Meine Partei, meine Fraktion, die SPD, wird dieses Ziel weiter mit großer Leidenschaft verfolgen, weil wir sagen: Es ist nicht nur gut für den Klimaschutz in Sachsen, es wird auch für viele neue Jobs, für gute Arbeit im Freistaat sorgen. Für uns ist es die größtmögliche soziale und wirtschaftliche Chance auch für Sachsen.
Dieser kleine Ausflug in die Energiepolitik war mir wichtig. Nun zu Ihrem Gesetzentwurf, lieber Kollege Böhme. Mit Ihrem Gesetzentwurf möchten Sie erstmalig verbindliche gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten an Windenergieprojekten in Sachsen regeln. Ihr Gesetzentwurf sieht vor – das haben wir gehört –, dass die Vorhabenträger den Bürgerinnen und Bürgern anbieten sollen, sie in einem gewissen Umkreis von den zu errichtenden Windenergieprojekten direkt an den Erträgen für Windenergieanlagen zu beteiligen.
Und Sie wollen das Landesplanungsrecht ändern. Sie sagen, zukünftig 2 % der Fläche. Dabei reden wir über eine Versechsfachung der Fläche, Herr Böhme. Jetzt haben wir 0,3 % und zukünftig eine Versechsfachung von 2 % in den Vorrang- und Eignungsgebieten.
Es mag für Sie zunächst gut klingen, Herr Kollege Böhme, mehr aber auch nicht. Ich werde deshalb versuchen – genau wie im Wirtschaftsausschuss – die Haltung meiner Fraktion zu verdeutlichen, warum wir Ihr Gesetz ablehnen müssen, nämlich, weil in Sachsen sonst das Licht ausgeht.
Ihr vorliegender Gesetzentwurf birgt die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Er kopiert, Herr Kollege Böhme, genau die gleichen Fehler wie der Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern. Das sage ich auch durchaus selbstkritisch, denn es war auch meine Partei, die das Gesetz mit eingeführt hat und umsetzen will. Es spricht aber gegen
Ihren Gesetzentwurf, dass wir uns hier in Sachsen einen Wettbewerbsnachteil organisieren. Zusätzliche Bürokratie heißt zusätzliche Kosten für unsere Projektierer hier in Sachsen. Sie wissen: Gerade in Ostdeutschland gehören wir zu den Marktführern, was die Projektierer anbelangt. Wir würden uns also in Sachsen einen Wettbewerbsnachteil organisieren. Aus Wettbewerbsgründen ist Ihr Gesetz abzulehnen.
Wir wissen mittlerweile: Allein die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieanlagen sorgt nicht automatisch für mehr Akzeptanz vor Ort, zumal wenn die Beträge so gering ausfallen, wie von Ihnen vorgeschlagen. Wenn Sie es in Ihrem Änderungsantrag abschmelzen, lautet insoweit die Botschaft zum Änderungsantrag: Er ist abzulehnen. Das vom Gesetz formulierte Flächenziel ist willkürlich. Wie kommen Sie auf die 2 %? Wie kommen Sie auf eine Versechsfachung? Wir würden unsere Landesplanung vollkommen umkehren, die langfristigen Planungsprozesse über zehn oder 15 Jahre. Aus planungsrechtlichen Gründen ist Ihr Gesetz abzulehnen. Das allein würde schon reichen.
Es gibt aber auch noch rechtliche Gründe, die dagegen sprechen, und das wissen Sie seit der Anhörung im Wirtschaftsausschuss.
Das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern hat bislang überhaupt noch keine Erfolge erzielt, weil es noch nicht eingeführt ist. Wir erwarten eine Evaluierung im Jahr 2019. Die gesamte Branche lehnt Ihr Gesetz ab, weil es nicht verfassungskonform ist, Herr Böhme.
Aus diesem Grund klagt auch die UKA Meißen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz. Aus Gründen von Rechtssicherheit müssen wir abwarten, was Ende des Jahres das höchste Gericht sagt. Wir können doch nicht im Landtag irgendetwas beschließen, und das Bundesverfassungsgericht kassiert im Nachgang unser sächsisches Gesetz.
