Meine Damen und Herren, ich mache jetzt bitte von meinem Recht als Tagungsleiter Gebrauch, denn ich habe die Mehrheit festgestellt: Dem Punkt I ist zugestimmt worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Punkte II und III. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Es ist eine deutliche Ablehnung festzustellen, meine Damen und Herren. Damit komme ich zur Schlussabstimmung. Wer möchte dem Antrag seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, damit ist dem Antrag nicht entsprochen worden.
Entschuldigen Sie, ich bin gerade total verwirrt. Sie wollten sich enthalten? – Das möchte ich noch für das Protokoll festhalten. Bei Stimmenenthaltungen und Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Ich bitte um Vergebung. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnung ist beendet. Wir kommen zu
Meine Damen und Herren, ich wollte Ihnen erst noch die Gelegenheit geben, Ihre Debatten untereinander zu Ende zu führen, und dann kann ich weitermachen. Ich verstehe mich ja selbst nicht. Geben Sie mir ein Zeichen, wann es weitergehen darf, Herr Meyer? – Ja.
Die Reihenfolge in der ersten Runde: Es beginnt die AfDFraktion, die Abg. Frau Wilke. Ich erteile Ihnen das Wort.
Ich spreche zum Antrag der AfDFraktion „Demokratie stärken – Bitten und Beschwerden der Bürger zur Kenntnis nehmen und behandeln“.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war der 2. August in diesem Jahr. An diesem heißen Sommertag titelte die „Freie Presse“: „Eine Prise Bürgernähe für den Landtag“. Was war passiert? CDU und SPD hatten sich auf Änderungen im sächsischen Petitionswesen geeinigt und darüber gleich die Presse informiert, obwohl die Reform des Petitionswesens eigentlich ein gemeinsames Projekt aller Fraktionen ist.
Und, Herr Schreiber, Frau Neukirch: Ich rekurriere hierbei ausdrücklich auf Ihre große Empörung beim Thema Pflege gestern. Für die kommende Ausschusssitzung wird vom Petitionsdienst eine Synopse erstellt, die die Vorschläge aller Fraktionen gegenüberstellt. Unser Antrag „Demokratie stärken – Bitten und Beschwerden
der Bürger zur Kenntnis nehmen und behandeln“, zur Erfassung von Administrativpetitionen bei den sächsischen Behörden hat mit dieser Reform des Petitionswesens des Sächsischen Landtags vorerst nichts zu tun bzw. geht darüber hinaus.
Allerdings möchten wir erreichen, dass Entscheidungen von Behörden, Gerichten und anderen staatlichen Stellen über Beschwerden und Bitten von Bürgern dem Parlament zugänglich und überprüfbar gemacht werden. Zumindest wir, die AfD-Fraktion, möchten eine umfassendere Sicht auf Bürgerbelange haben. Wir möchten uns inhaltlich mit Problemen auseinandersetzen können und dort womöglich uns notwendig erscheinende politische Lösungen erarbeiten. Wir möchten handeln. Hierzu bedarf es dieses Antrags, hierzu bedarf es Ihrer Zustimmung.
Mit großem Bedauern haben wir am 18. September die Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag zur Kenntnis genommen. Die Möglichkeit, ein Mehr an Demokratie zu erarbeiten, hat die Staatsregierung einfallslos verspielt. Statt inhaltlich zu eruieren und gegebenenfalls anzuregen, wie Daten in den Geschäftsgängen der Behörden effektiv gesammelt werden könnten, wie diese Daten auszuwerten sind – Stichwort: erforderlicher Softwareeinsatz – oder wer in welcher Form in die behördeninternen Verfahren einzubinden wäre, ob und gegebe
nenfalls wie viel zusätzlicher Personalaufwand besteht, oder auch einen Vorschlag zu der in Punkt 2 zu erstellenden Geschäftsordnung zu machen, wurde allein auf einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verwiesen.
Schade, sage ich dazu. Aber vielleicht kann uns die Staatsregierung etwas näher erklären, warum auf Bundesebene der Eingang von Administrativpetitionen mit den relevanten Themen durch die zuständigen Behörden erfasst werden kann, jedoch im Freistaat Sachsen nicht.
Meine Damen und Herren, wenn Sie unseren Antrag gelesen haben, sind Ihnen auch die Zahlen daraus bekannt. Im Bund gab es beispielsweise im Jahr 2015 rund 655 000 Administrativpetitionen, im Vergleich dazu nur 13 147 Petitionen direkt an den Bundestag. Für Sachsen könnte man diese Zahl auf den Bevölkerungsteil umrechnen und käme wahrscheinlich auf eine Zahl, die weit über der Anzahl der Parlamentspetitionen liegt.
