Protocol of the Session on July 4, 2019

Und die CDUFraktion, Herr Abg. Kiesewetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es ein hoch emotionales Thema, und Frau Kollegin Schaper, Sie können das auch sehr authentisch rüberbringen und verkaufen. Ich würde gleichwohl versuchen, mich dem Thema ein Stück weit von der Faktenlage her zu nähern.

Sie greifen in Ihrem Antrag den Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 2018 auf und übertragen letztendlich die Forderungen, die darin stehen, nahezu eins zu eins. Ich möchte eingangs bemerken, es ist schade, dass der Bericht auf Gesamtdeutschland abstellt und weniger auf die einzelnen Bundesländer. Eine gesonderte Betrachtung für den Freistaat Sachsen ist daher nicht möglich. Ich sage das deshalb, weil wir in Betrachtung der Armutsgefährdungsquoten auf der Basis des Mikrozensus bereits Daten für die Jahre 2005 bis 2017 haben und darin für Sachsen eine entsprechende Abnahme in den Quoten zu erkennen ist.

Aber ungeachtet aller geänderten analytischen Methodik bei der Datenerhebung ist im jetzt vorliegenden Bericht zur Parität gleichwohl eine Tendenz erkennbar, und das ist die, die es auch vorher schon gab, nämlich dass es so bleibt, dass insbesondere Alleinerziehende, Arbeitslose SGB-II-Empfänger, Aufstocker, Geringqualifizierte,

Azubis, Migranten sowie Kinder aus Haushalten dieser Personenkreise und Senioren als besonders armutsanfällig und -gefährdet gelten. Seit Jahren stehen deshalb diese Personenkreise besonders im Fokus, wenn es um die Frage von Armutsprävention und Armutsbekämpfung geht. Das wird auch zukünftig bei den Anstrengungen so bleiben müssen, und das bei Maßnahmen des Bundes und des Landes.

Sie haben schon darauf hingewiesen, die wesentliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Sozialrechts liegt nun einmal beim Bund. Schauen wir uns also einmal an, was in diesem Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung seit dem Gutachten auf den Weg gebracht wurde. Ich möchte meine Ausführungen logischerweise aufgrund der Bandbreite Ihres Antrages ein Stück weit auf einige wesentliche Punkte konzentrieren.

Zum einen fordern Sie eine sanktionsfreie Grundsicherung mit monatlich 1 050 Euro netto. Sie sind damit schon im Bundestag gescheitert. Von daher ist die Erfolgsaussicht nur mäßig überschaubar. Es ist so, dass oftmals argumentiert wird, dass das bestehende System der Grundsicherung besonders ungerecht und ineffizient ist und es besonders lange dauert, bis Menschen aus diesem System herauskommen, um ihr Leben eigenständig zu gestalten und damit dem Bereich der Armut zu entgehen und ihr Leben auskömmlich zu gestalten.

Die Ursachen sind in der Kundengruppe ganz wesentlich. Die muss man sich einmal anschauen. Wir haben es seit Jahren zunehmend mit einem härter werdenden Bestand und Kern an Kunden im Rechtskreis SGB II zu tun. Die komplexen Profillagen nehmen zu. Wir haben viele Menschen, die schwerst mehrfach benachteiligt sind, mit multiplen Vermittlungshemmnissen am Arbeitsmarkt. Das macht es so schwierig, den Absprung aus diesem System zu schaffen. Deshalb sind hohe Kontaktdichten nötig, im Prinzip ein 360-Grad-Support.

Genau diesen fördernden, aktivierenden Ansatz greift der Bund im 10. SGB-II-Änderungsgesetz, Teilhabechancengesetz auf, mit insgesamt 4 Milliarden Euro diese Ansätze zu fahren – über Coaching bis hin zu geförderter Beschäftigung, damit solche Dinge vermieden werden sollen, dass Menschen dauerhaft vom Sozialtransfer abhängig sind. Wir haben auf der Ebene des Bundes den AzubiMindestlohn, der gute Wirkung entfalten wird. Beim Bereich der Migranten als besondere Gruppe, die von Armut bedroht und gefährdet ist, ist es so, dass ich auf die Entwicklungen verweisen möchte, die wir in den letzten ein bis zwei Jahren im Bundesrecht gesehen haben. Da ist eine ganze Menge auf den Weg gebracht worden.

