Protocol of the Session on September 26, 2018

Meine Damen und Herren, ich nenne die weitere Reihenfolge in der Aussprache: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, die Fraktion AfD und danach die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht also weiter mit der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abg. Bienst. – Herr Bienst, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf fand am 1. Dezember 2017 eine Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport statt. Hinzu kommt noch der vorliegende Änderungsantrag, der aber an der grundsätzlichen Kritik an Ihrem Gesetz nichts ändert. Aber dazu komme ich später noch.

Ich möchte es auf den Punkt bringen. Sie haben hier vier Unterpunkte genannt, worum es Ihnen in diesem Gesetzentwurf geht. Ich sage, er sieht im Wesentlichen eine gesetzliche Verankerung von fünf bezahlten Bildungstagen für Beschäftigte in Sachsen sowie die Modernisierung der beruflichen Weiterbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen vor. Über das Bildungsfreistellungsgesetz, Drucksache 6/10397, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben wir in diesem Jahr bereits hier im Hohen Haus debattiert und am 27. Juni 2018 darüber ablehnend befunden. Zur Finanzierung werde ich dann ganz zum Schluss etwas sagen.

Als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe, musste ich mir unweigerlich die Frage stellen, warum wir eigentlich eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt haben. Neben den positiven Bemerkungen in der Anhörung im Allgemeinen wurden seitens der Sachverständigen eben auch kritische Worte geäußert und Anregungen gegeben, die ich leider nirgendwo gefunden habe. Von Ihrem Änderungsantrag hätte ich da schon einiges mehr erwartet.

Dazu sagte zum Beispiel Prof. Bank von der TU Chemnitz – ich zitiere –: „Der Entwurf ist meines Erachtens sehr zu begrüßen. Man ist auf einem guten Weg, aber noch nicht ganz fertig.“ – Frau Frauke Bilger stellte die AES-Studie vor und sagte als Sachverständige, dass eine Teilnahme an Bildungsangeboten und die Möglichkeit einer Bildungsfreistellung nur eine Zustimmung von einem Prozent der Befragten hatte. Darüber haben wir ja schon im Juni hier heftig diskutiert.

Frau Grit Bochmann, die Leiterin der Volkshochschule Chemnitz, möchte einen höheren jährlichen Weiterbildungslastenausgleich haben – Sie sprachen von den 14 Millionen Euro inklusive einer dynamischen Anpas

sung; aber dazu komme ich ja später in meinem Redebeitrag noch einmal – und spricht weiter davon – ich zitiere –: „Die Analyse des Gesetzentwurfs hat jedoch auch Ecken und Kanten zutage gebracht.“ Auf diese ist die Rednerin dann eingegangen. Unter anderem sprach sie davon, dass der vorliegende Gesetzentwurf bewusst die Mindeststandards der Weiterbildung absenkt, eine Förderung gewinnorientierter Einrichtungen nicht ausschließt und die Förderung exklusiver Zielgruppen ermöglicht. Gleiches bemerkten übrigens auch Herr Prof. Klemm als Geschäftsführer des Sächsischen Volkshochschulverbandes und Herr Weber, ehemaliger Vorsitzender der Volkshochschule Sachsen und Leiter der Volkshochschule Dreiländereck. Übrigens sieht Frau Prof. Schmidt-Lauff – Sie hatten sie gerade erwähnt – nur einen Einstieg in die Weiterbildung und nicht mehr.

Was mich am meisten wundert, ist die Tatsache, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, die Bedenken des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vollkommen ignorieren. Herr Schöne sprach darüber, dass er zwar die Notwendigkeit sieht, hinsichtlich des Weiterbildungsgesetzes etwas zu tun; allerdings äußerte er eben Zweifel an dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Ich möchte noch einmal ein paar Zahlen nennen: Aktuell sind in den Kommunen in den Bereichen der Kernhaushalte 60 000 Menschen beschäftigt. Er sprach davon, dass sich aus einer Freistellung von fünf Tagen pro Beschäftigtem ein potenzielles Volumen von 300 000 Arbeitstagen ergibt. Das entspricht einer Arbeitsleistung von etwa 1 300 Vollzeitkräften, so die Aussage von Herrn Schöne. Wer steht denn dann für den Verlust der Arbeitskraft gerade? Wer übernimmt denn die Verantwortung, wenn die Arbeitszeiten dann tatsächlich hier nicht abgegolten werden, meine Damen und Herren von den LINKEN, einmal abgesehen davon, dass bei den genannten Zahlen kommunale Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen zahlenmäßig überhaupt noch nicht eingerechnet wurden?

