Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete an dieser Stelle unseren Juristen, Herrn Baumann-Hasske, und bin recht froh, dass Kollege Modschiedler diese Sache schon juristisch durchleuchtet hat.
Ich will Folgendes noch klarstellen: Im Grundanliegen, dieses externe Weisungsrecht abzuschaffen, gibt es sogar Konsens. Aber das Problem ist, dass die Staatsregierung den Auftrag ja längst erhalten hat – das hat Kollege Modschiedler schon dargelegt –, auf Bundesebene für die Abschaffung zu werben. Sie hat diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Vorhin ist dazwischen gerufen worden: Da steht noch viel mehr. Ich lese es vor: „Die Koalition wird sich auf der Bundesebene für eine Abschaffung des sogenannten externen Weisungsrechts des Justizministers, das ihm ermöglicht, im Einzelfall auf ein bestimmtes Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen, einsetzen. Bis zur Abschaffung soll es in Sachsen grundsätzlich nicht ausgeübt werden.“
Lassen Sie mich ergänzen, dass dieses Thema unter sozialdemokratischen Rechtspolitikern seit langer Zeit diskutiert wird und dass der zitierte Passus auf Veranlassung der SPD in den Vertrag geschrieben wurde. Es hat die Initiative der Staatsregierung im Bundesrat gegeben. Das hat Kollege Modschiedler schon dargelegt. Dort gab es dafür keine Mehrheiten.
Wir haben uns vor dieser Debatte noch einmal bestätigen lassen, dass der Justizminister von diesem Weisungsrecht im Einzelfall keinen Gebrauch gemacht hat und auch nicht machen wird. Für Ihren Antrag besteht also kein Bedarf und deshalb lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja wieder einmal ein Antrag aus dem Giftschrank der AfD,
Auch wenn der Antrag durchaus sachlich formuliert ist, so ist doch der Subtext relativ klar erkennbar.
Sie unterstellen, dass im Freistaat Sachsen die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung mit Füßen getreten wird und die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Pflicht zur objektiven Ermittlungsarbeit nicht erfüllen können, weil der Dienstherr gegebenenfalls eingreift. Einer Ihrer Kollegen aus Sachsen-Anhalt behauptete 2017 in der dortigen Debatte zu einem mehr oder weniger inhaltsgleichen Antrag, dass die bloße Existenz des Weisungsrechts dazu führe, dass die Staatsanwaltschaften im Voraus gehorsam handeln würden. Da frage ich mich schon, wie Ihr Staatsverständnis ist und was Sie für eine Haltung gegenüber den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten haben.
Weder auf Bundes- noch auf Landesebene – auch heute war das nicht wirklich erkennbar – haben Sie ja wirklich einen konkreten Fall, wo es hier in Sachsen zu irgendwelchen ministeriellen Weisungen, zu irgendwelchen Vorurteilsnahmen gekommen ist. Dann ist des Weiteren interessant, wann dieser Antrag hier eingereicht wurde, nämlich am 7. Mai dieses Jahres. Es ist ja nicht so, dass Sie dieses Thema hier nicht schon einmal längst hätten aufgreifen können. Das wird ja auch schon länger, wie Herr Bartl sagte, diskutiert.
In unserem Nachbarbundesland Thüringen gibt es einen AfD-nahen Staatsanwalt. Er hat im vergangenen April,
also vor wenigen Monaten, genau eine solche Weisung erhalten. 16 Monate lang führte dieser Staatsanwalt aus Gera gegen das Zentrum für Politische Schönheit ein Ermittlungsverfahren, ohne eine einzige Ermittlungsmaßnahme durchzuführen.
Es ging ihm eher darum, sich im eindeutig politischmotivierten Kampf gegen das Zentrum strafprozessuale Möglichkeiten offen zu halten. Die Vorgesetzten des Staatsanwaltes erkannten die fehlende Rechtfertigung für das laufende Verfahren im April dieses Jahres und erklärten nach einer gemeinsamen Besprechung, dass das Verfahren sofort eingestellt wird. Der Staatsanwalt wurde dann nach Rücksprache aus seiner Abteilung für politische Strafverfahren versetzt.
Sie reagieren – das ist mein Eindruck – auf die Vorgänge in Thüringen, ohne sich mit diesem Thema wirklich ernsthaft auseinanderzusetzen. Auf Bundesebene wird das schon länger diskutiert. Die LINKEN haben dort sogar einen Gesetzentwurf eingereicht. Wir GRÜNEN diskutieren das auf Bundesebene. Es wäre sinnvoll gewesen, sich sachlich damit auseinanderzusetzen. Man kann wieder deutlich erkennen, dass es politisch motiviert und ein Manöver ist.
