Danke, Herr Präsident! Sehr geschätzter Kollege Bartl, würden Sie jenseits meiner Ausführungen zu den politischen Gründen, die für eine solche Entscheidung sprechen, mir darin recht geben, dass es in einem Rechtstaat eine legitime Entscheidung einer Staatsregierung ist, einen Rechtszug bis zum Ende zu gehen und eine abschließende Entscheidung herbeizuführen?
Wenn es einen Rechtsweg gibt, dann ist es immer legal, diesen zu beschreiten. Selbstverständlich geht das.
Aber ich sage es noch einmal: In allen anderen Bundesländern, ganz egal, welche Koalitionen, welche regierungstragenden Mehrheiten herrschen, hat man sich im Interesse der Anwärterinnen und Anwärter entschieden, das jetzt zu machen. Ich habe doch die Position der SPD zur Kenntnis genommen. Sie sagen, das ist normalerweise korrekt.
1994/1995 gab es eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Übernahme von Polizistinnen und Polizisten. Die absolute große Masse ist übernommen worden. Die sind alle in den Dienst gegangen und ich kenne keine Entwicklung, dass sie sich im Dienst nicht bewährt hätten. Jetzt wird bis zum bitteren Ende – bis zum allerletzten Klopfen beim Bundessozialgericht, ob noch irgendwo etwas ist – das so lange wie möglich hinausgezögert, anders als bei den Landeskindern in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und jetzt auch in Thüringen. Das war auch ohne Landesgerichtsurteil.
Das wissen wir doch gemeinsam. Wenn ich eine BSGGrundsatzentscheidung habe, auch wenn sie die Jahresendprämie betrifft, wenn drei andere Landessozialgerichte mit verschiedenen Entscheidungen in dieselbe Richtung gehen und wenn dann auf die Revisionszulassung das Bundessozialgericht abweist, wo soll dann noch eine andere Entscheidung herkommen? Ich sage es klipp und klar: Wir wollen bis zuletzt Zeit gewinnen und dann wissen wir, woran wir sind.
Ich lese Ihnen eine E-Mail vor, die mein Fraktionsvorsitzender erhalten hat, nachdem der Verfasser von dieser Absicht, das zu thematisieren, Kenntnis erlangt hat. In dieser E-Mail vom 9. März steht geschrieben: zunächst die Anrede, dann geht es um diesen Antrag, von dem er Kenntnis erlangt hat. Dann heißt es: „Ich habe mir den Verlauf meines Verfahrens zum Verpflegungs- und Bekleidungsgeld im Freistaat Sachsen mit einer Dauer von zehn Jahren zusammengestellt.“
Antrag als Anspruchsberechtigter im Widerspruchsverfahren vom Polizeiverwaltungsamt in Sachsen im Jahr 2009, Klage vor dem Sozialgericht und Urteil vom 16.12.2012. Urteil weist die Klage zurück, Verpflegungs- und Bekleidungsgeld sei kein Arbeitsentgelt. Revision – es muss normalerweise Berufung heißen – beim Landessozialgericht, Urteil 02.12.2013, Aktenzeichen aufgeführt. Urteil: Verpflegungs- und Bekleidungsgeld sind Arbeitsentgelt. Revision Polizeiverwaltungsamt Sachsen vor dem Bundessozialgericht, Urteil Bundessozialgericht vom
30.10.2014, Aktenzeichen, Verfahren wird an das sächsische LSG zurückverwiesen. Auflagen an das LSG, nach den Auflagen zu entscheiden, Ziffer 17, Urteil. Neuverfahren des Verfahrens vor dem Landessozialgericht, 23.01.2018, Urteil, Aktenzeichen. Urteil: Verpflegungs- und Bekleidungsgeld sind Arbeitsentgelt. Polizeiverwaltungsamt legt beim Bundessozialgericht Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen Urteil ein. Beschluss BSG vom 23.01.2018: Beschwerde wird
verworfen, keine neue Revision. Urteil des sächsischen Landessozialgerichtes vom 23.01.2018 ist wirksam.
Er hat es! Nach neun Jahren hat er jetzt sein Urteil. Jetzt muss gezahlt werden. An ihn muss der Freistaat zahlen, dann hat er keine Luft mehr. Aber wir lassen offen, ob auch an die anderen 999 gezahlt werden soll. Das ist doch schlicht und ergreifend abstrus, und das Anliegen, das im Antrag steht, nachdem er das Urteil hat – – Er würde ja im Grunde aus der Sicht des Bundessozialgerichts als Einzelner bevorzugt werden. Damit ist doch eigentlich klar, wie die Entscheidungspraxis ist, und beim besten Willen, Herr Staatsminister, mit Respekt, ich verstehe Ihre Stellungnahme nicht.
