Zuerst kurz ein Dankeschön an die beiden „Kurzinterventen“, die zuvor gesprochen haben. Ich möchte ebenfalls gern einiges klarstellen. Zunächst einmal: In Dresden gibt es wirklich keinen marktaktiven Leerstand mehr. Der Markt ist einfach leer gefegt. In Leipzig ist es noch ganz leicht anders, aber auch dort gibt es große Probleme. Schauen Sie sich einmal die aktuellen Zahlen an.
Zu dem großen Märchen von der energetischen Ertüchtigung als Übel aller Baukosten: Sie haben vorhin selbst klugerweise angemerkt, dass es bei den Mieten immer zwei Kostenarten gibt: die Kaltmiete und die Nebenkosten. Was denken Sie, warum viele Hauseigentümer ihre Häuser energetisch ertüchtigen?
Weil es eine Investition in sinkende Nebenkosten auf Dauer ist. Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Für viele sind die Zuschüsse für die energetische Ertüchtigung – etwa über die KfW-Programme – ein sehr wichtiger Finanzierungsbaustein.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Schauen Sie doch einmal auf Ihre Politiker auf Stadtratsebene, und zwar hier in Dresden: Sie verhindern Bauprojekte. Beispiele sind Marina Garden oder der Hafen, und ich könnte noch unzählige Beispiele nennen. Sie verhindern, dass private Investoren bauen, und damit verschärfen Sie mit Ihrer Politik das Problem in Dresden. Das müssen Sie sich einfach eingestehen. – Danke schön.
Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde möchte ich meinen Redebeitrag nur zu Protokoll geben; aber die Abgeordneten der blauen Partei werden den Antrag ablehnen.
Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit bitte ich die Fraktion GRÜNE, das Schlusswort zu halten; aber zunächst bitte ich den Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller, wenn er gern sprechen möchte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Debatte hat deutlich gemacht, dass wir beim sozialen Wohnungsbau die Ziele und Mittel, mit denen wir diese Ziele erreichen wollen, auseinanderhalten sollten.
Bei den Zielen werden wir uns schnell einig: Was wollen wir? Wir wollen bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für finanziell schlechter gestellte Menschen. Die entscheidende Frage ist: Mit welchen Instrumenten, mit welchen Mitteln erreichen wir diese Ziele? Darüber kann man trefflich streiten. Dabei ist der soziale Wohnungsbau ein Instrument. Er ist aus meiner Sicht noch nicht einmal das Mittel der Wahl; denn alle Instrumente müssen sich an folgenden Kriterien messen lassen:
Erstens. Sind sie überhaupt sozial treffsicher? Erreichen sie diejenigen, die sie im Sinne der Zielsetzung erreichen sollen?
Drittens. Angesichts knapper Haushaltsmittel ist auch die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht gänzlich außen vor zu lassen.
Gemessen an diesen drei Kriterien schneidet der soziale Wohnungsbau nicht gerade gut ab, um es vorsichtig zu formulieren.
Wir sollten bei diesem Thema nicht die Erfahrungen der alten Bundesrepublik der Sechziger- und Siebzigerjahre vernachlässigen, als Trabantenstädte mit schwierigen sozialen Schieflagen entstanden sind. Sie haben eine Bürokratie der Kontrolle der Belegung aufbauen lassen. Es gab Fehlbelegungsabgaben. Viele Mittel sind dort versickert. Das ist wohnungsbaupolitisch eine Art Sozialismus gewesen, was wir in dieser Dimension nicht wollen. Wir sollten weniger in Beton investieren als vielmehr in die Menschen, die es nötig haben – das ist das Entscheidende –,
also weg von einer Objektförderung hin zu einer Subjektförderung. Wir sollten nicht außer Acht lassen, dass der Wohnungsmarkt in Sachsen in den letzten 25 bis 27 Jahren eine Entwicklung durchgemacht hat. Kollege Pallas hat darauf hingewiesen, Kollege Fritzsche ebenso. Während wir den Rückbau mit staatlichen Mitteln gefördert haben, sieht es jetzt anders aus. Aber es sieht in Sachsen nicht gleichmäßig aus.
Es gibt Brennpunkte, in denen wir mit steigenden Mieten zu kämpfen haben, und es gibt Gebiete, in denen der soziale Wohnungsbau nicht angemessen wäre. Wir machen ihn – darauf ist hingewiesen worden –, und die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro fließen auch ab.
Wichtig ist mir Folgendes: Die Fehlinformation, wir hätten nicht eng mit den Kommunen zusammengearbeitet, möchte ich an dieser Stelle entschieden zurückweisen. Auch mein Amtsvorgänger Markus Ulbig hat in enger Abstimmung mit den Kommunen diese Richtlinie aufgestellt, und sie funktioniert.
Meine Damen und Herren! Auch einer zweiten Fehleinschätzung möchte ich entgegentreten: Die Fristen für die Kommunen bei den Bewilligungszeiträumen von drei auf vier Jahre sind innerhalb weniger Tage gelöst worden, und zwar im November vorigen Jahres.
