Protocol of the Session on April 25, 2018

Damit sind wir auch schon beim ersten Problem dieses Gesetzes. Wenn Kommunen keinen beschlossenen Haushalt haben und deshalb neue Investitionsvorhaben in Schulen nicht beginnen dürfen, nützen ihnen natürlich die Fördermittel herzlich wenig. Das zweite Problem besteht darin, dass die Kommunen einen Eigenanteil aufbringen müssen, um in den Genuss dieser Fördermittel zu kommen, was für viele ein nicht ganz unerhebliches Problem darstellt.

Die dritte Schwierigkeit will ich auch benennen. Wir sprechen hier über knapp 196 Millionen Euro. Davon bekommen die Landkreise einerseits knapp 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und die kreisfreien Städte 66 Millionen Euro. Das muss man einmal zu dem tatsächlichen Finanzbedarf ins Verhältnis setzen, meine Damen und Herren. Dann erst wird deutlich, wie wirkungsvoll oder wirkungslos dieses Vorhaben ist. Betrachtet man nämlich den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen im Bereich der Schulen, dann stellt man fest, dass das hier angepriesene Förderprogramm in Wahrheit nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Ein Beispiel: Allein die Landeshauptstadt Dresden benötigt in diesem Bereich rund 1 Milliarde Euro. Gemessen an den zu bewältigenden Aufgaben müssten den Kommunen also ganz andere Beträge zur Verfügung gestellt werden, um die Probleme anzupacken und zu lösen. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf ein letztes Thema zu sprechen kommen. Das Programm „Brücken in die Zukunft“ wurde bereits in der Vergangenheit künstlich zu einem Schein riesengroß gerechnet, damit sich die CDU schön darin sonnen kann. Damit sollten Probleme gelöst werden, die wir ohne die verfehlte Politik dieser Partei nicht hätten.

(Zurufe von der CDU: Oh! – Unruhe)

Nun versuchen Sie, dieses Programm erneut ein wenig aufzupimpen, indem Sie die Gelder des Bundes mit dem

Etikett „Brücken in die Zukunft“ bekleben. Landläufig nennt man das Etikettenschwindel, meine Damen und Herren. Aber ich sage Ihnen: Die Menschen lassen sich von bunten Etiketten, hübschen Schleifen und schönem Geschenkpapier nicht mehr beeindrucken. Sie schauen sich an, was in der Verpackung ist, und das ist in diesem Fall leider nicht allzuviel. Deshalb noch einmal: Wenn wir die Probleme in diesem Land lösen wollen, müssen wir die Kommunen angemessen mit Geldern ausstatten, sonst werden wir diese Probleme nicht in den Griff bekommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Barth. Sie haben das Wort, Herr Barth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund stellt seit August 2017 für finanzschwache Kommunen insgesamt

3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der sächsische Anteil daran beträgt 178 Millionen Euro, und tatsächlich, unser Freistaat gibt noch einmal 17,79 Millionen Euro plus 5 Millionen Euro für die SAB-Fördervollzugskosten

hinzu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Gelder – auch das haben wir gehört – über das Brückenprogramm an die Kommunen ausgereicht.

Doch welche Schulen profitieren von dem Geld? Nach dem Gesetzentwurf alle Schulen in freier Trägerschaft einer finanzschwachen Kommune. Finanzschwach sollen danach alle Kommunen sein, die in den letzten sieben Jahren Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz erhalten haben, im Klartext also 374 Gemeinden in Sachsen, die Schulträger sind. Neun Gemeinden sind von vornherein ausgeschlossen. Die restlichen 365 Kommunen gelten als finanzschwach im Sinne dieses Gesetzentwurfes. Fast 98 % der Kommunen in Sachsen sind also finanzschwach.

Wenn ich zumindest dem sächsischen Finanzminister Glauben schenken darf, beschleichen mich an dieser Aussage erhebliche Zweifel; denn anlässlich der Vorstellung der kommunalen Kassenstatistik für das Jahr 2017 titelte die "DNN" Anfang des Monats – ich zitiere –: "Sachsens Finanzminister Haß sieht Kommunen finanziell gut ausgestattet, und im Bundesvergleich belegen die sächsischen Kommunen Spitzenplätze beim Schuldenabbau und bei Investitionen – so der Finanzminister".

