Protocol of the Session on May 24, 2019

Der nun zu diskutierende Antrag ist ein Sammelsurium von grünen klimapolitischen Forderungen, die die hiesige Fraktion in den vergangenen

fünf Jahren schon einmal in Form von parlamentarischen Initiativen diskutiert oder zumindest zu Papier gebracht hat. Nicht immer fanden dazu Debatten statt. In jedem

Fall wurden zumindest alle Themen in irgendeiner Form angesprochen.

Nun kann man sagen, dass diese mir unbekannte Form der parlamentarischen Arbeit, nämlich alle abgelehnten Punkte noch mal zusammenzuschreiben und damit einen kaum mehr überblickbaren Antrag zu erarbeiten, eine tolle und innovative Art der Fraktionsarbeit ist.

Man kann dies aber auch als der Sache überhaupt nicht dienlich betrachten. Dies ist meiner Meinung nach der Fall.

Es ist nämlich absurd zu glauben, dass das Thema Klimawandel und Klimaschutz an einem Freitagabend im Rahmen einer parlamentarischen Debatte in dem vorgelegten Umfang vernünftig und seriös behandelt werden kann. Die Vielzahl der Themen, von der Energiewende, über den Verkehrssektor bis zur Landwirtschaft, von philosophischen Themen bis zu konkreten handwerklichen Fakten – das alles hat seine Berechtigung. Diese Themen sind viel zu komplex, um einfache Lösungen anbieten zu können. Außer man geht davon aus, dass wir uns mit politischen Entscheidungen zurück ins Neandertal begeben. Das will, glaube ich, niemand.

Für die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem christlichen Wertefundament ist der Klimaschutz ein zentrales Anliegen, denn es geht um die Bewahrung der Schöpfung auch für künftige Generationen. Infolge der Erderwärmung und dem damit verbundenen Meeresanstieg sind Inselstaaten im Pazifik vom Untergang bedroht. Aber auch bei uns sind die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren – zuletzt im Sommer 2018 mit extremer Hitze und Dürre und den damit verbundenen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur.

Wenn man seriöse Klimapolitik machen will, dann müssen alle Sektoren – von Energie über Industrie, Verkehr und Bau bis zur Landwirtschaft – betrachtet werden und ihren Beitrag leisten, um die im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Ziele für sich zu erreichen. Insoweit gehen wir in die gleiche Richtung.

Die zuständigen Ministerien erarbeiten dazu gerade konkrete Maßnahmenpläne. Auf der Basis der Maßnahmenpläne wird der Gesetzgeber dann im Laufe des nächsten Jahres ein Gesetz zur Erreichung der Klimaziele

erarbeiten. Dabei setzt die CDU-Fraktion verstärkt auf Anreizsysteme in allen Bereichen anstatt auf Verbote. Denn Klimaschutz gelingt nur, wenn sich die Menschen mitgenommen fühlen.

Ohne Zweifel wird die Kohle einen nennenswerten Beitrag zu leisten haben. Für die CDU-Fraktion ist hierbei wichtig, dass es in den betroffenen Kohleförderregionen nicht zu Strukturbrüchen auf dem Arbeitsmarkt kommt. Wenn das Ende der Kohle für die Menschen vor Ort akzeptabel sein soll, müssen sie andere wirtschaftliche Perspektiven erhalten. Außerdem muss Versorgungssicherheit im Energiesektor gewährleistet werden. Strom und Heizung müssen bezahlbar bleiben.

Für die CDU-Fraktion sind Wirtschaftswachstum und Klimaschutz keine Gegensätze. Vielmehr sollte die Wirtschaft die Chance ergreifen, sich über die Entwicklung von Innovationen in der Umwelttechnologie an die Spitze des Marktes zu setzen.

Deutschland muss mit gutem Beispiel vorangehen, doch alleine kann es das Klima nicht retten. Deshalb ist es auch so wichtig, dass sich nahezu alle Staaten der Welt bei der 21. internationalen Klimakonferenz 2015 in Paris auf ein völkerrechtlich verbindliches Klimaabkommen geeinigt haben. Das Abkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung auf 2 °C, wenn möglich sogar auf 1,5 °C zu begrenzen. Hierzu müssen die Vertragsstaaten alle fünf Jahre immer ambitioniertere Klimaschutzpläne vorlegen. Nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, aus dem Pariser Klimaschutzabkommen auszusteigen, ist die Welt beim Klimaschutz noch enger zusammengerückt und arbeitet weiterhin am Ziel, die Erderwärmung zu stoppen.

