Gefühl für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, aber auch mit der Natur und Umwelt entwickeln.
Die Schulvorbereitung sehen wir als langfristige Aufgabe, die nicht auf das Vorschuljahr beschränkt bleiben, sondern frühzeitig beginnen soll und sich an beide, an Kitas und Kindertagespflege gleichermaßen, richtet. Speziell im letzten Kindergartenjahr sollen Schulen und Horte mittels Kooperationsvereinbarungen in diesen Prozess einbezogen werden. Den Besonderheiten der Kindertagespflege tragen wir Rechnung, indem wir die Regelungen zum Offenhalten an das Konzept binden und die Anforderungen an Gebäude, Außengelände, Räumlichkeiten und Ausstattung, bei der Kindertagespflege nur auf Räumlichkeiten und die Ausstattung, anwenden.
Ein anderes großes Thema ist der Verzicht auf die ärztliche Kitatauglichkeitsuntersuchung. Viele Argumente dafür und dagegen wurden abgewogen, bevor wir uns dazu entschlossen haben – auch, um damit der Bitte der Kinderärzte um Entlastung zu entsprechen. Zukünftig müssen Eltern vor erstmaliger Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesbetreuung nachweisen, dass ihr Kind ärztlich untersucht worden ist. Dazu reicht die Vorlage des gelben Vorsorgeheftes mit dem Nachweis einer altersentsprechenden UUntersuchung aus oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung, falls kein Vorsorgeheft vorhanden ist.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung haben wir die Pflicht der Erziehungsberechtigten geschärft, gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für die Betreuung des Kindes relevant sein könnten, der Kitaleitung oder Kindertagespflegeperson mitzuteilen. Gleichfalls gilt das mit Bezug auf die empfohlenen Schutzimpfungen.
Zur Personalausstattung gab es durchaus unterschiedliche Vorstellungen innerhalb unserer Koalition. Wir als CDU wollten die Verbesserung der Personalausstattung mit Entbürokratisierung verbinden und den Verwaltungsaufwand für die Leitungen von Kindertageseinrichtungen verringern. Geeinigt haben wir uns dann auf einen zusätzlichen Personalaufwuchs um 0,04 VZÄ je einzusetzende vollbeschäftigte Fachkraft. Für diese Lösung spricht, dass wir damit etwas für die Verbesserung der Bildungsqualität bei der Umsetzung des Bildungsplans tun, insbesondere in den Themenfeldern Gesundheitsbildung, motorische Entwicklung, Sprache, Schulvorbereitung, Demokratievermittlung und Medienkompetenz, und gleichzeitig einen ersten
Das, was mit 0,04 VZÄ so bescheiden klingen mag, entspricht in der Summe für Sachsen einem Personalaufwuchs von etwa 1 000 VZÄ. Weil aber auch in diesem Feld Fachkräfte inzwischen knapp sind, ist es richtig, in angemessenen Schritten voranzugehen. Für dieses zusätzliche Personal wird der Landeszuschuss ab 1. August dieses Jahres um 218 Euro erhöht, und in Verbindung mit der Anhebung des Landeszuschusses um 200 Euro als Ausgleich für allgemeine Kostensteigerungen, die rückwirkend ab 1. Januar 2023 gilt, erhalten die Gemeinden ab 1. August nun einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 3 455 Euro je Neun-Stunden-Kind.
Damit unterstützen wir als Freistaat die Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgabe der Kindertagesbetreuung; denn immerhin reden wir hier über reichliche 76 Millionen Euro in diesem und 110 Millionen Euro im kommenden Jahr. Vorsorge dafür haben wir bereits in laufenden Doppelhaushalt getroffen. Die Mehrkosten, die die Gemeinden durch den neuen Tarifabschluss erwarten oder die ihnen entstehen, waren nicht Gegenstand dieser Berechnung. Über dieses Thema wird beim nächsten Doppelhaushalt im Rahmen des FAG zu sprechen sein.
Nicht alle unsere Vorstellungen oder externen Anregungen ließen sich im Gesetz ausführlich regeln. Um diese Aufgaben dennoch auf den Weg zu bringen, haben wir uns entschlossen, dem Gesetz einen Entschließungsantrag beizufügen, zu dem ich später mehr ausführen werde. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit wir es zeitnah in Kraft setzen und den Kommunen den erhöhten Landeszuschuss zuweisen können.
Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Christin Melcher.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. August gibt es ein Jubiläum: zehn Jahre Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Auch wenn dieses Jubiläum sicherlich nicht der Anlass für die vorliegende KitagesetzNovelle ist, so lohnt sich auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Blick zurück, und die Bilanz zeigt, wir sind auf einem langen Weg schon ein gutes Stück vorangekommen.
