Erklären Sie das einmal den Gläubigen in der Leipziger St.Petri-Kirche, in der Propsteikirche oder in der Görlitzer Frauenkirche, in welcher komplett alles verwüstet wurde. Erklären Sie das auch denjenigen, die nicht gläubig sind, die sich aber um den Erhalt unserer Kulturdenkmäler bemühen und sorgen; denn viele betroffene Kirchen sind bereits jahrhundertealt.
Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme zu unserem Antrag kommt ausgerechnet von dem Innenminister einer Partei, die das Wort „christlich“ im Namen trägt.
Das ist wirklich ein Armutszeugnis! – Hören Sie mir noch ein paar Minuten zu, kann doch nichts schaden! Ich höre Ihnen doch auch zu!
Dass der Bub nicht mal ‘ne Pause machen kann! – Fakt ist: Hass und Gewalt gegen Christen nehmen seit Jahren zu.
Nach Angaben der OSZE sind die Hassverbrechen gegen Christen allein im Jahr 2021 um fast 70 % gestiegen,
und zwar nicht irgendwo in einem entfernten Krisengebiet, sondern hier in Europa. Im Mai 2022 haben Radikale in den USA zu weltweitem Sturm auf Kirchen aufgerufen, weil ihnen die christlichen Positionen zum Thema Abtreibung ein Dorn im Auge waren. Sogar die Heimatschutzbehörde der USA hatte zuvor gewarnt, dass es Angriffe auf Kirchen geben würde. Und tatsächlich: Danach ist es auch in Deutschland, auch in Sachsen, zu solchen Exzessen gekommen. Aber die Staatsregierung will davon nichts wissen.
Auch auf Nachfrage heißt es plump, man ermittle in alle Richtungen. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Staatsregierung viel mehr für die Sicherheit unserer Kirchen tun könnte und müsste. Eine Maßnahme bestünde zum Beispiel darin, die Kirchen aktiver bei der Anschaffung von Sicherheitstechnik zu unterstützen.
Auf die Einsatzkräfte müsste man auch ein wenig mehr einwirken, für die Gefahrenlage sensibilisieren usw., damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Ich bin doch da nicht blauäugig, sie werden sich leider wiederholen; aber wir können sie wenigstens minimieren.
Kollege Kühne sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon Herrn Kollegen Richter. Vermutlich mit einer Kurzintervention? – Herr Kollege, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kühne, es ist durchaus so, dass Sie mich – Sie kennen meinen biografischen Hintergrund – mit einigen Ihrer Ausführungen erreicht haben, und emotional lässt mich diese ganze Sache auch nicht kalt; speziell die Leipziger Vorfälle kenne ich sehr gut. Ich wohne dort mit meiner Zweitwohnung in der Nähe, habe mich mit Propst Giele intensiv über das, was dort geschehen ist, ausgetauscht, auch über die polizeilichen Handlungen, die dort verfügt wurden.
Ich gehe davon aus, dass Sie ein Mensch sind, der vom Christlichen her nicht von anderen etwas verlangt, was er selbst nicht bereit ist, für andere zu tun. Wären Sie und Ihre Fraktion denn insgesamt auch öffentlich bereit, so deutlich gegen die Schändung von Moscheen und Synagogen vorzugehen?
Das war Kollege Richter am Mikrofon 1 mit einer Kurzintervention, verbunden mit einer Frage. Sie können auf die Kurzintervention reagieren. Bitte schön, Herr Kühne.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die antragstellende Fraktion hat in ihrem Antrag als Begründung ausgeführt, dass es über 140 Angriffe – konkret wurden 148 Fälle benannt – gegen Kirchen gegeben habe. Das musste man auch tun, um einen solchen Antrag ordentlich zu begründen. Die Recherchen des Innenministeriums haben ergeben, dass es weniger als zehn Fälle waren,
die als politisch motivierte Tat galten und die die Kirche als richtiges Opferziel gesehen haben. Das ist ein Faktum. An Fakten sollte man sich ein Stück weit orientieren; ob es einem passt oder nicht. Daran haben wir uns auch im Ausschuss orientiert.
Natürlich ist jeder auftretende Fall einer zu viel. Gerade wenn von einer Partei kommt, die das „C“ im Namen trägt, ist die Kirche ein sensibler Bereich. Wie es für alle Rechtsgüter gilt, so darf es auch dort keine Angriffe geben. Trotzdem befinden wir uns bei diesem Maßstab in einem Bereich, der kein besonderes Handeln erfordert. Wir haben Zutrauen in unsere Polizei, die viele der hier geforderten Maßnahmen umsetzt und im Austausch mit den Kirchen ist. Man ist im exekutiven Handeln.
Anträge stellt man nur, wenn man wirklich Defizite im exekutiven Handeln feststellt; diese liegen hier in keiner Weise vor. Unsere sächsische Polizei arbeitet vorbildlich. Sie leisten alle eine super Arbeit. An dieser Stelle ein Dankeschön an unsere Polizistinnen und Polizisten für ihren Dienst, den sie täglich für unser Land verrichten.
Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung hat auch keinen Redebedarf angezeigt. Somit hätten wir beide Drucksachen behandelt. Ich frage die AfD-Fraktion: Ist Einzelabstimmung gewünscht?
Ich komme somit zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über die Drucksache zum Ärztemangel und danach über die Drucksache zu den Kirchen.
Ich beginne mit der Drucksache 7/13146 und dort mit Ziffer 3, also in der Drucksache, die unter Ziffer 3 zu finden ist, nämlich die enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum AfD-Antrag. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafür-Stimmen ist damit der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden.
Wir kommen nun zur Drucksache 7/13146. Unter Ziffer 1 finden wir die enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zum Antrag der AfD-Fraktion, welchen wir gerade behandelt haben. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, einige Gegenstimmen. Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, verlangt die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zur Petition 07/01903/3 mit dem Titel „Brennstoffversorgung/Energiepolitik“ und zur Petition 07/02030/3 mit dem Titel „Waldarbeiten Kleinwaltersdorfer Wald“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung. Ich schlage vor, die antragstellende Fraktion jeweils beginnen zu lassen.
Ich rufe zuerst auf die Petition „Brennstoffversorgung/ Energiepolitik“ und übergebe das Wort an Herrn Kollegen Dornau von der AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Petition 07/01903/3, Brennstoffversorgung/Energiepolitik, erleben wir wieder einmal ein Stück stümperhafte Energiepolitik der Regierung. Durch die Sanktionen und den freiwilligen Verzicht auf günstige Gasimporte verschärfte sich das Problem und trieb die Preise in die Höhe.