Aber auch auf Landesebene wurden insbesondere bessere Möglichkeiten, Spracherwerb zu generieren, und intensi

vere Integrationsmaßnahmen auf den Weg gebracht. All das hilft, sich in die Gesellschaft zu integrieren, ein eigenständiges Leben zu führen und nicht vom Sozialtransfer abhängig zu sein. Wir haben auf der Ebene ein starkes Familiengesetz, das stufenweise in Kraft treten soll. Dabei geht es darum, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu optimieren, den Kindergeldzuschlag zu erhöhen. All das sind Dinge, die schon im Fluss sind.

Ebenso die Idee von der Kindergrundsicherung, die Sie aufgreifen. Ich muss Ihnen sagen, ich finde diese Idee charmant, auch als Sozialrechtler. Es gibt dazu bereits eine länderoffene Arbeitsgruppe unter der Federführung von Niedersachsen, die sich dem Ziel verschrieben hat, die Fragen zu klären, wie eine solche Kindergrundsicherung etabliert werden kann. Dazu hat man sechs Ziele definiert, unter anderem die Einbettung der Grundsicherung für Kinder in eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik – also auch hier wieder dieser aktivierende Ansatz.

Das sind alles richtige Wege, bei denen ich denke, dort müssen wir weiter ansetzen. Das gilt für den Bund ebenso wie für das Land. Lassen Sie mich kurz für den Freistaat Sachsen einen Blick hineinwerfen. Wir haben im Februar 2019 die Strategie der Sächsischen Staatsregierung zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe und Prävention vorgestellt bekommen. Die Sächsische Staatsregierung versteht neben der notwendigen Bekämpfung der Folgen von Armut die Vermeidung von Armut als Querschnittsaufgabe der einzelnen Politikbereiche. Die Armutsprävention muss frühzeitig ansetzen und betrifft ganz unterschiedliche Lebensbereiche. Der ressortübergreifende Ansatz stellt sicher, dass Armutsprävention in einem Gesamtbild betrachtet wird, wie es letztendlich auch der Bericht der Parität erfordert.

Folgende Ansätze sind vorgesehen: Lassen Sie mich exemplarisch einige Dinge herausgreifen. Zum einen geht es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien und Alleinerziehende. Die wichtigste politische Zielsetzung ist es, Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigener Kraft dauerhaft zu sichern. Das ist im Übrigen ein Ziel, das es seit Beginn des SGB II gibt, indem alle Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung darauf ausgerichtet sind.

Im Bereich der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist der Schwerpunkt in Sachsen ebenfalls auf die Überwindung dieser individuellen komplexen Profillagen ausgerichtet. Wir haben das letztens in den Debatten gehört, zuletzt bei der Fachregierungserklärung des Wirtschaftsministers. Wir verfolgen gezielt CoachingAnsätze. Wir stehen für eine bessere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Wir verzahnen bundesrechtliche Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes mit landesrechtlichen. All das geht Hand in Hand. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg.

Im September 2018 wurde im Plenum bereits umfassend zur möglichen Erweiterung des Landesfamilienpasses

Stellung genommen und deutlich gemacht, dass der Freistaat gut aufgestellt ist.

Es gäbe an dieser Stelle noch viel mehr zu sagen, aber meine Zeit ist begrenzt. Ich denke, es besteht Konsens in diesem Haus, dass jegliche Form von Armut in unserer Gesellschaft konsequent bekämpft werden muss. Armutsbekämpfung und Prävention sind und bleiben eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Insbesondere müssen wir Antworten mit Maß und Mitte finden – und das in einer Welt, die sich entsprechend schnell ändert. Ich habe es versucht zu skizzieren. Auf Bundes- und Landesebene wurde und wird viel getan. Gleichwohl ist auch noch Luft in der Armutsbekämpfung und Prävention. Es ist aber auch nicht alles schlecht. Für mich ist entscheidend, aus welchem Ansatz heraus wir uns dem Thema nähern, und der aktivierende Ansatz ist für mich das Mittel der Wahl.

Der vorliegende Antrag, den Sie eingereicht haben, ist letztlich davon geprägt, dass es einen Paradigmenwechsel in der Ordnungs- und Sozialpolitik geben soll. Er greift in seinen Forderungen auch massiv in die freiheitliche Wirtschaftsordnung ein. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft ad absurdum geführt werden, wenn mehr staatliches Reglement und weniger Eigenverantwortung gefordert werden.

