Protocol of the Session on February 1, 2018

sowohl hinsichtlich der beantragten Personalstellen als auch der Anträge auf Maßnahmeförderung über die oben genannte Förderrichtlinie für 2018 sicherstellen?

Bevor ich ich die beiden Fragen zusammen beantworte, gestatten Sie mir bitte folgende Vorbemerkung: Für das Jahr 2018 stehen für den Vollzug der Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf insgesamt 4 595 000 Euro zur Verfügung. Davon sind 300 000 Euro zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und 395 000 Euro zur Förderung von Projekten im Bereich der internationalen Jugendarbeit vorgesehen. Letztgenannte Mittel sind im Haushalt 2018 gesondert veranschlagt.

Zu den beiden Fragen nehme ich nun wie folgt Stellung:

Die Antragstellung auf die einzelnen Förderbereiche stellt sich wie folgt dar: grundlegende Leistungen (Personal- und Sachkosten): 4 233 850 Euro, Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung: 317 641 Euro, außerschulische Jugendbildung: 312 416 Euro, internationale Jugendarbeit: 182 700 Euro, Kinder- und Jugenderholung: 172 085 Euro, Projekte mit besonderer jugendpolitischer Bedeutung: 42 170 Euro.

Allein im Bereich der grundlegenden Leistungen haben 45 anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Förderanträge

eingereicht. Ich bitte daher um Verständnis, dass mir im Rahmen dieser mündlichen Anfrage eine Aufschlüsselung der Daten auf einzelne Antragsteller nicht möglich ist. Die Prüfung aller Förderanträge konnte seitens der Bewilligungsbehörde noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Eine Aussage, inwieweit nach jetziger Antragslage dem Bedarf entsprochen werden kann, ist daher noch nicht möglich.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Summe der beantragten Mittel die Summe der zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. Die Bewilligungsbehörde, der Kommunale Sozialverband Sachsen, hat die Antragsteller im Zuge der Anträge auf vorzeitige Maßnahmebeginne darauf hingewiesen, dass zunächst die Struktur der Träger durch Förderungen erhalten bleiben soll, und den Anträgen auf vorzeitigen Maßnahmebeginn in diesem Bereich zugestimmt. Diese Prioritätensetzung war auch durch einen Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2014 untermauert.

Die Staatsregierung stellt sich der Verantwortung für die Förderung einer leistungsfähigen Jugendhilfelandschaft, die mit zukunftsgerichteten Projekten Kindern und Jugendlichen eine gute Begleitung ihres Aufwachsens ermöglicht. Deshalb wird im diesjährigen Fördervollzug entsprechend der Bedarfsaussagen in der überörtlichen Jugendhilfeplanung zunächst der Sicherung der vorhandenen personellen Strukturen Vorrang eingeräumt.

2 Vizepräsident Horst Wehner: Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 67. Sitzung des

6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 68. Sitzung auf Mittwoch, den 14. März 2018, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 67. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend und ein schönes Wochenende.

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)