Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich für die Staatsregierung Herrn Vorjohann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Einigkeit ist selten. Alle wollen unnötige Bürokratie abbauen und Verfahren einfacher gestalten. Aber stellen Sie sich die Situation einmal so vor: In einem Fußballspiel wird der Torwart einfach aus dem Spiel genommen, um schnellere Ergebnisse zu erreichen.
Ich glaube, so wie es vorliegt, kann man es nicht gestalten; solide Förderpolitik kann man so nicht gestalten.
Mit der Vorgabe einer Vereinfachung von Förderverfahren wird die Bewilligungsentscheidung nach Zeitablauf automatisch auf Grün gestellt. Die Bewilligungsbehörde als Akteur ist damit ausgeschaltet.
Ich persönlich finde, dass wir überbordende Bürokratie möglichst schnell loswerden und uns auf notwendige Verfahren beschränken müssen. Wahrscheinlich ist genau das der Streitpunkt: Wo fängt das Überbordende an und wo bewegen wir uns noch im Bereich der Notwendigkeiten?
Der Vorschlag einer Genehmigungsfiktion nach Zeitablauf ist allerdings nicht der richtige Weg. Immerhin – darauf möchte ich am Anfang noch einmal verweisen – gehen wir mit Steuergeldern um. Eine solche Genehmigungsfiktion ist verfassungsrechtlich – im Hinblick auf die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – nicht zulässig. Das wird in diesem Gesetzentwurf ignoriert.
Vor der Tatsache, dass damit auch missbräuchliche Förderanträge bewilligt werden könnten, werden die Augen verschlossen. Ich sehe auch eine Menge Fragezeichen in den Köpfen der Akteure auf der Ebene des Bundes oder der Europäischen Union, wenn Sachsen in so einem Verfahren nach Einheitsmuster über Fördermittel entscheidet.
Mit der vorgeschlagenen Bewilligungsfiktion verlieren die aktuell bestehenden Kontrollmechanismen im Rahmen der Bewilligungsentscheidung ihre Wirksamkeit. Ich behaupte damit nicht, dass sie alle richtig und notwendig sind; aber das richtige Maß muss gefunden werden. Finanzen können nicht einfach ungeprüft verausgabt werden. Rechtmäßig ist ein solches Verfahren nicht. Auf das Stirnrunzeln von Bund und EU habe ich gerade verwiesen.
Ich unterstütze einen Bürokratieabbau im Hinblick auf die Vereinfachung von Förderverfahren sehr. Die entscheidende Frage lautet: Wie machen wir es richtig? Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde über den Förderantrag muss stets die verfügbaren Haushaltsmittel im Blick haben und ist wesentlich für eine zielorientierte Förderung. Hier zu unterstützen ist ein Ansatz, der seriös erfolgen muss.
Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Eine Zuwendung zeichnet im Wesentlichen aus, dass der Antragsteller auf seine Gewährung nicht automatisch einen Anspruch hat. Es ist keine gesetzliche Leistung. Damit kann nicht automatisiert darüber entschieden werden.
Es besteht aber ein Anspruch auf eine rechtskonforme Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde, die neben den verfügbaren Haushaltsmitteln insbesondere an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist. Das heißt: In gleichgelagerten Fällen muss ihr Ermessen auch in gleicher Weise ausgeübt werden. Die Bewilligungsfiktion bedeutet faktisch einen Ermessensausfall. Rechtmäßiges Verwaltungshandeln ist damit nicht mehr gewährleistet.
Das primäre Ziel sollte eine standardisierte und praktikable Ausgestaltung der Förderprogramme sein. Ich persönlich unterstütze den Ansatz sehr, dass das jeweilige Förderprogramm in seiner Komplexität auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden muss. Der Finanzminister entscheidet das aber nicht allein – eher ganz selten –, sondern es gibt immer noch die Fachressorts, welche das ausgestalten. Gelegentlich sind sie an dieser Stelle selber auf dem Fahrersitz und müssen versuchen, die Dinge einfach zu gestalten.
Der Verwaltungsapparat muss dabei auf allen Ebenen durch digitale Unterstützung entlastet werden. Die Schaffung dieser digitalen Strukturen ist das A und O, um zukünftig zu einfacheren Verfahren zu kommen. Aber wie immer ist es so: Ich kann keine komplizierten Prozesse digitalisieren; denn dann wird die Digitalisierung auch kompliziert und vor allen Dingen teuer. Die eigentlichen Förderverfahren selbst müssen vorher vereinfacht werden, sonst hat die Digitalisierung nur einen begrenzten Wert.
