Protocol of the Session on March 13, 2019

In der Sachverständigenanhörung ist bereits ein ganz wichtiger Punkt deutlich geworden: Die nicht auftragsbezogenen Zuschlagskriterien, die die LINKEN und die GRÜNEN aufgebaut haben, sind entweder schon rechtlich vorgeschrieben und müssen ohnehin beachtet werden, oder sie sind für den Mittelständler nicht zu überwachen bzw. ist deren Einhaltung nicht mit vertretbarem bürokratischem Aufwand nachweisbar.

Die GRÜNEN machen mit ihren starren Anforderungen in diesem Gesetz noch einen groben gesetzgeberischen Fehler. Wir alle wissen, dass etwa die geltenden Energieeinsparregelungen im Baubereich schon mehr als weitreichend sind. Deswegen stehen sie ja auch, insbesondere im öffentlichen Wohnungsbau, seit einiger Zeit in heftiger Diskussion.

Innerhalb dieser schon eng gezogenen Grenzen muss sich doch ein öffentlicher Auftraggeber einmal gegen die Ideologie der GRÜNEN und für die Wirtschaftlichkeit und den sächsischen Steuerzahler entscheiden dürfen. Wir als AfD-Fraktion sind immer auf der Seite des sächsischen Mittelstandes. Wir sind aber auch auf der Seite der sächsischen Steuerzahler. Deshalb können und werden wir diesem Bürokratieaufbaugesetz der GRÜNEN nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Dulig, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Entwurf entspricht im Wesentlichen dem Entwurf aus dem Jahr 2012. Meine Ausführungen zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung gelten auch für den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Deshalb muss ich das jetzt nicht wiederholen.

Ergänzend ist allerdings anzumerken, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, also die VOL, weiterhin gelten soll. Dies ist insoweit widersprüchlich, als gerade diese durch die Unterschwellenvergabeordnung abgelöst

werden soll. Festzustellen ist, dass der im Gesetzentwurf geregelte Vorrang der öffentlichen Ausschreibung im

Widerspruch zur Sächsischen Haushaltsordnung steht. Deren § 55, der durch das Haushaltsbegleitgesetz jetzt erst geändert wurde, sieht vor, dass die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerben gleichgestellt sind. Kollege

Pohle hat bereits darauf hingewiesen. So kann sich die Vergabestelle für eine der beiden Vergabearten entscheiden.

Deplatziert in einem Vergabegesetz erscheint die Verpflichtung der Bieter, einen Nachweis für die Einrichtung eines unternehmens- und betriebsinternen Hinweisgebersystems zur Aufklärung von Missständen zu erbringen. Darüber hinaus müssen sie nachweisen, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern ergriffen haben. Die Anforderungen an die Erstellung des Vergabeberichts gehen sogar über die Anforderungen in dem Gesetzentwurf der Fraktion Die LINKE hinaus, da der Vergabebericht nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch Angaben zu den Vergaben der Kommunen enthalten soll.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle Vergabeentscheidungen unter Angabe des Auftraggebers, des Beschaffungsgegenstandes, des Auftragswertes, des Sitzes, der Rechtsform und der Beschäftigtenzahl des Auftragnehmers sowie der Gründe für die Auswahl der gewählten Vergabeart im Internet zu veröffentlichen sind. Damit entspricht dieser Gesetzentwurf nicht den von mir vorhin erwähnten Ansprüchen eines modernen Vergabegesetzes. Deshalb kann dem Gesetzentwurf aus Sicht der Staatsregierung nicht zugestimmt werden.

Noch eine Bemerkung zu der Diskussion, die Klaus Tischendorf soeben gebracht hat: Ich merke ja schon, dass wir im Jahr 2019 wahrscheinlich jede Debatte unter dem Gesichtspunkt der anstehenden Wahlen führen. Sei es drum! Es mag ja sein, dass Sie nur in Koalitionen denken. Ich werde einen Wahlkampf führen, um deutlich zu machen, was die SPD will. Die SPD steht für ein modernes Vergabegesetz und kämpft dafür im Sinne der Beschäftigten in Sachsen.

(Zuruf des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergG), Drucksache 6/14410, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN.

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes wird auch abgestimmt. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Die Frage geht an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich benenne die Bestandteile des Gesetzentwurfes und lasse en bloc abstimmen. Wenn keiner etwas dagegen hat, dann verfahren wir so.

Es wird abgestimmt über die Überschrift, die Inhaltsübersicht, Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Ausschreibung

Leistungsbeschreibung, Abschnitt 3 Anforderungen an Unternehmen. Abschnitt 4 Wertung der Angebote – Zuschlag, Abschnitt 5 Ausführungsbestimmungen, Abschnitt 6 Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten, Abschnitt 7 Schlussvorschriften.

Meine Damen und Herren! Wer den genannten Bestandteilen des Gesetzentwurfes seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür ist den Bestandteilen des Gesetzentwurfs nicht entsprochen worden. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wird eine Schlussabstimmung gewünscht? Das ist offensichtlich nicht der Fall, oder ist die Frage nicht verstanden worden?

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Nein, das ist nicht der Fall!)

Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Meine grundsätzlichen Ausführungen zum Vergaberecht aus Tagesordnungspunkt 5 gelten auch für diesen Tagesordnungspunkt. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht noch über den Gesetzentwurf der LINKEN hinaus. Aus meiner Sicht wird er noch weniger einem Kompromiss zwischen einem modernen Vergaberecht auf der einen Seite und den in Teilen berechtigten Wünschen von Kommunen und Handwerkern auf der anderen Seite gerecht.