Wir werden so einen Blödsinn nicht beschließen und Sie hoffentlich auch nicht, Herr Kollege Lippold.
Zum Thema Anzweifelung von finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern hatte ich etwas gesagt. Aus diesem Grund macht die Bundesregierung im Moment auch genau das Richtige: Sie prüft die Einführung einer Windnutzungsabgabe, die die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten soll, an die betroffenen Kommunen und Gemeinden zu zahlen, Abgaben zu entrichten. Sie sollen dann in die kommunale Infrastruktur, Schulen, Kitas, andere wichtige Aufgaben im Gemeinwesen fließen. Das ist aus meiner Sicht der einzig richtige Ansatz, der richtige Schritt in die richtige Richtung: eine Regelung für alle 16 Bundesländer und nicht Einzelregelungen in 16 Landesgesetzen.
Noch ein Hinweis auf das Planungsrecht: Aufgrund unserer fehlenden Flächenausweisungen in den Regionalen Planungsverbänden, in den Planungsregionen haben wir im Moment einen Zubau auf niedrigstem Niveau. Das ist etwas, das meine Fraktion immer kritisiert hat. Aber jetzt zu sagen, mit dem 2-%-Flächenziel greifen wir in diese komplizierte Planung und in die Planungshorizonte von zehn und 15 Jahren ein, ist aus unserer Sicht nicht zielführend.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Böhme, Sie haben unsere Gründe noch einmal gehört. Trotzdem, lieber Kollege Böhme, ich glaube, wir haben bei dem Thema Klimaschutz, Ausbau erneuerbarer Energien eine hohe Übereinstimmung. Sie und ich, wir wollen beide in unserer Partei mit großer Leidenschaft die Dinge voranbringen. Insoweit von Kollege zu Kollege: Es ist nicht schlimm, wenn man nach einer rechtlichen Würdigung, nach einer Anhörung im Ausschuss, nach dem Abwägen von Argumenten zu dem Schluss kommt: Eine eigene, gut gemeinte Initiative nehme ich zurück oder bewerte sie neu.
So etwas nennt man im politischen Prozess Abwägung – und insoweit mein Hinweis: Es ist auch heute noch möglich, hier im Plenum das Gesetz zurückzunehmen.
Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat das Wort. Für die AfDFraktion spricht Frau Abg. Grimm. Sie haben das Wort, Frau Grimm.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute nun hier die zweite Lesung zum Gesetz „Stärkung der Windenergienutzung im Freistaat Sachsen“, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Mit dem vorliegenden Gesetz möchten die LINKEN die bestehende Energiewende gegen den weiteren Ausbau der Windenergie abfangen. Als AfDAbgeordnete sage ich Ihnen: Ich lehne dieses Gesetz ab, weil Windkraftanlagen erstens zur Vernichtung unserer Vögel beitragen, zweitens eine starke Schallbelästigung hervorrufen, drittens zur Landschaftszerstörung führen und viertens eine unnütze Subventionierung sind und damit überteuerte Stromkosten für alle sächsischen Mitbürger verursachen. Unzählige sächsische Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen geben uns recht, meine Damen und Herren, und werden von Ihnen ignoriert, sowohl von den LINKEN, der SPD, von den GRÜNEN sowieso, aber mittlerweile auch von Ihnen, liebe CDU. Aber das vorliegende Gesetz ist voller linker Fehler und grüner Ideologie.
Es vermag die Akzeptanz von Windenergieanlagen im Land nicht zu steigern. Dies verdeutlichen unter anderem auch die zahlreichen Kritikpunkte aus der öffentlichen Anhörung vom 28. November 2017.
Nun zur Bürgerbeteiligung. Die im Gesetz vorgesehene Erweiterung der Bürgerbeteiligung ist überflüssig. 90 % der Zuschläge bei den Windausschreibungen haben Bürgervereinigungen ohnehin gewonnen. Darüber hinaus – auch das muss berücksichtigt werden – birgt eine Beteiligung immer Chancen und Risiken. Eine Beteiligung ist eine Investitionsentscheidung, und keine Privatperson sollte zur Investition gedrängt werden.