Aber – auch das haben wir heute schon gehört – die Staatsregierung hat sich auf den Weg gemacht. Es ist ein Prozess angestoßen worden, der im Jahr 2020 bereits angelaufen ist und den wir aus dem alten Prozess in die Fortsetzung gegeben haben. Das war damals die Förderkommission I, eine Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren. Diese wurde damals unter Beteiligung aller Fachressorts eingesetzt, auch der Rechnungshof und die
kommunale Ebene waren mit dabei. Wir haben bereits einen neuen Prozess, zu dem ich allerdings noch nicht viel berichten kann.
Aber aus dem alten Prozess heraus ist beispielsweise am 1. Januar mit § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung noch einmal einiges auf den Weg gebracht worden.
Das zentrale Element ist das Angebot eines neuen pauschalen Regelauszahlungsverfahrens in den dafür geeigneten Bereichen, das ohne jeweils nochmals zu stellende Anträge auskommt. Ergänzend wurde für die alternativen Auszahlungsverfahren die Mittelverwendungsfrist von zwei auf sechs Monate verlängert. Damit können Fördermittelempfänger Verzögerungen im Projektablauf sogar noch einmal deutlich besser aussteuern.
Weitere Vereinfachungen sind der vorzeitige Maßnahmenbeginn, die Abschaffung der Belegpflicht – das ist im bundesweiten Vergleich etwas ganz Revolutionäres – und die Entlastung Privater durch die nicht mehr geforderte Bindung an das Vergaberecht. Das ist ein enormer Schritt nach vorn. Insbesondere Kommunen und Landkreise entlastet eine Vereinfachung insbesondere bei deren Bauprojekten erheblich.
Es wurde auch festgelegt, dass die von diesen Fördermittelempfängern regelmäßig zurückzuhaltende Sicherheitseinbehalte nach der VOB, die für die Finanzierung etwaiger Mängelbeseitigungen erforderlich sind, nun auch als förderfähige Ausgaben gelten. Die Förderpraxis der Vergangenheit hatte dabei zu erheblichen Fördermittelkürzungen, einem Bürokratieaufwuchs und damit für eine Menge Ärger geführt. Dies galt es, als Entlastung für die kommunale Ebene zu verändern.
Ich bitte Sie daher um die Unterstützung im bereits begonnenen Umsetzungsprozess für Fördervereinfachung. Es ist bereits angekündigt worden, dass wir innerhalb der Exekutive noch nicht am Ende der Diskussion sind; denn die Förderkommission II ist ebenso mit einem Ergebnis unterwegs gewesen. Das ist gerade innerhalb der Staatsregierung aufgesetzt; dies ist weiterhin umzusetzen, um hier zu Vereinfachungen, Digitalisierungen und Bürokratieabbau zu kommen.
Den Torwart als effizientes Instrument vom Platz zu nehmen, ist meines Erachtens nicht zielführend. Wir müssen
dem Torwart ein wenig zur Seite stehen, damit dieser seinen Job erledigen kann. Ich denke, dass wir somit insgesamt schneller unterwegs sein sollten. Aber diesen ganzen komplexen Prozess entlang der Wertschöpfungskette Förderung können wir nicht mit einem einzelnen singulären Punkt revolutionieren, sondern die Kette muss insgesamt angeschaut werden. Dabei sind wir nun. Insofern ist der heute hier vorliegende Vorschlag kein guter.
Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Beschleunigung der Entscheidung über Anträge auf Zuwendungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Zuwendungsbeschleunigungs- gesetz – SächsZuwendBeschleunG) mit der Drucksache 7/10914; ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung unser Gesetzentwurf. Änderungsanträge liegen keine vor. Deshalb würde ich Ihnen vorschlagen, artikelweise abzustimmen. Aber vielleicht sind wir so fix und sagen, wir stimmen im Block ab, wenn die Fraktion DIE LINKE an der Stelle zustimmt? – Sensationell.
Dann lasse ich jetzt über Überschrift, Artikel 1 Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung und Artikel 2 Inkrafttreten abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist somit dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Ich frage jetzt, ob die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht.
Das sehe ich nicht. Damit ist diese zweite Beratung über den Gesetzentwurf abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt abgearbeitet.