Überrascht war ich, dass die Bieter mit dem Gesetz verpflichtet werden sollen, einen Nachweis für die Einrichtung eines unternehmens- oder betriebsinternen

Hinweisgebersystems zu erbringen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der Schutz von Whistleblowern ist gut und richtig. Insbesondere viele große Unternehmen haben das Thema noch zu wenig auf dem Schirm.

Ich freue mich daher sehr, dass sich gestern das Europaparlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten vorläufig auf einen gemeinsamen Gesetzestext zum Schutz von Hinweisgebern geeinigt haben. Damit können Hinweisgeber zukünftig europaweit geschützt werden. Der Bundestag, aber auch der neue Sächsische Landtag werden diese neuen Regeln umsetzen. Sie werden verste

hen, dass ein neues Vergabegesetz jedoch der falsche Ort für die Debatte darüber ist.

Die Frage, was alles in den Vergabebericht soll, stellt sich auch beim Gesetzentwurf der GRÜNEN. Sie fordern, dass in dem Bericht auch Vergaben der Kommunen enthalten sein sollen. Das geht aus unserer Sicht zu weit, da der Aufwand und der Nutzen für diese zusätzliche Textwüste in keinem Verhältnis stehen. Fragwürdig erscheint mir

auch, dass alle Vergabeentscheidungen mit verschiedenen Hintergrundinformationen veröffentlicht werden sollen.

Es gibt interne Daten von Unternehmen, die aus gutem Grund intern sind. Das sollte auch so bleiben. Alles in allem können wir auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Drucksache 6/15332, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/16772, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Meine Damen und Herren! Hierzu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien als Drucksache 6/16772 vor. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. In der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Dr. Muster und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Frau Abg. Fiedler. Frau Fiedler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende TelemedienStaatsvertrag hat einen langen Weg hinter sich. Er wurde teilweise sehr kontrovers zwischen den verschiedenen Beteiligten diskutiert. Ich möchte nur einige nennen: So waren die unterschiedlichen Interessen der Verlagshäuser von 16 Bundesländern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst unter einen Hut zu bringen. Nun liegt ein guter Kompromiss zwischen den Beteiligten vor.

Der Staatsvertrag ist aber auch dringend notwendig, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf das geänderte Nutzungsverhalten der Beitragszahler besser reagieren kann. Schließlich sind drei Viertel der Bevölkerung bereits online unterwegs und nutzen das Internet durchschnittlich 196 Minuten am Tag. Zeitgemäßes Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet für diesen technologischen Wandel zukunftsfähig zu machen. Das wollen wir; denn wir brauchen die inhaltlich vielfältigen öffentlich-rechtlichen Angebote im Zeitalter des Internets. Frei verfügbare und von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Programmangebote leisten einen wichtigen, fast unverzichtbaren Beitrag für den Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie.

Das bedeutet, dass wir als Politik die Rahmenbedingungen setzen müssen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag gut erfüllen und die Menschen nunmehr verstärkt im Internet erreichen kann. Der Staats

vertrag gibt den Anstalten den notwendigen Entwicklungsraum, den Online-Bereich entsprechend der Zeit weiterzuentwickeln. Deshalb werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen. Diese Zustimmung – das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – enthebt die Sender aber nicht von ihrer Aufgabe, mit einem hochwertigen journalistischen Angebot und dem Willen zu schlanken Strukturen selbst einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Akzeptanz beizutragen.

Zurück zum vorliegenden Staatsvertrag, in dem der Telemedien-Auftrag neu geregelt und das Online-Angebot der Sender an das digitale Zeitalter angepasst wird. Konkret bedeutet das: Lizenzangebote dürfen in der Mediathek nunmehr 30 Tage verbleiben Das ist neu. Bislang durften diese nicht in die Mediathek eingestellt werden. Bei Großereignissen, beispielsweise bei der Bundesliga, erhöht sich die Verweildauer von bisher 24 Stunden auf sieben Tage. Es wird mehr interaktive Kommunikation ermöglicht, beispielsweise durch die Präsenz in den Bereichen Social Media und Wissenschaft und Kultur, wo Verlinkungen mit Museen und Hochschulen möglich werden. Audiovisuelle Inhalte können schon vor ihrer Ausstrahlung im Netz abgerufen werden. Die barrierefreien Angebote in Internetportalen dürfen ausgebaut werden. Den Schwerpunkt des Internetangebots bildet die Kompetenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, nämlich Bild und Ton. Text darf nicht im Vordergrund stehen. Das war insbesondere den Verlagen sehr wichtig. Außerdem gibt es die Verpflichtung zu einer paritätisch besetzten Schiedsstelle von Rundfunkveranstaltern und Spitzenverbänden der Presse, um Auslegungsfragen möglichst außergerichtlich klären zu können.

Im Vorfeld zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag gab es nicht nur heftige Diskussionen mit den Verlegern, auch die Kreativen haben zu Recht auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Natürlich müssen die Kreativen der Medienbranche – Produzenten, Regisseure und Autoren – für ihre Leistung angemessen entlohnt werden. So begrü

ßen wir auch die entsprechende Protokollerklärung zum Staatsvertrag sehr, da diese die Erwartungshaltung an die Sender formuliert. Es liegt nunmehr in der Verantwortung der Sender, ihrer Verantwortlichen und ihrer Gremien, dies entsprechend auszufüllen.

Zusammengefasst: Der vorliegende Staatsvertrag entlässt die Anstalten nicht aus ihrer Aufgabe, die Reformbemühungen weiter fortzusetzen. Aber er ist wichtig für die Zukunftsperspektive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch mit Blick auf den technologischen Fortschritt und ein geändertes Nutzungsverhalten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält mehr Möglichkeiten in der digitalen Welt. Die Mediatheken werden deutlich attraktiver. Das ist ein guter Kompromiss zwischen den Interessen aller Beteiligten.