Er hat weiter kritisiert, dass, käme es zu diesem Gesetz, der organisatorische Aufwand, um den Ausfall zu ersetzen, sehr hoch ist, dass die sechswöchige Anzeigefrist nicht ausreicht, und begründete dies mit der Jahresurlaubsplanung, die im öffentlichen Dienst eben am Jahresanfang gemacht werden muss. An dieser Stelle möchte ich noch eine letzte Kritik bzw. einen Hinweis aus der Sicht des SSG benennen: Für die berufliche Fortbildung gibt es für den kommunalen Bereich bereits Regelungen im Tarifvertrag, die auch entsprechende Ansprüche für die Beschäftigten vorsehen.

Noch eine letzte Bemerkung aus der Anhörung von Frau Prof. Dr. Wiesner. Sie sagte sehr deutlich, dass in 14 Bundesländern Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz voneinander getrennt sind, und kritisierte wie auch Frau Prof. Schmidt-Lauff, dass dies im vorliegenden Gesetz eben nicht der Fall ist. Ich möchte diesen Sachverhalt noch einmal eindeutig formulieren, auch für Sachsen: Sollten wir überhaupt darüber beraten, dann sollten wir über zwei Gesetze beraten.

Ich fasse zusammen: Erstens zeigen Zahlen anderer Bundesländer, dass die Bildungsfreistellung nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen wird, von nur circa 2 % der Arbeitnehmer. Das können Sie einmal im Internet nachschauen. Ich habe das einmal exemplarisch für Niedersachsen getan. Dort gibt es einen Bericht über die Durchführung des Bildungsurlaubsgesetzes; so heißt es da. Sie können auch die Zahlen nachlesen.

Zweitens kommen davon wiederum die meisten aus dem öffentlichen Dienst und sind formal auch höher gebildet. Ich schlussfolgere: Die Bildungsfreistellung privilegiert also eine Personengruppe, die aufgrund ihres Bildungsgrades ohnehin stärker geneigt ist, Weiterbildung wahrzunehmen, und die noch dazu in einem gesicherten Arbeitsumfeld tätig ist. Hinzu kommt, dass bereits jetzt tarifrechtlich geregelt ist, dass Qualifizierungszeit als Arbeitszeit gilt.

Prof. Dr. Bank kritisierte den sogenannten MatthäusEffekt. Dieser Begriff ist in der Erwachsenenbildung so üblich. Dahinter verbirgt sich der Ausspruch: Wer hat, dem wird gegeben werden. Das heißt, dass derjenige, der bereits über Weiterbildung oder gute schulische Bildung verfügt, auch eher geneigt ist, weitere Bildung zu erlangen. Ich schlussfolgere: Viele Personengruppen erreicht man mit der Bildungsfreistellung also gar nicht bzw. sind sie ganz ausgeschlossen, da die Bildungsfreistellung üblicherweise an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist.

Wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, also Arbeitslose oder Selbstständige, hat keine Möglichkeit zu bezahlten Bildungsfreistellungen. Weiter behaupte ich: Wenn eine Weiterbildung einen Bezug zur eigenen beruflichen Tätigkeit hat, dann sind Arbeitgeber in der Regel von selbst daran interessiert, ihren Arbeitnehmern eine Teilnahme auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Wir lehnen es ab, wenn das auf Kosten der Unternehmen oder des Staates geht und dieser die Entgeltfortzahlung während der Freistellung übernimmt, wenn während der Arbeitszeit Weiterbildungen wahrgenommen werden, die zwar der persönlichen Weiterentwicklung eines Einzelnen dienen mögen, jedoch beruflich nicht relevant sind.

Ein Letztes zu Ihrer Information, meine Damen und Herren: Trotz fehlender Bildungsfreistellung ist die Weiterbildungsquote in Sachsen nicht schlechter als die in anderen Bundesländern. Im Gegenteil, sie liegt sogar über dem Bundesdurchschnitt: 53 % Sachsen, 51 % Ostdeutschland, 50 % Deutschland.

Zu Beginn meines Redebeitrages erwähnte ich bereits, dass eine Studie zur Weiterbildung aus dem Jahr 2016 zur Folge nur 1 % angegeben hat, dass die fehlende Bildungsfreistellung der Grund ist, warum keine Weiterbildung wahrgenommen wurde.

Mit dem Instrument des Weiterbildungschecks haben wir etwas, was dem einzelnen Arbeitnehmern zwar keine zusätzliche Zeit verschafft, aber durch die Übernahme von Kosten Anreize schafft, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Dabei halten Arbeitnehmer ab einer be

stimmten Einkommensgrenze keine Förderung, womit dieser Matthäus-Effekt etwas abgemildert wird.

