Protocol of the Session on April 25, 2018

Es mag die Ausnahme geben, aber unsere Landwirte arbeiten verantwortungsvoll.

Der Vorwurf, dass in Sachsen nichts geschehe, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht des Freistaates, sondern der vielen Menschen in diesem Land, der Institutionen und Verbände, die Enormes für den Naturschutz tun.

Wir stellen dafür eine ganze Menge Geld zur Verfügung, aber umgesetzt wird es von den Menschen vor Ort. Dass in Sachsen nichts geschehe, damit greifen Sie auch diese Leute an. Auch das möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen und allen, die sich hierbei aktiv engagieren, ein herzliches Dankeschön sagen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Damit ist die Zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. – Eine Kurzintervention noch? – Bitte, Herr Urban.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen – falls es bei meinem Redebeitrag falsch angekommen ist –: Ich habe nicht gesagt, dass im Freistaat nichts getan würde. Im Freistaat wird natürlich sehr viel getan. Das ist unbestritten. Das Ergebnis stimmt aber nicht.

Wir haben in Sachsen nach wie vor den Trend nach unten bei den Arten. Dieser Trend ist ungebremst.

Meine Kritik geht eigentlich in die Richtung: Das Erste ist, mit der Energiewende haben wir uns einen Riesenklotz ans Bein gebunden. Ich sehe kein Gegensteuern. Das Zweite ist eben auch die Effizienz der Maßnahmen untereinander. Das ist meine alte Kritik. Der Freistaat gibt mehr als 90 % seiner Naturschutzgelder letztlich für Biotoppflege aus und nicht für Investitionen in Natur.

An der Stelle erinnere ich an den landesweiten Biotopverbund, der einmal geplant war – ein sehr gutes Projekt, weil es die landesweite Dimension hatte und aus meiner Sicht abrechenbar ist. Also, die Nutzen-Kosten-Vergleiche bei einzelnen Strategien und einzelnen Maßnahmenpaketen fehlen mir. Das war meine Kritik, nicht die Menge der Maßnahmen.

Herr Minister.

Herr Kollege Urban, mit der Kritik meinte ich Sie gar nicht. Was ich ansprechen möchte, ist aber Folgendes: Sie sagen, wir stünden eher dafür in der Kritik, dass es bei uns zu wenig Windenergie gebe. Was die Biogasanlagen betrifft, muss ich Ihnen sagen, dass das Problem der Vermaisung der Landesflächen, wie es immer genannt wird, in Sachsen eher gering ist. Wir haben schon lange einen Maisanteil von 16 bis 17 %, der zum Teil dadurch verursacht wurde, dass die Viehwirtschaft zurückgegangen ist. Aber in anderen Bundesländern, die uns von der Struktur her als positiv dargestellt werden, wie im Freistaat Bayern, gibt es über 30 % Maisanteil.

Also: Dass erneuerbare Energien in Sachsen zu einem extremen Artenrückgang geführt hätten, kann ich so nicht sagen, weil dabei das Ausmaß hier noch ziemlich gering ist. Was die Zielrichtigkeit der Naturschutzunterstützung betrifft, so ist die Förderung von Großschutzgebieten, von Natura-2000-Gebieten, zielgerichtet. Oder sehen Sie das anders? Ich glaube, dass Sie pauschal über Deutschland diese Kritik aussprechen. Aber für den Freistaat Sachsen sehe ich viele Punkte, die Sie angesprochen haben, einfach anders.

Vielen Dank.

Bitte, Frau Dr. Pinka.

Frau Präsidentin, ich möchte auch noch eine Kurzintervention vortragen. Herr Minister Schmidt meinte wahrscheinlich mit seiner Anfangskritik eher Herrn Günther und mich, und zwar mit dem einfachen Zusammenhang, dass die Landwirtschaft in Sachsen die Ursache für den Verlust der Artenvielfalt sei und dass die Sächsische Staatsregierung zu wenig tue. Damit meinten Sie wahrscheinlich eher uns beide.

