Protocol of the Session on June 1, 2023

Wir haben seit 2017 nur auf Glasfaser gesetzt. – Punkt. Der Bund zog erst nach. Der Bund hat erst Mitte 2018 mit der Novellierung die Förderrichtlinie geändert, um auch selbst zu sagen, dass nur Glasfasernetze gefördert werden.

(Thomas Thumm, AfD: Da haben Sie 2021/2022 die Grundfinanzierung nicht zur Verfügung gestellt, Herr Dulig!)

Die Förderung ist ja erfolgreich. Im Bereich der Förderung von weißen Flecken mit über 180 Projekten werden über 400 000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen, beispielsweise Schulen und Krankenhäuser, erschlossen.

Dieses Bild des Dritte-Welt-Landes Sachsen, das Sie hier zeichnen, stimmt mit der Realität nicht überein, auch wenn Sie es für Ihre Wahlkampfaktivitäten gern gebrauchen.

(Thomas Thumm, AfD: Herr Dulig, das sagen die Bürger!)

In den letzten acht Jahren hatte der Freistaat Sachsen die höchste Dynamik bei der Abnahme von Fördermitteln. Wir haben uns 2015 am Weiße-Flecken-Programm beteiligt

und damit dreimal so viele Fördermittel abgenommen, wie uns zustehen würden.

(Zurufe von der AfD)

Wir haben uns am Hellgraue-Flecken-Programm beteiligt.

Jetzt kommt es tatsächlich: Wir haben Zeit verloren. Wir haben anderthalb Jahre Zeit verloren, weil wir uns erst sehr spät darauf verständigen konnten, uns zu beteiligen – mit dem Ergebnis, dass nur drei Landkreise dabei sind. Das ist ärgerlich. Wiederum so zu tun, als sei das der Grund dafür, dass alles so schlimm ist, stimmt nicht; denn wir haben uns beteiligt.

Wir beteiligen uns jetzt auch am Dunkelgraue-FleckenProgramm, und zwar vollständig. Wir werden jetzt mit den 600 Millionen Euro den größten Block hineinlegen können und sicherlich nach zwei, drei Jahren schauen, wie die vollständige Finanzierung des Fonds erfolgt.

(Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.)

Das ist die Schrittfolge. Wir haben jedes Programm des Bundes genutzt und werden sie auch vollständig ausnutzen. Wir als Staat können uns nur dort engagieren, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht gekommen ist. Andere Bundesländer haben diese Kraft nicht aufgebracht. Ich lasse mir den Erfolg, dass wir als Freistaat Sachsen unsere Möglichkeiten nutzen – die Kommunen zu 100 % –, nicht nehmen. Seit 2017 müssen die Kommunen keinen Eigenanteil leisten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Bitte schön.

Herr Dulig, vielen Dank. Sie sagten, dass das Land Sachsen jede Finanzierungsmöglichkeit des Bundes unterstützt habe. Meine Frage an Sie zum Graue-Flecken-Programm des Bundes: Wie viel Haushaltsmittel standen denn 2021 und 2022 im Freistaat als kofinanzierte Mittel des Landes zur Verfügung? – Vielen Dank.

Entschuldigung. Wir haben im Digitalfonds die Ermächtigung dafür geschaffen, dass sie das HellgraueFlecken-Programm komplett mit ausfinanzieren können.

(Thomas Thumm, AfD: Das beantwortet meine Frage nicht: Wie viele Mittel?)

Das heißt, wir haben in dem Fonds 1,5 – –

(Thomas Thumm, AfD: Das beantwortet meine Frage nicht!)

Wollen Sie die Antwort oder nicht? – 1,5 – –

(Thomas Thumm, AfD: Das beantwortet meine Frage nicht!)

Will er jetzt die Antwort oder nicht? Ich verstehe ihn nicht.

(Sören Voigt, CDU: Das ist nicht die Antwort, die er will!)

Ich gehe auch davon aus.

Ihre Frage ist: Wie viel steht für das Graue Flecken-Programm zur Verfügung? Das ist ein Digitalfonds, aus dem das Weiße- und Graue-Flecken-Programm finanziert wird. Darin stehen aktuell 1,5 Milliarden Euro für das Weiße- und Graue-Flecken-Programm zusammen zur Verfügung.

(Thomas Thumm, AfD: 21/22 habe ich gefragt!)

Noch einmal: Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie sich noch einmal damit auseinandersetzen würden.

(Thomas Thumm, AfD: Brauche ich nicht!)

Brauchen Sie nicht? Es ist immer schwierig. Er stellt eine Frage, will sich aber nicht damit auseinandersetzen.

