Künftig werden die schrittweise einzuführenden Modellprojekte und Programme wie der Einsatz von Seniorlehrkräften, Schulassistenzen und Schulverwaltungsassistenten weitere Maßnahmen sein, die die Arbeitsbelastungen der Lehrerinnen und Lehrer senken. Zudem haben wir gemeinsam mit dem Lehrerhauptpersonalrat zahlreiche Maßnahmen zur Arbeitsentlastung der Lehrkräfte beschlossen. Entsprechende Schreiben an die Schulleiter sind gestern in das Schulportal eingestellt worden und werden zum neuen Schuljahr wirksam. Frau Zais, Sie haben das angesprochen. Wir haben uns mit dem Lehrerhauptpersonalrat zusammengesetzt und das erarbeitet. Das ist seit gestern gesetzt. Wir reden nicht nur darüber. Wir reden miteinander und setzen zum Schluss auch um.
Ich will an der Stelle sehr deutlich sagen: Auch die Verbeamtung der Lehrer, die wir jetzt einführen, ist eine Arbeitsentlastung, weil sie die Möglichkeit bietet, mehr Lehrerinnen und Lehrer für den sächsischen Schuldienst zu gewinnen, und wir damit in der Lage sein werden, die anfallende Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer, den wir durch die Verbeamtung zusätzlich gewinnen können, ist wichtig und hilft, unsere Lehrer im Bestand zu entlasten.
Die Situation ist doch ganz klar: In den vergangenen Jahren ist es uns immer weniger gelungen, unsere Einstellungsbedarfe mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern zu decken. Einen Grund dafür sehe ich darin, dass Sachsen neben Berlin das einzige Bundesland war, das seinen Lehrerinnen und Lehrern nicht die Möglichkeit der Verbeamtung anbieten konnte. Unser Angebot an junge Lehrer war ganz klar nicht mehr wettbewerbsfähig.
Die Verbeamtung ist ein durchaus attraktives Angebot, um insbesondere den hohen Anteil an Seiteneinsteigern bei den Neueinstellungen wieder zu senken. Ich sage ganz klar: Wir müssen den Anteil von Seiteneinsteigern senken und in Zukunft unseren Bedarf ausschließlich mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern decken. Dabei orientiert sich die Festsetzung des vollendeten 42. Lebensjahres als Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung an den beamtenrechtlichen Altersgrenzen der anderen Bundesländer.
Man sollte sich immer wieder einmal vor Augen führen, warum das gemacht wird. Die Höchstaltersgrenze gewährleistet nämlich mit dieser Altersgrenze ein angemessenes und ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dienstzeit des Beamten und seinem aus dem Treueverhältnis resultierenden Alimentationsanspruch im Ruhestand.
Aber, meine Damen und Herren, als Kultusminister bin ich nicht nur Dienstherr der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch der Beschäftigten im Ministerium und den nachgeordneten Behörden. Meine Ministerkolleginnen und -kollegen, die Staatsregierung insgesamt, tragen die Verantwortung für über 85 000 verbeamtete und nicht verbeamtete Landesbedienstete. Ihr Miteinander am Arbeitsplatz, das Miteinander von Beamten und Angestellten ist auch bei gleichen oder annähernd gleichen Aufgaben eine jahrzehntelange alltägliche Praxis. Sie ist keine schulische Besonderheit.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Lehrer werden im öffentlichen Dienst nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt als die anderen Angestellten, die wir im Freistaat Sachsen beschäftigen. In der allgemeinen Verwaltung käme wohl niemand auf die Idee, die Unterschiede bei der Nettovergütung von Angestellten und Beamten als Geringschätzung der Angestellten zu interpretieren. Wir haben es nun einmal mit zwei unterschiedlichen Systemen zu tun: auf der einen Seite mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Vergütung Tarifparteien aushandeln und die gegebenenfalls durch Streiks erstritten werden können; auf der anderen Seite mit einer Besoldung als Teil einer amtsangemesse
nen Alimentation, die der Dienstherr gewährt und die mit der Dienst- und Treuepflicht des Beamten korrespondiert.
Ich habe bisweilen ein wenig das Gefühl, dass da gern einmal Äpfel mit Birnen verglichen werden, wenn man es rein auf das Monetäre beschränkt. Der Unterschied zwischen dem Angestellten mit seinen Rechten und dem Beamten mit seinen Rechten und Pflichten wird bisweilen vergessen. Es ist in erster Linie Angelegenheit der Tarifpartner des öffentlichen Dienstes, das System in eine faire Balance zu bringen, und zwar für den gesamten öffentlichen Dienst und nicht nur für Lehrer.
