Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche nun zum Antrag der GRÜNEN „Pressefreiheit in Sachsen schützen“.
Der Antrag ist eine billige Provokation, und unsere Ablehnung ist bestenfalls kurz zu kommentieren. Pressefreiheit war und ist in Sachsen gewährleistet. Ihre Ideen
von Leitfäden oder gar Arbeitsgruppen sind so überflüssig wie ein Kropf. Sie kosten Steuergeld und lenken von den eigentlichen Problemen unseres Landes ab. Ginge es nach Ihnen, soll die Staatsregierung offenbar die Polizei anweisen, Journalisten zu hofieren und ihnen halbgöttergleich alles durchgehen zu lassen – entsprechend der häufig zu Unrecht angemaßten Rolle einer vierten Gewalt im Staat.
Die faktisch gegebene Macht der Medien kommt aber nicht von Paragrafen, sondern ist nur ein Resultat von Qualität und Glaubwürdigkeit. Unsere Grundrechte gelten für alle, für die Presse wie für jeden Bürger, egal ob mit oder ohne Deutschlandhut. So, wie jeder das Demonstrationsrecht und das Recht zur freien Meinungsäußerung hat, gilt dies auch für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, beschränkt nur durch Dienstpflichten und Gesetze, die für alle gelten. Für die Presse und deren besondere Rolle gilt das sächsische Pressegesetz. Das sollten selbst die naivsten GRÜNEN-Abgeordneten dieses Hohen Hauses wissen.
Daher will ich die Redezeit nutzen, um die Einseitigkeit ihrer Manipulationsversuche und vor allem Ihre Doppelmoral zu entlarven.
Erstens. Die Berichterstattung um das kurzzeitig propagandaunfähig gemachte „ZDF“-Team beim Besuch von Frau Merkel
bestätigt ein leider geltendes Vorurteil gegenüber Medien, das besagt, Straftäter genießen Persönlichkeitsschutz und müssen gepixelt werden. Wenn die Polizei Fahndungsfotos von linksextremen Gewalttätern veröffentlicht, ist das bedenklich. Aber wer bei Pegida mitläuft, hat jedes Recht am eigenen Bild verwirkt und jede Art Pranger verdient. Merken Sie eigentlich noch, dass Sie zweierlei Pressefreiheit fordern? Denn auch für Pegida-Demonstranten vom LKA gelten Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht. Wer seine Entlassung fordert, Herr Dulig, hat vom deutschen Arbeitsrecht keine Ahnung. Für einen sozialdemokratischen Wirtschaftsminister ist das eine armselige Reaktion.
Zweitens. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass in einem Rechtsstaat seine Rechte geschützt und Rechtsverstöße geahndet werden.
Aber wo wurde hier der LKA-Mitarbeiter geschützt? Er wurde in den Medien zerrissen, noch bevor überhaupt eine Schuld erkennbar, geschweige denn nachweisbar war.
Drittens. Grundsätzlich darf der Einzelne bestimmen, ob, wann und wo sein Foto veröffentlicht wird. Das folgt aus dem Recht am eigenen Bild, einer Ausprägung des grundgesetzlich geschützten
des Kunsturhebergesetzes wieder. Der Demonstrant hatte erklärt, dass er nicht gefilmt werden wolle und hatte somit nicht eingewilligt.
In solchen Fällen ist eine Güterabwägung zwischen den Rechten des einzelnen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorzunehmen, ob der Abgebildete ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Die Gerichte haben dies bei anderen Großaufnahmen von einzelnen Demonstranten häufig bejaht.
Die Teilnehmer einer Demonstration würden in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit empfindlich beeinträchtigt, könnten sie ihre Grundrechte nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen aus Angst vor Aufnahmen und damit möglicherweise einhergehenden beruflichen Repressalien, wie in diesem Fall geschehen.
Fazit: Wenn ein Asylant einen Arzt umbringt, wie auch am 16. August in Offenburg, schweigt die „Tagesschau“, ebenso wie Angela Merkel, weil das Ereignis nur regionale Bedeutung habe, so Chefredakteur der „Tagesschau“ Kai Gniffke. Der Täter wird gar nicht gezeigt. Die Tat hat keine Auswirkungen auf ein Asylverfahren. Aber wenn ein Deutschlandhut-Bürger nicht gefilmt werden will und es dann zu einer Irritation mit der Polizei kommt, fallen sämtliche Medien, allen voran die „Tagesschau“ in Hysterie, wird das Gesicht des Mannes unverpixelt in Großaufnahme gezeigt, meldet sich gar Angela Merkel zu Wort und fordern sächsische Politiker bereits vor jeglicher Schuldfeststellung die Entlassung des Mannes und sehen die GRÜNEN die Pressefreiheit außer Kraft gesetzt. Diese Doppelmoral stinkt zum Himmel. Schämen Sie sich für Ihren Antrag!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abgeordneten der blauen Partei werden den Antrag der GRÜNEN ablehnen. Vor zwei Wochen fand ein Gespräch der medienpolitischen Sprecher mit dem Vorstand des Deutschen Journalistenverbandes Sachsen statt. Dort wurden auch die Vorfälle vom 16. August angesprochen. Übrigens: Die antragstellende GRÜNEN-Fraktion glänzte durch Abwesenheit, Herr Lippmann.
