Protocol of the Session on March 13, 2019

Meine Damen und Herren, wieder zu meinem Redebeitrag. Wir sehen eine große Gefahr, dass hier mit dem verfolgten Konzept regelrechte Kartelle im CarsharingGeschäft in den Kommunen gebildet werden können. Es ist doch mehr als wahrscheinlich, dass sich anfangs zunächst einmal in einer Kommune nur ein Anbieter von Carsharing-Dienstleistungen meldet.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Was? – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Die Kommune darf nach den Entwurfsbegründungen und dann später unter äußerst zweifelhaften Argumentationen bekannt und bewährt an diesem Anbieter festhalten. Diese Begründung für die Vergabe ist bisher im öffentlichen Recht schon mehr als umstritten.

Wir von der AfD halten eine bevorrechtigte Bereitstellung von Verkehrsflächen für Carsharing-Anbieter nur dann für vertretbar, wenn man Mittel und Wege findet, den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern stets aufrechtzuerhalten. Das gewährleistet der vorliegende Gesetzentwurf in keiner Weise. Im Gegenteil: Er zeichnet den Weg in Kartelle zwischen Kommunen und einzelnen privaten Anbietern vor. Wenn die GRÜNEN ihre Ideologie durchsetzen wollen, dann werden Wettbewerb und Verbraucherschutz schon mal bereitwillig über Bord geworfen.

Der vorliegende Entwurf birgt die große Gefahr, dass von Anfang an und dauerhaft in jeder Kommune nur ein Carsharing-Anbieter von den Verbrauchern genutzt werden kann.

(Marco Böhme, DIE LINKE: So ein Unsinn!)

Das ist nicht akzeptabel. Wir wollen den Wettbewerb, und wir wollen die Auswahlmöglichkeit für den Verbraucher.

Aber es geht uns nicht nur um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Carsharing-Anbietern, sondern auch um den Wettbewerb zwischen den Technologien.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Bitte sehr.

Ist Ihnen bewusst, wie viele Anbieter von Carsharing es derzeit in Mitteldeutschland gibt?

Können Sie mir beantworten, wie viel wir benötigen und in welchem Verhältnis das vorhandene Angebot ausreichen wird, um auch nur annähernd das abzudecken, was wir wollen?

(Zuruf von den LINKEN)

Entschuldigen Sie bitte. – Nein, ich weiß die genaue Anzahl der Anbieter momentan nicht.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Einer derzeit)

So. – Aber es geht uns nicht nur um den Wettbewerb zwischen einzelnen Carsharing-Anbietern, sondern auch um den Wettbewerb zwischen den Technologien. Es darf durch exklusive Vergaben daher auch nicht einseitig die Elektromobilität bevorzugt werden, wie es die GRÜNEN vorsehen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Wo steht denn das?)

Das habe ich aus Ihrem Änderungsantrag heraus erkannt.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Lesen, lesen!)

Gerade mit Ihrem Änderungsantrag lassen Sie doch die Katze aus dem Sack.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Lesen – das ist die Kulturtechnik mit den Buchstaben!)

Plötzlich wird sogar eine konkrete Antriebstechnologie zu einem Kriterium bei der Vergabe.

(Katja Meier, GRÜNE: Kann!)

Lesen Sie doch Ihren eigenen Änderungsantrag!

(Katja Meier, GRÜNE: Kannregelung!)

Das ist nichts anderes als gesetzlich erlaubte Benachteiligung. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Gesetz!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie bereit ist. – Herr Minister Dulig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die Freude, häufiger vor Ihnen zu stehen. Ich habe schon überlegt, ob ich mir einen Barhocker hier daneben stelle; denn ich habe heute die Freude, sechs Mal mit Ihnen zu diskutieren.

(Heiterkeit und Oh-Rufe)

Das mache ich mit großer Freude. Wir haben heute früh schon einmal über ein Mobilitätskonzept gesprochen. Jetzt geht es weiter mit dem Thema Carsharing.

Das Thema Carsharing hat tatsächlich eine wachsende Bedeutung. Ich finde Carsharing gut und unterstützenswert, und ich denke, dass es perspektivisch nicht nur darum geht, dass wir in den großen Städten Carsharing haben. Es geht auch darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Carsharing wie selbstverständlich überall möglich ist. Um es noch einmal zu sagen: Wir leben in einer Marktwirtschaft. Es geht schlichtweg darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Inwieweit es umgesetzt und genutzt wird, das ist auch die Frage, inwieweit es Menschen gibt, die dort investieren wollen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen.

Dass Carsharing zurzeit vor allem in den großen Städten eine Bedeutung hat, sieht man. Es birgt viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt. Es spart dem Nutzer die Kosten für den laufenden Unterhalt eines eigenen Fahrzeuges. Der Nutzer muss sich nicht um die Reparaturen und einen Stellplatz kümmern. Auch die Vielfalt von Nutzungsmöglichkeiten wurde hier in der Debatte schon häufiger genannt.

