Ich komme zu meinem Lieblingsthema, den Fonds und Sondervermögen, auch hier weiter unter dem Motto des Haushaltsentwurfs: Viel Geld und wenig Ideen! Investitionsmittel werden nicht etwa, wie es das Haushaltsrecht vorsieht, für einzelne Vorhaben veranschlagt, nein, es
werden wieder Sondervermögen gebildet oder verstärkt. Beim Sondervermögen Zukunftssicherungsfonds verzeichnen wir eine Erhöhung der Mittel um 456 Millionen Euro, weiterhin einen Strauß an Investitionsbereichen und als einzige Änderung: Digitales wird verschoben und Kita kommt hinzu.
Der Breitbandfonds wird neu gebildet. Hier sollen die Aktivitäten im Breitbandausbau gebündelt werden. Offensichtlich ist das Wirtschaftsministerium mit der Aufgabe der Digitalisierung überfordert.
Der Fonds zur Rettung und Umstrukturierung von sächsischen Unternehmen wird künstlich hochgerechnet. Das Ausschöpfen dieses Fonds ist rückläufig. In den Jahren 2016/2017 ist nicht einmal die Hälfte des Plans für die Jahre 2018/2020 abgerufen worden. Die sächlichen Verwaltungsausgaben steigen dabei um 17 % bei gleich avisiertem Mittelabfluss. Haben Sie hier noch nie über eine Evaluierung nachgedacht?
Die Auflösung des Braunkohlesanierungsfonds hingegen ist eher fragwürdig, denn sein Zweck ist noch lange nicht erfüllt; im Gegenteil, hier schlummern noch Risiken für den sächsischen Steuerzahler auf Landesbankniveau.
Das Herauslösen der Haushaltsmittel in Sondervermögen ist ein sehr beliebtes Mittel der Staatsregierung und wird immer wieder vom Rechnungshof kritisiert, weil es die Nachvollziehbarkeit und Transparenz und damit das Parlament schwächt. Stattdessen wird die Eigenmächtigkeit der Regierung gestärkt. Hierzu freue ich mich auf die kritischen Worte des Rechnungshofs.
Noch ein Wort zum Garantiefonds, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu hätte ich schon ein Konzept erwartet, über welches der Landtag als Haushaltsgesetzgeber entscheidet; denn es geht schließlich um mehr als 800 Millionen Euro, die übrig sind. In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan des Garantiefonds lesen wir, dass bereits im Jahr 2018 überplanmäßige Entnahmen aus dem Fonds in Höhe von 800 Millionen Euro erfolgen sollen. Im Kostenblatt zum Breitbandfonds lesen wir von einer Zuführung in Höhe von 300 Millionen Euro aus den nicht mehr benötigten Mitteln. Hierzu erwarte ich nähere Erläuterungen des Finanzministers.
Ich komme zu einem Dauerbrenner, dem Bildungsticket. Unseren Glückwunsch zum Platzhalter, lieber Kollege Dulig! Wir bieten schon jetzt unsere Hilfe an, um ein echtes Bildungsticket im Freistaat umzusetzen, ohne die Familien und die Landkreise zusätzlich zu belasten.
Ich komme kurz zum Haushaltsbegleitgesetz, das von uns liebevoll „Absurdistan“ genannt wird. Zu Artikel 10, Aufhebung des Sächsischen Personalvermittlungsplattformgesetzes: Hier war es offensichtlich der Plan der Staatsregierung, Landesbedienstete ohne ihre Kenntnis bzw. gegen ihren Willen an andere Behörden zu vermitteln. Dass die Regierung dieses Ansinnen aufgibt, unterstützen wir ausdrücklich.
Modellversuche ermöglicht werden, um pauschalierte, zweckgebundene Zuwendungen im Sozialbereich an die Kommunen auszuschütten. Die kommunale Eigenverantwortung wird am besten gestärkt, indem eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung gesichert wird.
Artikel 19, Änderung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes in den Jahren 2018 bis 2020: Der ganze Stolz der Koalition muss schon wieder nachgebessert werden.
