Protocol of the Session on June 28, 2018

Was auch wichtig ist: Wenn wir andere Imker von dort fernhalten wollen, dann reicht es nicht, dass es einfach einmal im Amtsblatt steht. Wer liest das? Man muss es in mehreren lokalen Medien, regionalen Medien verbreiten. Ansonsten kann es nicht funktionieren. Dann habe ich die Belegstelle, aber jemand, der es gar nicht weiß, bringt irrtümlich seine Drohnen dorthin. Dann hat es sich auch schon wieder erledigt.

Dann ist ganz wichtig: Wir sagen, es braucht ein begleitendes Gremium, in dem paritätisch alle vorhandenen Imkerverbände sitzen, eine Kommission, die dieses ganze Vorhaben begleitet, damit es nicht den Disput gibt, wer für welche Rasse eine eigene Belegstelle habe. Das ist eigentlich das Minimum, dass man diesen fachlichen Beirat einrichtet. Wenn Sie diesem Änderungsantrag von uns zustimmen, dann wird das Gesetz langsam rund.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion spricht der Abg. Heinz.

Lassen Sie mich drei kurze Bemerkungen machen. Frau Dr. Pinka, wie verbittert muss man sein, um zu solch einem Gesetzentwurf, der auf ein DIN-A4-Blatt passt, eine viertelstündige Fundamentalkritik zu äußern. Mir fällt nur die Geschichte von dem Jäger mit seinem Hund ein, der stolz vorführt, wie der Hund über das Wasser läuft, und das neidische Publikum sagt: Der kann ja nicht mal schwimmen.

(Beifall der Abg. Ines Springer, CDU)

Alle Regelungen im Gesetzentwurf gibt es in der einen oder anderen Form in dem einen oder anderen Bundesland. Dort funktioniert es. All das, was Sie in Ihrem Plädoyer angeführt haben, wird in den dortigen Bundesländern auf völliges Unverständnis stoßen.

Zur AfD und dieser Einvernehmensregelung: Wir haben es in der Anhörung gesehen: Je kleiner die Verbände sind, umso geringer ist die Kompromissbereitschaft. Insofern ist eine staatliche, schlichtende Hand notwendig.

Herr Günther, das SMUL ist seiner Zeit voraus. Ihre herbeigeredete Skepsis der Funktionsweise – Sie können das Gesetz durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen, wenn es so schlimm ist, was wir mit diesem Gesetz verzapfen.

Ich möchte Sie an dieser Stelle ermuntern, sich nicht verunsichern zu lassen. Es ist ein ausgewogenes Werk, das in der Praxis funktionieren wird.

Ich möchte mich bei den Imkern für ihre Tätigkeit bedanken und um Zustimmung werben.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf der Fraktionen? – Frau Dr. Pinka, bitte.

Eine Kurzintervention, bitte schön.

Ja.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Also, das war ja jetzt wieder einmal kein Redebeitrag, lieber Herr Heinz. Das muss ich sagen.

(Widerspruch bei der CDU – Sebastian Fischer, CDU: Ihrer auch nicht!)

Sie werden ja wohl verfolgt haben, was ich manchmal an Kleinen Anfragen gestellt habe, zum Beispiel zum Bestäubungspotenzial von Bienen. Sie werden festgestellt haben, dass wir zwar einen hohen Besatz haben, aber noch nicht den Besatz, den wir vielleicht vor 30 Jahren in der DDR einmal hatten. Damals wurde nämlich für das Bestäubungspotenzial von Honigbienen eine Prämie ausgezahlt. Deshalb hatten wir eine relativ hohe Bestäubungsleistung in unserem Gebiet von Sachsen. Dem ist nicht mehr so.

Sie wissen ganz genau, dass wir im Umweltausschuss eine Anhörung zum Insektensterben durchgeführt haben und dass dabei Ursachen für das Sterben benannt worden sind. Man hat festgestellt, die Honigbiene ist eigentlich nicht das wirkliche Problem, sondern viele andere Insekten.

Ich weiß nicht, was dieser Angriff soll. Dieses Gesetz ist sinnlos. Ich kann Ihnen meine Rede gern noch einmal zum Nachlesen geben. Ich habe es aufgeführt. Es dient nicht der Gesamtgesellschaft.

Wenn von drei Verbänden nicht wenigstens alle eine Chance haben, eine Belegstelle zu bekommen, wenn Sie Menschen ausgrenzen müssen, wenn Sie darüber informieren müssen, dass sie ihre Imkerei eben nicht mehr in einem bestimmten Radius betreiben können, was ist dann gut an solch einem Gesetz? Das muss man sich einmal fragen.

Im Übrigen haben wir schon einmal Präzedenzfälle gehabt. Sie haben die Wasserentnahmeabgabe für die Wasserkraftbetreiber beschlossen. Gott sei Dank haben wir dann so lange gekämpft, bis das wieder aufgehoben wurde. Ich kann Ihnen versprechen: Das werden wir diesbezüglich vielleicht auch tun.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Abg. Heinz, möchten Sie sich dazu äußern?

