Da geht es um die Frage, ob ich – Kollege Mackenroth, da habe ich einen Dissens mit Ihnen – – Der Bundesgesetzgeber hat die Richtlinien zum Straf- und Bußgeldverfahren speziell mit Vorgaben für die Staatsanwaltschaft ganz bewusst als Anhang zur Strafprozessordnung unter der Maßgabe gemacht, dass in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel die Einstellungspraxis nahezu einheitlich ist.
Dazu gibt es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die auch darauf orientiert, dass wir überall in der Republik nahezu im Grundsätzlichen, immer weg vom Fall, es ist überall fallkonkret – –
Vielen Dank. Geben Sie mir recht, Kollege Bartl, dass die Richtlinien, die Sie eben zitiert haben, die Einzelfallprüfung und die Einzelfallentscheidung durch die Justiz nicht behindern, sondern geradezu erst ermöglichen?
grenzen enthalten, die wir jetzt um Längen unterlaufen bzw. unterbieten. Darin liegt doch das Problem. Sie sagen, welche Anwendungsgrenzen ich habe. Und jetzt sagen wir: April, April, in Sachsen gelten die nicht mehr. Damit bekommen wir in Sachsen einen ganz anderen Flickenteppich in der Rechtsverfolgung als in anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern.
Eher eine Bemerkung. – Geben Sie mir auch recht darin, Herr Bartl, dass trotzdem, gleich welche Richtlinien nun gelten, die Einzelfallentscheidung die vornehmste Aufgabe der Justiz und des gesamten Rechtsstaates ist?
Wir müssen natürlich freie Hand haben. Es gehört sich nicht, dass sich der Justizminister neben den Generalstaatsanwalt stellt, wenn der Generalstaatsanwalt Vorgaben macht, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Strafvollzugspraxis einhalten soll. Da hat der Justizminister nichts daneben zu suchen.
Dadurch wird immer der Eindruck entstehen, dass der Justizminister damit gewissermaßen die Möglichkeit erhält, auf die Strafverfolgung Einfluss zu nehmen. Schon das ist unglücklich.
Wenn der Herr Ministerpräsident uns dann noch erklärt, warum die Verfügung richtig ist, bekomme ich noch mehr Bauchschmerzen.
Gibt es noch weitere Redner aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Für die Staatsregierung spricht jetzt der Ministerpräsident.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es auch nicht für möglich gehalten, dass in einer solchen Debatte so grundlegende Fragen zur Rechtsdurchsetzung zur Sprache kommen, wie wir es jetzt gerade gehört haben. Im Kern muss doch klar sein: Gesetze sind dafür gemacht, dass wir sie einhalten. Sie sind im Kern das, in Paragrafen gegossen, was die Mehrheit in diesem Land für richtig und anständig hält. Es ist unsere erste Aufgabe, dieses Recht durchzusetzen, meine Damen und Herren.
Deswegen will ich Ihnen auch deutlich sagen – für mein Verständnis gibt es sowieso keine Bagatelldelikte –, dass Sie das Beispiel Crystal gewählt haben, lässt tief blicken.
Das haben wir bei jedem Gespräch in der Schule oder in den Fachkrankenhäusern immer wieder gesagt, und da gibt es für uns überhaupt kein Pardon, meine Damen und Herren.
Wenn die Überschrift, die ich heute gelesen habe, zutrifft – „Die Gefahr steigt, dass man vorbestraft werden könnte“ –, dann ist das etwas, was ich begrüße. Denn, meine Damen und Herren, die anständigen Leute stehen im Mittelpunkt unserer Politik. Und um die kümmern wir uns.
Man muss sich einmal vorstellen, wenn es hier um Schokolode, T-Shirts oder andere Dinge geht, wie solche Reden auf die Verkäuferin in einem Laden wirken, die dort für kleines Geld arbeitet und erlebt, wie geklaut wird, und ohnmächtig danebensteht.
Wir stehen in der Pflicht, vor den Menschen in diesem Land den Rechtsstaat zu gewährleisten. Dafür braucht die Justiz, braucht die Polizei, brauchen die Gerichte die Instrumente von uns, die sie dafür haben müssen.
Wir stehen dafür, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und die Freiheit in diesem Land aufrechtzuerhalten.
Nein, Herr Kollege Bartl hat heute schon genügend geredet, und jetzt möchte ich gern meine Gedanken ausführen.
Für uns ist es wichtig, dass der personelle Aufwuchs bei Polizei und Justiz genau zu diesem Zuwachs an Sicherheit führt. Die konsequente Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung ohne Rabatt
ist Ziel der Politik dieser Staatsregierung. Dazu trägt auch diese Rundverfügung bei. Dazu zählt das neue Polizeigesetz, das eine klare Handschrift von Härte und konsequenter Rechtsdurchsetzung trägt, meine Damen und Herren.
Die Gespräche, die wir unlängst mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in unserem Land zur Gründung von kriminalpräventiven Räten hatten, sollen genau diesem Ziel dienen.
Wir wollen eben nicht wegschauen. Wir wollen keinen Rabatt geben. Wir wollen an der Wurzel ansetzen – gemeinsam mit der Polizei, mit der Justiz, aber auch mit den Bürgermeistern, mit den Vereinen, mit den Gewerkschaften im Land. Dieses Land Sachsen soll ein sicheres Land sein. Dazu dient auch diese Rundverfügung, meine Damen und Herren.