Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit validen und frei zugänglichen Informationen ein. Er
trägt damit wesentlich zur unabhängigen Meinungsbildung bei und sichert die Demokratie. Der vorliegende Staatsvertrag bietet den Rahmen für Weiterentwicklung und notwendige Anpassungen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist dies gelungen, jedoch – und auch dies ist festzustellen – nur ein Auftakt für den zwingend gebotenen Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten – sagte Albert Einstein. Passender kann ein Zitat auf Sie eigentlich nicht abgezielt sein; denn es muss schon bitter für Sie sein, der Aussage des Ministerpräsidenten formal zu entsprechen. Dieser forderte nämlich 2019 stabile Beiträge. Es drohen bereits 20 oder 25 Euro. Ach so, ja, stimmt, ich vergaß: Da war ja Wahlkampf, und da kann man so was schnell, salopp auch sagen.
Frau Schlesinger bot der Kulturradiochefin 450 000 Euro an. Zusätzliche Leistungen gab es dann für die Intendanten mit Traumgehältern beim MDR von knapp 300 000 Euro plus Alterssicherung. Das ist nicht hinnehmbar. Und doch will man jetzt zum dritten Mal nichts an der Ursache ändern. Im Gegenteil: Man will mehr vom Falschen.
Die Forderungen des Ministerpräsidenten sind also wieder in Schall und Rauch aufgegangen. Aber es ist ja bald wieder Wahl, es ist Wahlkampf. Ich denke, da kommt auch wieder so ein Spruch.
Dieses Gesetz wird teuer, richtig teuer – doch nicht für Sie, sehr geehrte Abgeordnete. Sie können sich das leisten, Sie brauchen also nicht verängstigt schauen. Es betrifft wieder einmal die Bürger des Landes, deren Abgaben ohnehin schon kaum stemmbar sind.
Wer das von Ihnen beschließt, will de facto auch höhere Zahlungen für den Bürger. Wie könnte man das, was Sie hier machen, anders bezeichnen als Heuchelei. Man bestellt effektiv eine und noch eine Beitragserhöhung, um dann vorhersehbar später, Beitragsstabilität zu fordern, wenn die Rechnung kommt. Das ist ja unglaublich. Das beste Beispiel gibt es aus Sachsen-Anhalt 2020. Den Selbstbedienungsladen bestehen lassen, dann die Beitragsanpassung populistisch blockieren mit dem Ziel, ganz sicher vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern.
Wir reden hier beim dritten Änderungsvertrag gerade über die Stufe des Selbstbedienungsladens, also des Ladens, in dem Sie auch öfter zu Gast sind. Sie beschließen heute effektiv eine Beitragserhöhung, welche später nur sehr schwierig bis überhaupt nicht mehr abgewendet werden kann. Und das wissen Sie. Am 16.03.2023 haben die Regierungen der Länder, also auch unser Ministerpräsident, übrigens die vierte Änderung beschlossen. Wir beraten gerade die dritte, also offenbar soll das Ganze hier nur abgenickt werden. Sie wollen höhere Beiträge, anders passt das nicht zusammen.
Herr Ramelow von den LINKEN aus Thüringen setzt noch einen obendrauf. Er pocht in der „Welt“-Ausgabe vom 18.04.2023 auf Sparsamkeit. Aha. Eiskalt. Man macht das eine und fordert das Gegenteil.
Die angebliche Härte der Politik gegenüber der Anstalt zum genannten „Welt“-Artikel ist lediglich eine Show. Es ist ein Taschenspielertrick. Das zeigen auch ein paar größere Verlage, die sich hin und wieder das Restprivileg leisten, mal hier und da wegen der Wettbewerbsverzerrungen der Anstalten zu klagen, obwohl sie wissen, dass es eine Farce ist.
Laut Gesetzentwurf kann kein Bürger eine Verletzung des Auftrages vor Gericht geltend machen. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Man hat also Narrenfreiheit.
Wer die öffentliche Anhörung in der Ausschusssitzung am 16. Januar 2023 verfolgt hat, kann diesen Staatsvertrag über Parteigrenzen hinweg zum Wohle der Bürger nur ablehnen. Oder ist es wirklich Ihre Absicht, die Bürger und die unabhängige Presse aus parteipolitischen Gründen in die Pfanne zu hauen?
Die eingeladenen Sachverständigen und Verbandsvertreter haben am 16. Januar öffentlich im Live-Stream klar den Zusammenhang zwischen dem uferlosen Auftrag der Rundfunkanstalten und den daraus folgenden Mehrkosten und Beitragserhöhungen dargestellt. Herr Gniffke, der ARD-Chef, hat Mehrkosten ausdrücklich angekündigt. Sagen Sie also nicht, Sie hätten davon nichts gewusst. Mehr noch: Der ARD-Chef hat plastisch dargestellt, was der Staatsvertrag in seiner Lebenswirklichkeit bedeutet, nämlich eine umfassende Marke und meinungsbeherrschende Medienplattform, die sogar die Presse mit ins Boot holen soll. Das geht ans Herz der Kommunisten, oder?
Das kann ganz schön teuer werden, und das wird es auch. Das neue Medien- und Meinungsimperium macht vor nichts mehr halt. Amazon Prime, Netflix, Sky usw. usf. sollen in diesen politischen Propagandastrudel einbezogen werden. Sogar die sozialen Medien wie Twitter und Youtube will man einbeziehen.
