Wir kommen jetzt zum Schlusswort durch die einreichende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin Meier, bitte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich ja immer, wenn meine ÖPNV-Ministerin des Herzens spricht.
Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass Frau Stange hier in die Bütt geht für Frau – Entschuldigung! –, Herrn Dulig.
Frau Grimm, es ist ja immer wieder faszinierend, wenn Sie hier Reden halten, die Ihnen offensichtlich in den Kopf gekommen sind, als Ihnen das grüne Gespenst über
Ich habe einen Großteil meiner Rede zum ländlichen Raum und zu den Herausforderungen gehalten. Selbstverständlich habe ich auch das Zukunftsinvestitionsprogramm angesprochen. Sie hätten einfach besser zuhören sollen.
Bei der Koalition habe ich vor allem eine große Einigkeit darüber wahrgenommen, dass wir hier im Sinne der Barrierefreiheit vorankommen müssen. Die Ausführungen von Frau Stange haben es noch einmal gezeigt: Beim Zukunftsinvestitionsprogramm, wie es aufgestellt ist, scheint das Land keine eigenen Landesmittel einsetzen zu wollen. Deshalb wurden nur diese zwei Bahnhöfe in das Programm aufgenommen. Es war eine ganz klare Offenbarung, dass sich das Land schlicht auf den Bund und auf die Mittel verlässt und hier nicht schneller vorankommen will, was den Ausbau barrierefreier Bahnhöfe angeht.
Deshalb sei noch einmal ganz klar unsere Forderung genannt, hier ein gestuftes System zu realisieren. Wir haben einen realistischen Blick, dass man nicht knapp 100 Bahnhöfe – jetzt sind es wohl noch 70 – innerhalb von drei Jahren ausbauen kann, weil damit Planungsvorläufe und hohe Kosten verbunden sind. Deshalb brauchen wir ein gestuftes System für Bahnhöfe, die hoch frequentiert sind. Auch im ländlichen Raum gibt es Bahnhöfe, die hoch frequentiert sind. Bis 2025, also drei Jahre später, wollen wir die Barrierefreiheit an allen Bahnhöfen sicherstellen. Es ist an alle Bahnhöfe im ländlichen Raum gedacht, an die hoch frequentierten und an die weniger frequentierten Bahnhöfe.
Dieses Programm fordern wir mit unserem Antrag, und ich fordere Sie freundlich auf, unserem Antrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/14704 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Drucksache 6/14704 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Patt, das Wort? – Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich empfehle die Annahme der Beschlussempfehlung. Der Rechnungshof gehört zu den Behörden im Freistaat, die mit unseren Steuergeldern vorbildlich umgehen. Das sollten wir würdigen, indem wir auf die Verdienste achten, die durch die Reduzierung von Sachkosten regelmäßig entstehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 6/15553 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 6/15553, einstimmig zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Kollege Michel, das Wort?
Er verzichtet darauf. – Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/15554 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einige Gegenstimmen und einige Stimmenthaltungen. Dessen ungeachtet ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/15554, zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Nagel. Danach gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Wortmeldungen. Gesehen habe ich Meldungen von Herrn Kolle
gen Pallas, Frau Kollegin Schubert, Herrn Barth und Herrn Anton. Bitte, Frau Nagel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu doch späterer Stunde haben wir noch ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung: den Sonderbericht des Rechnungshofes zur Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme der Flüchtlinge bzw. Geflüchteten im Freistaat Sachsen. Der Bericht blickt auf die originäre Zuständigkeit des Freistaates, die Aufnahme Geflüchteter in Erstaufnahmeeinrichtungen in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 – ein Thema, das uns nicht mit dieser Spezifik, aber im Allgemeinen hier schon des Öfteren beschäftigt hat, so auch heute.
An den Beginn möchte ich eine politische Aussage stellen, nämlich, dass die Aufnahme der Hunderttausenden Geflüchteten im Jahr 2015 unabwendbar war. Wir stehen zu diesem Akt, der in einer schwierigen Situation die einzig denkbare humanitäre Antwort war. Die Bundesregierung hat, wie Sie wissen, von einer Ausnahmeregelung in der Dublin-III-Verordnung, vom sogenannten Selbsteintrittsrecht, Gebrauch gemacht und damit europäische Solidarität auch in schweren Zeiten gezeigt. Die oft behauptete Krise konnte aus unserer Sicht erst durch diesen Akt verhindert werden, und man kann nicht oft genug betonen, dass auch in Sachsen das staatliche Handeln in diesem Bereich durch eine großartige, engagierte zivilgesellschaftliche Gruppe unterstützt, flankiert und maßgeblich mitgestemmt wurde.
Doch zum Thema. Der Bericht des Rechnungshofes zeigt, dass Sachsen den Anstieg der Zahl der Geflüchteten zwar bewältigt hat, aber er weist auf zahlreiche Probleme in den institutionellen Abläufen hin:
erstens – bei der Erfassung der Zugangszahlen von geflüchteten Menschen und deren Registrierung sowie der daraus fließenden Berechnung von Kapazitäten. Von 69 000 im Jahr 2015 registrierten Geflüchteten blieben nur circa 40 000 in Sachsen; dies ist inzwischen hinlänglich bekannt. Damit löst sich aber auch die Projektionsfläche der Angstmache von rechtsaußen ganz schnell in Luft auf. Das Problem, die erheblichen statistischen Abweichungen in 2015 – dies arbeitet der Rechnungshofbericht auf –, setzt sich bis in die Folgejahre fort. Von den 2016 registrierten 14 860 Geflüchteten blieben nur 8 645. Dito 2017: Es verblieben 5 900 von knapp 9 200.
Daraus folgt – das ist der Knackpunkt – eine verfälschte Grundlage für die Kapazitätsplanung in Erstaufnahmeeinrichtungen, und im laufenden Jahr deutet sich Ähnliches an: Prognostiziert wurden 15 000 Geflüchtete, bis Ende Oktober 2018 waren erst 7 500 gekommen. Die Differenz zwischen den Zugangszahlen – registriert und tatsächlich dageblieben oder auch Prognosen und tatsächlich eingetretene Zugänge – führte schlussendlich dazu, dass Einrichtungen fertiggestellt wurden, die nie in Betrieb gingen. Auch wurden bis ins Jahr 2017 Plätze vorgehalten, die immense Kosten verursachten – das gehört ebenfalls in diese Problembeschreibung –, obwohl sie bereits stillgelegt waren.