Letzter Punkt. Als ich am vergangen Dienstag an der 31. Mitgliederversammlung des Sächsischen Volkshochschulverbandes teilgenommen habe, ging es im Wesentlichen um die Neuorientierung der Volkshochschulen in Sachsen. Die Grundlage bilden dabei das Sächsische Weiterbildungsgesetz und die Weiterbildungsförderungsverordnung in Sachsen. Drei Punkte standen im Mittelpunkt: Das Selbstverständnis der Volkshochschulen, die strukturelle Bedrohung der Volkshochschulen und eine Vielzahl von Eckpunkten zur Neuorientierung.

Meine Frage, ob ein neues Gesetz über die Weiterbildung und das „Lebenslange Lernen“ im Freistaat benötigt wird, wurde verneint. Zunächst möchte man die im Haushalt angezeigten 2,5 Millionen Euro mehr mit Erfolg in der Erwachsenenbildung einsetzen, danach evaluieren und gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode über eine Veränderung bzw. Erweiterung des Sächsischen Weiterbildungsgesetzes sowie eine Veränderung der Weiterbildungsförderungsverordnung diskutieren. Eine Mehrförderung auf 14 Millionen Euro stand nicht im Raum.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Aus den soeben genannten Gründen und Argumenten werden wir Ihren Änderungsantrag und Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit – und genau mit dieser habe ich gesprochen, Herr Gebhardt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Pallas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie fragen sich vielleicht, warum der Innenpolitiker in dieser Debatte für die SPD spricht, aber ich werde das Rätsel gleich auflösen. – Danke für den Unterstützungsversuch von nebenan.

In zweiter Lesung behandeln wir heute den Gesetzentwurf der LINKEN über die Weiterbildung und das „Lebenslange Lernen“ im Freistaat Sachsen. Erst im Juni hatten wir im Hohen Hause eine Debatte zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN über Bildungsfreistellung, und ich nutze heute gern die Gelegenheit, um erneut deutlich zu machen, welche Positionen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zum Thema „Bildungsfreistellung von fünf Tagen“ einnehmen.

Ohne Scheu haben zu müssen, kann ich sagen, dass die SPD das Thema mit dem bekannten Ergebnis bundesweit vorangetrieben und umgesetzt hat, dass wir nur noch in zwei Bundesländern – Sachsen und Bayern – nicht die Möglichkeit der Weiterbildungsfreistellung haben. Für uns ist das Thema “Lebenslanges Lernen“ keine Floskel

in Sonntagsreden, sondern wir verbinden es mit dem Ausdruck unseres Verständnisses von starken und mündigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt und Gesellschaft.

In der heutigen vielfältigen demokratischen Wissensgesellschaft benötigen die Menschen konkrete Möglichkeiten, sich weiterzubilden, beispielsweise berufliche, kulturelle, politische oder soziale Themen. Durch die Chancen zur Qualifizierung stärken wir auch das Ehrenamt, insbesondere in unseren Vereinen. Hierzu sei noch eingefügt, dass die Frage des sogenannten MatthäusEffekts, den der Kollege Bienst angeführt hat, für mich eher eine Frage der Ausgestaltung einer Gesamtkonzeption ist und weniger eine generelle Frage, die sich damit befasst. Ich denke, es wird deutlich, dass wir uns dabei auf unterschiedlichen Pfaden bewegen.

Meine Damen und Herren! Warum beschließen wir das nicht einfach? Wer dem Kollegen Bienst aufmerksam zugehört hat, wird merken, dass wir innerhalb der Koalition keinen Konsens zu diesem Thema haben. Die SPD will eine Bildungsfreistellung, die CDU will sie aus den dargelegten Gründen nicht. Deshalb wird die SPD diesem Gesetzentwurf heute auch nicht zustimmen können. Ich könnte jetzt zur weiteren Begründung ebenfalls Argumente aus der Anhörung bemühen, zum Beispiel die Absenkung der Mindeststandards für Weiterbildungseinrichtungen bei Fachpersonal oder dem staatlichen Gütesiegel, dass Gewinnorientierung nicht ausgeschlossen wird, oder dass auch die Förderung exklusiver Gruppen ermöglicht wird. Das bringt aber für die Debatte eigentlich nicht viel, weil es heute eher um die allgemeinere politische Situation geht. Gleichwohl wollen wir Sozialdemokraten dieses Ziel auch in Sachsen erreichen und Bildungsfreistellung einführen. Deshalb wird das Thema mit einiger Sicherheit eine gewichtige Rolle im Landtagswahlkampf des nächsten Jahres spielen und – falls die Wählerinnen und Wähler es wollen – auch danach.