Bei weiteren Klimakonferenzen wird es darum gehen, Detailregeln für die Umsetzung des Pariser Abkommens zu verabschieden und darüber zu diskutieren, wie der internationale Klimaschutz weiter vorangebracht werden kann. Die Dringlichkeit dessen ist durch die Veröffentlichung des Sonderberichts des Weltklimarates Anfang Oktober erneut deutlich geworden. Unabhängig davon sollte jeder Einzelne überprüfen, ob er durch bewusstes Verhalten etwas für Umwelt und Klima tun kann.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Fragestunde

Drucksache 6/17682

Die Antworten auf die Fragen liegen schriftlich vor. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt abschließen. Wir

haben damit die Tagesordnung unserer Sitzung abgearbeitet.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Thema: Maßnahmen des Landratsamtes des Landkreises Mittelsachsen zur Herstellung einer gesetzeskonformen Beschlusslage in der Stadt Freiberg

Der Sächsische Staatsminister des Innern stellte in Beantwortung der Kleinen Anfrage zu Drucksache 6/16855 zu den Rechtsfolgen der durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) festgestellten Rechtswidrigkeit des in nicht öffentlicher Sitzung des Freiberger Stadtrates gefassten Beschluss-Nr. 21-44/2018 (Abstimmungsver- einbarung zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Universitätsstadt Freiberg) vom 5. Juli 2018 unter anderem fest: „Das LRA hat das Schreiben der LDS vom 9. Januar 2019 ohne weitere eigene Ausführungen zur rechtlichen Bewertung an die Stadt mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben. Sie hat sich damit das Schreiben der LDS zu Eigen gemacht. Das Schreiben entfaltet damit insoweit Rechtswirksamkeit gegenüber der Stadt, als es die Aufforderung der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde an die Stadt darstellt, eine mögliche Selbstkorrektur zu prüfen. [...]

Aufgrund der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist der Beschluss des Stadtrates zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Beantragung einer negativen Wohnsitzauflage (Zuzugsbeschränkung) für das Stadtgebiet Freiberg vom 5. Juli 2018, Beschluss-Nr. 2144/2018, einschließlich der ,Abstimmungs

vereinbarung' rechtswidrig. Erst mit der Aufhebung im Wege der Selbstkorrektur entfällt die Rechtswirksamkeit des Beschlusses oder dieser Beschluss ist mit einer Beanstandung nach § 114 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO suspendiert.“

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Entscheidungen, Maßnahmen und/oder Schritte hat das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Stadt Freiberg seit der Feststellung der Rechtswidrigkeit des oben genannten Beschlusses des Freiberger Stadtrates vom 5. Juli 2018 durch die Landesdirektion Sachsen getroffen, veranlasst oder künftig in welchem Zeitrahmen beabsichtigt, um eine mit dem geltenden sächsischen Kommunalrecht zu vereinbarende und damit rechtmäßige Beschlussfassung des Freiberger Stadtrates herbeizuführen und eine gesetzesgemäße Rechtslage in der Stadt Freiberg herzustellen? (Bitte unter Aufführung der jeweiligen Maßnahmen usw. sowie insbesondere auch unter Angabe des Inhaltes, Gegenstandes und der Ergebnisse der dazu geführten Gespräche, stattgefundenen Termine oder getroffenen Entscheidungen bzw. Vereinbarungen sowie unter Nen- nung der Gründe für eine gegebenenfalls unterlassene Beanstandung des Beschlusses zu dessen Suspendierung gem. § 114 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO darstellen.)

2. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Stadt Freiberg oder ist es der Stadt Freiberg im Wege der

Rechtsaufsicht von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde aufgegeben worden – dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgend –, den aufgrund der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes rechtswidrigen Beschluss des Stadtrates zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Beantragung einer negativen Wohnsitzauflage (Zuzugsbeschränkung) für das Stadtgebiet Freiberg vom 5. Juli 2018, Beschluss-Nr. 2144/2018, einschließlich der „Abstimmungsvereinbarung“ im Wege der Selbstkorrektur aufzuheben und neu in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen zu lassen?