Mit dieser effizienten Nutzung der Fahrzeuge wird die Umwelt entlastet und knapper Parkraum in den Städten gespart. Genau deshalb haben wir als Koalition uns bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir das Thema Carsharing in Sachsen zum Thema machen. Carsharingplätze sollen auch in den sächsischen Kommunen rechtssicher eingerichtet werden können. Das Gesetz zur Bevorrechtigung von Carsharing des Bundes gilt nämlich nur für die Stellflächen an Bundesstraßen.

Mein Haus hat deshalb in einem umfangreichen Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes auch die Unterstützung von Carsharing ausdrücklich verankert. Dabei haben wir im Jahr 2018 eine Verbändeanhörung zu unserem Gesetzentwurf durchgeführt und erfahren, dass unsere geplante Regelung zum Carsharing auf breite

Zustimmung der Betroffenen stößt. Diesen Gesetzentwurf hat die Sächsische Staatsregierung bereits Anfang 2019 in den Landtag eingebracht. Die Koalition wird, wie angekündigt, einen Änderungsantrag einbringen, der den eingebrachten Entwurf weiter qualifiziert, was ich ausdrücklich unterstütze und begrüße.

Insofern kann ich die Intention der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar grundsätzlich unterstützen, aber der vorgelegte separate Gesetzentwurf ist aufgrund unserer eigenen Initiative entbehrlich. Die Staatsregierung hat dem unstrittigen Bedürfnis nach einer Regelung des kommunalen Carsharings bereits im Entwurf zum Sächsischen Straßengesetz Rechnung getragen. Zudem ist es sinnvoll, wenn sich die geplanten Regelungen zum Carsharing in der Systematik der weiteren Änderung im Entwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Straßengesetz halten.

Ich werbe deshalb um die Zustimmung zu unserem Entwurf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es liegt ein Änderungsantrag vor und ich bitte jetzt um Einbringung durch Frau Abg. Meier.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ehrlichkeit, die Herr Dulig und Herr Homann soeben an den Tag gelegt haben, hätte ich mir auch von Herrn Hippold gewünscht, der jetzt schon gar nicht mehr im Raum ist. Denn es ist schon infam, was er unseren Gesetzentwurf betreffend gesagt hat.

Sehr wohl haben wir keine Gängelung der Kommunen vor, sondern wir wollen eine rechtliche Grundlage schaffen. Wir haben sehr genau zugehört, was in der Anhörung besprochen wurde, und genau deswegen haben wir diesen Änderungsantrag vorgelegt und an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachgeschärft.

Wir wollen die Carsharing-Stellplätze nicht als Fläche bezeichnen, sondern als Stellplätze, um das nachzuschärfen. Die Eignungskriterien betreffend, wann eine Kommune die Plätze vergeben kann, haben wir auch noch einmal nachgeschärft. Es war der Wunsch der Sachverständigen, dass die Kommunen selbst entsprechende Kriterien anlegen können. Das ist eine Kannregelung, sie müssen das nicht. Wir haben den Vorschlag gemacht, wie ihn auch andere Bundesländer, zum Beispiel NordrheinWestfalen, Bremen usw., schon vorgelegt haben, dass man die Möglichkeit hat, auf Umwelt- und Emissionskriterien oder auf die Barrierefreiheit abzustellen.

Die Verteilung an die einzelnen Anbieter betreffend, sagte Herr Hippold, es gebe jetzt schon die Möglichkeit und wir

bräuchten das nicht. Aber es gibt eben keine gesetzliche Regelung, was passiert, wenn sich mehrere Anbieter für eine Fläche bewerben. Genau dafür haben wir jetzt eine gesetzliche Grundlage geschaffen. In unserem Gesetzentwurf hatten wir ein festes Losverfahren vorgeschlagen. Die Sachverständigen haben gesagt: Das kann eine Lösung sein, aber wir finden es besser, wenn es etwas offener gestaltet ist. Deshalb haben wir das als eine Kannregelung eingeführt. Es kann mit Los entschieden werden, aber es kann auch anders entschieden werden. Es muss nur klar sein, dass das Verfahren, wie der Platz vergeben wird, vorher für alle transparent sein muss.

Auch die Betriebspflicht betreffend, Herr Hippold, haben wir die Vorschläge der Sachverständigen aufgegriffen. Wir haben ursprünglich gesagt, es muss eine Betriebspflicht von zwölf Monaten sein. Da dies aber nicht so praktikabel zu sein scheint, haben wir gesagt, es kann auch bis zu drei Monaten ausgesetzt werden. Deshalb denke ich, dass wir den Vorschlägen der Sachverständigen sehr gut nachgekommen sind.