Frau Präsidentin! Meine Fraktion hält diesen Entschließungsantrag für einen wirklich gelungenen Entwurf. Er ist sehr schön und sehr gut. Wir werden uns dazu aber dennoch nur enthalten können, weil in Punkt I.4 formuliert wird: „Mit dem Gesetz soll das Wichtigste in den Mittelpunkt gestellt werden – die Menschen und welche Unterstützung sie brauchen.“ Ich glaube, bei der Selbstbestimmtheit sollte es eigentlich darum gehen, den Bedarfen gerecht zu werden, und nicht darum, welche Unterstützung sie brauchen. Hier ist mir der Ansatz also zu defizitär.
Gibt es weiteren Redebedarf dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Entschließungsantrag abstimmen: Wer möchte seine Zustimmung erteilen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen hat dieser Entschließungsantrag eine große Mehrheit gefunden und ist somit beschlossen.
Die Redereihenfolge in der ersten Rederunde lautet: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE, Frau MdL Kersten sowie die Staatsregierung, falls sie das Wort wünscht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und bei der Kindertagespflege handelt es sich um zwei Betreuungsformen, die gleichwertig sind. Kindertagespflege bietet Bildung, Erziehung und Betreuung in kleinen, überschaubaren Gruppen in einem familienähnlichen Rahmen. Die daraus resultierende Flexibilität dieser Betreuungsform eröffnet viele Perspektiven, um die unterschiedlichen Betreuungsbedarfe von Familien abzudecken.
Dabei denke ich nicht nur an die Flexibilität hinsichtlich der Betreuungszeiten, welche natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Uns geht es vor allem darum, die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege weiterzuentwickeln, und darauf, meine Damen und Herren, zielt unser Antrag ab. Aus diesem Grund haben wir zahlreiche Gespräche mit Kindertagespflegepersonen und Fachexperten geführt.
Da man vieles besser versteht, wenn man es praktisch erlebt hat, habe ich darüber hinaus eine Kindertagespflegeperson in ihrer Tagespflege besucht, sie bei ihrer Arbeit begleitet und dabei sehr viel gelernt. Frau Kinzel vom „Musiknest am Silbersee“ ist Kinderkrankenschwester und gelernte Musikpädagogin. Ihr Wissen und ihre große Erfahrung spürt man sofort bei ihrem Umgang mit den Kindern. Aber Kindertagespflege hat nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Dimension. In einer angemieteten Wohnung hat sie eine kleine, aber feine Kindertagespflege mit separatem Spiel/Schlafraum sowie Küche und Bad eingerichtet. Der zusätzliche große Bewegungsraum, mit dem sie ihr Angebot für die Kinder erweitert, musste extra angemietet werden.
Ich will damit sagen, dass der Betrieb einer Kindertagespflege eben auch einer verlässlichen Finanzierungsplanung bedarf. Dafür wäre es sinnvoll, wenn die Finanzierungsvereinbarungen dem Zeitraum der Bedarfsplanung entsprechen würden. Selbstverständlich ist es auch nicht hilfreich für die Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots, wenn es Landkreise gibt, die Kindertagespflegepersonen nicht in ihre Bedarfsplanung aufnehmen. Ebenso sind gut fortgebildete Mitarbeiter in den Jugendämtern eine Grundvoraussetzung beispielsweise bei der Bewertung der Eignung von Kita-Pflegepersonen und im Besonderen, wenn es um das Angebot inklusiver Plätze
geht. Ein ehemaliger Bäcker oder ein Abiturient mit 18 Jahren brauchen sicher eine andere Grundqualifizierung als ein ausgebildeter Sozialassistent oder eine Kinderkrankenschwester. Der Umgang mit einem Diabetiker ist vermutlich einfacher zu erlernen als der Umgang mit einem Kind, das Hirnschäden hat, plötzlich krampft und wenn man dann mit diesem und all den anderen Kindern allein auf der Wildbahn unterwegs ist.
Deshalb sollte geprüft werden, welcher Verordnungen es dafür bedarf und wie die Tagespflegepersonen auch mit entsprechender Fortbildung unterstützt werden können. Die Prüfung der Möglichkeit zur Zahlung eines doppelten Landeszuschusses in diesem Fall bei der Betreuung von Kindern mit Eingliederungshilfe auch in der Kindertagespflege ist uns dabei besonders wichtig.
Abschließend kann ich sagen, dass ich einen sehr guten Eindruck von dieser Betreuungsform im „Musiknest am Silbersee“ gewonnen habe. Nach meiner Meinung ist dies natürlich auch der sehr guten Ausbildung und Ausstattung in diesem Fall geschuldet. Damit das auch flächendeckend von uns so sichergestellt werden kann, müssen wir künftig unseren Fokus auf eine gute Grundqualifizierung und natürlich auch Fortbildung legen. Aus diesem Grund bitte ich Sie recht herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute bereits über die frühkindliche Bildung gesprochen. Dabei ging es um Krippen, um Kindergärten, um Horte. Leider werden die Kindertagespflegestellen oft vergessen. Deshalb sind uns die Debatte und der Antrag heute umso wichtiger.