Ich möchte hier gern ein Zitat aus dem Agrarreport 2017 anbringen. Es ist ja ein Bundesamt für Naturschutz, das diesen erstellt hat, und dieses Amt hat schon sehr deutlich gesagt: „Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union sowie die nationale Agrarpolitik leisten auch nach der letzten Reform 2013 keinen substanziellen Beitrag, um dem anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten.“

Das war das, was ich vorhin meinte. Sie sind jetzt in den Verhandlungen, Sie sind relativ oft in Brüssel und bringen sich ein. Es ist sehr schön, dass Sie das tun. Aber Sie müssen natürlich auch darüber hinaus den Blick für das haben, was wir aus der Kritik heraus verbessern müssen. Deshalb, so meine ich, muss die GAP-Ausrichtung in den nächsten Jahren auf Biodiversität setzen. Mit der zweiten Säule haben wir eine Möglichkeit, dies zu tun. Ich würde Sie darum bitten, das nach Brüssel mitzunehmen.

Ich habe noch eine zweite Bitte an Sie. Auf diese Idee hat mich vorhin Herr Heinz gebracht. Er hat gesagt, es gebe offensichtlich keine Studien, die nachweisen, dass über Ökolandbauflächen die Biodiversität deutlich höher als auf konventionellen Flächen ist. Ihnen untersteht das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Ich bitte Sie, doch selbst einmal eine solche Studie in die Hand zu nehmen und aufzuzeigen, inwieweit die Biodiversität tatsächlich in Abhängigkeit von verschiedenen Flächennutzungen beobachtet werden kann.

Herr Minister, bitte.

Die Vorschläge zur Veränderung, die Sie gemacht haben, sind bei uns schon Realität, also

Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln, Ausweisung extensiver Grünlandbewirtschaftung und einiges Weitere.

Es wurde gesagt, Grünlandumbruch müsse verhindert werden. In Sachsen ist das ab einer Fläche von 5 000 Quadratmetern genehmigungspflichtig. Das, was Sie angesprochen haben, ist also in Sachsen nicht so einfach möglich.

Bei dem, was Sie zur zukünftigen Ausgestaltung gesagt haben, gebe ich Ihnen recht. Bevor wir selbst diese Programme erarbeiten, werden wir uns definitiv mit den Landnutzern und den Naturschutzverbänden zusammensetzen. Das habe ich in Gesprächen mit dem BUND und dem NABU schon speziell angesprochen. Da wir davon ausgehen müssen, dass die Mittel etwas reduziert werden, wollen wir mit den Bauernverbänden, aber auch mit den Naturschutzverbänden beraten, was sinnvolle Maßnahmen sind, was man zielgerichtet umsetzen kann und was eigentlich keinen Sinn macht. Wenn man weniger Geld hat, muss man sich auf die wesentlichen Dinge fokussieren. Das werden wir, wie Sie es vorgeschlagen haben, definitiv auch tun.

Was das Monitoring betrifft, haben wir jetzt den Bund gebeten, dies deutschlandweit auf den Weg zu bringen. Das ist vielleicht der bessere Ansatz, als partiell ein Landesprogramm aufzumachen. Wir wollen dort gesicherte Daten haben, das stimmt schon. Aber ich meine, dies über eine Bundesinitiative zu machen, ist doch der bessere Weg.

Gibt es weitere Kurzinterventionen? – Das ist nicht der Fall. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transplantationsausführungsgesetzes

Drucksache 6/10735, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/13023, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE sowie die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Ich erteile Herrn Abg. Wehner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir sprechen jetzt über ein besonders wichtiges Thema, über die Organspende und über das Transplantationsausführungsgesetz. Sie können sich an die Debatte im Bundestag im Jahr 2012 erinnern. Damals gab es die Änderung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene. Es

geht also darum, die Festlegung EU-weiter und einheitlicher Standards umzusetzen.

Es geht darum, in Entnahmekrankenhäusern diese Standards umzusetzen, Transplantationszentren und andere Bereitstellungsorganisationen sowie Anforderungen an die Charakterisierung des Spenderorgans und das System der Rückverfolgbarkeit und der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen hier zu definieren. Die Aufgabe der Entnahmekrankenhäuser wird im Prozess der postmortalen Organspende verankert. Die Entnahmekrankenhäuser

werden verpflichtet, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen.

