Sie sollen ohne Formularschlachten mit Sozialämtern oder sonstigen Behörden auskommen. Sie sollen allein über ihr Leben und ihren Lebensstil bestimmen können. Für das alles soll unsere Haushalts- und Finanzpolitik stehen. Wir wollen Bewährtes bewahren, Veränderungen mutig angehen und die Zukunft aktiv gestalten.
Wo kommen wir her? Wir haben am 18. Dezember 2017 mit dem neuen Kabinett unter der Führung von Michael Kretschmer unsere Arbeit aufgenommen. Seit dem ersten Tag arbeitet die Staatsregierung gemeinsam mit hohem Engagement und einer sehr hohen Schlagzahl an klaren Schwerpunkten.
Es sind vier klare Schwerpunkte: die Bildung, die innere Sicherheit, die Kommunen und der ländliche Raum sowie die Digitalisierung.
Bereits Ende Januar hat unser Ministerpräsident hier im Plenum mit der Regierungserklärung zum Zukunftspakt Sachsen die grundlegenden politischen Prioritäten benannt und mit konkreten Politikmaßnahmen untersetzt.
Am 9. März haben wir das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ – kurz: Lehrerpaket – beschlossen. Bis Ende Mai konnten wir nach intensiven Verhandlungen eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden über den kommunalen Finanzausgleich finden. Mitte Juni in der Haushaltsklausur in Chemnitz-Grüna, in der die Staatsregierung nach den letzten Haushaltsverhandlungen der Vormonate die Feinjustierung vornahm und den Regierungsentwurf 2019/2020 beschlossen hat, haben wir die Haushaltsaufstellung auf Regierungsebene abgeschlossen.
Das wichtigste Ergebnis dieses Arbeitsprozesses liegt nun vor Ihnen: der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020. In diesem Regierungsentwurf finden sich alle Punkte wieder, die wir in den letzten Monaten auf den Weg gebracht haben. Die Wichtigsten möchte ich nennen: das Zukunftspaket Sachsen, das Lehrerpaket, den Breitbandausbau, die Stärkung der kommunalen Ebene sowie die Ausbildungsoffensive.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist möglich, weil zum einen die Einnahmensituation außergewöhnlich ist und wir zum anderen in Sachsen auf dem Fundament einer vorausschauenden, klugen und nachhaltigen Haushaltspolitik aufbauen können.
Wir bleiben handlungsfähig. Wir profitieren auch in diesem Haushalt von der soliden Finanzpolitik Sachsen seit 1990. Daran kann auch kleinkariertes Gemecker nichts ändern.
Wir haben niedrige Zinsausgaben aufgrund geringer Verschuldung. Das wissen Sie auch. Seit 2006 nimmt Sachsen keine neuen Schulden auf. Vielmehr werden Schulden kontinuierlich getilgt. Damit sind wir Vorreiter bundesweit gemeinsam mit dem Freistaat Bayern.
Auch der Generationenfonds, mit dem wir bundesweit an der Spitze stehen, was die Vorsorge bezüglich Belastungen künftiger Generationen angeht, beginnt in den nächsten Jahren zu wirken. Wir treffen Vorsorge für kommende Ausgaben und entlasten damit künftige Generationen. Das ist in den meisten, ich will fast sagen in fast allen anderen Bundesländern in Deutschland anders. Da ist Sachsen wirklich vorbildlich.
Wir führen die bewährten Elemente der Finanzpolitik fort und prüfen gleichzeitig deren Passgenauigkeit an die sich verändernden Rahmenbedingungen. Das heißt nicht, dass wir an irgendwelchen Dingen immer wieder festhalten. Wir schauen, wo kluge Veränderungen notwendig sind. Dann machen wir sie auch. Im Übrigen halten wir an dem fest, was sich bewährt hat.
Ich nenne die wichtigsten Punkte: keine Neuverschuldung und eine moderate Schuldentilgung von 75 Millionen Euro. Die oberste Maxime ist, dass wir unseren Enkeln und den nachfolgenden Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen.
Es gibt ein geflügeltes Wort. Dieses geflügelte Wort, was mir sehr gut gefällt, heißt: Auf Schuldenbergen kann man nicht spielen.