Zugegeben: Die Relation von circa 7 400 betreuten Kindern bei den Tageseltern zu knapp 57 000 Kindern in der Krippe könnte dies begründen; aber ich glaube, dass wir uns eben umso bewusster um die Kindertagespflegestellen kümmern müssen. Als sogenannte kleine Schwester der Kita fallen uns bei näherer Betrachtung doch einige Unterschiede sowohl in der praktischen Arbeit als auch in der rechtlichen Ausgestaltung auf.
Mit einem runden Tisch Kindertagespflegestellen hat die Koalition in den letzten Monaten mit erfahrenen Tagesmüttern, Vertretern des Landesjugendamtes, des Kultusministeriums, der Landesfachstelle sowie Vertretern der Kommunen und Fachverbände verschiedene Probleme und Herausforderungen diskutiert. Mittels des nun vorlie
Die Kindertagespflege ist für uns eine wichtige Ergänzung zum regulären Kita-System. Gerade in Dresden und Leipzig wäre die angespannte Situation bei der Versorgung unserer Kinder bis drei Jahre ohne die Tagesmütter und Tagesväter wohl kaum mehr zu stemmen. Daher zielt unser Antrag nun in drei Richtungen.
Erstens wollen wir mittels der Empfehlungen des Landesjugendamtes, nach denen sich die Kommunen richten, mehr Sicherheit und Planbarkeit für die Kindertagespflegepersonen erreichen. Noch immer gibt es einige Tagesmütter, die in den jeweiligen Kommunen nicht in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Dafür gibt es natürlich unterschiedliche Gründe, und wir können die Kommunen auch schwerlich verpflichten, das zu tun. Die Empfehlungen können aber gerade für die kleinen Kommunen, denen es an Erfahrung mit Kindertagespflege fehlt, helfen. Für eine Selbstständigkeit, in welcher sich die Tagespflegepersonen befinden, sind Sicherheit wie ein Übereinstimmen der Laufzeit der Bedarfspläne mit der jeweiligen Finanzierungsvereinbarung der Kommunen elementar. Unsere Gespräche haben außerdem gezeigt, dass es auch einer stärkeren Berücksichtigung von Weiterbildung der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter bedarf, die im Besonderen im Bereich Inklusion sehr individuell und sehr different die Tagespflegepersonen behandeln.
Zweitens wollen wir dem seit geraumer Zeit, auch juristisch geführten Streit zu landeseinheitlichen Leistungen begegnen, indem wir das SMK beauftragen, uns aufzuzeigen, mit welchen Kosten der Freistaat zu rechnen hat, wenn wir einheitliche Geldleistungen einführen würden. Da dies sicherlich Auswirkungen auf die kommunalen Finanzbeziehungen hat, gilt es auch die Frage zum Mehrbelastungsausgleich zu erörtern. Die Geldleistungen differieren derzeit sehr stark zwischen den einzelnen Kommunen. Eine einheitliche Regelung könnte endlich ähnliche und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.
Drittens ist uns der Bereich Inklusion, der in der Kindertagespflege dringend gestärkt werden sollte, sehr wichtig. Tagesmütter und -väter bieten gerade aufgrund ihrer kleinen Gruppen und familiären Atmosphäre eine sehr gute Betreuungsform für Kinder mit Beeinträchtigungen. Leider sind diese tollen Bedingungen bislang noch nicht rechtlich abgesichert. Der Antrag sieht daher vor, dass wir künftig auch bei Kindertagespflegestellen einen doppelten Landeszuschuss für Inklusionskinder zahlen. Zudem soll für Tagesmütter und Tagesväter ein Weiterbildungsangebot zum Heilpädagogen geschaffen werden, das sich den zeitlichen Gegebenheiten und Herausforderungen von Selbstständigen anpasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind die vielen kleinen Schritte, die unser System der frühkindlichen Bildung besser machen. Daher bitte ich und wahrscheinlich auch die circa 1 650 Tagesmuttis und -vatis um Ihre Zustimmung. Wir freuen uns sehr über den Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat offenbar endlich erkannt, dass es im Bereich der Kindertagespflege erheblichen Regulierungsbedarf gibt. So sehen wir das auch. Es besteht seit Jahren zum Beispiel das Problem, dass im Krankheitsfall oder bei anderweitig bedingten Ausfällen vielerorts keine wirksame Vertretungsregelung existiert. In der Folge arbeiten Tagesmütter und Tagesväter trotz Krankheit, oder die Kinder können eine Zeit lang nicht betreut werden.
Tagesmütter und Tagesväter wünschen sich angesichts des steigenden Bedarfs an ihren Leistungen mehr öffentliche Wertschätzung, eine höhere Bezahlung und bessere Absicherung im Krankheitsfall. Derzeit bekommen sie insgesamt 30 Tage Urlaub und Krankheit pro Jahr bezahlt.