Zu den DDR-Zeiten: Raps ist eine Frucht, die sehr von der Bestäubungsleistung der Bienen abhängt. Durchschnittserträge zu DDR-Zeiten: 25 bis 30 Doppelzentner; heute ernten wir das Doppelte.

(Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Insofern kann man einen gewissen Zusammenhang zwischen der Bienenanzahl usw. herstellen.

Ansonsten kann ich meinen Ausführungen zu Ihrer Verbitterung nichts hinzufügen, sondern bleibe dabei. Wir werden uns über kurz oder lang wiedersehen. Das Gesetz wird in der Praxis funktionieren.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

(Wolfram Günther, GRÜNE: Er braucht nicht mehr zu reden, ist ja schon beschlossen!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Günther! Vielleicht liegt es daran, dass ich im Ministerium gesagt habe, die Prozesse müssten schneller laufen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Aber nein, das darf natürlich nicht passieren. Ich entschuldige mich dafür. Das ist ein Versehen, das eigentlich nicht vorkommen darf. Aber wir sind alle Menschen, die auch einmal einen Fehler machen.

Doch zum Thema. Ich denke, das ist trotz der kontroversen Diskussion eine sehr wichtige Debatte. Wir haben bei dem der Gesetzesentwicklung vorgeschalteten Prozess und auch bei den Anhörungen erfahren, dass es durchaus wichtig ist, die reinrassige Bienenzucht zu schützen. Das ist ein Bestandteil der umfangreichen Unterstützung des Freistaates für unsere Imker.

Allein 280 000 Euro pro Jahr erhalten die Imker im Freistaat Sachsen, unter anderem für die erstmalige Einrichtung einer Imkerei, für die Verbesserung der Honigqualität, für Schulungen und Lehrgänge, für Varroazide, für Behandlungsmittel, für die Aus- und Weiterbildung, für Lehrbienenstände, für Forschungsprojekte und für die Gewinnung von Nachwuchsimkern.

Das ist eine erfolgreiche Entwicklung. Im Freistaat Sachsen wächst nicht nur die Anzahl der Imker, sondern, was noch viel wichtiger ist: Die Anzahl der Bienenvölker wächst ebenfalls. Das ist auch Ergebnis der umfangreichen Unterstützungsleistungen, die wir hier bieten.

Das Belegstellengesetz ist nun ein weiterer Baustein, bei dem es nicht direkt unmittelbar ums Geld geht, sondern um den Schutz der Bienenzucht. Gleichzeitig wird damit ein Auftrag eingelöst, der im Koalitionsvertrag steht. Auch der Landesverband Sächsischer Imker fordert seit Langem ein solches Gesetz. Es ist notwendig für die züchterische Arbeit der Imker. Wir hoffen, darüber die Leistungseigenschaften der Honigbienen, den Honigertrag und die Vitalität weiter zu verbessern.

Mit dem vorliegenden Gesetz werden Einrichtungen für die natürliche Verpaarung von Bienen als Belegstelle staatlich anerkannt und, wie bereits erläutert wurde, durch einen Schutzbezirk von 7 bis 10 Kilometern vor Drohnen anderer Rassen geschützt. Eine Bienenbelegstelle besteht im Wesentlichen aus stationären Drohnenvölkern sowie kleinen Bienenvölkern mit Bienenköniginnen und wird für die Zeit der Verpaarung von Anfang Mai bis Mitte August aufgestellt. Diese fachlichen Aspekte sind in der Debatte bereits umfangreich erläutert worden.

Ich glaube, Frau Dr. Pinka hat es gesagt: Es liegt vielleicht nicht im großen Interesse der Masse der Bevölkerung, aber für die Bienenzucht ist das eine ganz wichtige Sache. Wenn ich in den Debatten hier immer wieder höre, wie wichtig uns die Bienenzucht und die Imkerei doch sind, dann ist es am Ende eben von erheblichem gesellschaftlichem Interesse, die Bienenzucht zu schützen. Deshalb ist dieses Gesetz richtig und wichtig.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit etwa 55 000 Bienenvölker. Da ein Bienenvolk im Hochsommer aus mehr als 50 000 Tieren besteht, leben hier in Spitzenzeiten etwa 2,75 Milliarden Bienen, Tendenz weiter steigend, wie ich bereits erwähnt habe.

Der Gesetzentwurf ist im Ausschuss umfangreich beraten worden, ergänzt durch eine Anhörung. Er wurde in einigen Punkten noch angepasst und liegt nun zur Abstimmung vor. Ich bedanke mich für die Unterstützung und auch für die anregende Diskussion und hoffe nun auf Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 6/13760.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 6/13861, vor. Möchten Sie den Antrag noch einbringen, Herr Günther?

(Wolfram Günther, GRÜNE: Gilt als schon eingebracht!)