Protocol of the Session on September 5, 2018

Neben dem Auskunftsrecht enthält der Gesetzentwurf eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Daten auf einer neu zu schaffenden Transparenzplattform. Frau Meier hat es ausführlich ausgeführt.

Allein diese Aufzählung lässt schon erahnen, über welchen Verwaltungsaufwand wir hier reden. Nicht ohne Grund hat der Sachverständige Prof. Wolff in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf davor gewarnt, dass mit der Umsetzung dieser Regelungen Verwaltungsprozesse erheblich verlangsamt oder erschwert werden könnten.

Verschärfend kommt hinzu, dass selbst Dokumente, die schon aufgrund anderer Rechtsvorschriften zu veröffentlichen sind, zusätzlich noch auf der Transparenzplattform zugänglich gemacht werden sollen – also doppelter Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Mehrwert.

Bedenklich ist auch die Gebührenfreiheit bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro. Ich will es in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich sagen: Wir reden hier über einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch. Das heißt, jedermann kann ohne irgendeine Form eigener Betroffenheit einen Auskunftsanspruch geltend machen. Das soll bis zu einer Höhe von 1 000 Euro komplett dem Steuerzahler aufgelastet werden? Das halten wir schlichtweg nicht für angemessen.

Des Weiteren verzichtet der Gesetzentwurf auf Ausnahmeregelungen für die kommunale Ebene, wie sie die als Referenz aufgeführten Landestransparenzgesetze von Hamburg oder Rheinland-Pfalz zumindest enthalten. Die Stellungnahmen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages sind dementsprechend ausgefallen: Die kommunalen Spitzenverbände lehnen Ihren Gesetzentwurf in aller Deutlichkeit ab, meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas Grundsätzliches sagen: Ich bin gern bereit zu diskutieren, wenn es um die Informations- und Beteiligungsrechte von Betroffenen geht. Aber in Ihrem Gesetzentwurf geht es vor allem

darum, mit großem Aufwand die Rechte von Betroffenen auf Nichtbetroffene auszudehnen und eine Art Informationsportal für Lobbygruppen und politische Akteure einzurichten. Für die übergroße Mehrheit der Bürger hätte die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs im praktischen Leben keinerlei Relevanz – außer, dass sie den ganzen Aufwand bezahlen müssten.

Das, was den Bürgern, den Unternehmen, den Kommunen tatsächlich auf den Nägeln brennt, ist vielmehr das Thema Deregulierung. Der Herr Ministerpräsident hat es heute in seiner Regierungserklärung zu Recht angesprochen: Es gefährdet die Akzeptanz des Rechtsstaates, wenn alles kaputtgeredet wird und nichts mehr vorangeht. – Da ist es eben keine gute Idee, immer neue Standards zu setzen, die Ressourcen binden, Verfahren verlangsamen und im Ergebnis die Handlungsfähigkeit des Staates schwächen. Für Ihren Gesetzentwurf gilt der Spruch: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Auf Herrn Kollegen Anton folgt für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN für ein Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen zu.

Wie Sie wissen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gingen die Initiativen in den vergangenen Legislaturen für ein solches Informationsfreiheitsgesetz auch von der LINKEN aus. Aus diesem Grund sind wir mit dem vorgelegten Entwurf auch weitgehend einverstanden. Natürlich haben unterschiedliche Fraktionen unterschiedliche Augenmerke in ihren Entwürfen, aber im Grunde sehen wir ihn als richtigen Schritt.

Wichtig ist, dass sich der Freistaat Sachsen endlich bei diesem Thema bewegt; denn wir sind eines der wenigen Bundesländer – um genau zu sein, eines von vier –, die immer noch kein Transparenzgesetz vorweisen können. Es ist wichtig, dass ein solches Gesetz kommt; denn wir regeln damit die weitere Augenhöhe zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und dem Staat und seinen Verwaltungen andererseits.

Es geht darum, Verwaltungstätigkeit transparenter und damit für die Menschen natürlich auch nachvollziehbarer und nachprüfbarer zu machen.

Ich will zunächst aber auf etwas anderes aufmerksam machen, was auch schon vom Kollegen Bartl im Jahr 2013 bemängelt wurde. Die Nichtexistenz eines sächsischen Transparenzgesetzes sorgt unter anderem eben auch dafür, dass wir als Freistaat nicht an der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten teilnehmen, zumindest nicht als offizieller Teilnehmer oder als offizielle Teilnehmerin bzw. nicht auf der gleichen Augenhöhe wie die

anderen zwölf beteiligten Bundesländer. Wir haben Ihnen das vor fünf Jahren gesagt. Damals ging es um die 26. Konferenz. Mittlerweile haben sechs weitere Konferenzen stattgefunden, leider, wie gesagt, ohne Sachsen.

Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag – das ist von Frau Kollegin Meier schon angesprochen worden – das Informationsfreiheitsgesetz hineingeschrieben. Sie haben

geschrieben: „Wir erhöhen die Transparenz staatlichen Handelns, indem wir mit einem Open-Data-Portal mehrere Daten aus den staatlichen Bereichen öffentlich machen. Darüber hinaus werden wir einen Beirat ‚Digitale Wertschöpfung‘ gründen, der eine bessere Zusammenarbeit zwischen IT- und Softwareindustrie, Staatsregierung, Kommunen, Hochschulen und Anwenderbranche gewährleistet.“

Vielleicht sagen Sie dazu später noch etwas in Ihren Reden. Es wäre zumindest interessant für das Haus.

Wir finden, Sachsen muss endlich diesen Weg beschreiten, indem die aktive Bereitstellung öffentlicher Situationen im Internet zur Rechtspflicht wird.

Einen kleinen Dissens haben wir, was die Frage der Kosten angeht. Wir stehen für den Grundsatz, dass im Prinzip alle Kosten frei sein sollten. Wenn überhaupt, dann sollten Kosten erhoben werden, die den Verwaltungsaufwand abdecken.

Ein letzter Punkt, der uns damals in unserem alten Gesetzentwurf in Drucksache 5/9012 sehr wichtig war, ist, dass wir mit diesem Gesetz eine Verfassungsänderung angelegt haben, und zwar in Artikel 34 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Darin wollten wir der Informationsfreiheit und der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen einen Verfassungsrang einräumen.

Wir hatten es damals so formuliert – ich will die Gelegenheit nutzen, es noch einmal in Erinnerung zu rufen –: „Jede Person hat das Recht auf Zugang zu den bei den Behörden und Einrichtungen des Landes, bei den Gemeinden und Landkreisen verfügbaren Informationen, soweit nicht gesetzlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Belange der Allgemeinheit entgegenstehen.“

Das war damals in der Expertenanhörung im Jahr 2013 ausdrücklich für gut befunden und auch damals von der GRÜNEN-Fraktion unterstützt worden. Wir denken, dass dem Thema damit noch eine ganz andere Bedeutung gegeben worden wäre, welche die Transparenz, die Informationsfreiheit und mithin die Demokratie auch haben sollten.

Dennoch: Wir halten den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN für einen großen Schritt in die richtige Richtung. Deswegen noch einmal von mir: Wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf natürlich zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Als nächster Sprecher kommt für seine SPD-Fraktion Herr Kollege BaumannHasske zu Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es auch vorab klarzustellen – niemand erwartet etwas anderes –: Die SPDFraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das fällt aber zugegebenermaßen nicht leicht; denn abgesehen von einigen Änderungen, die wir in der Sache hätten und die auch schon Gegenstand der Beratungen im Ausschuss waren, handelt es sich um einen Gesetzentwurf, dessen Ziele wir teilen.

Dass das so ist, können Sie bereits dem eben schon zitierten Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 entnehmen. Damit ist vereinbart worden, dass die Koalition ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen wird. Das wird zwar kein Transparenzgesetz, wie es die GRÜNEN hier vorschlagen, aber es wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so, wie wir bisher darüber sprechen; denn es wird den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft über Vorgänge der öffentlichen Verwaltung enthalten. Ansonsten wäre es kein Informationsfreiheitsgesetz.

Sie haben an den Ausführungen des Kollegen Anton eben gemerkt, dass wir darüber auch noch reden müssen, dass dazu durchaus noch unterschiedliche Auffassungen bestehen. Das ist einer der Gründe, warum wir noch nicht so weit sind, gar keine Frage. Ich glaube aber, man kann auch sagen, wir haben in zwölf Bundesländern und im Bund Erfahrungen mit Informationsfreiheitsgesetzen, und die große Gefahr, dass die Verwaltung gelähmt und überschwemmt würde mit Anfragen nach Auskünften, dass die Verwaltung einen bürokratischen Wasserkopf neu aufbauen müsste und Ähnliches mehr, hat sich dort nicht bewahrheitet.

Wir haben auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN feststellen können, dass dieses alles eigentlich nicht als Gefahr gesehen wird. Auch Herr Prof. Wolf hat dagegen jedenfalls, glaube ich, keine Bedenken geäußert.

Jeder und jede wird das Recht haben, von der Verwaltung Informationen zu verlangen, und dazu bedarf es auch keiner Begründung. Es wird in Zukunft so sein, dass die Verwaltung begründen muss, wenn sie Informationen nicht erteilen will. Ich glaube, das ist auch gut und richtig so. Es ist einfach zeitgemäß. Gut, wir können uns auch in die Reihe der wenigen Bundesländer einordnen, die es noch nicht haben, und können weitere fünf Jahre warten. Ich denke aber, dass wir damit unseren Bürgerinnen und Bürgern und auch dem politischen Klima im Land einen Bärendienst erweisen würden.

