Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Frau Friedel, wir sehen, dass es einen Plan gibt, und das erkennen wir auch an. Ich kann an der Stelle nur sagen: Ja, auch innerhalb der Koalition merkt man, dass die SPD wirkt.
Dennoch äußern wir auch Kritik, zum Beispiel zu dieser Beitragssatzregelung für den Hort mit 0 %. Das ist gut, findet aber in keiner Kommune Anwendung. Zum Bildungsstärkungsgesetz – das ist auch so ein Titel. Ich erinnere daran, dass wir hierzu die Debatte darüber hatten, dass mit dem Gesetz eine Verschlechterung des Fachkräfteschlüssels einhergeht, weil diese 20 % der Assistenzkräfte einwirken; ebenso die Ausführungen zur Erzieherausbildung, dass diese jetzt kostenfrei sei. Es ist ein Zuschuss an die Schulen, in der Hoffnung, dass die Schulen kein Schulgeld
mehr erheben. Vielleicht wäre an der Stelle als nächster Schritt eine Ausbildungsvergütung in Betracht zu ziehen.
Zum Gute-Kita-Gesetz: Sie haben gesagt, dass jetzt Vor- und Nachbereitungszeiten dadurch finanziert werden. Das Geld geht an die Kommunen. Aber darüber reden wir ja eigentlich – über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 – und diese wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie im Zuge dieser Haushaltsverhandlung die Prioritätensetzung innerhalb der Koalition ausloten wollen. So könnte der Titel der aktuellen Debatte – beantragt vermutlich durch die CDU – auch lauten – dazu zitiere ich noch einmal aus dem Koalitionsvertrag –: „Gute-Kita-Gesetz für bauliche Investitionen in Kitas nutzen und zur Stärkung der Gesundheits- und Ernährungsbildung auch die Einrichtung von Küchen ermöglichen“.
Nun habe ich heute drei verschiedene Titel vorgestellt; einmal den aktuellen Titel: „Gute-Kita-Gesetz nutzen für die Fachkräfteoffensive“; den Titel aus Linker-Sicht: „GuteKita-Gesetz nutzen für Beitragsfreiheit“; den Titel aus CDU-Sicht vermutlich: „Gute-Kita-Gesetz nutzen für bauliche Investitionen“. Bemerken Sie etwas? – Genau, davon hätte nicht eine aktuelle Debatte hier fehl am Platz sein können. Ich würde alle drei Debatten – –
Ich würde alle drei Debatten für richtig und wichtig erachten. Worum geht es denn? Es geht darum, dass wir unseren Kindern den bestmöglichen Start ins Leben ermöglichen. Bildung muss daher auch für alle zugänglich sein, unabhängig vom Einkommen und vom sozialen Status der Eltern.
Gibt es vonseiten der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Damit sind wir ja doch wieder ein bisschen beim Gute-Kita-Gesetz gelandet; wenngleich ich den Eindruck habe, dass es in der Debatte darum ging, noch einmal alles, was man im Bereich frühkindlicher Bildung machen kann, aufs Tableau zu heben.
Es sind durchaus sinnvolle und weniger sinnvolle Vorschläge gekommen. Herr Weigand, ich hatte schon gedacht, dass es mit uns beiden noch ein guter Tag werden könnte. Erst haben Sie gesagt, dass Sie Humor haben; wunderbar, dann kommen wir zueinander. Dann haben Sie
noch das alte CDU-Modell des Landeserziehungsgeldes gelobt. Damit sind wir auch durchaus beieinander. Aber dann kamen leider Gottes wieder die anderen Versatzstücke mit Frühsexualisierung und dergleichen mehr.
Mit den kleinen Forschern wollte ich das beenden, damit sind wir in der Tat beieinander. Aber lassen Sie doch mal die Schlagworte mit „Frühsexualisierung“ und dergleichen mehr weg. Das findet an sächsischen Kitas nicht statt.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Dr. Rolf Weigand, AfD: Ich habe in die Zukunft geblickt mit den GRÜNEN!)