Die Tarifpartner sind auch hier nicht untätig. Das soll man noch einmal in Erinnerung rufen. Erst im Februar vergangenen Jahres haben sie die Entgeltgruppen 9 bis 15 um eine Stufe 6 mit dem ausdrücklichen Ziel ergänzt, Einkommensungerechtigkeiten zwischen Angestellten und Beamten abzubauen. Ich gehe davon aus, dass dieses Thema in den kommenden Tarifrunden weiterhin eine Rolle spielen wird. Insofern, Frau Kollegin Falken, ist möglicherweise der Sächsische Landtag der falsche Adressat Ihres Antrages.
Ich will, weil auch das immer so nebulös dargestellt wird, noch einmal festhalten: Wir nehmen in den nächsten fünf Jahren mit dem Handlungsprogramm 1,7 Milliarden Euro in die Hand, die wir dazu nutzen wollen, unseren Lehrerbedarf mittel- und langfristig wieder zu decken. Wir tun in diesem Handlungsprogramm auch einiges für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer. Von diesen 1,7 Milliarden Euro geben wir 460 Millionen Euro nur für angestellte Lehrerinnen und Lehrer aus. Das ist eine ganze Menge Geld, die wir dafür aufwenden, Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.
Ich will das noch einmal an zwei Punkten deutlich machen. Zum einen haben wir die Leistungsprämien vorgesehen, die wir jetzt verstetigen, die kontinuierlich in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung stehen.
Zum anderen werden wir Beförderungsstellen in die E14 ausbringen – aus meiner Sicht ein notwendiger Schritt. Schauen wir uns doch einmal die anderen Bundesländer an. Dort gehört es für einen Lehrer ganz selbstverständlich dazu, aufsteigen zu können, eine Beförderung zu genießen, die Möglichkeit zu haben, nicht nur in seinem Eingangsamt nach soundsoviel Jahren Dienstzeit dann auch in den Ruhestand zu gehen, sondern dass sich für ihn nicht nur materiell etwas verbessert, sondern auch sein Status aufgewertet wird. Wenn wir in Sachsen diesen Schritt jetzt nicht gehen, andere Bundesländer ihn aber gehen, teilweise sogar noch bis in die E15 nach oben oder in die A15,
dann werden wir spätestens in fünf Jahren vor demselben Dilemma stehen, dass junge Lehrer eben bewusst nicht nach Sachsen kommen, weil sie dort nicht mehr die Aufstiegsmöglichkeiten haben. Ich halte es auch im öffentlichen Dienst für richtig, auch bei den Lehrerinnen und Lehrern, dass wir diese Aufstiegsmöglichkeiten schaffen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns über diese Beförderungsstellen verständigt haben.
Es sei mir noch erlaubt, auf ein Letztes hinzuweisen. Sie benutzen ja in Ihrem Antrag wieder den Begriff der angeblichen Zweiklassengesellschaft oder der Zweiklassenlehrerschaft im Lehrerzimmer.
Herr Präsident und vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie haben jetzt von Beförderungsstellen in der E14 gesprochen. Haben Sie auch vor oder haben Sie es beantragt – ich habe gehört, dass das Papier aus der Staatsregierung für den nächsten Doppelhaushalt so ziemlich oder schon fertig ist –, die Beamtenbeförderungsstellen zur Verfügung zu stellen?
Kollegin Falken, Sie kennen ja die Antwort. Sie wissen, dass wir natürlich perspektivisch auch für die Beamten Beförderungsstellen zur Verfügung stellen, aber erst, wenn sie in die Situation kommen, dass sie überhaupt beförderungsfähig sind. Das wird sich bei Neuverbeamtungen zunächst nicht ergeben, weil wir dort zunächst Probezeiten und dergleichen mehr einzuhalten haben.
Das heißt, dass Beförderungen, die wir jetzt ausbringen, ausschließlich den angestellten Lehrerinnen und Lehrern zugute kommen werden. So werden wir das handhaben.
Ich will noch auf einen Punkt eingehen. Es ging mir um das Thema Zweiklassengesellschaft in den Lehrerzimmern. Ich will es noch einmal deutlich machen. Wenn man auf der einen Seite den Angestellten in der E13 hat und den Beamten in der A13 – Sie können die anderen
Besoldungsgruppen gern auch nehmen –, dann ist das nach den Regeln des öffentlichen Dienstes, die für uns alle gelten, eine gleichwertige Bezahlung.