Dazu braucht es keine große Diskussion. Ihr Antrag stammt vom Januar. Insoweit haben Sie sich alle nicht richtig informiert. Auch das, meine Damen und Herren, läuft – insofern herzlichen Dank –, auch im Zusammenwirken mit den Kommunen.
Wenn wir bei den Kommunen sind: Den sozialen Wohnungsbau haben nur zwei Städte in Anspruch genommen, nämlich Dresden und Leipzig. Dort haben wir es mit Brennpunkten zu tun, und auch diese Regierung hat in einer der letzten Kabinettssitzungen beschlossen, die Kappungsgrenzenverordnung für den Gesamtbereich der Stadt Leipzig wirksam werden zu lassen, weil wir dort – wie Kollege Pallas ausgeführt hat – eine Fluktuation, also einen Leerstand, von unter 3 % haben. Das alles sind Indikatoren, die darauf hinwirken, dass wir dort wohnungspolitisch eingreifen müssen. Auch das, meine Damen und Herren, gehört zur Wahrheit.
Es gibt andere Städte, wie Heidenau, die es abgelehnt haben, sozialen Wohnungsbau zu machen. Wenn dort im Bereich genossenschaftlichen Wohnraums 70 % der Wohnungen verfügbar sind, deren Mietpreis pro Quadratmeter 5,50 Euro und weniger beträgt, kann man nicht von Notwendigkeiten an sozialem Wohnungsbau sprechen. Ich fahre mit der S-Bahn von Heidenau zum Hauptbahnhof nach Dresden innerhalb von 15 Minuten. Von einer wohnungsbaupolitischen Schieflage zu reden ist sehr abwegig.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir machen den sozialen Wohnungsbau, wir machen ihn maßvoll, und wir machen ihn zielgerichtet. Wenn man
den Antrag der GRÜNEN liest, dann kann man nur zu dem Schluss kommen: Wer nur einen Hammer hat, für den sieht die ganze Welt aus wie ein Nagel.
In dem Sinne möchte ich dafür plädieren, maßvoll, aber zielgerichtet zu investieren. Das tut die Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister, das Schöne beim Blick in den Antrag ist, dass Sie sehen: Wir sind hier mit dem Sezierbesteck vorgegangen, also sehr kleinteilig. Das ist nun genau das Gegenteil von einem Hammer.
Ich wollte noch die letzten Punkte von vorhin anführen, die wir unbedingt angehen müssen. Es gibt die Klagen aus den Kommunen über diese massive Bürokratie und dass es nicht funktioniert. Deshalb fordern wir, dass die Abrechnungszeiträume verlängert werden, Bewilligungen über mehrere Jahresscheiben erfolgen, mehr Zuschussvereinbarungen getroffen werden oder eine Kontingentbildung für Bauprojekte erfolgt, also dass alles handhabbar wird. Wichtig ist vor allem, dass die Richtlinie eine Verfahrensvorschrift enthält, wie man mit der Förderung umgeht. Das ist nämlich ein Standard bei solchen Richtlinien. Ohne diese ist sie unpraktikabel vor Ort. Genauso wichtig sind Aussagen über EU-beihilferechtlichen Fragen zur Konformität. Auch das sollte Standard sein.
Ein weiterer Punkt ist: Das Programm muss für andere Städte geöffnet werden, und nicht nur für Leipzig und Dresden, sondern ich denke dabei auch an Chemnitz und an die Umlandgemeinden, also um die beiden großen Städte herum; denn diese können dazu beitragen, die Probleme in den Großstädten zu lösen. Wir müssen mehr in Metropolregionen denken.
Ein weiterer Fehler besteht darin, dass die Beantragung der Mittel nur über die Kommunen läuft, diese aber nicht selbst Empfänger des Geldes sein können, sondern es stets an Wohnungsbaugesellschaften durchreichen müssen. Das ist nicht begründbar, weil nicht jede Kommune eine Wohnungsgesellschaft hat. Es muss auch möglich sein, dass Kommunen selbst Empfänger des Geldes sein können, da sie auch den Aufwand haben.
Ich hatte von Herrn Fritzsche und auch vom Herrn Staatsminister gehört, man solle mit Augenmaß vorgehen, und es wurde von Haushaltsmitteln gesprochen. Ich möchte an Folgendes erinnern: Der Bund gibt dem Freistaat Sachsen pro Jahr 142 Millionen Euro für diesen sozialen Wohnungsbau. Er hat die Erwartung, dass dieser Betrag aus Landesmitteln verdoppelt wird – ich weiß, das ist rechtlich nicht zwingend, aber es ist trotzdem die Aussage – und der Freistaat jeweils aber nur 20 Millionen Euro an Leipzig und an Dresden gibt.
Das ist natürlich nicht unbedingt der große Wurf, und das hat auch nichts mit Augenmaß zu tun, sondern wir haben ein wohnungsbaupolitisches Problem. Da muss nicht gekleckert, sondern geklotzt werden. Das ist das, was jetzt überfällig ist.