Hilfe zur Selbsthilfe und die konsequente Beibehaltung des etablierten und bewährten Prinzips von Fördern und Fordern ist für uns immer noch besser als Alimentierungen und Umverteilungen. Deshalb halten wir auch im System der Grundsicherung an den Sanktionen fest. Solidarität darf keine Einbahnstraße sein. Wir stehen für eine gerechte und leistungsorientierte Gesellschaft. Die Herangehensweise, die Sie haben, unterscheidet sich insoweit diametral von unserer. Wir halten selbstverständlich unsere für die bessere und lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die SPDFraktion spricht Frau Abg. Neukirch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende der Legislaturperiode, in der letzten Plenarsitzung als Prioritätenantrag zu einem sozialpolitischen Thema reden zu dürfen, dafür danke ich der Linksfraktion gleich zu Beginn meines Beitrags, weil die Sozialpolitik aus meiner Sicht nicht oft genug und gerade im letzten Plenum auch sehr würdig diskutiert werden sollte.

Der Sächsische Sozialbericht, den es durch diese Koalition in dieser Legislaturperiode wieder gab – und ich hoffe auch in den folgenden wieder geben wird –, gibt uns die wichtigsten Aufgaben weiter vor. Ich nehme einmal zwei Ergebnisse heraus: Die zwei großen Herausforderungen, die aus meiner Sicht erst einmal Daueraufgabe bleiben und auf der Agenda weiter stehen müssen, sind vor allem folgende: erstens den Blick stärker auf Kinder und insbesondere Kinder von Alleinerziehenden zu richten, weil

diese nach wie vor überproportional einem Armutsrisiko unterliegen. Auch wenn das leicht besser geworden ist, ist das nicht hinzunehmen, und zweitens die große Herausforderung der Sorge und Versorgung in der alternden Gesellschaft.

Diese zwei Aufgaben – Chancengleichheit und Armutsbekämpfung am Lebensbeginn für Kinder und Familien, aber auch gute Versorgung, Fürsorge für Menschen, die Hilfe am Lebensende benötigen – müssen in der nächsten Legislaturperiode im Bereich fest verankert werden. Darüber werden wir auch noch häufig diskutieren.

Wir als SPD haben in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten Sozialpolitik maßgeblich mitgeprägt. Wer schuld an welchen Entwicklungen ist, wurde bereits gesagt. Deshalb möchte ich kurz darauf eingehen. Wir als SPD haben in den Jahrzehnten vieles errungen, aber wir mussten auch viele Kompromisse schließen. Der größte Einschnitt – bis heute für uns sehr prägend – war die Agenda 2010. Es ist schon paradox, dass die Partei, deren großes Verdienst insbesondere die stetige Steigerung des sozialen Wohlstands für alle gewesen ist, diesen Sozialstaat mit dieser Agenda für viele sehr schmerzhaft reformieren musste. Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe war übrigens keine Idee der SPD. Die Forderung stammt von den Wohlfahrtsverbänden schon aus den Neunzigerjahren. Beispielsweise hat die Charitas das bereits 1992 empfohlen.

Fest steht jedoch, dass der Sozialstaat ohne Reform damals an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit geraten wäre. Rekordarbeitslosigkeit, Finanzkrise, erstmalig nach Jahrzehnten gesunkenes Wirtschaftsprodukt und die Bewältigung der deutschen Wiedervereinigung, insbesondere über die sozialen Sicherungssysteme, waren die Herausforderungen der damaligen Zeit. Kurzum: Um den Sozialstaat insgesamt leistungsfähig zu halten, haben SPD und GRÜNE damals gehandelt. Was jedoch in der Folgezeit fehlte – und das ist bis heute schwer zu korrigieren –, ist eine Wiederanpassung an bessere Wirtschaftsdaten gewesen, auch weil CDU und FDP damals im Bund die Vorlage nur zu gern nutzten, um über den Bundesrat noch weiter zu verschärfen und in der Folgezeit bis heute wichtige Anpassungen zu verhindern.

