Ja, aber nicht mit Instrumenten der digitalen Welt. Denn mit Mitteln aus dem 20. Jahrhundert allein werden wir den Kampf gegen diese Form nicht gewinnen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister! Auch wenn ich nicht der Vorsitzende des Rechtsausschusses bin, bin ich Ihnen dankbar, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Dann stelle ich doch mal die Frage. Sie haben etwas von der präventiven Telekommunikationsüberwachung erzählt und dass das für die Bekämpfung des Terrorismus zwin
gend notwendig ist. Können Sie mir bitte erläutern, wie vor dem Hintergrund der Novelle des StGB, insbesondere der §§ 89 a, b und c, also der weiten Vorfeldverlagerung der Strafbarkeit des Terrorismus, Sie eigentlich noch eine Handlung finden wollen, indem ein Terrorist eine Straftat vorbereitet, für die Sie angeblich die Quellen-TKÜ im Polizeirecht brauchen, obwohl wir schon längst in der Strafbarkeit sind und eigentlich bereits über die StPO reden, wo das alles drin steht?
Um die Frage zu beantworten: Wir haben es mit einer realen Gefahr zu tun. Es ist nicht das letzte Mal bei solchen Anschlägen, dass man sich hinterher fragt, was man vorher hätte besser machen können.
Wenn es Möglichkeiten gibt und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass solche Straftaten von Leuten geplant werden, die bereits nicht nur einmal, sondern mehrmals mit dem Strafgesetzbuch erheblich in Konflikt gekommen sind, dann muss es Möglichkeiten geben, bei gewissen Eingriffsfällen – unter Wahrung der rechtlichen und auch verfassungsrechtlichen Möglichkeiten – eingreifen zu können, und zwar dann – –
(Marco Böhme, DIE LINKE: Das gibt es doch schon! – Valentin Lippmann, GRÜNE: Das gibt es doch schon!)
Herr Kollege Bartl, den Eindruck haben Sie fälschlicherweise erweckt. Nur dann, wenn der Richter, und zwar nur der Richter, sagt, dass es eine Anordnung gibt, wird eingegriffen. Von flächendeckender Überwachung kann überhaupt keine Rede sein. Das verwechseln Sie mit einem Zeitabschnitt, der vor 1990 der Fall war.
Zweitens ist das Ansinnen des vorliegenden Antrages schon deshalb fragwürdig, wenn wir den Blick auf andere, auch grün-regierte Bundesländer richten.
Es ist nicht nur der Freistaat Bayern, der mit einer Novelle seines Polizeigesetzes die Befugnisse seiner Beamten ausgeweitet hat. Nun kann man darüber diskutieren, aber ich wundere mich, dass der Freistaat Bayern als schlechtes Vorbild dargestellt wird. Der Freistaat Bayern ist eines der sichersten Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Menschen fühlen sich dort sicher. Abgesehen davon, meine Damen und Herren, ist die Sicherheit eine der wichtigsten Maßnahmen und Maßgaben, die für uns handlungsleitend sind. Schauen wir nach BadenWürttemberg. Da kommen wir zu den GRÜNEN. Stuttgart hat im November 2017 sein Polizeigesetz novelliert. Dort lesen wir unter anderem: Einführung der Aufenthaltsanordnung für Kontaktverbot für Gefährder, elektronische Aufenthaltsüberwachung, Einführung der Telekommunikationsüberwachung, Einführung der QuellenTKÜ.
Oder schauen wir nach Nordrhein-Westfalen, dessen Kabinett kürzlich ein Sicherheitspaket verabschiedet hat. Es umfasst insbesondere die Einführung der Telekommunikationsüberwachung einschließlich der Befugnis, auf verschlüsselte Telekommunikation mittels Quellen-TKÜ zuzugreifen, die Einführung einer strafbewehrten Aufenthaltsanordnung und des Kontaktverbotes sowie die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung.
Oder nehmen wir Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Novellierung vor einigen Wochen, in der selbstverständlich steht: Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, Einführung der strafbewehrten Aufenthaltsanordnung und heute – um das zu ergänzen – eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zur Novellierung des Polizeigesetzes. Dort lesen wir: neue Befugnisse zur Straftatenverhütung, insbesondere zur Verhütung terroristischer Straftaten, neue Regelungen zum Durchsetzungsgewahrsam und vor allem offene Videoüberwachung für den öffentlich zugänglichen Raum.
Meine Damen und Herren! Eigentlich müssten wir gar nicht so weit gehen; denn selbst in Thüringen haben die Beamten andere Möglichkeiten als bei uns. Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN und von den GRÜNEN, sollten sich von Ihren dortigen Parteikollegen vielleicht einmal beraten lassen.
Es ist also völlig klar: Sachsen muss und wird hier nachziehen. Unsere Novelle des Polizeigesetzes wird einen Beitrag zur deutschlandweiten Harmonisierung der Sicherheitsgesetze leisten, die in der Innenministerkonferenz seit einigen Jahren angestrebt wird. Was wir brauchen, sind zumindest ähnliche Standards. Über die kön
nen wir gern diskutieren. Niemand kann wollen, dass womöglich Straftäter oder Gefährder aus Jena nach Chemnitz ziehen, nur weil unsere Polizisten nicht so ermitteln können, wie es den Kollegen in Thüringen möglich ist.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal an die Diskussion von heute Vormittag anknüpfen. Wir haben zum Verhältnis von Sicherheit und Freiheit gesprochen. Auch das haben Kollege Hartmann und Kollege Pallas ausgeführt. Mir ist klar, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, welche Position Sie dabei einnehmen, nämlich den Polizisten die Hände zu binden, Misstrauen in den Staat zu säen, und ich weiß auch gar nicht, auf wessen Applaus Sie dabei warten.
Wir brauchen ein vernünftiges Verhältnis, und wir in Sachsen wollen sicher leben. Die Novellierung unseres Polizeigesetzes wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Mir ist signalisiert worden, dass noch Abgeordnete das Wort wünschen. Ich frage trotzdem noch einmal, um die Reihenfolge einzuhalten: CDU? – Kein Redebedarf. SPD – kein Redebedarf. DIE LINKE schläft jetzt aus und meldet sich zu Wort. Herr Abg. Stange, Geschäftsordnung: Sie stehen auf, gehen ans Mikrofon. Dann weiß der Präsident hier vorn, dass jemand reden will. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bitte für das Verschlafen um Entschuldigung. Ich nehme meine Fraktion nicht in Mithaftung. Das bin nur ich gewesen.