Wünscht der Berichterstatter, Herr Sodann, das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich jetzt wie üblich den
Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion. Herr Kollege Fritzsche, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde dem Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus am 10. November 2022 zur weiteren geschäftsordnungsgemäßen Bearbeitung überwiesen. In der 26. Sitzung des AWK am 16. Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf umfänglich öffentlich angehört. Der zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur, Medien und Tourismus hat in seiner 29. Sitzung am 3. April 2023 abschließend dazu beraten. Diese inhaltlich sehr gehaltvolle Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf hat in Sachsen Tradition, ist wertvoll im Sinne einer weiteren Schärfung der politischen Standpunkte der Fraktionen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk, und findet dennoch in engen Grenzen statt; denn Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag sind länderseitig nicht möglich.
Wir als CDU-Fraktion stehen zum System des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Gleichwohl sehen wir einen Bedarf an grundlegenden Reformen. Der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag dient der Umsetzung der ersten Phase der aus unserer Sicht notwendigen Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages ratifiziert und notwendige Änderungen in Landesrecht umgesetzt. Zudem wird der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Beauftragung der Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten des ZDF und des Deutschlandradios an die Lebenswirklichkeit veränderter Mediennutzung angepasst und flexibler ausgestaltet.
Mit den Neuregelungen soll dazu beigetragen werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag nachkommen kann. Zugleich wird durch die Änderung des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Die im Medienänderungsstaatsvertrag enthaltenen Neudefinitionen des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen die Grundlage für weitere Reformen dar.
Gestatten Sie mir, diese inhaltlichen Schlaglichter ein wenig weiter auszuführen. An erster Stelle ist hier die Spezifizierung und Ergänzung des Auftrages der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu nennen. Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. Um nicht zuletzt einem Generationsabriss bei der Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote entgegenzuwirken, wird nun ausdrücklich festgeschrieben, alle Altersgruppen, aber insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, als Nutzer eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Angebots gezielt anzusprechen. Außerdem sind die Belange für Menschen mit Behinderungen und Anliegen von Familien angemessen zu berücksichtigen.
Der Kernauftrag in § 26 wird geschärft und nun wie folgt gefasst: Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrages. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Flexibilisierung der Beauftragung. Nun besteht für die Anstalten die Möglichkeit, bislang fest für die Ausstrahlung im Fernsehen vorgeschriebene Programme in Online-Angebote zu überführen oder gegebenenfalls sogar einzustellen. Ein dritter Punkt ist die Erweiterung des Telemedienauftrages. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Möglichkeit, europäische und internationale Produktionen ausschließlich in den Mediatheken für bis zu 30 Tage zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese zwingend – wie bisher geregelt – auch im linearen Fernsehen ausgestrahlt werden müssen.
Des Weiteren wurde die Verpflichtung zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattformstrategie aufgenommen. Die Nutzerstatistiken zeigen, dass die Mediatheken immer stärker an Relevanz gewinnen und bessere Streaming-Angebote die Wettbewerbsfähigkeit der Anstalten zukünftig stärken können. Außerhalb der Themen Auftrag und Beauftragung beinhaltet der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag einen weiteren zentralen Punkt: die Stärkung der Gremien. Es ist eine wichtige Lehre – nicht nur aus den Geschehnissen rund um den rbb im Jahre 2022 –, dass die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter gestärkt und ertüchtigt werden müssen. Ihre Aufgabe liegt in der Hauptsache in der Verpflichtung zur Überwachung der Erfüllung des Auftrages sowie der wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung. Darüber hinaus werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, in einen regelmäßigen gesamtgesellschaftlichen Dialog mit der Bevölkerung zu treten, um insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots zu informieren und auch zu debattieren.
Zum Abschluss ein kurzes Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen öffentlichen Auftrag auch in einer sich verändernden Medienlandschaft nachkommen kann. Der Gesetzentwurf verschafft den Anstalten durch die stärkere Trennung zwischen fest beauftragten und flexibler zu behandelnden Inhalten mehr Handlungsspielraum. Er ermöglicht eine Reduktion des Angebots einzelner Sender, wie sie der Vorsitzende der ARD in der öffentlichen Anhörung zur Drucksache hier in diesem Hause bereits angekündigt hat und macht damit auch Ressourcen für den Ausbau des digitalen Angebots frei. Die Flexibilisierung des Auftrages führt hoffentlich auch zu einer Verschlankung der Strukturen, wenn Angebote einzelner Spartensender wegfallen. Dies entspricht damit der Position der CDU-Fraktion zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Kurz zusammengefasst: Reformen? Ja. Abschaffen? Nein!
Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit validen und frei zugänglichen Informationen ein. Er