Ein weiterer Titel, bei dem wir Möglichkeiten zu sparen sehen, sind die vermischten Verwaltungsausgaben. Da können wir es ganz kurz machen. Die Staatsregierung weiß selbst nicht, in welcher Höhe sie zu diesem Haushaltstitel die Gelder benötigt, jedenfalls ist das die Antwort auf unsere dahin gehende Frage. Ich denke, wenn 2019 lediglich 600 Euro abgeflossen sind, dann können wir einen Mittelansatz von rund 33 000 Euro für die Jahre 2021 und 2022 auch in Anbetracht der nicht planbaren Kosten gut vertreten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Einen schwachen Staat können sich nur die Reichen leisten. Das ist das, was Sie wollen.
(André Barth, AfD: Das ist wieder Propaganda pur! – Mario Beger, AfD: Aber sich selber die Taschen vollmachen!)
Dass Sie an verschiedenen Stellen versuchen, das Ministerium zu schwächen, um am Ende daraus politisches Kapital zu schlagen, dass Verwaltungsvorgänge länger dauern, dass Dinge schlechter erklärt sind, dass weniger Expertise einbezogen werden kann, um kluge politische Entscheidungen zu treffen, das mag von der Wand bis zur Tapete reichen, aber für eine kluge Zukunftspolitik und ein gut aufgestelltes Ministerium reicht es nicht. Deshalb werden wir diese Anträge ablehnen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die drei eingebrachten Anträge. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür sind die Anträge dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zum Kapitel 07 01. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch ist dem Kapitel 07 01 mit Mehrheit zugestimmt.
Im Kapitel 07 02 gibt es einen Änderungsantrag der AfDFraktion zur Vorbemerkung des Kapitels in der Drucksache 7/6402. Herr Abg. Barth, bitte.
Das sind ebenfalls wieder die kw-Vermerke. Lieber Herr Lippmann, darüber sollten wir uns vielleicht wirklich einmal intensiv austauschen. Ich würde gern in diesem Ministerium darüber sprechen. Ich werde den Antrag aber trotzdem formal einbringen.
Warum ich gern darüber sprechen würde, ist, weil das Wirtschaftsministerium, glaube ich, das erste Ministerium in Sachsen gewesen ist, das zwei Staatssekretäre eingeführt hat. In diesem Ministerium kann man das nachvollziehen, weil die Bandbreite relativ groß ist. Das scheint sich jetzt aber zu einer Art Seuche oder Pandemie auszuweiten, zumindest sehen wir, dass das ein Beispiel ist, dem jetzt leider andere Ministerien folgen.
Dann lasse ich den Antrag jetzt abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Kapitel 07 02. Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, dennoch ist dem Kapitel 07 02 mehrheitlich zugestimmt.
In Kapitel 07 03 gibt es in Drucksache 7/6309 einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu einem neuen Titel „Zuschüsse im Rahmen des Programms Sachsengutschein“. Herr Brünler, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier geht es um den ganz konkreten Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie. Wir wollen jedem unter 18-Jährigen mit Hauptwohnsitz in Sachsen einmalig einen nicht übertragbaren Gutschein in Höhe von 50 Euro gewähren.
Dieser ist gedacht für Leistungen und Angebote im Bereich Freizeiteinrichtungen, Sportvereine, Gastronomie und Beherbergungseinrichtungen, im Grunde für all jene, die neben dem Einzelhandel im Unternehmensbereich bisher am stärksten unter dem Lockdown leiden.
Zum ersten ist damit eine Nachfragestimulanz verbunden, durchaus mit einer nicht unerheblichen Hebelwirkung, da
begleitende Erwachsene selbst zahlen und Gutscheine so auch eine Art Anschubfinanzierung sind. Wir wollen jenen, die teilweise seit Herbst letzten Jahres im Lockdown sind, ein erfolgreiches zweites Halbjahr bescheren. Aus diesem Grunde ist dieses Programm auch bis zum Dezember 2021 beschränkt.
Der zweite Effekt ist ein ausgesprochen sozialer, da von diesem Programm insbesondere diejenigen Familien profitieren, die besonders einkommensschwach sind und die den Kindern sonst den Besuch in derartigen Einrichtungen vielleicht gar nicht ermöglichen könnten.
Dann lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch abgelehnt.