Auch in diesem Doppelhaushalt werden keine verdeckten Schulden aufgebaut. Für Pensionsverpflichtungen, die sich aus dem Personal von heute ergeben, wird mit dem Generationenfonds vorgesorgt, das heißt, die Entlastung wird heute schon spürbar. Das ist essenziell, auch wenn ich an die vorgesehenen Lehrerverbeamtungen denke. In den westdeutschen Flächenländern wird nämlich mittlerweile jeder zehnte Euro für Pensionszahlungen verausgabt. Die Tendenz ist in manchen Ländern weiter stark ansteigend. Diese westdeutschen Bundesländer wären sehr dankbar, wenn sie einen Generationenfonds nach sächsischem Vorbild hätten. Sachsen wird nicht in diese Situation kommen.
Wir müssen drittens eine angemessene Vorsorge für konjunkturelle Einnahmenschwankungen treffen. Wir sind nicht vor konjunkturellen Einnahmenschwankungen gefeit. Das haben wir in der eklatanten Weltfinanzkrise von 2008/2009 gesehen. Es kann zu erheblichen Einbrüchen auch für die staatliche Haushaltswirtschaft kommen, und darauf müssen wir uns vorbereiten. Wir haben in Sachsen die Schuldenbremse. Ab 2020, ich habe es erwähnt, wird sie bundesweit Geltung haben, das heißt, es dürfen auch bundesweit keine Kredite mehr aufgenommen werden. Deshalb ist es eine ganz normale Reaktion, die auch dringend notwendig in den Ländern ist, dass wir Vorsorge für den Moment treffen, wo die Konjunktur möglicherweise einbrechen könnte. Denn davor sind wir nicht gefeit.
Das sächsische Neuverschuldungsverbot ist im Abschwung sehr streng. Das bedeutet, dass wir in einem Abschwung aus heutiger Sicht – die Zahlen sind aus heutiger Sicht immer wieder beweglich und erhöhen sich mit den steigenden Steuereinnahmen auch – bei einem schweren Konjunktureinbruch bis zu 2 Milliarden Euro im Jahr einsparen müssten. Ich sage das, weil es ein solch hoher Betrag ist. Es ist völlig offenkundig, dass wir einen solchen Betrag von 2 Milliarden Euro jährlich bei einem Gesamthaushalt von 20 Milliarden Euro, so wie wir ihn jetzt haben, nicht einsparen können. Das ist kurzfristig bei dem hohen Bindungsgrad von Landeshaushalten gar nicht möglich. Deswegen müssen wir unsere Schwankungs- bzw. Konjunkturrücklage aufbauen, damit wir für solche Situationen in Zukunft gut gerüstet sind.
Das Ziel muss sein, die Handlungsfähigkeit bei Einnahmenrückgängen trotz des Verbotes der Kreditaufnahme zu erhalten, und dafür brauchen wir unsere Haushaltsausgleichsrücklage.
Wir wollen eine zuverlässige Finanzierung der öffentlichen Aufgaben und Ausgaben auch in konjunkturell schlechteren Zeiten sicherstellen. Deshalb wollen wir die Haushaltsausgleichsrücklage um mindestens 300 Millionen Euro aufstocken auf dann rund 1,3 Milliarden Euro.
Angesichts der jährlich 2 Milliarden Euro Einnahmenausfälle, also maximal 4 Milliarden Euro über den Doppelhaushalt gerechnet, die man bei einem Konjunktureinbruch finanzieren müsste, ist dies zwingend notwendig, aber natürlich im Ernstfall mit 1,3 Milliarden Euro nicht ausreichend. Daher ist auch künftig ein weiterer Aufbau dieser Rücklage notwendig.
Viertens. Wir wollen die nach der Wiedervereinigung entstandene hervorragende Infrastruktur in Sachsen erhalten. Ein Sanierungsstau darf gar nicht erst entstehen.
Wir erreichen das mit weiterhin sehr hohen staatlichen Investitionen, die bundesweit mit der Investitionsquote, die Sachsen hat, in den nächsten Jahren an der Spitze liegen werden. Aufgabe der Kommunen ist es hier, einen Beitrag für die kommunale Infrastruktur zu leisten, und wir werden sie dabei unterstützen.