Zu Frage 1. Es wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 6/16855, die den Sachverhalt bis 28. März 2019 berücksichtigt, verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass das Landratsamt Mittelsachsen und der Oberbürgermeister der Stadt Freiberg jeweils am 15. April 2019 gegenüber der Landesdirektion mitgeteilt haben, dass eine erneute Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung am 6. Juni 2019 vorgesehen ist. Diese „freiwillige“ Beschlusswiederholung soll zur Vermeidung möglicherweise langwieriger und aufwändiger rechtsaufsichtlicher Verfahren erfolgen.

Zu Frage 2. Auch hier wird auf die Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage sowie ergänzend auf die Verständigung zwischen dem Landratsamt Mittelsachsen und der Stadt Freiberg verwiesen.

Thema: Eingriffe in die künstlerische Freiheit am Freiberger Theater abwehren

Unter der Überschrift „Ein einmaliger Vorgang in Sachsen – In Freiberg versucht die AfD mit einigem Erfolg, missliebige Diskussionen am Mittelsächsischen Theater zu unterbinden“ wird in den „DNN“ vom 14. Mai 2019 darüber berichtet, dass zu einer inzwischen dritten Diskussionsrunde, aktuell zum Thema „Dialog – Wir haben die Wahl“ des Theaters in Freiberg am 28. März 2019 durch die noch „am selben Tag zusammengekommene Gesellschafterversammlung“ des Mittelsächsischen

Theaters kurzfristig „eine Verlegung vom Theater in den städtischen Festsaal beschlossen (wurde), angeblich wegen erwarteter Störungen“.

Weiter heißt es in dem „DNN“-Beitrag, dass der Freiberger Oberbürgermeister bereits im April dieses Jahres einen Brief an das Theater geschrieben haben soll, indem dem Intendanten des Theaters unterstellt wird, „Wahlwerbung betrieben, Statuten verletzt und Geld zweckentfremdet zu haben [...] In Zeiten des Vorwahlkampfes sei strikte Neutralität geboten. Deshalb dürften ‚derartige Veranstaltungen künftig nicht mehr in den Räumlichkeiten des Theaters organisiert und durchgeführt werden‘“. Weiterhin wird hierzu berichtet: „Eine andere Auffassung vertritt Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD). Sie spricht von einem einmaligen Vorgang in Sachsen und sieht die Kunstfreiheit gefährdet. ,Wir benötigen den

freien Meinungsaustausch mit allen', fordert sie weiter.“ Siehe dazu: https://www.dnn.de/Nachrichten/Kultur/

Regional/Wie-die-politische-Debatte-am-FreibergerTheater-ausgebremst-wird)

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nunmehr zu Anlass, Vorgängen, Umständen, Hintergründen sowie Begründungen und Rechtfertigungen zu der durch die Gesellschafterversammlung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH beschlossenen Untersagung der Durchführung der oben genannten Veranstaltung im Freiberger Theater und kurzfristigen Verlegung an den neuen Veranstaltungsort der Städtische Festsaal in Freiberg vor und wie ist der konkrete Wortlaut des diesbezüglichen oben genannten Briefes des Freiberger Oberbürgermeisters Krüger an das Freiberger Theater vom April dieses Jahres?

2. In welcher Weise und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung bzw. das für die Fach- und Rechtsaufsicht zuständige Staatsministerium, um diesen „einmaligen Vorgang in Sachsen“ und diesen offenkundigen Eingriff in das in der Erklärung der Kulturminister der Bundesländer vom 13. März 2019 proklamierte „Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische

Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen“ und damit in die Kunstfreiheit des Freiberger Theaters zu beenden und auch derartige Eingriffe in die Kunstfreiheit sächsischer Theater für die Zukunft auszuschließen?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1. Die Staatsregierung hat die mündliche Anfrage zum Thema in der Drucksache 6/17272 vom 03.04.2019 zum Anlass genommen, um nach den Hintergründen zu fragen. Daraufhin wurde der Staatsregierung seitens der Geschäftsführung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH mitgeteilt, dass das Theater einerseits der politischen Bildung, andererseits nach der Satzung aber auch der parteipolitischen Neutralität verpflichtet sei. Das Plakat sei von manchen offenbar als reine politische Veranstaltung verstanden worden. Die Gesellschafterversammlung, die am Tag vor der Veranstaltung tagte, habe daher entschieden, die Durchführung der Veranstaltung – in der vorgesehenen Örtlichkeit – kurzfristig zu untersagen.