Also: Welche Aufgabe stellt sich jetzt in diesem Prozess? Das ist die Koordinierung des Gesamtprozesses der Organspende einschließlich der Kooperation mit der Koordinierungsstelle, insbesondere der Identifikation potenzieller Organspender sowie der Durchführung der Angehörigengespräche. Das vorliegende Ausführungsgesetz setzt die Vorgaben der Bundesebene entsprechend um, beispielsweise mit Überführung des Begriffs des Entnahmekrankenhauses in das Landesrecht wie auch der Vorgaben zum Transplantationsbeauftragten.

Der Gesetzentwurf geht aber über das Mindestmaß des Regelungsauftrags aus § 9 b Abs. 3 Satz 1 des Transplantationsgesetzes hinaus. So werden ganz konkrete Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Krankenhausleitung die Transplantationsbeauftragten unterstützen muss. Hier geht es also zum Beispiel um die Ermöglichung von Fortbildung, die Bereitstellung von Informationen. Gleichzeitig werden die Transplantationsbeauftragten noch stärker in die Pflicht genommen, wie zum Beispiel im Hinblick auf die Fortbildungsmaßnahmen.

Transplantationsbeauftragter kann in einem Entnahmekrankenhaus also ein Arzt werden, welcher über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt, also möglichst im Bereich der Intensivmedizin. Facharztstatus wird nicht gefordert. Weiterhin können Angehörige des pflegerischen Dienstes mit langjähriger Berufserfahrung in der Intensivmedizin als Beauftragte bestellt werden. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehreren Betriebsstätten kann die Krankenhausleitung darüber entscheiden, ob für jede Betriebsstätte ein eigener Beauftragter oder eine Person für die Betriebsstätte bestellt wird.

Neben der Stärkung der Rolle des Transplantationsbeauftragten ist es für uns als Parlamentarier und als Gesellschaft besonders wichtig, die Organspende insgesamt zu diskutieren. Wir haben ja jetzt die Entscheidungslösung. Diese Entscheidungslösung hat sich nicht unbedingt in der Praxis bewährt. Wenn Sie sehen, dass wir mit den Zahlen für Organspende ja auf niedrigem Niveau – man muss fast sagen – herumdümpeln, so könnten sich, wenn man das Verfahren insgesamt ändert, also wenn man zu einer Widerspruchslösung bei der Organspende kommt, diese Zahlen tatsächlich deutlich erhöhen.

Eine Statistik ist diesbezüglich besonders einprägsam: In Deutschland stirbt aller acht Stunden eine Person wegen eines fehlenden Organs. Das ist eine besorgniserregende Zahl. Wir sollten uns daher über den heutigen Gesetzentwurf hinaus auch zukünftig der Diskussion stellen. Wir kommen ja dann im Zuge des Entschließungsantrags auch noch auf dieses Thema zurück.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Schaper.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Organspende ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, über das viel zu selten geredet wird – und wenn, dann oft mit Unsicherheit. Daher sind wir sehr erfreut, dass wir uns heute mit diesem Thema im Landtag beschäftigen können. Die öffentliche Anhörung dazu war auch sehr interessant und hat gezeigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf im Großen und Ganzen gut gelungen ist.

Als Abgeordnete der Opposition ist es jedoch nicht meine Aufgabe, die Staatsregierung für die Aufgabe, die sie gut macht, ständig zu loben, was ich aber, sofern es gerechtfertigt ist, selbstverständlich gern tue.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Ich möchte einmal die Kritikpunkte, die in der öffentlichen Anhörung genannt worden sind, aufgreifen. Zur Situation: In der Vorrede war es etwas kryptisch dargestellt worden, dass wir relativ wenig Spender haben. Ich möchte es einmal in Zahlen fassen, welche Istsituation wir haben: Wir haben in Sachsen 67 Entnahmekrankenhäuser mit insgesamt 111 Transplantationsbeauftragten, von denen 66 zum ärztlichen Personal zählen. Damit sind wir, zumindest was die Versorgung mit Transplantationsbeauftragten und entsprechenden Krankenhäusern angeht, im bundesweiten Vergleich sehr gut aufgestellt. Dennoch haben wir – das hat die Anhörung gezeigt – ein enormes Problem bei den Organspenderinnen und Organspendern, welches auch von nahezu allen Sachverständigen benannt wurde.