Ich bitte Sie noch einmal, ganz kurz zu überlegen und innezuhalten. Es geht doch nicht um Klientelpolitik. Hier geht es um die ganz einfache Frage, ob wir gegenüber Menschen – das können Balletttänzer, ehemalige Kohlekumpel oder was auch immer sein – nach einer so langen Zeit, wenn festgestellt ist, es hat nicht alles gepasst – endlich den Anstand haben, es noch zu Lebzeiten für sie zu reparieren.
Meine Damen und Herren, wer der Drucksache 6/16393 seine Zustimmung geben möchte, zeigt dies bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür und Stimmenthaltungen hat die Drucksache dennoch nicht die Mehrheit gefunden und ist nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Aussprache erfolgt in der Reihenfolge: die AfDFraktion, danach die CDU, DIE LINKE, die SPDFraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Barth.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer Asylanten bestellt, muss auch für Asylanten bezahlen. Dies fordern wir mit unserem Antrag.
Die Bundesregierung hat 2015 die rechtswidrige Entscheidung getroffen, die Grenzen für die ganze Welt offenzuhalten.
„Armutsmigranten und Verbrecher aller Welt, vereinigt euch in Deutschland!“ war die Botschaft der CDUBundeskanzlerin, die 2015 in alle Welt gesendet wurde.
Das mache ich nicht. – Nicht nur die Ausländerkriminalität stieg steil an, auch die Kosten für den Steuerzahler in Sachsen explodierten regelrecht.
Doch die Voraussetzung dafür ist, dass auch der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt, und er ist gesetzlich verpflichtet, Grenzen zu sichern.
Er ist verpflichtet, Ausländern die Einreise zu verweigern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Diesen Pflichten ist der Bund seit der Krise 2015 zum Schaden der Bundesländer nicht mehr nachgekommen.
Die Asylausgaben der Bundesländer und ihrer Kommunen haben sich vervielfacht. Allein der Freistaat Sachsen hat in den drei Jahren 2015 bis 2017 Asylausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro getätigt. Das ist übrigens das Zehnfache des Betrages der Jahre 2010 bis 2014, um Ihnen das einmal deutlich zu machen.
Der Bund hat nun von diesen Kosten des Freistaates Sachsen bisher nur 800 Millionen Euro bzw. 38 % ersetzt, obwohl er eindeutig der alleinige Schadensverursacher ist,
und darin sind die Mehrausgaben für sächsische Städte und Landkreise überhaupt noch nicht berücksichtigt. Mein Landkreis zum Beispiel musste durch das Versagen auf Bundesebene neue Schulden aufnehmen. Beabsichtigt waren 50 Millionen Euro Schuldenaufnahme, obwohl wir uns eigentlich im Vorfeld einer Konsolidierungsphase im Landkreis befanden. Das für Asylanten ausgegebene Geld fehlt jetzt natürlich auch bei der Förderung von Vereinen und anderen unserer sächsischen Bevölkerung zugutekommenden Projekten.
Was 2015 geschah, will ich Ihnen noch einmal deutlich machen. Wir erinnern uns: Der Migrantenstrom auf der Balkanroute nach Europa nahm im Jahr 2015 unglaubliche Ausmaße an. Die Bundesregierung setzte das DublinVerfahren für syrische Staatsangehörige aus. Diese Nachricht verbreitete sich natürlich in Windeseile in die Flüchtlingslager der Region. Syrer – oder wer sich auch nur als ein solcher ausgab – wurden nicht mehr etwa nach Ungarn, Österreich oder in andere EU-Staaten zurückgeschickt, auch wenn sie dort bereits erstregistriert waren.
Am 12. September 2015 beschlossen dann führende Politiker der Regierungskoalition, also von CDU und SPD, in einer Telefonkonferenz, wieder Grenzkontrollen einzuführen. In der folgenden Nacht beorderte der Bundesinnenminister de Maizière Polizisten aus ganz
Deutschland an die deutsch-österreichische Grenze. CDUBundeskanzlerin Merkel pfiff ihn jedoch anlässlich eines Telefonats zurück. De Maizière ruderte gehorsam zurück. Entgegen den Vereinbarungen des Vortages – und auch entgegen jeder Vernunft – wurde auf Grenzkontrollen weiter verzichtet.