Nun kommt wiederum ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Titel 884 03 in der Drucksache 7/6310. Wird Einbringung gewünscht? – Herr Brünler, bitte.
Frau Präsidentin! Wir stehen vor der Situation, dass wir eine ganze Reihe von Unternehmen haben, die noch vor anderthalb Jahren im Grunde völlig gesund waren, da auch ihr Geschäftsmodell stimmte. Wir reden insbesondere von Unternehmen aus dem Bereich innerstädtischer Einzelhandel, aber auch Veranstaltungsgewerbe, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Gastronomie. Nach wie vor stehen viele von ihnen vor der Frage, ob sie überhaupt noch weitermachen können. Ich hatte es in meiner Eingangsrede schon gesagt: Fixkosten sind aufgelaufen, und die Reserven sind inzwischen längst aufgebraucht.
Es haben auch die viel zu spät gezahlten Mittel des Bundes nicht geholfen – wenn denn die Unternehmen überhaupt davon profitiert haben.
Viele dieser Betroffenen sind kleine und Kleinstbetriebe; bei ihnen könnten bereits relativ kleine Summen sehr viel erreichen. Darum wollen wir den Fonds zur Rettung und Umstrukturierung von sächsischen Unternehmen stärken und so eine staatliche Insolvenzrücklage einrichten.
Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer stimmt zu? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Es folgt wiederum ein Antrag der Fraktion Die LINKE zu Titel 893 55 in der Drucksache 7/6311. Herr Böhme, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Titel 893 51 ist schon echt ein Titel oder ein Kapitel oder eine Geschichte für sich. Er wurde im letzten Haushalt im Jahr 2018 neu geschaffen. Dadurch sollen private Unternehmen oder Vereine die Möglichkeit bekommen, einen Zuschuss für Lastenfahrräder zu erhalten. Das fanden wir damals richtig. Der Antrag kam von den GRÜNEN und wurde angenommen. Dass man Lastenfahrräder mit E-Antrieb bzw. überhaupt teurere Fahrzeuge fördern lassen kann, ist sehr sinnvoll. Das soll regionale Verkehrssysteme nachhaltiger machen. Ich denke dabei immer an Kopenhagen, wo auch der Lieferverkehr mit Lastenfahrrädern gut funktioniert.
Das Problem: Der Skandal ist eigentlich, dass das Ganze im Jahr 2018 beschlossen wurde – dann wurde sowohl im Jahr 2019 als auch 2020 Geld eingestellt; 1 Million Euro waren im Jahr 2020, also im letzten Haushaltsjahr des letzten Haushaltes, vorgesehen –, aber bis heute vom Freistaat Sachsen noch nicht ein Lastenrad gefördert worden ist. Warum? Weil es das SMWA – das Verkehrsministerium der SPD – einfach nicht geschafft hat, ein entsprechendes Förderprogramm aufzulegen, damit dieses Geld auch ausgegeben wird.
Die GRÜNEN haben nicht einmal dagegen rebelliert; denn es war ja ihr Antrag. Das finde ich schon ziemlich krass.
Nun, in den Jahren 2021 und 2022, war vorgesehen, dafür gerade einmal 300 000 Euro einzustellen. Die Koalition hat es noch einmal auf 500 000 bzw. 700 000 Euro korrigiert. Aber auch das ist noch unter dem Niveau des 2020er- Haushalts. Es ist doch schon krass, dass man sich in der Koalition nicht wenigstens auf das Vorjahresniveau einigen kann. Dass das Programm zwei Jahre gedauert hat, ist doch unverständlich. Nicht ein Lastenfahrrad wurde in Sachsen gefördert –
auch in diesem Jahr nicht, weil der Haushalt für das Jahr 2021 noch nicht beschlossen wurde. Ich finde das echt traurig. Stimmen Sie deshalb doch wenigstens unserem Antrag zu, das Geld auf das Niveau des 2020er-Haushalts anzuheben, damit aus den vergangenen Jahren, in denen nichts gefördert wurde, jetzt wenigstens ein Schub kommt. Es gibt einen massiven Bedarf, auch wenn die Herren von der AfD wieder mal keine Ahnung haben.
Natürlich ist Sachsen ein anderes topografisches Pflaster, trotzdem sind unzählige Anträge beim SMWA eingegangen. Sie alle mussten abgelehnt werden, weil kein Geld bzw. kein Förderprogramm vorhanden war. Das zeigt aber, dass es den Bedarf gibt.