Protocol of the Session on May 30, 2018

Abschließen möchte ich mit einem kleinen Ausblick. Natürlich sind diese 30 Millionen Euro pro Jahr nicht die Riesennummer für eine Kommune. Für die Stadt Zwickau wären die 70 000 Euro – in China würde man sagen, ein Sack Reis – vielleicht das Reiskorn in dem Sack. Aber ich kenne auch eine kleine Kommune bei Kirchberg, die diese Summe fördertechnisch fast verdreifacht und für die Kita und für den Hort verplant hat.

Was ich damit sagen möchte, ist: Die Bedeutung und die Hebelwirkung in der kleinen Kommune ist natürlich wesentlich größer als in einer großen. Unsere Aufgabe wird für die Zukunft und in diesem Doppelhaushalt als Schwerpunkt sein, dass wir zum Beispiel im Bereich der Kita-Pauschale des Freistaates Sachsen eine wesentlich höhere Entlastung für die Kommunen erreichen, indem wir darüber nachdenken, wie wir diese Kita-Pauschale wieder in eine gerechte Drittelfinanzierung mit den Kommunen und mit den Eltern umwandeln, gegebenenfalls auch mit einer Dynamisierung, die dazu notwendig ist.

Fazit: Das ist ein erster Schritt, ein wichtiger, ein guter und ein schneller Schritt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Staatsregierung vorgelegte dreiseitige Gesetzentwurf – ohne Vorblätter drei Seiten – sieht 70 000 Euro mehr für sächsische Gemeinden pro Jahr vor. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Warum ein Gesetzentwurf mit so wenig Inhalt und noch viel weniger Geld?

Erhellend ist hierbei vielleicht ein kurzer Rückblick auf die Entwicklung nach der letzten Bundestagswahl in Sachsen, mit der die sächsische CDU von ihrem hohen Ross gestoßen wurde. Der nachfolgenden Kritik der Landräte an der jahrzehntelangen Kaputtsparpolitik der CDU-geführten Staatsregierung schlossen sich viele, viele Bürgermeister an. Besonders die parteilosen Bürgermeister des Erzgebirgskreises nahmen kein Blatt vor den Mund. Ich erinnere an folgende Aussagen: Politik an den Menschen vorbei gemacht, fehlendes Geld an der Basis trotz Rekordsteuereinnahmen, ausufernde Bürokratie und natürlich die Vernachlässigung des ländlichen Raumes. Angesichts dieser vernichtenden Kritik sah die verkrustete CDU-Parteispitze ein:

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Ein bisschen Vorsicht hier!)

Hier muss etwas getan werden.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Es stinkt ein bisschen hier!)

Aber was, Herr Patt? – Man dachte lange, wirklich lange und sehr genau nach. Aber was kam dabei heraus? Kleingeld.

(Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Der neue Ministerpräsident verordnete nämlich ein vorgezogenes Wahlgeschenk für die Gemeinden im Land in Höhe von 90 Millionen Euro. Im Vergleich zu den letztjährigen Asylkosten von insgesamt 675 Millionen Euro im Freistaat Sachsen ist das wirklich Kleingeld. Teilt man aber diese 90 Millionen Euro noch auf drei Jahre und durch die 418 kreisangehörigen Gemeinden auf, wird das Kleingeld immer kleiner und man erhält letztendlich die bereits erwähnten 70 000 Euro pro Gemeinde pro Jahr.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Schön, dass …!)

Der Kommentar des Oberbürgermeisters von AnnabergBuchholz dazu – ich zitiere –: „Das ist eine nette Geste, aber ein Tropfen auf den heißen Stein.“

(Mario Pecher, SPD: Er muss es ja nicht nehmen!)

Ich ergänze: Diese Staatsregierung investiert lieber Unsummen in Flüchtlinge

(Zuruf von der CDU: Immer das Gleiche! – Proteste bei der CDU und den LINKEN)

und spart seine sächsischen Bürger weiterhin kaputt. Dafür werden Sie hoffentlich bald bezahlen.

Unser Gesetzentwurf zur Stärkung der sächsischen Kommunen im ländlichen Raum ist wirklich eine ganz

andere Hausnummer: 3 Milliarden Euro verteilt über zwölf Jahre für ländliche Kommunen. Dies erfolgt zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen Zuweisungen.

(Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping)

Nein, die reichen da nicht, Frau Köpping. Da müssen Sie noch etwas drauflegen. Das ist klar.

Mithilfe unseres Gesetzentwurfes wird aus Ihrem Kleingeld eine echte Hilfe für sächsische Kommunen in Höhe von durchschnittlich 583 000 Euro pro Gemeinde pro Jahr.

(Albrecht Pallas, SPD: Durchschnittlich!)

Durchschnittlich, selbstverständlich, Herr Pallas.

Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, zugegeben, Ihr Gesetzentwurf ist ein erster richtiger Schritt, um die Finanzlage der ländlichen Kommunen zu verbessern. Daher werden wir Ihrem Gesetzentwurf und auch Ihrem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Da brauchen Sie nicht mehr zuzustimmen!)

Ohne weitere Schritte handelt es sich jedoch um eine Beruhigungspille für aufgebrachte Bürgermeister und die Bürger auf dem Lande.

Mit den CDU- und SPD-Parteiveteranen aus der zweiten und dritten Reihe wurde bekanntlich eine neue Staatsregierung gebildet, die den Geizkragen nur zögerlich ablegt. Dies wundert uns nicht. Machen Sie ruhig weiter so. Meine Partei wird dann die Finanzausstattung der ländlichen Kommunen nach der nächsten Landtagswahl grundlegend um 3 Milliarden Euro anheben und dieses Geld bei den ausufernden Asyl- und Flüchtlingskosten einsparen.

Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Für die Fraktion DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist zwar nicht der große Wurf, aber die 70 000-Euro-Pauschale ist immerhin eine Geste.

(Beifall des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU)

Diese Geste wird sich unterschiedlich in den kommunalen Haushalten auswirken, je nachdem, wie die jeweilige kommunale Haushaltslage tatsächlich aussieht. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben volles Vertrauen in unsere Kommunen, dass diese 70 000 Euro sinnvoll ausgegeben werden; denn die Kommunen wissen vor Ort am besten, wo das Geld gebraucht wird.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Es gab zum Gesetzentwurf Rückmeldungen aus den sächsischen Städten und Gemeinden. Die Staatsregierung

hat diese aufgegriffen. So ist sie zum Beispiel von der anfänglich für einen Teil des Geldes angedachten Zweckbindung abgerückt. Das ist durchaus erfreulich. Offensichtlich konnte mit den Kommunen geklärt werden, dass es hilfreicher ist, wenn die Pauschale ohne Auflagen zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser Regelung in Form einer Pauschale hat die Staatsregierung den Gesetzentwurf an den Landtag überwiesen.

Diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung, Herr Michel, in seiner ursprünglichen Form hätten wir GRÜNE durchaus zustimmen können. Daran hätten wir nicht „herumgemäkelt“. Das haben wir auch signalisiert. Nach meiner Erinnerung sind Sie damals dabei gewesen.

Hat die Staatsregierung diesmal keinen größeren Schaden angerichtet, so kommen natürlich die Regierungsfraktionen daher und stempeln noch schnell das seit Jahren kultivierte Misstrauen gegenüber den Kommunen in den Gesetzentwurf. Mit genau einem Absatz machen Sie deutlich, wie sehr Sie den Kommunen misstrauen. Ich zitiere Herrn Kollegen Michel: „einfach aus Prinzip!“

Erneut muss das Gängelband herausgeholt werden, um bei den Kommunen ja nicht zu lange den Eindruck zu erzeugen, man hätte verstanden. Fünf Forderungen stehen jetzt im Gesetzentwurf, nachdem CDU und SPD daran herumgepfuscht haben.

Die Mittel – wir haben es schon von Kollegin Meiwald gehört – sollen bis 31. Dezember 2021 ausgegeben werden. Die Mittel sollen ins kommende Jahr übertragbar sein. Über die Mittelvergabe entscheidet der Gemeinderat. Das macht er übrigens in den Haushaltsberatungen immer. Bis zum 31. Dezember eines Jahres sind die Beschlüsse über die Verwendung über das Landratsamt an das SMF zu übermitteln. Natürlich ist auch noch bis zum 30. April der Haushalts- und Finanzausschuss zu informieren.

All diese Punkte braucht man schlichtweg nicht, weil sie schon anderweitig geregelt sind.

Ich möchte hier nicht „herummäkeln“, Herr Kollege Michel, sondern möchte argumentativ kritisieren und einen dieser Punkte herausgreifen, der für uns gänzlich mehrwertfrei ist. Diesen Punkt hatte Verena Meiwald schon angesprochen. Es ist die Übermittlung der Beschlüsse über die Verwendung an die Landratsämter und dann an das SMF. Man braucht noch nicht einmal Kenntnis von der Materie – das unterstelle ich den Regierungsfraktionen ja manchmal schon gar nicht mehr –, es hätte ausgereicht, mit den Betroffenen, also den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und den Kommunen, zu reden und zu schauen, welche Konsequenzen diese Forderungen ganz praktisch im Arbeitsalltag haben.

Ich stelle es mir ziemlich spannend vor, wie die Beschlüsse im Ministerium eintreffen und das zuständige Fachreferat zur Bearbeitung erreichen. Laut Regierungskoalition sollen die Beschlüsse in eine Excel-Tabelle aufgeschlüsselt werden. Ich vermute, dass das auch im Ministerium erfolgen soll. Man braucht dann jemanden, der sich dieser Aufgabe annimmt, die Beschlüsse sichtet, einen Vorgang

anlegt, diesen ablegt und pflegt. Jetzt kommt es natürlich darauf an, wie umfangreich diese Beschlüsse sind. Aber mit einer guten Sachbearbeitung wird es pro Beschluss vielleicht zehn Minuten dauern. Bei zehn Minuten und mindestens 420 Beschlüssen sind das etwa 70 Arbeitsstunden. Das lässt sich hochrechnen. Wenn es verschiedene Beschlüsse pro Kommune sind, sagen wir drei bis fünf, oder Änderungen angezeigt werden, ist es dann auch mit dem geforderten Report gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss langsam eng.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Unsere Gemeinden arbeiten schneller!)

Hierzu hat die SPD-Fraktion im Ausschuss ausgeführt, dass es sich natürlich nur um eine Auflistung in Form einer Excel-Tabelle handeln soll. Der Mehrwert einer solchen Tabelle mit drei Mal mindestens 420 Datensätzen erschließt sich uns nicht.

Das konnte uns nicht erklärt werden. Es ist für uns eine Beschäftigungsmaßnahme. Mich würde interessieren, ob das Fachreferat im Finanzministerium aus Unwissenheit oder mit Plan lahmgelegt wird.

Sollte das Finanzministerium freie Ressourcen haben, wovon CDU und SPD offenbar ausgehen, dann sollten wir diese sinnvoll nutzen. Ich kann mich nur wiederholen: Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz gehört auf den Prüfstand. Das ist die eigentliche Stellschraube, um Sachsens Städte und Kommunen langfristig und ernsthaft zu unterstützen. Wir enthalten uns zum Gesetzentwurf, weil wir die Punkte, welche die Regierungskoalition hineinformuliert hat, als sinnfrei erachten.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)