Chance heißt, im Idealfall einen überschaubaren Gewinn zu erhalten. Risiko heißt, mit der Beteiligung für das Insolvenzrisiko zu haften und damit auch Verluste zu tragen. Viele Kleinaktionäre haben bestimmt noch in Erinnerung, wie im staatlichen Fernsehprogramm für die Telekom-Aktie geworben wurde, wie attraktiv der Ausgabepreis der Aktie war und wie die Bürger später hohe Verluste erlitten.
Worauf will ich hinaus? Der Staat sollte sich zurückhalten und Bürgern keine Investitionsentscheidungen aufdrängen. Der vorliegende Gesetzentwurf übt diese Zurückhaltung leider nicht.
Weiterhin ist eine vorgesehene Ausgleichsabgabe von 2 % des Gewinns an die Gemeinden rechtlich unzulässig und würde darüber hinaus nahezu jedes Projekt unrentabel machen. Herr Böhme, wissen Sie, wo das steht? In Ihrem Gesetzentwurf in § 10.
Meine Damen und Herren! Ausgleichsabgabe hört sich zwar nett an. Aber seien Sie doch wenigstens so ehrlich und nennen Sie die Dinge beim Namen. Ausgleichsabgabe bedeutet nichts anderes als Zwangsabgabe. Auch das eine Prozent aus Ihrem Änderungsantrag ändert nichts an dieser Aussage.
Auf diesen Gesetzentwurf können wir genauso verzichten, wie auf die Erhöhung der Energiepreise. Deshalb lehnt die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.
Meine Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abg. Dr. Lippold. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über Instrumente zur Akzeptanzverbesserung im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Stärkung der Windenergienutzung.
Ich fange einmal mit ganz realen Akzeptanzproblemen aus der Praxis an. Mit meinem Fraktionsvorsitzenden war ich letzte Woche auf dem Podium einer mehrstündigen Bürgerversammlung im kleinen Schmannewitz bei Dahlen, Frau Grimm. Dort ist im Entwurf des Regionalplanes Westsachsen ein neues Vorrang- und Eignungsge
Wissen Sie was? Die Leute wollen erst einmal überhaupt nicht hören, welche Abwägungen dazu führten. Sie wollen sich auch nirgendwo beteiligen, liebe LINKE, weil sie dermaßen erbost darüber sind, wie der Prozess bisher stattgefunden hat. Wir zwei Abgeordnete der kleinsten Oppositionspartei waren nach deren Worten die ersten Vertreter der Politik überhaupt, die in dieser Sache den Weg zu ihnen gefunden hatten. Niemand hat ihnen vorab gesagt, dass sich die Planungsverbände nach Entscheidung und Vorgabe der Staatsregierung auf die Suche nach neuen Eignungsgebieten in Sachsen gemacht haben. Niemand hat ihnen vorab die Kriterien dieser Suche erläutert. Kein Planungsverband und kein Landratsamt hat sich in dieser Sache nach Schmannewitz gewagt. Für jeden klar wurde es erst, als die Projektentwickler nach Einsicht in den Regionalplanentwurf vor Ort auftauchten, um sich die Flächen anzuschauen. Von einem Beteiligungsverfahren, das mehr als eine Formalität ist, kann wohl keine Rede sein, wenn ältere Menschen, die mit dem Internet nichts am Hut haben, 60 Kilometer bis nach Borna reisen müssen, um Einblick in einen Stapel auf Behördendeutsch verfasster Ordner zu nehmen.
Ich war in den letzten Wochen in weiteren Gemeinden, um mehr über bürgernahe Planungs- und Genehmigungsprozeduren zu lernen. Dabei zeigten sich immer wieder ähnliche Probleme. Da werden Ausgleichsmaßnahmen an den unmittelbar betroffenen Kommunen vorbei festgelegt, sodass diese davon nichts haben. Es werden zwar strenge Genehmigungsauflagen – im BImSchG-Verfahren etwa – zum Schallschutz gemacht. Nach Inbetriebnahme kontrolliert aber jahrelang niemand von Amts wegen die Einhaltung. Bis heute muss auch jeder Gemeinderat selbst herausfinden, ob dieser oder jener Projektentwickler oder Betreiber einen guten Ruf als fairer, verlässlicher Partner hat oder nicht. Oft finden Gutachten mangelnde Akzeptanz, wenn bei der Auswahl der Gutachter nicht transparent vorgegangen wird.