Wir als SPD sind seit einiger Zeit in einem Arbeitsprozess, um den Sozialstaat weiterzuentwickeln und dabei aus den Erfahrungen der Agenda 2010 zu lernen. Dafür stehen nicht nur das Konzept des Bürgergeldes und die Vorschläge für einen Übergang von Arbeitslosengeld in den Bürgergeld- und den Hilfegeldbezug. Es geht nicht mehr nur um die Frage Hartz IV. Im Mittelpunkt steht für uns als SPD, dass das Versprechen des Sozialstaates, das Versprechen von Arbeit, Solidarität und Mitmenschlichkeit erhalten bleiben kann, obwohl der gesellschaftliche Wertewandel gerade im Bereich der Arbeit extrem voranschreitet. Die Erwartungen an Arbeitsform, Arbeitszeiten, Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen, übrigens von Frauen und Männern, verändern sich und steigen. Vor diesem Hintergrund müssen auch noch Inklusion, Teilha

be und Gleichberechtigung beachtet werden. In der Großen Koalition im Bund verfolgt die SPD genau diese Ziele und hat bereits einiges erreicht.

Da der Antrag viel auf bundespolitische Themen abstellt, möchte ich kurz auf diese Punkte eingehen, also auf ein paar andere als mein Vorredner. Die SPD steht, glaube ich, wie keine andere Partei für eine stetige Erhöhung und konsequente Durchsetzung des Mindestlohns. Sie steht für eine Stärkung der Tarifbindung, wie gerade erst die Initiativen für den Bereich der Pflege belegen. Die SPD hat für die Einbeziehung neuer Erwerbsformen in die soziale Sicherung gekämpft und diese durchgesetzt, zum Beispiel die Absicherung der Selbstständigen in der Alterssicherung und die Halbierung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung, also Maßnahmen, die insbesondere den vielen kleinen Soloselbstständigen in diesem Land, auch in Sachsen, zugutekommen und vor allem auch Scheinselbstständigkeit verhindern.

Mit der Brückenteilzeit wurde eine langjährige Forderung der Gleichstellungsbewegung erfüllt, da diese insbesondere den Frauen zugutekommt, die bisher durch familiär bedingte Arbeitszeitverkürzung in bestimmten Lebensphasen in der beruflichen Sackgasse gelandet waren. Auch das wurde erreicht.

Die SPD steht weiterhin in dieser zu verändernden Arbeitswelt für ein Recht auf mobiles Arbeiten, für partnerschaftliche Verteilung von Familienarbeitszeiten sowie für persönliche Zeitkonten und einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Ich bin sehr überzeugt davon, dass das die Stichpunkte für die Weichenstellung für die Zukunft sind, damit der Sozialstaat mit diesem Versprechen an Arbeitssolidarität und Mitmenschlichkeit erhalten bleiben kann.

Zum Punkt Kindergrundsicherung hat bereits mein Vorredner, Herr Kiesewetter, Ausführungen gemacht. Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das jetzt in Berlin verabschiedet wird, werden Eltern mit kleinen Einkommen im Kinderzuschlag sogar jetzt schon ab 408 Euro Existenzminimum pro Kind freigestellt. Das ist auch die Grundlage für das weitergehende Konzept der Kindergrundsicherung in der SPD. Das Konzept zur Grundrente liegt ebenfalls entscheidungs- und umsetzungsreif auf dem Tisch.

Die SPD hat damit bewiesen, dass mit diesen beiden Konzepten sowohl Chancengleichheit am Anfang des Lebens als auch die Anerkennung von Lebensleistungen am Ende von Biografien wichtig sind und in Politik umgesetzt werden können. Beides – Grundrente und Kindergrundsicherung – sind Reformen, die nicht nur überzeugen, sondern auch längst überfällig sind. Sie sehen, dass die SPD eine klare, eigenständige, moderne sozialpolitische Agenda hat und diese in Regierungsverantwortung im Rahmen der Möglichkeiten der Großen Koalition für die Menschen in diesem Land bereits aktiv umsetzt.