Tageseltern werden in Sachsen höchst unterschiedlich bezahlt – das hatten auch schon meine Vorrednerinnen dargestellt –, weil die Gesetzeslage es zulässt. Die Städte und Gemeinden können aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts die Tageseltern unterschiedlich bezahlen. So sagt Stephan Kirsche, Sprecher beim Landesarbeitskreis Kindertagespflege Sachsen: „Viele Tagesmütter und -väter arbeiten am Rande des Existenzminimums. Etliche Kommunen schauen trotzdem tatenlos zu.“
2001 wurde die Kindertagespflege im sächsischen KitaGesetz verankert. Die regional festgelegten Qualitätsstandards und die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Kindertagespflege einschließlich der fachlichen Begleitung unterscheiden sich innerhalb Sachsens erheblich, so auch die Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen zu den Ergebnissen der zweiten qualitativen Untersuchung der Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen.
Landesweite Standards werden für die Kindertagespflege dringend gebraucht, sowohl hinsichtlich der Qualitätssicherung als auch der Vergütung. Fragen, die immer wieder aufgeworfen werden, beziehen sich auch auf den Umfang der Ausbildung der Kindertagespflege, auf die inhaltliche Arbeit, die Verlässlichkeit, die Möglichkeit der Kontrolle und die Finanzierung des Angebots.
Wir LINKEN fordern bundesweit ein Kita-Qualitätsgesetz. Eine weitere Forderung besteht darin, die Mindestqualitätsstandards für die öffentliche Kindertagesbetreuung deutschlandweit zu definieren und darüber hinaus sicherzustellen, dass bestehende Qualität nicht abgesenkt wird. Ebenso ist ein Gestaltungsspielraum für die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern, der den regionalen Besonderheiten und Anforderungen Rechnung trägt.
Der Geltungsbereich des Gesetzes soll Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfassen und die jeweiligen Besonderheiten der Frühförderungseinrichtungen berücksichtigen. Die derzeit vollkommen unterschiedlichen Vergütungsstrukturen wie auch die mangelnde soziale Absicherung von Tagespflegepersonen sind für uns nicht hinnehmbar.
DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine bessere Anerkennung der Tätigkeiten und für eine Aufwertung von Sozial- und Erziehungsberufen ein. Der vorliegende Antrag beauftragt die Staatsregierung mit Handlungsempfehlungen, die sowieso ihre Aufgaben sind. Gegen die Fragestellung und Hinweise ist nichts einzuwenden.
Der Prüfauftrag soll die Kindertagespflege als attraktives Angebot stärken. Ob er diesen Anspruch erfüllt, ist jedoch von der zeitnahen Umsetzung gesetzlicher Regeln im sächsischen Kita-Gesetz abhängig. Die landeseinheitliche Ausgestaltung des Personalkostenansatzes ist nur ein Problem, das angepackt werden muss.
Die Kindertagespflege braucht verlässliche und unterstützende Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung, um den sächsischen Bildungsplan umsetzen zu können. Weiterhin bedarf es der Sicherung der Kindertagespflege als Angebot zur Kindertagesbetreuung im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern in der Bedarfsplanung. Die Tagespflege darf nicht „Kita-like“ sein, sondern muss den hohen Qualitätsansprüchen der Kindertagesbetreuung genügen. Eine existenzsichernde Entlohnung der Kindertagespflegekräfte muss gesetzlich ausgestaltet werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles wurde schon gesagt, deswegen möchte ich mich etwas kürzer fassen. Wir haben heute noch viel vor in der Tagesordnung.
Die Kindertagespflege ist wirklich ein sehr flexibles Instrumentarium, um gerade im ländlichen Raum außerhalb der klassischen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen Bedarfe abzudecken. Das sächsische KitaGesetz schreibt ja im § 8 die Bedarfsplanung für das Angebot der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor. Die Aufnahme in den jährlich fortzuschreibenden Bedarfsplan ist die Voraussetzung für die staatliche Förderung an dieser Stelle. Darauf, warum Sie die Bedarfsplanung in der Fortschreibung der Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zur Kindertagespflege verstärkt berücksichtigen wollen, gibt Ihr Antrag keinen richtigen Aufschluss.
Woran es an der Praxis eher scheitert, sind die niedrigen Kostensätze für Tagesmütter. Sie variieren zwischen 500 und 700 Euro je nach Landkreis und kreisfreier Stadt. Das macht bei fünf Kindern, die eine Tagesmutter betreut, 1 000 Euro pro Monat Unterschied. Das führt natürlich zu
hoher Frustration bei den Tagesmüttern und zum Ausbluten des ländlichen Raums, da die höchsten Sätze in den kreisfreien Städten gezahlt werden. In Sachsen gibt es deswegen reihenweise Klagen dazu, da keine einheitlichen Leitsätze zur Ermittlung der Kostensätze existieren und dies in der Praxis zu rechtswidrigen Festsetzungen geführt hat. Eine einheitliche landesweite Vorgabe erscheint daher sinnvoll. Das wurde bereits angesprochen.
Wie viel Luft nach oben ist, zeigt ein Vergleich von Krippe und Kindertagespflege. Ein Krippenplatz kostet im Landesmittel 900 Euro, ein Platz bei der Tagesmutter 660 Euro. Es wäre also Luft von 240 Euro pro Kind und Tagesmutter. Die Tagesmütter würden sich über eine finanzielle Verbesserung sehr freuen.