Journalisten und Bürger zahlen das nicht nur mit Beiträgen, die schon eine Frechheit sind – vor allem bezahlen sie es mit ihrer Freiheit. Die Medienkrake der ARD bedroht die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Pfui Teufel!, sage ich nur.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn auch selten, so ist es doch passiert. Sprach doch in erfrischender Ehrlichkeit am 16.01.2023 ein Mitarbeiter des Rundfunks das an, was andere nur notdürftig verschleiern. Es geht den Anstalten um die Beherrschung der Meinung. Nicht die Regierung soll kontrolliert werden, sondern der Bürger wird zwangsbetreut. Das geschieht alles auf Basis eines Staatsvertrages, der von Anfang an ein Irrweg war und nun als solcher fortentwickelt wird. Ist das noch Rundfunk? Filmförderung, Presse, das formale Geschäftsfeld der Videotheken oder sogar Suchmaschinen und Presseportale – das ist absurd. Weniger Rundfunk, dafür mehr Staatsfunk!
Das Zauberwort Medienkonvergenzen fällt oft. Auch das ist wieder eine Worthülse. Videotheken, Presse, der Kinofilm, Stammtische, Foren und Meinungsäußerungen: All dies sind den Älteren vertraute Kategorien, die auch in gewandelter Form nicht plötzlich alle ganz und gar Rundfunk im Sinne des Grundgesetzes geworden sind.
Ein Medienimperium im Sinne der ARD hat nichts mit einer Bestands- und Entwicklungsgarantie zu tun. Hier geht es darum: Man, uns laufen die Zuschauer weg, aber wir verfolgen sie treu nach dem Motto „Wir denken für Sie, liebe Bürger“. Das ist verfassungsrechtlich und selbst europarechtlich mehr als heikel.
Die Idee, alles unter dem extrem weiten Begriff der Telemedien über einen Kamm zu scheren und das auch noch zu wollen, war und ist der Kern des Medienstaatsvertrages. Das muss man in aller Deutlichkeit ansprechen und zurückweisen.
Die weltanschauliche Grundlage ist autoritär. Das Ergebnis kann dementsprechend nur auf einen Staatsmedienanbieter hinauslaufen.
Fake News, Filterblasen, Echokammern, also auch Stammtische, das Wohnzimmer, die Gerüchteküche, der Pausenraum und die Meinungsfreiheit an sich – sind das Ihre Feindbilder? Natürlich sind das Ihre Feindbilder. Es ist in der Gesetzesbegründung ja ausgewiesen, was das Ziel ist: nämlich die Schaffung eines von öffentlich-rechtlichen Qualitätsmaßstäben geprägten Kommunikations- und Debattenraums, Seite 3 und Seite 10.
Merkt die Staatsregierung, was sie da macht? Merken Sie, sehr geehrte Abgeordnete, was hier passiert, oder schwelgen Sie bereits im sektenartigen Propagandataumel? Was hat das denn noch mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung und Meinungsfreiheit zu tun? Richtig, überhaupt nichts, genauso viel wie einst die „Aktuelle Kamera“.
Eine Konvergenz anderer Art zeichnet sich hier ab. Zur eigenen Plattform, zum eigenen Portal ist zwar im Staatsver
trag nichts gesagt worden, aber ich sage das Stichwort Narrenfreiheit. Schon die gegenwärtige Praxis lässt ahnen, wohin die Reise geht, nämlich zum nationalen Meinungsmonopolisten.
So zählt zum Beispiel die Condat AG die Rundfunkanstalt zu ihren Kunden. Dieser Anbieter, großzügig gesponsert von Steuergeldern, finanziert Faktenchecks, die die Bürger gut bezahlen müssen. Sie bezahlen also die Horch-undGuck-Aktionen und Spitzeleien selbst, mit denen Nutzerinhalte verwaltet und moderiert werden. Auch Plattformen stehen dort zur Verfügung. Irre, was? Es gibt auch Projekte, welche es ermöglichen, neu aufkommende Probleme, Meinungen, Themen zu erkennen und Stimmen und Risiken in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen einzuschätzen. Das ist doch Wahnsinn! Lassen Sie das einmal sacken und besuchen Sie diese Seiten, bevor sie geändert werden. Eine Liste können Sie sich im Nachgang gern bei mir abholen. Ich lese sie jetzt nicht alle vor.
Das ist nichts anderes als eine Mischung von Wahrheitsministerium und Bespitzelung. Beides passt bestens unter die blassen Begriffe Portal und Empfehlungssysteme, die im Staatsvertrag stehen.
Was glauben Sie, welche Inhalte und Anbieter da empfohlen werden? Veranstaltungen der Staatsregierung vielleicht, die dafür Mitarbeiter des MDR bezahlt? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Klar ist: Die Anbieterseite der „Wahrheit“ ist geklärt. Das machen die sogenannten Rundfunkanstalten. Man setzt sich frech an den digitalen Stammtisch und drängt sich dort auf.
Sehr geehrte Abgeordnete! Die Bürger lassen sich das Denken nicht verbieten oder abtrainieren, schon gar nicht in Sachsen, und das ist gut so. Das Maximum an staatlicher Deutungsmacht ist schon längst erreicht. Kehren Sie also von Ihrem Irrweg um und stellen Sie sich vom Kopf auf die Füße, damit das Hirn endlich wieder arbeiten kann.
Machen Sie Politik mit der Bevölkerung anstatt gegen sie. Statt größenwahnsinnigem Aufbau muss der Rundfunk gestrafft, entschlackt, geschrumpft und wirklich modernisiert werden. Wenn das nicht möglich ist, muss dieser ausgelöscht werden;
Lösen Sie sich endlich von den Schnallen Ihrer Zwangsjacke, in der Sie eingezwängt sind, und werden Sie endlich ein Teil der Lösung. Stimmen Sie dem Vorhaben nicht zu!