Die statistische Erfassung, die inhaltliche Aufbereitung und die Auswertung dieser Petitionen in Sachsen würden uns einen tiefen Blick in die Problemlagen vieler Bürger ermöglichen. Wir als Gesetzgeber sollten nicht einfach hinnehmen, dass uns diese Informationen nicht zugänglich gemacht werden. Ich zitierte den Staatsrechtler Prof. Erich Röper. Er ist Verfasser zahlreicher Artikel zum Thema „Administrativpetitionen“. Er schreibt: „Eine für die Thematik Administrativpetitionen wichtige Kleine Anfrage brachte die Fraktion der LINKEN im Bundestag ein, übrigens ohne dass dort bisher eine andere Fraktion oder auch eine Fraktion der LINKEN in einem Landtag diese Initiative trotz ihrer erstaunlichen Ergebnisse aufgegriffen hätte – offenbar ein allgemeines NichtWissen-Wollen.“
Stimmen Sie unserem Antrag zu, wenn Sie die bisherige Staatsräson eines allgemeinen Nicht-Wissen-Wollens durchbrechen und Demokratie wirklich gestalten möchten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wundern sich, dass ich bei diesem Tagesordnungspunkt ans Rednerpult trete, aber unser Kollege Martin Modschiedler ist leider kurzfristig krankheitsbedingt ausgefallen. Deshalb übernehme ich das jetzt.
Ich habe mich mit dem Antrag im Vorfeld befasst und kann nur sagen, dass die AfD an dieser Stelle deutlich macht, dass sie selber keine Ahnung hat, was die Menschen in diesem Land bewegt.
Sie versucht, hier den Eindruck zu vermitteln, dass man mit einer solchen Lösung die Demokratie stärkt. Ich will einmal deutlich machen, dass es genügend Instrumente gibt, wie mit Bürgeranliegen, mit Kritik und Beschwerden oder – wie der Volksmund sagt – mit Eingaben in der Verwaltung umgegangen wird. Wir haben laufende Verfahren, die zum Tragen kommen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wo sich Menschen mit ihren Bitten, mit ihren Beschwerden an Verwaltung oder auch an uns als Parlament wenden können.
Wir hatten heute den Petitionsbericht, der sehr deutlich macht, welche umfangreiche Arbeit die Kolleginnen und Kollegen parteiübergreifend leisten und wie gut dieses Instrument funktioniert.
Wir haben zusätzlich in Sachsen über das, was verfassungsrechtlich notwendig ist, zahlreiche andere Instrumente, insbesondere niedrigschwellige Kommunikationsangebote bei der sächsischen Polizei. Wir haben im Bereich des Staatsministeriums der Justiz eine Bürgerbeauftragte, die für jede Bürgeranfrage zur Verfügung steht. Die Zentrale Beschwerdestelle bei der Polizei haben wir bereits diskutiert. Sie soll im Zuge der Polizeigesetznovelle ausgebaut werden. Es gibt Beschwerdestellen bei Großveranstaltungen, zum Beispiel bei Fußballspielen oder Demonstrationen, wo besonders geschulte Polizeibeamte eingesetzt werden, die bei Aggressionen auf die Menschen zugehen, mit ihnen ins Gespräch kommen und somit Gewalttätigkeiten verhindern. Das ist ein wichtiger Ansatz, um die Akzeptanz staatlichen Handelns zu erhöhen. Ich glaube, das sind wirksame Angebote im Rahmen des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Bürgern und Staat.
Darüber hinaus haben wir das Bürgertelefon, das bundesweit unter der Telefonnummer 115 Auskunft zu Anliegen der Bürger gibt. Auch das lässt sich in dem Antrag von Ihnen subsumieren.
Alle diese Eingaben, Beschwerden und Anregungen bei Behörden und Ämtern, bei Bürgerbeauftragten oder die Telefoneingaben wollen Sie plötzlich in den Landtag saugen und eine zentrale Erfassung bilden. Mir schwant Böses, was es schon vor vierzig Jahren gegeben hat.
Alle Informationen aus der Exekutive sollen zusammengesucht und aufbereitet werden. Ich habe das Gefühl, das klingt ein wenig nach „Horch und Guck“. Das wollen wir alle nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wollen, aber genau das ist die Intention, die Sie mit diesem Antrag verdeutlichen.
mit Bürgerfragestunden, mit direkten Kontakten –, wo Sie die Möglichkeiten haben, als Abgeordnete mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen. Wir haben einen Petitionsausschuss – darauf bin ich gerade eingegangen. Ich verstehe nicht, warum Sie diese Instrumente nicht als ausreichend empfinden. Warum wollen Sie wissen, was in den Rathäusern, in den Ämtern eingeht?
Dieser Antrag macht deutlich, dass Sie nichts anderes wollen, als ohne jedes Maß Informationen und Daten aufzusaugen.
Sie sind die Fraktion, die zu Recht das Thema Bürokratieabbau anspricht. Das ist auch für uns ein wichtiges Thema. Aber mit genau solch einer Forderung legen Sie die Verwaltung lahm. Das kostet jede Menge Geld. Ich kann nicht den Mehrwert erkennen, der diese Steuergelder verschlingt. Deshalb ist es aus unserer Sicht ein untauglicher Versuch, Ihre fehlende Kenntnis über die Bürgeranliegen und die Probleme in diesem Land durch Zwangsmittel gegen die Verwaltung zu erlangen. Das wird es mit uns nicht geben. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Es ist deutlich geworden, dass es unglaublich ist, dass die AfD ihre Arbeit hier im Landtag nicht ordentlich machen kann und dadurch staatlichen Druck braucht, um ihre eigene Klientel zu verstehen. Das ist eine politische Bankrotterklärung.
Ja, Herr Barth, das müssen Sie jetzt aushalten. Wir werden keine neue Erfassungspflicht der Exekutive veranstalten und diesen unseriösen InformationsstaubsaugerAntrag ablehnen.