Umso dankbarer bin ich dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür, dass er mit seiner Kampagne „Fünf Tage Bildung – Zeit für Sachsen“ dieses Thema Bildungsfreistellung so stark macht. Ich bin dem DGB auch dankbar dafür, dass er eines deutlich macht: Es geht um deutlich mehr als nur die Verbesserung von Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; denn der Anspruch auf Bildungsurlaub würde auch den vielen Ehrenamtlichen im Sport und in den Blaulichtorganisationen von Freiwilliger Feuerwehr über Rettungsdienst und Katastrophenschutz bis hin zum Technischen Hilfswerk helfen, lieber Rico Gebhardt.

Diese müssen jetzt für Fortbildung, die sie für ihren Einsatz dringend benötigen, wertvollen Erholungsurlaub nutzen. Gerade für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gibt es ja derzeit in Sachsen einiges aufzuholen. Ich denke, beim Stichwort „Helfergleichstellung“ in Sachsen ist Ihnen klar, worum es geht. Es ist auch klar, dass wir dabei sind, Lösungen zu erarbeiten. Aber es fällt in einigen sächsischen Kommunen oder Regionen jetzt

schon schwer, ausreichend Nachwuchs für die Blaulichtorganisationen zu gewinnen oder besonders talentierte Ehrenamtliche für höhere Aufgaben zu qualifizieren. Eine Ursache ist nun einmal die Konkurrenz zwischen Erwerbsarbeit und Ehrenamt. Der Anspruch auf Bildungsurlaub würde dieses Spannungsfeld abbauen helfen. Man kann sagen, Bildungsfreistellung stärkt damit nicht nur die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sie stärkt auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen, und sie stärkt unter dem Strich auch die innere Sicherheit in Sachsen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da muss ich klatschen!)

Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Dr. Weigand. Sie haben das Wort, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ja gestern das sächsische Handwerk hier, und da ist doch eines klar geworden: Die sächsischen Handwerker brauchen gut ausgebildete Schüler, die werden gebraucht. Hier sollten wir die ganze Energie hineinstecken.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war die vorige Debatte!)

Ja, das war die vorige Debatte, Herr Gebhardt, das ist mir schon klar; ich war da, die ganze Zeit, ich habe gut zugehört. Aber wir müssen ein Fundament schaffen, dass wir sie gut ausbilden. Dann brauchen Sie nicht so viel Weiterbildung, da könnten Sie schon einiges sparen, also gutmachen, in der Schule.

(Beifall bei der AfD)

Sie wollen also mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Recht auf Bildungsfreiheit für jeden Arbeitnehmer, egal zu welchem Thema, also nicht nur die berufliche oder die politische Weiterbildung, sondern auch allgemeine, soziale, kulturelle und interkulturelle Weiterbildung, also den gesamten Blumenstrauß, den man sich da holen kann. Das lehnen wir als AfD entschieden ab. Wir sehen in Ihrem Gesetzentwurf große Mängel, einen inhaltlichen Mangel: Ihr Anwendungsbereich ist geradezu uferlos. Jeder kann sich für irgendetwas weiterbilden. Beispielsweise sagt ein Schlosser, er möchte gern einen HäkelIntensivkurs belegen. Dann wird er fünf Tage freigestellt, und der Arbeitgeber muss es bezahlen.

(André Barth, AfD: Genau!)

Wenn Sie so etwas schon machen, dann doch bitte mit Beschränkung auf die berufliche Tätigkeit.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! Das steht im Tarifvertrag! – Zuruf der Abg. Dagmar Neukirch, SPD)

Oder stellen Sie sich vor, Sie haben einen Betrieb mit 50 Mann, und alle Arbeitnehmer nutzen das. Bei fünf Tagen im Jahr sind das 250 Tage, die Sie ausgleichen müssen.

Dann hat der Betrieb folgende Möglichkeiten: Entweder nimmt er Produktionseinbußen in Kauf, oder er stellt einen zusätzlichen Mitarbeiter ein. Die Gespräche von gestern Abend – gerade mit dem Handwerk – haben doch gezeigt, dass kein Personal da ist.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deshalb brauchen wir ja Zuwanderung!)

Das Handwerk sucht doch schon jetzt.

Das ist ein erheblicher Kostenfaktor für die Betriebe, den Sie hier schaffen wollen. Sie sprechen zwar von einer Summe von 14 Millionen Euro, die Sie in den Haushalt einstellen wollen, aber nicht davon, welche Pauschalen Sie ausreichen wollen. Das fällt doch hinten und vorn in sich zusammen.