Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe dem Antrag natürlich gern auch in der geänderten Fassung, mit der Qualifikation durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Ich möchte dennoch erwähnen, dass ich es mit leichten Bauchschmerzen getan habe, weil ich finde, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an der Grenze dessen war, was unsere Geschäftsordnung in § 51 Abs. 3 zulässt, insbesondere bei der Änderung der Überschrift des Antrags, die mir dann doch etwas kleingeistig erscheint.
Im Sinne, zum Wohle der Sache und da es hoffentlich ein Ausdruck einer neuen parlamentarischen Kultur ist, hier auch Änderungsbegehren aufzunehmen, verbinde ich das mit einem Appell, künftig etwas großzügiger zu sein, und uns nicht kurz vor GO-Debatten zu manövrieren.
Vielen Dank, Herr Lippmann. Das haben alle zur Kenntnis genommen. Meine Damen und Herren! Ich kann den Tagesordnungspunkt damit für beendet erklären.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 6/12163 vor. Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Anfrage des Abg. Zschocke schriftlich beantwortet wurde, sodass wir jetzt nur noch die Frage von Frau Abg.
Vielen Dank. Es geht um das sogenannte PMO-Vermögen. Ich habe zwei Fragen an die Staatsregierung gestellt. Ich lese sie jetzt vor und hoffe, dass mir Herr Dr. Haß entsprechend antworten kann.
1. Inwieweit verhandelte bzw. verhandelt die Sächsische Staatsregierung mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die die treuhänderische Verwaltung des PMO-Vermögens übernommen hat, über eine Änderung der bestehenden Verwaltungsvereinbarungen von 1994 bzw. 2008?
2. Inwiefern sollen eine Verlängerung der Verwendungsfrist, eine Konkretisierung der Vorgabe der investiven Zweckbindung und eine Flexibilisierung der vorgegebenen Quotierung beim Einsatz der PMO-Mittel erzielt werden bzw. wurde Derartiges bereits erzielt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Zur ersten Frage kann ich sagen: Mit ihrem Schreiben vom 20. Juni 2017 hat die BvS nicht nur mitgeteilt, dass auf Basis einer vorläufigen Schätzung ein Betrag von circa 185 Millionen Euro an die ostdeutschen Länder ausgekehrt werden könnte, sondern auch den Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung übersandt. Insofern stehen die ostdeutschen Länder seitdem in Verhandlungen mit der BvS, die noch nicht abgeschlossen sind.
Zur zweiten Frage: In einem gemeinsam an die BvS gerichteten Schreiben aller ostdeutschen Länder vom 14. Dezember 2017 sind als wesentliche Änderungswünsche formuliert worden: eine Verlängerung der Verwendungsfrist; eine Koppelung des Zinssatzes bei Rückforderungen von PMO-Mitteln aufgrund zweckwidriger Verwendung an einen Referenzzinssatz; eine flexiblere Handhabung der Quotierung, um vor allem – das scheint mir der politisch größte Punkt bei diesem Vorstoß zu sein – sinnvolle Investitionen in Form von Großprojekten nicht zu erschweren, gegebenenfalls in Form einer Sonderregelung, wonach Großprojekte nach Abstimmung mit der BvS unabhängig von der Quotierung finanziert werden können.
Eine Konkretisierung der Vorgabe der investiven Zweckbindung wurde von den ostdeutschen Ländern nicht gefordert.
Bisher haben die ostdeutschen Länder noch kein abschließendes Antwortschreiben der BvS erhalten. In einem Schreiben vom 28. Dezember 2017 hat die BvS eine entsprechende Prüfung der Punkte zugesagt, dem Ländervorschlag zur Quotierung allerdings schon eine Absage erteilt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Laut Anlage, der Richtlinie zur Fragestunde, besteht für mich die Möglichkeit als Fragestellerin, zwei Nachfragen zu stellen. Das würde ich gern tun.
Ich habe es akustisch nicht verstanden. Tut mir leid, Herr Präsident. – Also, meine Nachfragen: Inwiefern ist es nach der Verwaltungsverordnung von 1994 bzw. 2008 möglich, die die Verwendung der PMO-Mittel für investive und investitionsfördernde Maßnahmen einerseits für wirtschaftliche und andererseits für kulturelle und soziale Zwecke vorsieht, für die Finanzierung der von Frau Staatsministerin Köpping vorgeschlagenen Studie zur Aufarbeitung der Nachwendezeit zu nutzen?
Ich bin nicht so ganz sicher, ob das eine investive und investitionsfördernde Maßnahme ist. Insofern würde ich es nicht unter dieser Tatbestandsvoraussetzung subsumieren. Das Gesetz ist ja ziemlich eng.
Okay. Vielen Dank. Meine zweite Frage: Es ist ja so, dass nach dem Haushaltsplan bei Einzelplan 15 Titel 883 20 das Staatsministerium ermächtigt ist, Haushaltsmittel aus dem PMO-Vermögen Haushaltsstellen der Einzelpläne zur Verstärkung zuzuweisen. Wer im Finanzministerium entscheidet denn darüber, nach welchen Kriterien welche Haushaltsstellen in welchen Einzelplänen verstärkt werden?
Ich beziehe es einmal ganz wohlwollend auf den aktuellen Vorgang. Auf Sachsen entfallen die auch in der Presse bereits genannten 58 Millionen Euro. Wir haben in einer Anfrage auch aus diesem Hohen Haus bereits darauf hingewiesen, dass über die Verwendung dieser Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden wird.
Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Damit erkläre ich diesen Tagesordnungspunkt für beendet.
Über die Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf können überörtliche freie Träger der Jugendhilfe neben Mitteln für Personal- und Sachkosten auch welche für Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, Fachtagungen,
außerschulische Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugenderholung und für Projekte mit besonderer jugendpolitischer Bedeutung beantragen.
1. In welchem Gesamtumfang wurden Fördermittel für 2018 über die oben genannte Förderrichtlinie beantragt (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Fördergegen- stand) , und inwieweit kann diesem Bedarf nach jetziger Antragslage entsprochen werden?
2. Inwiefern kann die Staatsregierung eine nach überörtlicher Jugendhilfeplanung bedarfsgerechte Förderung
sowohl hinsichtlich der beantragten Personalstellen als auch der Anträge auf Maßnahmeförderung über die oben genannte Förderrichtlinie für 2018 sicherstellen?