Mich ärgert es wirklich, dass hier das Bild geschaffen wird, dass jetzt alles angeblich so gleich in den Lehrerzimmern wäre. Kollege Schreiber ist schon darauf eingegangen. Das ist mitnichten so. Wir haben eine breite Vielfalt unterschiedlicher Eingruppierungen, die damit zu tun hat, dass Lehrer mit ganz unterschiedlichen Qualifizierungen an der Schule tätig sind, viele davon mit unterschiedlichen Qualifizierungen, die sie noch nach dem Recht der DDR erworben haben. Es kann mir keiner erzählen, dass es jetzt im Moment homogener wäre, wenn ich teilweise Berufsschulen habe, in denen ich von der E9 bis zur E14 alles vertreten habe. Das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein.
Mit unserem Handlungsprogramm setzen wir genau da an, dass wir diese eklatanten Unterschiede, die es noch gibt, beheben. Ich nenne hier nur die Grundschullehrer, die wir jetzt in die E13 nehmen, weil sie eine wichtige Arbeit am Anfang einer Bildungskarriere machen.
Ich nenne auch die Lehrer mit den unterschiedlichen Abschlüssen nach dem alten DDR-Recht, die wir jetzt weitestgehend gleichstellen, womit wir dafür sorgen, dass wir wesentlich mehr Gerechtigkeit im Lehrerzimmer haben als mit all dem, was die DDR einmal fabriziert hat und was wir dann in unserem System fortschreiben mussten. Das ist der Geist, den dieses Handlungsprogramm trägt und atmet.
Es ist schon schwierig, dann wieder eine Zweiklassengesellschaft anhand der Regeln, die wir im öffentlichen Dienst haben, herbeizureden. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb bitte ich das Hohe Haus, diesen Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Das hat die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Falken. Sie haben noch drei Minuten. Ich kann Ihnen nicht mehr geben, die Geschäftsordnung sieht das nicht vor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das war eine sehr emotionale und interessante Debatte. Ich möchte auf einige Punkte eingehen; denn die drei Minuten reichen nicht für alles, wozu ich noch sprechen würde. Aber wir haben noch andere Möglichkeiten im Parlament, das zu tun.
Ich möchte erst noch auf Herrn Schreiber eingehen. Was sollen wir denn machen? Sie haben den Paragrafen noch einmal vorgelesen, den Frau Friedel vorhin schon kurz
genannt hatte. Natürlich gibt es Möglichkeiten. Es gibt immer Möglichkeiten für eine Regierung, Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, um Bedarfe, Notwendigkeiten, die da sind, zu gestalten. Sie haben das Beispiel mit dem Tarifvertrag und der Vereinbarung für die Grundschullehrer genannt, die 1997 durchgeführt wurde. Anfang der Zweitausenderjahre gab es den Bezirkstarifvertrag. Natürlich wurde der abgeschlossen und natürlich war er sinnvoll. Ich habe niemals gesagt, dass der falsch war, um Gottes Willen. Ich will nicht darauf eingehen, welche Bedingungen dahinter stecken. Das wissen wir alle, das ist keine Frage.
Genau das ist aus unserer Sicht jetzt ein Mittel, um den einen oder anderen Knackpunkt, den wir im Freistaat Sachsen haben, zu lösen. Sie haben bisher Verträge mit den Gewerkschaften in der Regel zuungunsten der Beschäftigten abgeschlossen. Wenn es aber jetzt zugunsten der Beschäftigten geht, dann machen Sie so etwas nicht. Sie lassen die Gewerkschaften, egal ob es der SLV, der Philologenverband, der Berufsschullehrerverband, die GEW oder sonstige Verbände und Gewerkschaften sind, einfach außen vor. Sie entscheiden sechs Wochen lang im kleinen Kämmerlein und informieren dann, einen Tag, bevor Sie es an die Presse geben, die Gewerkschaften. Das funktioniert so nicht.
Das heißt, Sie haben natürlich die Möglichkeit, das durchzuführen. Sie haben, auch wenn Sie der Auffassung sind, Herr Schreiber, dass es leider nicht geht, die TDL da ist oder es andere Gründe gibt, im nächsten Jahr – Wo ist der Finanzminister?