Meine Fraktion bezweifelt nicht diese Zahlen aus der Kassenstatistik. Aber den Schluss des Finanzministers, dass es den Kommunen gut geht, kann meine Fraktion nicht nachvollziehen; denn die CDU-geführte Staatsregierung hat ihre Sparpolitik gnadenlos auch auf die kommunale Ebene durchgedrückt. Die Kommunen haben das Angebot bei den Pflichtaufgaben stark eingeschränkt. Gemeindeämter oder Schulen wurden geschlossen – und, Herr Michel, wo wurde noch gespart? Natürlich bei freiwilligen Aufgaben. Bibliotheken, Museen, Sportein

richtungen und Jugendklubs – all das waren Opfer des Rotstifts.

Selbstverständlich lobt ein Finanzminister dieses Streichkonzert und hält es für vorausschauende Politik. Aber nicht jedem Bürger in Sachsen hat das gefallen. Schließlich zahlen die meisten Sachsen Steuern und können eine angemessene Gegenleistung von Kommunen, Landkreisen und der Staatsregierung verlangen.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Aber doch nicht gegen Schulden!)

Die im Gesetz vorgesehenen Endtermine für die Abnahme der geförderten Maßnahmen bis Ende 2022 – und ich rede jetzt über Schulhausbau – sind von den Kommunen kaum umsetzbar, auch wenn Sie, Herr Michel, etwas anderes erzählen. So brauchte man in Sachsen im Schnitt fünf Jahre für den Schulhausbau. Das zeigen auch Erfahrungen aus der Vergangenheit. Sie wollen das jetzt plötzlich in vier Jahren schaffen? Das grenzt an Magie und Zauberei.

Viele Bundesländer reagierten schnell auf das Bundesprogramm und installierten Förderverfahren. Einzig in Sachsen installierte man einen Wahlverlierer, leckte sich die Wunden des 24. Septembers und vernachlässigte erneut dringende Tagesgeschäfte wie auch dieses. Da die Endtermine vom Bund vorgegeben sind, lassen sich diese im Gesetzentwurf nicht mehr ändern. Deshalb fordern wir die Staatsregierung dringend auf, sich beim Bund für eine Verlängerung der Abnahme und Abrechnung einzusetzen oder uns diesen Zaubertrick zu erklären.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Regierungspolitik der vergangenen Jahre ist ein enormer Sanierungs- und Investitionsstau auch bei Schulgebäuden entstanden. Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir in diesem Bereich etwas tun. Daher begrüßen wir dieses verspätete Schulhausprogramm und stimmen dem Gesetzentwurf zu, auch wenn uns bisher niemand den Zaubertrick erklären konnte.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert. Frau Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zusätzlich zum schon bestehenden Infrastrukturprogramm, das in Sachsen unter dem Namen "Brücken in die Zukunft" bekannt ist, werden jetzt – und darüber reden wir heute – mit dem Kapitel 2, dem Schulsanierungsprogramm, ausschließlich Investitionen in die kommunale Schulinfrastruktur mit Bundesmitteln gefördert. In § 10 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist geregelt,

dass der Bund mit diesen Geldern die Investitionstätigkeit in den Ländern stärken und die Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden verbessern will. Der

Bund hat also klar geäußert, dass diese Gelder für finanzschwache Kommunen sind.

Gegenüber dem Bund ist es offensichtlich der Sächsischen Staatsregierung durchaus recht und billig, einzuräumen, dass genau das auf Sachsens Kommunen zutreffen würde: Finanzschwäche. Aber irgendwie ist da doch etwas widersprüchlich. Wir haben das heute schon mehrfach aufs Korn genommen.