Einige Hinweise zu den landespolitischen Punkten im Antrag: Mit dem Azubi- und SchülerFreizeitTicket sind wir bereits einiges aus Punkt 3 angegangen und haben das

auch erledigt. Zu Punkt 2 möchte ich anmerken: Ein Pflegegeld á la Bayern von 100 Euro im Monat für jeden Pflegebedürftigen würde Pi mal Daumen nach derzeitigen Schätzungen bei knapp 200 Millionen Euro im Jahr liegen. Ich bin davon überzeugt, dass wir derzeit vor der Herausforderung der Sicherstellung von Versorgung eher in Entlastungsangebote, in Unterstützungsangebote

investieren müssen, damit die Menschen, die dann eventuell Pflegegeld bekommen können, auch jemanden haben, der Entlastungsleistungen anbietet. Ich finde, hierbei muss man wirklich mit Augenmaß schauen, wo wir investieren müssen, beispielsweise in Quartierskonzepte, in Versorgungskonzepte, in Menschen, die wir hier brauchen, um sie zu versorgen, als jetzt mit der Gießkanne ein sehr teures Instrument auszugießen.

Zur Entlastung von pflegebedürftigen Menschen, gerade bei den steigenden Eigenanteilen, wäre ein landespolitisch gestaltetes Pflegewohngeld denkbar, wie es die EnqueteKommission auch vorgeschlagen hat.

Da meine jetzige Rede die letzte in dieser Legislaturperiode ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal zu bedanken, und zwar bei allen, die für sozialpolitische Themen brennen – was sich nicht immer so emotional äußern muss wie bei Kollegin Schaper. Aber, liebe Susanne, genau dafür, für dieses Brennen, das an diesem Pult so offensichtlich ist, möchte ich dir ganz großen Dank sagen, weil das die sozialpolitische Debatte hier in diesem Landtag wirklich sehr mitgeprägt und vorangebracht hat.

Aber viele brennen für Sozialpolitik auch im Stillen, und dies nicht nur hier im Hause und bei den Vereinen und Verbänden, sondern auch in den Ministerien, den Behörden und in der Verwaltung. Sie sind nicht minder wichtig für ein Vorankommen der Sozialpolitik in diesem Land. Deswegen möchte ich mich auch bei ihnen bedanken, weil viele Personen die Belange von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen in Notlagen geraten sind, im Blick haben müssen. Man muss daran – ob im Lauten oder im Stillen – gemeinsam arbeiten. Ich glaube, da sind wir in dieser Legislaturperiode auch gut vorangekommen.

Ich möchte mich aber auch noch bei zwei Personen bedanken, die zwar jetzt leider nicht hier sind, aber ich mache es trotzdem. Ich will mich bei Horst Wehner noch einmal bedanken. Horst Wehner kenne ich jetzt schon seit sehr vielen Jahren, auch schon als Mitarbeiterin in diesem Haus. Ich erinnere mich an eine Ausschussreise nach Finnland, und seine dort auf Finnisch gehaltene Rede zur Arbeit des Sozialausschusses motiviert mich bis heute, diese Arbeit, die wir hier tun, mit großer Ernsthaftigkeit, mit Stil und mit Humor zu erledigen. Dafür wollte ich dem Horst auch noch einmal an dieser Stelle danken. Ihr könnt ihm das überbringen, oder er kann es nachlesen.

Zudem will ich mich aber auch bei Patrick Schreiber bedanken, auch wenn er nicht da ist. Wir haben zusammen den Koalitionsvertrag verhandelt. Ihn bei allen sozialpolitischen Umsetzungen in dieser Legislaturperiode an meiner Seite zu haben war nicht immer so spaßig

und oft anstrengend. Aber ich muss sagen: Jemanden an der Seite zu haben, der genauso für die Sachen brennt, von denen er überzeugt ist, um sie umzusetzen, war für mich immer sehr anregend und wohltuend und für die sozialpolitischen Aktivitäten in dieser Koalition meines Erachtens unverzichtbar. Deshalb danke ich Patrick Schreiber dafür und wünsche ihm für seine Zukunft auch ein bisschen mehr Gelassenheit, auch im Sinne seiner Gesundheit; aber er soll so streitbar bleiben. Das würde ich ihm gern mit auf den Weg geben.

Ansonsten bedanke ich mich jetzt noch für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den GRÜNEN)

Als Nächstes kommt die AfD-Fraktion, Herr Hütter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als AfD treten seit unserer Gründung für den Erhalt des Sozialstaates ein.

(Zuruf von den LINKEN: So ein Quatsch!)

Aber ganz genau das tun wir.