Ich möchte für die blaue Partei generell feststellen: Es ist in keiner Weise akzeptabel, wenn die Presse bei ihrer Arbeit behindert wird, wenn Demonstranten die Ausrüstung von Fotografen zerstören und wenn die Demonstranten vor den Wohnhäusern von Redakteuren stehen und diese bedrohen.
Nun zu den Vorfällen vom 16. August: Ich sehe Fehlverhalten auf allen Seiten. Erstens. Es steht außer Zweifel, die Polizei hat sich sehr viel Zeit für die Überprüfung der Personalien und die Aufnahme der Strafanzeige gelassen. Der Verdacht der Behinderung der Pressearbeit steht im Raum. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Journalist mehrfach mit seiner Redaktion in Mainz telefoniert und damit ebenfalls Zeitverzug verursacht hat. Der Jurist nennt das Mitverschulden.
Die Polizeibeamten hätten im Umgang mit der Presse professioneller reagieren können. Sie sollten deshalb künftig auf diesem Gebiet geschult werden.
Zweitens. Für die sächsische Regierungsbank gilt das alte deutsche Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Vorschnell twitterte unser MP und nahm ohne Kenntnis der Fakten die sächsische Polizei in Schutz. Sein Vize distanzierte sich vom Tweet. Dieser Dissens wurde bundesweit durch die Medien getragen. Das war völlig unnötig und für die Außendarstellung unseres Freistaates verheerend, aber bezeichnend für den Zustand der MitteLinks-Koalition.
Drittens. Der Demonstrant mit dem Hut ist, wie sich später herausstellte, ein Mitarbeiter des LKA. Er hat ein Grundrecht in Anspruch genommen. Auch wenn sich die Demonstration gegen die Bundeskanzlerin richtet, bedeutet seine Teilnahme daran nicht automatisch, dass er im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes dürfen in ihrer Freizeit demonstrieren. Auch sie dürfen Strafanzeigen stellen.
Es wird sich noch zeigen, ob überhaupt ein strafrechtlich und disziplinarisch relevantes Verhalten des Demonstranten vorliegt.
Ich erinnere auch daran, dass ein linksextremer Steinewerfer aus Frankfurt, der nachweislich einen Polizisten verletzt hat, später für die GRÜNEN Außenminister werden konnte.
Viertens. Nun zum öffentlichen Rundfunk: Ich frage mich: Ist dieser Vorfall wirklich so bedeutsam, dass es eine Woche lang als Spitzenmeldung bundesweit in allen Nachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auftauchte?
Erst durch die traurigen Ereignisse in Chemnitz wurde dieses Thema abgelöst. Eine Gefährdung der Pressefreiheit in Sachsen oder Deutschland durch diesen hässlichen Einzelfall vermag ich nicht zu erkennen.
Ich hätte mir auch von Rundfunkredakteuren einige kritische Anmerkungen zur eigenen Gilde gewünscht. War es wirklich klug, einen einzelnen Demonstranten frontal und in Großaufnahme zu filmen, der erkennbar nicht gefilmt werden wollte?
Denken Sie einmal an das Urhebergesetz. Da könnten Sie vielleicht noch einmal nachschauen. Mussten Filmaufnahmen während der polizeilichen Bearbeitung der Strafanzeige wirklich sein? Auch die Schulung von Polizisten und Journalisten über einen professionellen Umgang miteinander könnte helfen. Ich würde beides empfehlen.
Die Pressefreiheit ist nicht grenzenlos, und Journalisten genießen keine diplomatische Immunität. Die Pressefreiheit unterliegt wie jedes andere Grundrecht Schranken – wie übrigens alle anderen auch. Artikel 5 Abs. 2 nennt als Schranke die allgemeinen Gesetze. Die StPO, Rechtsgrundlage der polizeilichen Befragung, ist so ein allgemeines Gesetz.
Der vorliegende Dresdner Fall tangiert die Pressefreiheit der Redakteure, das Strafmonopol des Staates und das Recht der Bürger auf freie und wahre Berichterstattung.
Übrigens, Herr Lippmann, unsere Verfassung und der Rechtsstaat sind durch Grundrechtskonkurrenzen in keiner Weise in Gefahr.
Ich möchte enden mit einem Zitat von Patzelt: „Noch zwei, drei solcher Hysterien, und die AfD kann bei der Landtagswahl statt Silber die Goldmedaille gewinnen.“