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister Gemkow, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das externe Weisungsrecht des Justizministers im Einzelfall gegenüber der Staatsanwaltschaft ist tatsächlich kein neues Thema – Herr Abg. Modschiedler hat dazu schon einiges ausgeführt – und der Freistaat Sachsen hat sich schon mehrfach dafür eingesetzt, das externe Weisungsrecht im Einzelfall abzuschaffen.
Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages – Herr Abg. Winkler hat es schon gesagt – hatte das Justizministerium bereits im Jahr 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet, um mit den wenigen – so muss man sagen – an diesem Thema interessierten Bundesländern eine mögliche Abschaffung des Weisungsrechts oder die Gestaltung von Modifizierungen zu untersuchen. Diese Arbeitsgruppe kam nach einer intensiven, vor allem verfassungsrechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass für eine generelle Abschaffung des externen Weisungsrechts eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei – das ist hier in der Diskussion deutlich geworden –, weil aktuell eine parlamentarische Kontrolle über die Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive gewährleistet sein muss und durch eine Abschaffung des externen Weisungsrechts das nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz unabänderliche Demokra
Die Befassung mit dem Thema im Kreis der Justizministerinnen und Justizminister in den letzten Jahren hat gezeigt, dass eine solche Gesetzgebungsinitiative, wie wir sie hier vorantreiben wollten, auf Bundesebene derzeit nicht durchsetzbar ist. Wir haben alle Möglichkeiten ausgereizt, die uns als Freistaat zur Verfügung standen, dieses Thema im Sinne des Koalitionsvertrages voranzutreiben. Wir sind am Ende aller Möglichkeiten angekommen. Die Umgestaltung des externen Weisungsrechts im Einzelfall ist aus diesen Gründen momentan nicht aussichtsreich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Justizminister, sehen Sie mir nach, dass ich als Landtagsabgeordneter interne Arbeitsgruppen Ihres Ministeriums nicht kenne, da ich nicht Bestandteil Ihrer Regierung bin.
Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir in Ihren Koalitionsvertrag geschaut haben. Hier im Parlament gab es keine Initiativen. Deshalb liegt es nahe, dass wir als Parlament uns auch einmal damit beschäftigen, eine klare Positionierung finden und Ihnen den Auftrag geben wollen. Insofern brauchen wir uns gar nichts vorwerfen zu lassen. Es ist alles total in Ordnung, was wir hier machen. Deshalb ist dieser Antrag aus unserer Sicht zwingend notwendig gewesen.
Herr Modschiedler, Sie haben das Thema Koalitionsvertrag schon aufgeworfen. Aber der Koalitionsvertrag ist eben ein Koalitionsvertrag und kein Beschluss des Sächsischen Landtags, und diesen müssen wir natürlich nachholen.
Sie sind mit diesem klassischen Argument gekommen, die parlamentarische Verantwortlichkeit des Justizministers erfordere ja dessen Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dem wollen wir gern entgegenhalten, dass der Justizminister ja auch keine legale Möglichkeit hat, richterliche Entscheidungen zu beeinflussen, und trotzdem trägt er für das Funktionieren der Gerichte die politische Verantwortung.
Warum sollte man das dann bei einer unabhängigen Staatsanwaltschaft nicht machen können? Wir sagen ja in dem Antrag nicht, wie es geht, sondern wir sagen, dass wir es wollen.
Wir fordern dazu auf, dass man es auf Bundesebene dann bitte macht. Wenn man dafür das Grundgesetz ändern muss, dann sollte man das auch tun, aber bitte auf unsere sächsische Initiative hin.
Wir vertrauen grundsätzlich unseren Staatsanwälten, denn schließlich werden sie später auch einmal Richter werden.
Dann haben wir noch diesen Punkt: Herr Gemkow hat ja 2015 gesagt, dass man dieses externe Weisungsrecht grundsätzlich nicht ausübt. Nun wissen wir aber, dass im Juristendeutsch „grundsätzlich“ heißt, „es gibt immer Ausnahmen“. Deshalb ist dort ein Hintertürchen offen. Wenn Sie es nicht machen, ist es umso besser. Aber dann müssen wir natürlich auch daran arbeiten, dass diese nutzlose Regelung abgeschafft wird. Wir brauchen keine Regelung und keine Möglichkeit, die wir sowieso nicht in Anspruch nehmen; das spart uns eigentlich nur Arbeit.
In unserem Abschnitt II wollen wir darauf hinwirken, dass die Sachen dokumentiert werden. Wenn es irgendwelche Weisungen gibt, dann kann man das im Zuge einer parlamentarischen Anfrage natürlich auch erfragen.
Was mich jetzt sehr gefreut hat, ist die Aussage von Kollegin Meier, denn Ihr Thüringer Kollege Herr Lauinger hat ja gesagt, es gab gar keine Weisung in diesem Einzelfall. Und jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, doch, es gab eine Weisung.