Nicht zuletzt noch ein Beispiel zum Sächsischen Gewässerunterhaltsunterstützungsgesetz. Dieses Gesetz dient zur Einführung einer auf zwei Jahre befristeten Gewässerunterhaltsunterstützungspauschale. Kompliment an die
Ministerialbürokratie. Es vermag nicht die Defizite in der Gewässerunterhaltung der Gewässer II. Ordnung zu kompensieren, denn sie haben ganz andere Ursachen. Die Kommunen haben keine Gewässerunterhaltungspläne aufgestellt und Verbände wurden kaum gegründet. Es gibt fast keine Gewässerunterhaltungssatzung und zudem sind die 10 Millionen Euro herausgeworfenes Geld, weil es – hören Sie zu! – an Struktur und Einheit aus Gewässerunterhaltung, präventivem Hochwasserschutz und Gewässerbewirtschaftung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen immer noch fehlt.
Nach Einschätzung des Landkreistages wäre eine vereinfachte Förderung über das FAG möglich gewesen und hätte dieses Gesetz nicht bedurft.
Wir haben hier Vorschriften, die im Zweifel in das Aufgabengebiet der Bürokratieabbaukommission von Minister Dr. Haß, also die Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren, passen. Vielleicht kann aber die Landtagsmehrheit hier noch eingreifen, bevor größerer Schaden entsteht.
Leider ähnelt auch das Haushaltsbegleitgesetz eher einem Reparaturbetrieb. Für neue, innovative, das Land voranbringende Ideen haben Sie gar keinen Platz. Es bleibt dabei: Viel Geld und wenig Ideen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Forderungen nach einem zeitgemäßen Haushalt zum öffentlichen Gesundheitsdienst, zum ÖPNV, zu den Lehrern, zur Kita, zum Funktionieren des Staates, zur Fördervereinfachung und zur finanziellen Ausstattung der Kommunen haben wir im letzten halben Jahr bereits mehrfach hier vorgetragen, aber ich kann es gern noch einmal zusammenfassen.
Wir als Gesetzgeber haben nur für zwei Dinge zu sorgen: Der Staat muss funktionieren und seinen Job machen, und die Kommunen müssen in der Lage sein, den Menschen vor Ort ein lebenswertes Leben zu bieten, das heißt, alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge werden selbstverständlich so ausfinanziert und unterstützt, dass den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern genügend Handlungsspielraum bleibt, zusätzliche Dinge zu tun, weil sie nicht um die täglichen Dinge kämpfen müssen. Dazu gehören ein flächendeckender ÖPNV und attraktiver
Ausbildungsverkehr, ein öffentlicher Gesundheitsdienst sowie die ärztliche Versorgung in allen Regionen.
Dazu gehören genügend ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Pflegekräfte.
Dazu gehören eine personell und sachlich gut ausgestattete und gut ausgebildete Polizei und Justiz sowie eine Verwaltung, die ermöglichen statt reglementieren will.
All dies und vieles mehr kann man mit einem Haushalt regeln, wenn man den Mut und die Ideen dazu hat. Ihnen fehlt trotz Rekordsummen leider beides. Wir werden mit unseren Änderungsanträgen zeigen, wie ein sozial gerechtes Sachsen aussähe, wenn nicht mehr die CDU den Finanzminister stellen würde.
Die Aussprache begann mit Frau Kollegin Meiwald für die Fraktion DIE LINKE. Es folgt jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Kupfer.
Wie von der Opposition nicht anders zu erwarten: Es gab ein Schlechtreden. Die Verantwortlichkeiten wurden ignoriert. Ich bin nur froh, dass Sie seit den über 27 Jahren, seit es den Freistaat Sachsen wieder gibt, in der Opposition sitzen und nicht den Finanzminister stellen. Das Land hat sich nämlich seit 1990 gut entwickelt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen erneut bei den Steuerzahlern bedanken. Ohne die Steuerzahler, ohne die Menschen, die täglich ihrer Arbeit nachgehen, und ohne die vielen Unternehmer, die trotz der Rahmenbedingungen mit Bürokratie usw. die Arbeitsplätze anbieten, hätten wir die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung. Ein herzlicher Dank für die geleistete Arbeit! Wir als CDU-Fraktion versprechen, das Geld so einzusetzen, das es dem Bürger nützt und den Freistaat Sachsen weiter voranbringt.