Es geht doch darum, die Kleinsten bestmöglich auf das vorzubereiten, was auf sie zukommt. Das ist der Übertritt in die Schule, und das ist das, was im weiteren Leben, auch im familiären Umfeld, auf sie zukommt. Mit weniger Schlagworten kommen wir dabei durchaus weiter.
Ich will die Gelegenheit nutzen, weil sich der Titel am Gute-Kita-Gesetz orientiert, und noch einmal hervorheben, was wir mit den Mitteln des Bundes konkret vorhaben. Ich möchte in Erinnerung rufen: Die Mittel des Bundes kommen bei unseren Anstrengungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur richtigen Zeit. Wenn wir uns den Regierungsentwurf ansehen, der jetzt im Hohen Haus diskutiert wird, dann stellen wir fest: Allein im frühkindlichen Bereich sind wir bei einer Größenordnung von 831 Millionen Euro pro Jahr, die der Freistaat Sachsen in die frühkindliche Bildung investiert.
Wenn man dann noch die Aufwendungen der kommunalen Seite sowie die Beiträge der Eltern sieht, so zeigt dies, welch hohen Stellenwert frühkindliche Bildung bei uns hat.
Wir haben uns frühzeitig dafür entschieden, einen Plan zu machen, wie wir die Gelder des Bundes aus dem GuteKita-Gesetz verwenden können. Wir haben einerseits den Kita-Beirat ins Leben gerufen, für dessen Arbeit ich sehr, sehr dankbar bin, da dort eine breite Diskussion darüber stattfindet, was wir tun können, aber oft genug auch der Blick darüber hinausgeht: Was ist noch wünschenswert und was muss vielleicht in Zukunft Stück für Stück in Angriff genommen werden? Andererseits haben wir im Jahr 2018 die Umfrage – sie wurde heute bereits zitiert – durchgeführt, alle Beteiligten befragt, und es kam ein klares Votum heraus: Wichtig ist die Qualitätsverbesserung, auf welchem Weg auch immer wir sie erreichen. Qualität muss nach vorn kommen.
Wir haben uns in einem ersten Schritt dazu entschieden, die Vor- und Nachbereitungszeiten einzuführen. Das bedeutet immerhin, dass wir pro Jahr circa 61 Millionen Euro dafür verwenden, auch in diesem und im nächsten Jahr, wenn uns die Mittel des Bundes zur Verfügung stehen. Es ist aber auch klar: Wenn wir Vor- und Nachbereitungszeiten einführen, dann heißt das: Ich verbessere den Personalschlüssel; auch das gehört zur Wahrheit.
Außerdem wurde bereits angesprochen, dass wir deshalb mehr Personal benötigen – Personal, das überall recht knapp ist und bei dem wir uns Gedanken machen müssen, wie wir zusätzlich Menschen für den Erzieherberuf begeistern können und gleichzeitig jene bestmöglich unterstützen, die sich in der Ausbildung zu diesem Beruf befinden, damit sie nicht nur aus monetären, sondern auch aus fachlichen Gründen einen bestmöglichen Berufsabschluss erzielen können. Wie gesagt, 61 Millionen Euro sind für die Vor- und Nachbereitungszeiten fest eingeplant. Insgesamt haben wir 98 Millionen Euro zur Verfügung, das heißt, wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit den 36 bzw. 35 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 umgehen.
Für uns ist wichtig – dies hat auch der Beirat bestätigt –, dass wir das Hauptaugenmerk auf den Bereich Fachkräftegewinnung und -sicherung legen. Es sind drei Maßnahmen, die wir dort vorhaben:
Erstens. Wir wollen die Einstellung von Personen in der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung, aber auch im berufsbegleitenden Studium mit einem Zuschuss unterstützen. Quereinsteiger oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen, können so verstärkt für das Tätigkeitsfeld gewonnen werden. 16,2 Millionen Euro werden dafür jährlich zur Verfügung gestellt.
