Sie hoffen, dass Sie vielleicht mitregieren können. Ich sage Ihnen schon heute hier: Wenn ein Linker aus Sachsen regieren will,
dann muss er auswandern, so wie Ihr Kollege Scheel oder Frau Werner in andere Länder. Dann können Sie vielleicht mitregieren; aber es sieht nicht so aus, dass Sie in Sachsen regieren müssen.
(André Barth, AfD: Ich wäre einmal vorsichtig mit solchen Aussagen! Niemals Türen zuschlagen! – Susanne Schaper, DIE LINKE: Wer sich selbst erhebt, wird tief fallen!)
Ich glaube eher, dass Sie einen Marketingvorteil wollen durch eine ständige Haushaltsdebatte. Das, glaube ich, ist eher das Thema, das hinter Ihrem Antrag Ein-JahresHaushalt steckt.
Von daher muss ich sagen, wir möchten für den Freistaat gern eine Planungssicherheit haben. Wir finden, es hat sich bewährt, einen Doppelhaushalt zu verabschieden. Wir scheuen uns auch nicht vor der Verantwortung, es für zwei Jahre zu tun. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich finde den Antrag vollkommen in Ordnung. Man kann ihn so stellen, keine Frage.
Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Ich habe es heute früh gesagt. Wir haben uns hier in den letzten Jahren, auch in den letzten drei Jahren, immer wieder über dieses Königsrecht auseinandergesetzt, haben gestritten und versucht, diesem Parlament wieder mehr
Thema „verfassungsrechtliche Fragen“ – die kann ich schwer beurteilen, das muss ich realistisch sagen. Sie haben gesagt, Kollege Gebhardt, dass es einen ähnlichen Antrag gab, der im Jahr 2008 gestellt wurde. Was es nicht gab, war eine Verfassungsklage, nachdem im Jahr 2009 der Haushalt verabschiedet und auch durchgeführt wurde. Es gab diesen Haushalt. Es gab also danach keine verfassungsrechtliche Klärung.
Ich bin kein Jurist. Ich kann abschließend nicht klären, ob es verfassungsrechtlich möglich ist oder nicht, auch wenn man darüber vielleicht noch länger debattieren kann.
Worauf ich eingehen kann, sind die haushalterischen Punkte, die Sie genannt haben, Kollege Gebhardt. Sie haben viele Beispiele genannt für das, was aktuell aus Ihrer Sicht im Haushalt nicht so richtig funktioniert. Ich frage mich aber: Was ändert sich bei einem Ein-JahresHaushalt bei den Beispielen, die Sie genannt haben? Das erschließt sich mir nicht wirklich.
Ich denke, wenn ich mir einen Ein-Jahres-Haushalt nur für das Jahr 2019 und dann im Herbst 2019 wiederum einen Ein-Jahres-Haushalt vorstelle, auch ein bisschen an die Realität. Wir werden aller Voraussicht nach im September 2019 wählen. Schauen wir übrigens einmal, was in Berlin passiert, was sich dort so lange hinzieht. Selbst wenn wir zügig arbeiten, wie wir es im Jahr 2014 gemacht haben, dann werden wir im September wählen. Dann werden wir – wer auch immer den Auftrag erhält – Koalitionsverhandlungen führen. Das ist sehr wahrscheinlich. Das wird ein Weilchen dauern. Dann wird man womöglich vielleicht Ende November zu einer Regierung kommen, und danach kann man schauen, wie man einen Haushalt verabschiedet.
Wir haben es im Jahr 2014 erlebt. Wir haben – ich glaube, am 24. November wurden die Minister vereidigt – das Haushaltsgesetz 2015/2016, obwohl natürlich etwas vorbereitet war, erst im April 2015 verabschiedet.
Ich kann mich erinnern, dass damals auch Kritik kam, wie spät das war. Das ist richtig, wir waren zu spät dran; es ging aber auch formal nicht schneller. Wir haben dadurch ganz viel zusätzliche Planungsunsicherheit für Vereine, für die Verwaltung, für die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger generiert. Es ging nicht anders. Aber warum sollten wir das jetzt freiwillig tun?
Nein, nein, das meine ich nicht. Es geht darum, ob wir statt eines Doppelhaushalts einen Ein-Jahres-Haushalt aufstellen. Die Wahlen sollten wir nicht lassen.