Das Wort „solide“ bzw. „solid“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „echt“, „gediegen“, „haltbar“. Im Sprachgebrauch werden mit diesem Adjektiv auch die Eigenschaften charakterfest, zuverlässig, dauerhaft,
maßvoll und geordnet verbunden. Solide Finanzpolitik – das ist ein Markenzeichen der CDU-Fraktion im Freistaat Sachsen seit 1990, meine Damen und Herren.
Diese Wertebeständigkeit ist eine Grundlage für nachhaltige, generationenfeste Politik. Uns war und ist stets wichtig, dass der Steuerzahler, dass die sächsischen Unternehmen und die Arbeitnehmer, dass jeder Sachse, der einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, von den Ausgaben des Staatshaushaltes profitiert. Das ist unser eigener Anspruch an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit gegenüber unseren Wählern und damit natürlich auch gegenüber den Steuerzahlern. Wir sehen in unserem politischen Handeln eine gesellschaftliche Verantwortung und die Pflicht, auch künftigen Generationen die Gestaltungs- und Handlungsfähigkeit zu bewahren.
Das Geschrei der Opposition – ich will jetzt bewusst nicht „Kritik“ sagen –, dass der Freistaat Sachsen sich zu Tode spare, ist absolut fehl am Platz. Es zeugt von einem Selbstverständnis des Umgangs mit staatlichen Geldern nach dem Motto: Wir leben heute. Was geht uns das Elend von morgen an?
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Halten Sie gerade die Rede von vor zwei Jahren? Davon hat Frau Meiwald nicht gesprochen! – Mirko Schultze, DIE LINKE: Schicker Anzug, den Sie tragen!)
Die Sachsen, die Bürger können sich auf die Sächsische Union verlassen. Wir versprechen nur das, was wir auch halten können. Wir stellen uns den Herausforderungen und bringen die Bedarfe in Einklang mit dem Machbaren. Natürlich gibt es dafür nicht immer und nicht von jedem Beifall. Das wissen wir aus den vergangenen Jahren. Manchmal sind auch schwierige Entscheidungen zu treffen, die Einzelnen wehtun. Aber wenn die Entscheidungen wichtig sind, um das Land insgesamt zukunftsfähig zu machen und nach vorn zu bringen, ist es richtig, sie zu treffen.
Mit diesem Doppelhaushalt legen wir besonderes Augenmerk auf die Schaffung finanzieller Freiräume. Wir brauchen diese Freiräume, das heißt eine gewisse Vorsorge, um auf unerwartete Ereignisse auch finanziell reagieren zu können. Das Schaffen finanzieller Freiräume ist umso wichtiger, nachdem wir dankenswerterweise das Verschuldungsverbot in unserer Verfassung verankert haben.
Ein solches unerwartetes Ereignis erleben wir gerade mit der Trockenheit in unserem Land. Wir werden den Landwirten helfen, auch helfen müssen. Ich erinnere aber auch an die Hochwasserereignisse von 2002, 2010 und 2013. Ohne eine gewisse Rücklage hätten wir schon damals nicht reagieren können, ohne Schulden aufzunehmen. Das
mussten wir nicht tun, eben weil wir Vorsorge getroffen hatten. Diese selbstverordnete, vorausschauende Flexibilität hat Sachsen immer ausgezeichnet. Das ist unsere Stärke. Nach dem Willen meiner Fraktion bleibt das so.
Schon im vergangenen Jahr haben wir uns in der Fraktion zusammengesetzt und über den Doppelhaushalt beraten. Dabei haben wir die für uns wichtigen Eckwerte festgelegt und sie der Staatsregierung mitgeteilt. Ein Eckpunkt war der Schuldenabbau. Ich bin dankbar, dass wir zumindest die 75 Millionen Euro Schuldentilgung wieder im Haushaltsentwurf stehen haben. Ich mache aber kein Geheimnis daraus, dass ich mir angesichts dieses Rekordhaushalts einen höheren Betrag dafür gewünscht hätte.
Wichtig war für unsere Fraktion auch die Beibehaltung der Investitionsquote. Dafür, dass sie wieder sehr hoch angesetzt ist, geht unser Dank an die Staatsregierung.
40,7 Milliarden Euro – das ist das Volumen dieses Doppelhaushalts. Es ist in der Geschichte des Freistaates Sachsen der größte Haushalt, den wir verabschieden werden.