Ende 2012 habe ich in Leipzig die Leipziger Kitainitiative mitgegründet. Die Situation in der Stadt und im Freistaat war nicht besonders gut. Der Landeszuschuss zur Kita-Finanzierung lag damals über Jahre hinweg unverändert bei 1 875 Euro. Es fehlten Betreuungsplätze, insbesondere in den kreisfreien Städten und vor allem für diejenigen, die unter drei Jahre alt waren. Eltern brauchten mehr als gute
Nerven bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Elternportale funktionierten schlecht oder sogar gar nicht.
Eine Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient, gab es nicht. Glauben Sie mir, ich spreche da aus eigener leidvoller Erfahrung.
Parallel zur Diskussion um die Bedarfsdeckung ging es auch damals schon um die Betreuungssituation in den Einrichtungen. 2013 unterschrieben mehr als 70 000 Menschen die Petition „Weil Kinder Zeit brauchen“. 2014 waren Kitas vermutlich zum ersten Mal ein zentrales Thema im Wahlkampf. Aber seitdem ist viel passiert. Von 2015 bis 2018 wurde der Personalschlüssel in vier Schritten gesenkt. Zum 1. September 2018 betrug der Landeszuschuss bereits 2 455 Euro pro Kind und Jahr. Seit 2019 engagierte sich auch der Bund verstärkt für die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das Gute-Kitagesetz ermöglichte auch in Sachsen den nächsten Schritt hin zu mehr Betreuungsqualität. 2018 hatte eine Kita-Umfrage gezeigt, wo die Priorität lag, bei der gesetzlichen Verankerung der sogenannten mittelbaren pädagogischen Tätigkeit, kurz der Vor- und Nachbereitungszeit. Das gelang dann auch mit dem Doppelhaushalt 2019/2020.
Seither haben die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas ab einer Wochenarbeitszeitstunde von 34 zwei Stunden wöchentlich Zeit für Dokumentation, Teamberatung und Elternarbeit. Erstmals wurden auch der Hort und die Kindertagespflege berücksichtigt – der Hort direkt bei der Vor- und Nachbereitungszeit, übrigens finanziert als Landesmitteln, die Kindertagespflege durch die Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeit, da hier eine Änderung im Betreuungsschlüssel offenkundig nicht funktioniert.
2019 sind wir mit einem Landeszuschuss in Höhe von 3 033 Euro pro Kind und Jahr in die neue Legislaturperiode gestartet. Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 haben wir diesen Weg fortgesetzt. Zusätzlich zur Vor- und Nachbereitungszeit haben wir die Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung aufgesetzt. Seither sind sowohl die Praxisanleitung förderfähig als auch Personalkostenzuschüsse für Personen in berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu einer Bilanz gehört es auch, Lehren zu ziehen. Aus meiner Sicht war es richtig und überfällig, den Hort bei der Vor- und Nachbereitungszeit wie auch bei den zuletzt ergriffenen Qualitätsmaßnahmen einzubeziehen. Es war überfällig, weil der Hort von der Schlüsselverbesserung bis dato nicht profitiert hatte. Es war und ist richtig, Landesmittel in die Hand zu nehmen, weil die Mittel aus dem Gute-Kitagesetz nicht für Schulkinder verwendet werden dürfen. Es darf und wird uns nicht wieder passieren, den Hort bei Qualitätsmaßnahmen zu vergessen.
Eine zweite Lehre: Es ist gut und richtig, die Mittel aus dem Gute-Kitagesetz in Qualität zu investieren statt in Gebührenfreiheit. Ich bin sehr dankbar, dass wir in dieser Frage in Sachsen einen breiten Konsens sowohl innerhalb der Koalition als auch mit der Fachpraxis haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie geht es nun weiter? Wir werden heute ein novelliertes Kitagesetz beschließen, mit dem wir die nächsten Schritte gehen werden. Wir verbessern die personelle Ausstattung in den sächsischen Kitas. Ab August bringen wir 1 000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in die Einrichtungen. Der Landeszuschuss steigt rückwirkend zum 1. Januar um 200 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Betriebskosten und nochmals ab 1. August um 218 Euro. Zum zehnjährigen Bestehen des Rechtsanspruchs wird der Landeszuschuss dann 3 455 Euro betragen. Nur noch mal zur Erinnerung: Am 1. August 2013 – also vor zehn Jahren – lag er bei 1 875 Euro. Das ist fast das Doppelte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist sicherlich auch nicht das Ende der Fahnenstange. Im Bund steht die Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes an; ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards entspricht einer langjährigen Forderung auch von uns GRÜNEN. Wir werden daher alles daransetzen, die Bundesmittel auch im Freistaat für weitere Qualitätsverbesserungen einzusetzen.