Meine Damen und Herren! Warum stimmen wir als SPDFraktion diesem Gesetzentwurf dann nicht zu? – Ganz klar und offen gesagt: Weil wir meinen, dass wir ein Informationsfreiheitsgesetz zusammen mit unserem

Koalitionspartner noch verabschieden können. Ich habe

den Glauben, der Frau Kollegin Meier fehlt. Ich stecke aber auch drin. Wir stecken in den Verhandlungen. Wir wissen, über welche Punkte noch verhandelt werden muss. Ich gehe davon aus, dass wir es hinbekommen.

Ich muss Ihnen offen sagen: Ich habe lieber ein Informationsfreiheitsgesetz, das wir verabschiedet kriegen, als dass ich einem Transparenzgesetz zustimme, das aber trotzdem keine Mehrheit in diesem Haus findet und kein Informationsfreiheitsgesetz nach sich zieht. Das ist der ganze Grund. Ich glaube, das kann man so offen und ehrlich sagen. Ich glaube, wir können es hinbekommen. Dann sollten wir auch konsequent bleiben und versuchen, es umzusetzen. Deswegen wird sich unsere Fraktion so verhalten, wie ich es eben beschrieben habe.

(Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig – Katja Meier, GRÜNE: Drücken wir euch einmal die Daumen!)

Als Nächster ergreift jetzt Herr Kollege Wippel für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr BaumannHasske, ich könnte mir gut vorstellen, dass man, wenn man sich bemüht, im Haus sogar eine Mehrheit gegen die CDU-Fraktion zustande bekommt. Die AfD-Fraktion wird sich aber zum Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen der Stimme enthalten.

Einleitend möchte ich feststellen, dass die Länder unterschiedlich an die Sache herangehen. So gibt es Bundesländer mit Transparenzgesetzen, und es gibt Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzen. Sachsen hat weder das eine noch das andere.

Praktisch ist so ein Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetz durchaus sinnvoll. Eine Sachverständige unterstrich mit Beispielen aus dem täglichen Leben, dass es für die Bürger eine Zumutung ist, für jeden Informationstyp eine andere Quelle mit unterschiedlichen Zugangshürden zu konsultieren.

Die Schaffung eines Transparenzportals, auf dem man auf alle frei zugänglichen Informationen gut zugreifen kann, fand in der Anhörung deshalb auch viel Unterstützung. Die Koalition sollte in ihrem noch ausstehenden Gesetzentwurf erwägen, in ihrem Informationsfreiheitsgesetz ein solches Transparenzportal vorzusehen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN schießt allerdings über das Ziel hinaus.

Erstens. Er will alle von ihm so genannten informationspflichtigen Stellen in seine Transparenzplattform einbeziehen. Damit sollen nicht nur die Staatsregierung, Behörden und alle öffentlichen Stellen der Verwaltung des Freistaats Sachsen, sondern auch Gemeinden und Landkreise sowie sonstige seiner Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts Teil der Plattform sein. Sogar Personen des Privatrechts sollen davon umfasst sein, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.

Das sehen wir kritisch. Gemeinden und Landkreise sind eigenständige Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Eigene Transparenzportale der Gemeinden und Landkreise oder sogar eine Kooperation mit dem Freistaat Sachsen schließt das natürlich nicht aus. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf der GRÜNEN noch einige Schwachpunkte, auf welche die Sachverständigen bei der Anhörung hingewiesen haben. So bleibt zum Beispiel unklar, was im § 3 Abs. 4 mit „Unternehmen“ gemeint ist.

Zweitens. In § 4 Abs. 2 müsste klargestellt werden, ob Gemeinden und Landkreise auch deren Zweckverbände umfassen sollen.

Drittens. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag sowie auch der Landkreistag kritisieren eine Fehlleitung öffentlicher Ressourcen durch das geplante Gesetz. Amtshandlungen zur Erfüllung der Informationsansprüche bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro sollen gebühren- und auslagenfrei sein. Damit würden erst solche Anträge kostenpflichtig, deren Bearbeitung einen Bediensteten mehr als eine halbe Woche binden. Bei aller wünschenswerten Bürgernähe erscheint eine so weitgehende Kostenfreiheit sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Die Aufgabe der Verwaltung ist eben die Verwaltung der Angelegenheiten, die der einzelne Bürger nicht leisten kann, die in einer Gesellschaft aber geleistet werden müssen. Recherchen und Bereitstellung von Informationen sind aus unserer Sicht keine Kernaufgaben der Verwaltung. Damit darf diese aufwendige Serviceleistung auch ein Entgelt wert sein.

Der Gesetzentwurf enthält mithin sehr positive Ansätze, ist aber noch als unausgegoren zu bewerten. Darum werden wir uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)