Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 70 000 Euro pro Kommune klingt gut und ist Geld, das die Kommunen gern nehmen. Aber um Herrn Woitscheck vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag zu zitieren: „Ein Zuschuss allein, das weiß auch die Regierung, löst die Probleme der Kommunen nicht. Es ist ein Trostpflaster.“ Das wird gern genommen, erwarten Sie aber nicht, dass Sie dafür von den Kommunen nur Dankbarkeit ernten, denn die strukturellen Probleme der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Finanzen – Herr Michel, das wissen auch Sie – sind weiterhin nicht gelöst.
Wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge zum Doppelhaushalt 2019/2020 und hoffen, dass er mehr als nur vorzeitige Wahlkampfgeschenke enthält; denn in der Tat muss die Lage der sächsischen Kommunen dauerhaft und nachhaltig gelöst werden. Dazu gehört unter anderem eine Überarbeitung der Kita-Pauschale, aber auch die Überprüfung von bürokratischen Hemmnissen. Denn nicht immer sind es nur die Finanzen, die eine Kommune am Arbeiten und am sinnvollen Verwalten hindern. Mehraufwand bei Sicherheitsstandards, egal ob es um die Verwaltung von
Turnhallen oder Kindertageseinrichtungen oder Schulen geht, sind nur kleine Beispiele aus einem breiten Spektrum.
Wir könnten auch den von der Landesregierung so gern zitierten Breitbandausbau als Beispiel nehmen, wo unserer Ansicht nach viel zu viel Geld unnütz in Beratungsleistungen gesteckt werden muss, um eine Aufgabe zu erledigen, für die der Freistaat besser flächendeckend aufgekommen wäre. Insofern freuen wir uns zwar über die 70 000 Euro für die Kommunen, ebenso wie die Kommunen selbst, erwarten aber eine weitergehende Lösung in den kommenden Monaten. Was richtig ist, bleibt aber auch richtig, und deshalb werden wir bei aller Kritik dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Ich dachte, Sie mäkeln richtig herum, aber es war jetzt doch nur ein laues Lüftchen.
Ich will erst einmal klarstellen: Das FAG, die Kommunalfinanzen sind insgesamt ein Volumen von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Wir können davon ausgehen, dass das kommende FAG noch größer wird. Ich möchte es wiederholen. Es ist denklogisch bei diesen Steuereinnahmen der Fall. Trotzdem ist der eine oder andere oder fast alle dem Reflex der Opposition gefolgt: schneller, höher, weiter. Es ist logisch, dass Sie noch mehr wollten. Das ist klar. Aber wenn wir uns die einzelnen Punkte ansehen – – Kollegin Meiwald hat gesagt, die Übertragung ist okay, aber die Auflage, die Ausgabebefristung, eine Begrenzung der Mittelausgabe bis zum Jahr 2021 wäre eine Beschränkung der Kommunen und alles wäre schlecht.
Was denn nun? – Ist die Not so groß, wie Sie es darstellen? Dann gibt es jede Kommune doch schon viel eher aus. Oder sollen sie es aufheben und in einen Fonds packen, wie es die AfD will? Wir denken, mit dem Jahr 2021 ist eine vernünftige Zeitachse zum Ausgeben dieser Mittel gesetzt. Da, glaube ich, war dieser Reflex.
Mehrbelastungsausgleichspflichtig bedeutet – um das zu übersetzen: Der Freistaat übergibt Aufgaben nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung und muss für diese Aufgabenübertragung letztendlich den Aufwand an die Kommunen bezahlen. Es ist aber keine Aufgabe nach
Jetzt kommen wir zur Berichtspflicht. Wir geben 90 Millionen Euro an die Kommunen ohne Verwendung. Das ist falsch dargestellt. Es gibt keine Einschränkung, die die Kommunen auferlegt bekommen haben. Wir wollen nur im Nachgang wissen, wie die Verwendung war, um Erkenntnisse zu haben, wo es klemmt, in welchen Fördergebieten wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Ich bin der Meinung, es steht dem Staat für 90 Millionen Euro Steuermittel, die wir weitergeben, schon zu, dass wir das erfahren. Wenn Frau Meiwald sagt, die Koalition habe Copyright gemacht und Anträge abgeschrieben, wundert mich das ein wenig. Warum stimmen Sie dann nicht zu?
Herr Michel, gestatten Sie mir eine Zwischenfrage. Sie haben mir nicht zugehört – oder vielleicht als Frage formuliert: Hätten Sie mir richtig zugehört, hätten Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen können, dass ich gesagt habe, Sie dürfen gern bei uns abschreiben. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich nicht Ihren Gesetzentwurf, sondern unsere Vorschläge gemeint habe; und wenn diese in der Öffentlichkeit für besser befunden werden, dürfen Sie die gern abschreiben, auch wenn Sie dann die Lorbeeren dafür einstreichen. Haben Sie das so zur Kenntnis genommen? Oder glauben Sie mir vielleicht jetzt, dass wir es anders gesagt haben, als Sie es gehört haben möchten?
Ich glaube Ihnen, dass Sie uns das Copyright zugestehen würden, wenn Sie einen Gesetzentwurf machen, dass wir den abschreiben dürfen. Sie können mir glauben, wenn wir einen Gesetzentwurf finden, der gut ist – das hatten wir schon manchmal in den Haushaltberatungen –, dann würden den auch übernehmen.
Von daher greifen wir auf diesen pauschalen Entwurf zurück und sind der Meinung, es ist etwas Gutes. Letztendlich sind die Reaktionen, die wir von den Kommunen erhalten, so, dass die Kommunen über diese schnelle unbürokratische Hilfe froh sind.