Wenn es um die Verantwortung des Landes gegenüber seinen Kommunen geht, dann sind die sächsischen Kommunen laut den jüngsten Äußerungen des Finanzministers eigentlich gar nicht mehr so arm dran. Das konnten wir Anfang April der Presse entnehmen. Ich hatte den Eindruck, dass der Sächsische Städte- und Gemeindetag als Vertreter der Städte und Gemeinden dieses Landes nach diesen Presseäußerungen ziemlich satt war. Ich zitiere aus der Pressemitteilung, die vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag herausgegeben wurde: „Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat anlässlich der heutigen Presseeinlassung des Finanzministeriums mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass sich an der Finanzpolitik des Freistaats gegenüber seinen Kommunen wenig zu ändern scheint. (…) Statistiken werden so lange bereinigt, (…) bis das Ergebnis aus Sicht des Finanzministeriums zu passen scheint. Das kennen wir aus den Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich. Für die Gemeinderäte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, für die Bürgerinnen und Bürger sind das ganz schlechte Signale.“

Scheint wohl doch nicht alles mit der kommunalen Familie so abgestimmt zu sein, wie hier immer postuliert wird; aber das kennen wir bereits. Das Finanzministerium hat bereits in anderen Themenfeldern gezeigt, dass es wenig Lust auf Diskussion hat.

Ich möchte etwas zu § 12 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Umsetzung sagen. Hier steht nämlich unter erstens: Die Finanzhilfen werden trägerneutral gewährt. Die Sachverständigenanhörung hier in diesem Hause zum Schulsanierungsprogramm hat erbracht, dass es, soweit es „Brücken in die Zukunft“ betrifft, bis jetzt eben nur zwei Landkreise gibt – nämlich Zwickau und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge –, die in ihren Maßnahmenplänen jeweils einen freien Träger berücksichtigt haben. Das heißt, in der Summe sind das über 100 Maßnahmen im Bereich Schulen, und nur zwei davon wurden an freien Trägern vollzogen. In Sachsen ist aber jede vierte Schule in freier Trägerschaft, und über 65 000 Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen. Wenn also die Verteilung der Gelder an Landkreise und kreisfreie Städte auf der Grundlage der Schülerzahlen erfolgt – und damit meine ich einschließlich der Schülerinnen und Schüler an den freien Schulen –, dann müssen die freien Träger bei der Maßnahmenplanung einbezogen und in der Umsetzung deutlicher als bisher berücksichtigt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Fraktion fand es schon nicht optimal, wie das Bundesprogramm insgesamt ursprünglich in Sachsen umgesetzt wurde. Die Staatsregierung hatte sich – wir haben es gehört – für ein Sondervermögen namens „Brücken in die Zukunft“ entschieden. Sondervermögen sind immer schwierig, weil sie außerhalb des Haushalts geführt werden und sich damit der Kontrolle entziehen. Es ist nicht mehr richtig nachvollziehbar, woher welches Geld kommt und wohin es geht. Ich erinnere einmal an die 322 Millionen Euro Landesgeld in dem Topf. Die waren äußerst undurchsichtig und wir wissen bis heute nicht, wo die Mittel herkommen. Die Staatsregierung hat in der ursprünglichen Erklärung gesagt, das seien Mittel, die aus 2014 übrig sind. Daraufhin hat der Rechnungshof gesagt, das würde nicht gehen, da das Jahr abgeschlossen ist. Da wurde die Begründung angepasst. Herr

Prof. Ragnitz hat in der Anhörung gesagt, das müssten unerwartete Steuermehreinnahmen sein. So richtig wissen wir es also nicht. Aber das Geld war halt da und wurde in den Fonds geschoben, fast schon kreativ oder – ich zitiere Kollegen Pecher – fast schon ‘ne coole Nummer, aber eben nur fast.

Jetzt haben uns die Regierungsfraktionen einen Vorschlag vorgelegt, wie in Sachsen das Schulsanierungsprogramm umgesetzt wird. Die Kommunen haben dem Verfahren zugestimmt, und ich vermute, sie haben sich lieber für das bekannte Elend entschieden, als das Risiko einzugehen, dass eine neue Regelung auf sie zukommt, die vielleicht noch arbeitsaufwendiger ist.