Wir brauchen, meine Damen und Herren, manchmal bei den Investitionen ein Stück weit mehr Zielgenauigkeit. Das heißt, die Investitionen in die Infrastruktur werden nicht um ihrer selbst willen gemacht. Wir wollen einen Mehrwert für unser Land haben. Wir wollen das Land voranbringen.
Der Freistaat Sachsen stellt weiterhin in ausreichendem Umfang Geld zur Unterstützung seiner Kommunen zur Verfügung. Ich nenne die Beispiele Schulen, Kitas, Straßenbau, im staatlichen Bereich aber auch Hochschulen. Wir haben die Krankenhäuser. Wir haben klare Investitionsschwerpunkte, und dafür steht die sächsische Haushalts- und Finanzpolitik seit vielen Jahren. Das setzen wir fort.
Meine Damen und Herren! Bei aller Tradition bleiben wir aber anpassungs- und lernfähig. Was sich nicht bewährt hat oder mit der Zeit überholt ist, muss auf den Prüfstand gestellt werden. Ich möchte hier einen Punkt herausgreifen, nämlich die Transparenz im Haushaltsplan, die mir sehr wichtig ist, damit Klarheit darüber herrscht, wo wir wirklich stehen.
Man darf nicht vergessen, bei einer Niedrigverschuldungspolitik, wie wir sie haben, bei der soliden Finanzpo
litik seit Jahrzehnten, bleiben wir bei aller Wertschätzung ein ostdeutsches Bundesland, das im Ländervergleich in Deutschland weiterhin mit 60 % der Steuerkraft weit unter dem Durchschnitt liegt. Ich würde mir hier deutlich mehr wünschen. Das bedeutet, dass wir uns stärker aufstellen müssen, dass wir weiterhin am Wirtschaftswachstum in unserem Land arbeiten müssen, übrigens gemeinsam mit dem Bund, den wir nicht aus der Pflicht lassen werden.
Wir wollen auf der Haushaltsseite die Transparenz herstellen, damit mit Legenden von angeblichem Kaputtsparen und irgendwelchen rigiden, übertriebenen Sparereien und diesen Dingen aufgeräumt wird. Wir schaffen mehr Transparenz im Haushaltsplan, damit jeder mitreden und sich ein klares Bild davon machen kann, wo wir stehen.
Dazu werden nicht mehr benötigte Rücklagen aufgelöst. Ich nenne hierzu nur zwei Beispiele: Das eine ist die Rücklage für den Länderfinanzausgleich, die in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen wurde und wahrscheinlich auch nicht in Anspruch genommen werden wird. Wir werden diese Rücklage auflösen, auch um die Zahl der Rücklagen zu verkleinern.
Oder ich nenne den Asyl- und Flüchtlingshilfefonds, da die Sondersituation mit hohen außergewöhnlichen Belastungen nicht mehr vorliegt und wir das aus dem laufenden Haushalt finanzieren.
Insgesamt werden die Rücklagen und Sondervermögen von derzeit 27 auf 20 reduziert, und das erhöht die Haushaltstransparenz.
Im Bereich der Steuereinnahmen wurde aktuell auf einen Konjunkturabschlag bei der sächsischen Anpassung der Steuerschätzung verzichtet. Insgesamt werden die Steuern im Aufschwung in Deutschland – bundesweit kann man sagen – eher unterzeichnet. Sie werden defensiv geschätzt. Das ist vorsichtig und auch richtig so. Weitere Konjunkturabschläge waren deshalb nach meiner festen Überzeugung in der Mai-Schätzung nicht notwendig, deshalb haben wir sie auch nicht gemacht. Es wurden in der Steuerschätzung, die dem Doppelhaushalt zugrunde liegt, nur zwingende steuerrechtliche Änderungen und die demografische Entwicklung berücksichtigt. Die demografische Entwicklung ist etwas, was unseren Landeshaushalt sehr stark belastet. Das ist auch ein Thema, an dem wir arbeiten müssen. Es belastet unseren Landeshaushalt mit einem Betrag von 70 bis 80 Millionen Euro pro Jahr, dass wir in Relation zu anderen Ländern bevölkerungsmäßig zurückfallen. Das ist ein langfristiger Trend, an dem wir arbeiten müssen.