Jetzt würde ich gern fortfahren, indem ich noch einmal ganz kurz auf die AfD eingehe. Es war natürlich logisch, Kollege Barth, dass Sie immer wieder versuchen, den Bezug zu Asyl herzustellen. Das ist Ihr Reflex. Ich möch
te nur das klarstellen, was Sie mit den 3 Milliarden Euro gemeint haben. Ich habe zum Glück Ihren Antrag hier und noch einmal nachgelesen. Ich habe vor Schreck gedacht, Sie wollen den Kommunen – so haben Sie es dargestellt – 3 Milliarden Euro pro Jahr zukommen lassen.
Ja. Das ist richtig. In der Darstellung hätte man denken können, 3 Milliarden Euro pro Jahr. Ich will nur klarstellen, dass Sie 250 Millionen Euro pro Jahr in einen Fonds geben wollen, aber das unterwegs schon wieder ausgeben. Jetzt warten wir einmal ab, wenn wir alles sehen, unsere 90 Millionen Euro, dieses Gesetzes und das neue FAG.
Sie können es schon ausrechnen. Vielleicht sagen Sie dann, wir sind schneller, höher, weiter als mit Ihren eventuell 250 Millionen Euro. Ich würde mit dieser Summe ein wenig vorsichtig sein.
Frau Kollegin Schubert, wer was bis zu welcher Höhe ausgeben darf, entscheidet die Hauptsatzung einer Kommune. Es gibt Gemeinden, da ist die Oberbürgermeisterin schon sehr frei. Sie haben kleine Gemeinden, da wird es der Bürgermeister dem Gemeinderat vorlegen. Wir haben ausdrücklich gesagt, für das Jahr 2018 ist es juristisch relativ schwierig. Für das Jahr 2019 kann man davon ausgehen, dass es in den Haushaltsplan eingearbeitet wird, um sicher zu sein und die lokale Demokratie zu stärken.
Dann sollen Sie mir einmal sagen, was schlecht daran ist, wenn der Gemeinderat das entscheiden soll. Wir sind der Meinung, dass es eine gute Regelung ist, wenn der Gemeinderat dafür zuständig ist. Wenn Sie dann noch sagen, unsere Berichtspflicht wäre kleinlich und viel Bürokratie, dann sage ich einfach nur – –
Dann würde ich sagen: Schauen Sie sich einmal Ihre Kleinen Anfragen an, die Sie manchmal schreiben, wie viel Arbeit das ist und was dabei herauskommt und was dahinter steckt. Da bin ich schon der Meinung, es ist gut vertretbar, dass wir wissen wollen, wie 90 Millionen Euro kommunal verwendet werden. Von daher kann ich Ihre Kritik nicht nachempfinden und bitte noch einmal um die Zustimmung für diesen ganz tollen Gesetzentwurf.
Das war Kollege Michel. – Aber ich sehe, es gibt weiteren Redebedarf, gleich von Mikrofon 3 aus. Bitte, Frau Kollegin Schubert.
Der eine war der Vorwurf der Reflexhaftigkeit, als wir darüber diskutiert haben, ob die Forderung, dass die Mittel ins kommende Jahr übertragbar sein sollen, kritikwürdig ist oder nicht. Wir haben eine gültige Gesetzeslage. Das hat mit Reflex nichts zu tun. Herr Michel, Sie kennen die. Das ist alles in der sächsischen kommunalen Haushaltsverordnung geregelt, nämlich unter Abschnitt 3 Deckungsgrundsätze. Da sind im § 21 die Übertragbarkeit und die Verfügbarkeit geregelt, unter § 18 auch der Grundsatz der Gesamtdeckung in Satz 2. Dort werden die Einschränkungen klar benannt. Das heißt, diese Forderung hätte man im Änderungsantrag nicht bringen müssen, weil es schon gesetzlich geregelt ist und wir hier nicht reflexartig agieren.
Das Zweite: Über die Mittelvergabe entscheidet der Gemeinderat. Ja, das tut er aber immer; denn die Verfügungsbudgets der Bürgermeister und auch die Hauptsatzung werden basisdemokratisch entschieden und abgestimmt über den Gemeinderat. Das ist so. Das heißt, auch Verfügungsbudgets sind schon legitimiert. Das ist, glaube ich, genug der Legitimation, weil sich ein Gemeinderat dazu durchgerungen hat oder sich dazu geeinigt hat, das eben so zu machen. Deshalb hätte das auch nicht geregelt werden müssen. Deshalb ist das keine reflexhafte Haltung der Opposition, sondern ist einfach schon geregelt. Es hätte dieser Regelung nicht bedurft.
Danke. Mit der Übertragbarkeit – das kann man so sehen. Wir haben nur das eine Problem, dass wir dies im Jahr 2018 noch einmal klarstellen wollen. Viel interessanter finde ich aber das Verfügungsbudget, das Sie genannt haben. Das ist im Kleinen genau die Debatte, die wir mit der Regierung immer haben und gegebenenfalls mit unseren Fonds – diese Argumentation merke ich mir –: das Vertrauen und die Entscheidung in die Satzung. Wir haben dem Bürgermeister, der Kommunalverwaltung das Verfügungsbudget gegeben – und deshalb haben wir die Hauptsatzung so ausformuliert. Das ist genau das, was wir teilweise mit Fonds haben.
Diese Argumentation merke ich mir für den Staatshaushalt. Da bin ich Ihnen dankbar für Ihre Kurzintervention.