Trotz aller Bedenken – wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen; denn wir wissen, dass die Kommunen auf die Gelder warten und bereits jetzt die Zeitschiene für Planung, Ausschreibung, Umsetzung und Abrechnung von Baumaßnahmen äußerst sportlich ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Jawohl, bei der CDU-Fraktion. Herr Abg. Michel, bitte. Herr Michel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch auf ein paar Punkte eingehen. Es ist ein Fakt, dass die sächsischen Kommunen bundesweit in der Spitzengruppe bei Investitionen und beim Schuldenabbau liegen. Da können Sie hier erzählen, was Sie wollen, das ist einfach ein Fakt. Daraus kann man ableiten, dass die kommunale Finanzausstattung im Bundesvergleich gar nicht so schlecht ist. Wenn Sie jetzt sagen, wir haben einen großen Stau an Investitionen, dann ist das auf der einen Seite so, lässt aber außer Acht, was schon getan wurde und beißt sich einerseits mit Ihrer Forderung nach noch mehr Geld, andererseits mit der Feststellung, es dauere alles so lange und wir können damit so viel verbauen. Das passt nicht. Die zurzeit im Raum stehenden Summen erlauben einen Planungsvorlauf und auch eine realistische Betrachtung der von der Bau

wirtschaft zu leistenden Bauvorhaben. All das müssen wir mit einfließen lassen.

Noch ein Punkt war die Länge des Verfahrens. Das ist sicher nicht optimal, aber was am Ende dabei herausgekommen ist, mit Unterstützung des Freistaates, kann sich sehen lassen.

Diese Schlechtmacherei hat das Gesetz nicht verdient, und deshalb bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Dr. Haß, bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme zunächst zur Kenntnis, dass an dem Gesetz offensichtlich nicht so viel auszusetzen ist, denn einige haben die Debatte zu grundsätzlichen Anmerkungen zur Finanzlage in Sachsen genutzt. Insofern will ich das als positive, weitgehend verbreitete Ansicht in diesem Hohen Haus mitnehmen, dass das Gesetz ganz ordentlich ist. Es ist ein Bundesgesetz, das hier umzusetzen war. Es fließen jetzt erhebliche Mittel in den Schulhausbau.

Wir haben in den nächsten zwei Jahren – wenn man 2018 mitrechnet, sind es drei Jahre – 600 Millionen Euro für den Schulhausbau und es wird schwer sein, wie Herr Michel schon gesagt hat, das alles zu verbauen. Wir sehen gerade in großen Städten wie Leipzig, dass es Engpässe bei der Planung und beim Bauen gibt. Insofern wird uns das Thema noch weiter beschäftigen.

Die Verwaltungsvereinbarung macht sehr enge Vorgaben, was die Verteilung der Mittel angeht. Insofern war der Spielraum vom Bundesgesetzgeber vorgegeben. Was das Thema Finanzschwäche angeht, muss ich ein bisschen darüber lächeln. Wie Sie betrifft wissen, gibt es Bestrebungen auf Bundesebene, kurz nach Einführung dieses Kriteriums in den Artikel 104 c Grundgesetz dieses Kriterium gleich schon wieder zu streichen. Was ist der Grund dafür? Die Verhandlungen mit den Ländern haben gezeigt, dass das Kriterium weitgehend leerläuft und die Länder das Kriterium der Finanzschwäche so weit auslegen, dass eine möglichst breite Mittelverteilung erfolgen kann. Das ist ein Weg, der gangbar ist.

Wir haben in Sachsen eine sehr breite Mittelverteilung vorgesehen, und daraus abzuleiten, dass im Umkehrschluss alle Kommunen in Sachsen finanzschwach seien, ist geradezu lachhaft. Wir haben die Kassenstatistik vorgestellt, auch wenn das an anderer Stelle eine Rolle spielen wird und nicht heute, sondern bei den Verhandlungen zum FAG..

Die Kassenstatistik ist von mir vorgestellt worden. Sie kommt vom Statistischen Landesamt und ist unanfecht