(Zuruf von der AfD: Wenn er keine Antwort kriegt!)

Sie schaffen das!

Noch einmal: In einem Fonds liegt Geld – –

(Zurufe von der AfD)

Jetzt lassen Sie Ihn ausreden, sonst kommen wir nicht weiter.

Wir machen noch einmal Verfahrenskunde: Damit Sie einen Bescheid an eine Kommune geben können, brauchen Sie eine Ermächtigung. Die steht im Gesetz. Es gibt Verpflichtungsermächtigungen, mit denen haben Sie einen finanziellen Rahmen. Dann wissen Sie, wenn ein Antrag gestellt wird, ob Sie ihn bescheiden können. Das heißt noch lange nicht, dass tatsächlich Cash im Haushalt liegen muss, weil die Abrechnung der Mittel am Ende des Projektes erfolgt.

(Thomas Thumm, AfD: Also war es null!)

Deshalb ist die Frage, wie viel Geld im Jahr 2021 hineingelegt wurde, nicht erheblich, sondern wie viel insgesamt darin ist.

(Thomas Thumm, AfD: Beantworten Sie doch die Frage mit der Höhe insgesamt!)

Wir haben den Digitalfonds das letzte Mal im Rahmen des Hellgraue-Flecke-Programmes erhöht. Damit wir dieses finanzieren können, werden in einem dritten Schritt noch

einmal 600 Millionen Euro hineingelegt, damit wir das Dunkelgraue-Flecken-Programm finanzieren können.

Das heißt, zu jedem Zeitpunkt, an dem das Gesetz angepasst wurde, war es jederzeit möglich, die Bescheide für die Kommune zu finanzieren. Von daher hat der Freistaat Sachsen genau das getan, was er tun muss, nämlich den Kommunen die Rechtssicherheit zu geben, dass sie einen Antrag stellen und wir ihn bescheiden können, und zwar im Weiße-, Graue- und jetzt Dunkelgraue-Flecken–Programm.

(Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD – Sabine Friedel, SPD: Herr Thumm, ich habe es sogar verstanden! – Dirk Panter, SPD: Sie wollen es nicht verstehen!)

Sprechen Sie einfach weiter, Herr Staatsminister.

Gut. Ich bleibe dabei, die Förderung ist erfolgreich. Ich habe die Zahlen genannt, dass mit über 180 Projekten über 400 000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen, beispielsweise Schulen und Krankenhäuser erschlossen werden.

In dem sogenannten Hellgraue-Flecken-Programm, das bis Oktober des vergangenen letzten Jahres lief, sind noch einmal rund 58 000 Anschlüsse geplant. Die Beträge, die die öffentliche Hand für die Förderung aufwendet, sind sehr hoch. Ich kann Ihnen die Zahlen noch einmal deutlich machen: Mit der Einrichtung eines Sondervermögens mit einer initialen Ausstattung in Höhe von 700 Millionen Euro haben wir das erste Mal die Vorsorge getroffen. Hinzu kamen diese Bindungsermächtigungen in Höhe von aktuell 786 Millionen Euro. Es wird viel Geld für die Förderung bereitgestellt.

Aber auch die Kosten sind hoch. Das darf man an dieser Stelle nicht verkennen. So haben sich die durchschnittlichen Kosten pro Glasfaseranschluss in den vergangenen fünf Jahren von knapp 5 000 Euro im Jahr 2017 auf über 7 000 Euro in diesem Jahr erhöht. Das hat vielfältige Ursachen. Die Verwerfungen durch den Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie sind nur zwei Gründe, die hier zu nennen sind.

Eines wird ebenfalls deutlich: Ein Komplettausbau des Freistaates Sachsen mit Glasfaserinfrastruktur allein durch Fördermittel scheitert nicht nur an rechtlichen Gründen. Er wäre auch finanziell nicht darstellbar. Aber Abwarten und Hoffen, die privaten Telekommunikationsunternehmen würden den Freistaat komplett erschließen, wenn man ihnen nur genügend Zeit ließe, ist keine ernstzunehmende Alternative. Der Freistaat hat keine Zeit und steht auch hier im Wettbewerb mit anderen Regionen Deutschlands und den europäischen Nachbarn.

Daher kann die Lösung nur lauten: Alle beteiligten Akteure – Freistaat, Kommunen und insbesondere die Telekommunikationsunternehmen – müssen zusammenwirken. Keiner kann die Aufgabe alleine oder in Konfrontation mit dem

jeweils anderen bewältigen. Damit beschäftigt sich der vorliegende Antrag.