Zweitens. Wir planen einen Zuschuss der Kitaträger zur Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung; Frau Melcher hat es bereits hinreichend erwähnt. Ziel ist hierbei, die Qualität und vor allem den Umfang der Praxisanleitung zu erhöhen. Hierfür werden wir pro Jahr 9 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Drittens soll es auch für die Qualifizierung zur Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss geben. Unser Ziel ist es dabei, die Kompetenzen zur Praxisanleitung in den Kitas sowohl qualitativ als auch quantitativ zu erhöhen. Dafür sind pro Jahr 350 000 Euro vorgesehen. Wir investieren also mit diesem gezielten Vorhaben 70 % der bisher ungebundenen Bundesmittel in die Fachkräfte von morgen.
Zur Entlastung der Fachkräfte von heute und zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung insgesamt sind weitere drei Maßnahmen priorisiert:
Erstens – die Unterstützung der Kindertagespflege. Dafür ist eine Unterstützung der Kommunen in Höhe von jeweils 3,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel sollen bei der Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder der Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege eingesetzt werden.
Zweitens. Die fachlichen Kompetenzen in Kindertageseinrichtungen zu Themen wie Inklusion, Kinderschutz oder soziale Arbeit in der Kindertagesbetreuung wollen wir erhöhen. Die Kitaträger können dafür eine Zuwendung zur Förderung von Teamfortbildungen erhalten. Hierfür sind insgesamt 1,2 Millionen Euro geplant.
Außerdem kann – Iris Firmenich hat es angesprochen – die Digitalisierung die frühkindliche Bildung bereichern und
entlasten. Die pädagogische Arbeit mit digitalen Medien wollen wir weiterentwickeln. Dafür soll es eine Zuwendung an die Kitaträger – oder bei der Kindertagespflege an die Kommunen – zur Anschaffung digitaler Medien und/oder Technik geben. Der Mittelbedarf umfasst hierbei jeweils circa 6 Millionen Euro. Damit sind die
Handlungsfelder unserer Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes klar definiert. Die Ausreichung der Gelder soll auf der Grundlage einer Förderrichtlinie erfolgen. Wir bieten den Kitaträgern bzw. Kommunen damit die Möglichkeit, für sie relevante Maßnahmen bedarfsgerecht auszuwählen und zu beantragen.
Die ungebundenen Mittel des Gute-Kita-Gesetzes sollen also in der Tat für eine gezielte Fachkräfteoffensive genutzt
werden. Jeder Euro, der die Bildungs- und Betreuungssituation in den Einrichtungen verbessert – das ist, denke ich, das Wichtigste –, steigert gleichzeitig auch die Attraktivität dieses Arbeitsplatzes. Insofern, meine ich, haben wir hier eine gewisse Einmütigkeit – bei aller Unterschiedlichkeit im Grundanliegen.
Der Berichterstatter hat jederzeit die Möglichkeit, das Wort zu nehmen; darauf möchte ich hinweisen. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen AfD,
DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der CDUFraktion, Herrn Abg. von Breitenbuch, das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Bund und Land bilden einen Rahmen, in dem dann die Kommunen mit der Aufstellung ihrer Haushalte auch die Hebesätze und damit die endgültige Steuerbelastung festsetzen. Historisch geht unser ganzes Vermessungs- und Katasterwesen auf den Willen von Staaten zurück, das Vermögen ihrer Bürger zu erfassen und durch eine entsprechende Abgabe eine Grundlast im Staatswesen dauerhaft zu besteuern und zu finanzieren.
Jeder Grundbesitzer, jeder Wohnungseigentümer und – umgelegt – auch jeder Mieter muss diese Steuer zahlen. Deshalb wurde die Diskussion um eine bundesdeutsche Reform der Grundsteuer aus sächsischer Sicht von Beginn an intensiv begleitet – mit hoher Priorität. Dr. Matthias Haß hat damals als Finanzminister die Länderöffnungsklausel mitverhandelt und -erstritten – in dem Wissen, dass bei uns die Situation bei Grundstücken anders ist als in Gesamtdeutschland und vor allem auch anders als im reichen Hamburg des Bundesfinanzministers Olaf Scholz.
Wir haben viele Menschen in Sachsen, die größere Grundstücke auch durch die Zeit der DDR – den Sozialismus – in