Das ist neben der Hinhalte-, Verzögerungs- und Verantwortungsabschiebetaktik der Staatsregierung eine Zusammenstellung der ganz realen Probleme, die der von Ihnen beabsichtigten Stärkung der Windenergie in Sachsen in der täglichen Praxis entgegenstehen.
Ein wichtiger Punkt ist auch die wirtschaftliche Teilhabe nicht nur der Grundstückseigentümer, sondern auch der Menschen in dem Umfeld solcher Anlagen an den Erträgen. Da muss ich dem Kollegen Vieweg recht geben. Es gibt verschiedene Vorschläge auf Bundesebene, unter anderem eine Windenergieabgabe je Kilowattstunde erzeugter Energie, die direkt an die betroffenen Kommunen geht, oder auch ein reformiertes Grünstromprivileg, das die vorteilhafte Direktvermarktung von vor Ort erzeugtem Strom mit deutlichen Vorteilen für die Stromkunden im Umkreis der Anlage vereinfachen würde.
Das Modell hingegen, das Sie, liebe LINKE, in Ihrem Gesetzentwurf nach dem Vorbild eines Gesetzes aus
Mecklenburg-Vorpommern aufgeschrieben haben, hat sich leider in der Praxis als untauglich erwiesen. Ich war einigermaßen erstaunt, dass Sie den Entwurf nach der ganz eindeutigen Expertenanhörung dennoch hier in die zweite Lesung bringen. Es sollte wirklich klar geworden sein, dass zwischen dem, was Sie laut Titel Ihres Entwurfes erreichen wollen, und der tatsächlich zu erwartenden Wirkung seiner Instrumente bei Umsetzung in Sachsen ein diametraler Gegensatz besteht.
Das Modell ist im Zeitalter der zwingenden bundesweiten Ausschreibungen einfach kontraproduktiv. Beteiligen kann man sich nur an Projekten, die auch realisiert werden. Das jedoch würde dieses Landesgesetz unter den derzeitigen bundesweiten Rahmenbedingungen sehr, sehr unwahrscheinlich machen. Man kann sogar so weit gehen und sagen – da hoffe ich jetzt, dass das die Windenergiegegner hier im Saal nicht als Aufforderung auffassen –: Wer jeglichen weiteren Ausbau in Sachsen schnell und gründlich stoppen will, indem er eine erfolgreiche Beteiligung sächsischer Projekte an bundesweiten Ausschreibungen möglich macht, der muss Ihrem Gesetzentwurf für eine Regelung auf Landesebene zustimmen. So hart muss ich das leider formulieren, Herr Kollege Böhme.
Wir haben ein sehr viel einfacheres, rasch umsetzbares und in der Realität verifiziertes Instrument weit unterhalb der Gesetzesebene vorgeschlagen, das wir heute gern gemeinsam mit Ihrem Entwurf diskutiert hätten. Das haben Sie leider abgelehnt.
Es gibt einzelne Punkte in Ihrem Entwurf, die wir mittragen können. So wollen Sie in Artikel 2 das Landesplanungsgesetz in einer Weise ändern, wie wir das ganz ähnlich bereits in unserem Klimaschutzgesetz vorgeschlagen haben. Auch die Parlamentszustimmung zum Landesentwicklungsplan ist eine unserer Forderungen. Wenn Sie also Interesse daran haben, zu Teilen Ihres Entwurfes unsere Zustimmung zu erhalten, dann könnten Sie artikelweise Abstimmung begehren. Das eigentliche, in Artikel 1 definierte Beteiligungsinstrument hingegen halten wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen für geradezu kontraproduktiv. Das werden wir ablehnen. Wir müssten uns dann bei einer Gesamtabstimmung enthalten.