Zudem wurde innerhalb der Stadtverwaltung Freiberg kommuniziert, dass mit Störungen der Veranstaltung gerechnet werde. Dies wurde auch über das Büro des Oberbürgermeisters am Vortag der Veranstaltung so an den Leiter des Polizeireviers Freiberg herangetragen. Daher wurde mit dem Veranstalter durch den Leiter des Polizeireviers Freiberg telefonisch Rücksprache gehalten und es wurden Hinweise zur Durchführung und Absicherung der Diskussionsrunde gegeben. Grundsätzlich wurde seitens der Polizei von einem friedlichen Verlauf ausgegangen, wenngleich einzelne kritische Besucher nicht auszuschließen waren. Vor diesem Hintergrund ist die

Veranstaltung in den Festsaal von Freiberg verlegt worden. Es handelte sich dabei aber weiterhin um eine Veranstaltung des Theaters, nur in einer anderen Örtlichkeit.

Die künstlerische Leitung des Mittelsächsischen Theaters bekräftigt dabei ausdrücklich die Unverhandelbarkeit der Kunst- und Meinungsfreiheit. Dabei sieht sie Theater auch als Erfahrungsräume der Demokratie und fördert den respektvollen Diskurs innerhalb der politischen Kultur. Die künstlerische Leitung lehnt daher die Aussage in der Stadtratssitzung ab, dass „derartige Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr in den Räumlichkeiten und in der Verantwortung des Theaters organisiert und durchgeführt werden dürfen“. Hierzu wird auf beigefügte öffentliche Stellungnahme verwiesen.

Darüber hinaus haben die Gesellschafter die Feststellung der künstlerischen (Meinungs-)Freiheit des Intendanten und sein alleiniges Recht der Programmgestaltung gegenüber Herrn Intendant Schulze sowie der Presse zugesichert. Eine anderslautende Forderung der Gesellschafter stand zu keiner Zeit zur Debatte. Bereits in der Vergangenheit gab es diverse Buchlesungen und Podiumsdiskussionen zu aktuell gesellschaftlichen Themen. Diese fanden mehrmals und ohne besondere Vorkommnisse statt. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung gab es öffentliche Verlautbarungen, die eine Missbilligung der Veranstaltung beinhalteten und darauf abzielten, die Veranstaltung als Wahlwerbung zu deklarieren, wobei dies nicht Anlass und Hintergrund der Veranstaltung war. Der sensible Umgang mit dieser Herausforderung sowie die Hinweise des Freiberger Polizeichefs haben den Geschäftsführer letztendlich dazu veranlasst, das Angebot des Oberbürgermeisters, in den Festsaal auszuweichen, anzunehmen.

Der konkrete Wortlaut des Briefes des Freiberger Oberbürgermeisters Krüger ist der Staatsregierung erst mit Ihrer E-Mail vom 23.05.2019 bekannt geworden. Darin übermittelten Sie die Antwort auf eine Ratsanfrage des Stadtrates Marko Winter, AfD. In der Antwort wird der Wortlaut des Schreibens wie folgt dargestellt:

„Dass es sich bei der Veranstaltung um eine politische Veranstaltung mit Wahl empfehlendem Charakter handelte, hat sich dann auch am Abend des 28. März 2019 bestätigt. Zwar wurde nach meiner eigenen Wahrnehmung keine Wahlwerbung für eine bestimmte Partei, aber eine indirekte Wahlwerbung gegen eine Partei durchgeführt. Ebenso wurde Pfarrer Dr. Stahl durch den Moderator gefragt, welche Wahlempfehlung denn die kirchliche Gemeinschaft ihren Gläubigen geben würde. Dies machte für mich sehr deutlich, dass es sich um eine Wahlveranstaltung handelte.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Gesellschaftsvertrag der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH. Im dortigen § 2 Abs. 2 ist zum Zweck der Gesellschaft Folgendes vermerkt:

‚Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Versorgung – insbesondere der mittelsächsischen Bevölkerung – mit

anspruchsvollen Theateraufführungen und Konzerten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Theaters und eines Orchesters, wobei die Aufführungen vorrangig im Gebiet des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erfolgen. Die Produktionen erfolgen grundsätzlich an Spielorten dieses Kulturraumes. Dazu gehören auch Veranstaltungen und Aufführungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester.‘