Sie liegen dazwischen, genau, aber sollte man deshalb von der geübten Praxis abweichen? Wir haben seit 1999 Doppelhaushalte. Es gibt ja auch viele positive Gründe für einen Doppelhaushalt, die Sie nicht in Ihrem Antrag anführen. Kollege Michel hat es eben auch gesagt, zum Beispiel macht ein Doppelhaushalt nicht so viel Arbeit wie zwei einzelne Haushalte. Ich kann mich erinnern, dass es Ihnen heute früh, Kollege Gebhardt und auch anderen von Ihrer Fraktion, gar nicht schnell genug gehen konnte mit dem Abarbeiten der Probleme, die wir im Land haben.
Warum sollen wir jetzt alles verlangsamen, indem wir noch zwei Einzelhaushalte erstellen? Das erschließt sich mir rein faktisch nicht. Ich kann und will es verfassungsrechtlich gar nicht bewerten. Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, was wir tun. Ich habe bisher keinerlei andere Meinung. Wenn nicht, muss man es eben beklagen lassen, dann bekommen wir ein abschließendes Votum. Ansonsten können wir nur in dem Rechtsrahmen arbeiten, den wir haben, und das tun wir. Dabei sind auch solche herbeigezogenen Argumente, zum Beispiel der BundLänder-Finanzausgleich, nicht hilfreich. Wir wissen, was da kommt und wann es kommt. Das Geld, das wir bekommen, können wir nur einmal ausgeben. Es ist völlig unabhängig davon, ob wir einen Ein-Jahres- oder einen Doppelhaushalt haben. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Noch ein kleiner Hinweis, damit niemand verwirrt ist. Ich habe in Ihrem Antrag, der am 11. Januar 2018 eingegangen ist, etwas gelesen: „Würde der Landtag ungeachtet dessen im nächsten Jahr erneut einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020 verabschieden“ usw. usf. Ich möchte Ihnen nur versichern, wir haben die feste Absicht, diesen Doppelhaushalt noch in diesem Jahr zu verabschieden und nicht erst im nächsten Jahr.
Was hat mich überrascht? Herr Gebhardt, dass ausgerechnet Sie und Ihre Fraktion einen Ein-Jahres-Haushalt fordern; denn schließlich haben Ihre Vorväter und Vormütter zu Erich Honeckers und Walter Ulbrichts Zeiten regelmäßig Fünfjahrespläne aufgestellt.
Wenig überraschend ist die Reaktion von CDU- und SPDFraktion, die beharrlich die Verabschiedung von Doppelhaushalten verteidigen. Schließlich war es eine CDURegierung im Jahr 1999, die dem Landtag erstmals einen solchen Doppelhaushalt vorlegte. Es gibt tatsächlich drei gute Gründe, im Jahr 2019 von dieser geübten Regierungspraxis abzuweichen.
Erstens muss nach der Wahl 2019 der dann neue Landtag in einer neuen Zusammensetzung bereits 2020 und nicht erst 2021 eine bessere Haushaltspolitik machen.
Herr Modschiedler, was ist eine bessere Haushaltspolitik? Ich will es kurz sagen. Schule: Polizei und Justiz müssen dringend besser personell und organisatorisch ausgestattet werden. Ich will Sie damit nicht langweilen.
Noch ein Satz zum FAG. Der kommunale Finanzausgleich muss dringend auch im Hinblick auf die Kindergartenfinanzierung neu geregelt werden. Das verschieben Sie alles in die Zukunft, meine Damen und Herren.
Noch ein paar Worte zum neuen Landtag in neuer Zusammensetzung. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass sich die Sachsen-CDU seit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr vom vormaligen Musterschüler in das Sorgenkind der bundesweit wankenden Merkel-CDU verwandelt hat. Sie droht von einer Protestwelle des Bürgeraufstands namens AfD weggespült zu werden.
Etabliert sich womöglich das Bundestagswahlergebnis, droht Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, unter Umständen eine Juniorpartnerschaft.
setzt ein Doppelhaushalt die Bereitschaft der jeweiligen Regierung voraus, im zweiten Haushaltsjahr auch Nachtragshaushalte in den Landtag einzubringen. Viele Bundesländer mit Doppelhaushalten beschlossen im zweiten Jahr Nachtragshaushalte, 2016 beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg. Allein unser Sachsen tanzt aus der Reihe. Beispiel: Als die Staatsregierung im Jahr 2016 zusätzliche Stellen bei der Polizei schaffen wollte, nahm sie damit einen grundlegenden Politikwechsel weg vom Stellenabbau hin zum Stellenzuwachs vor. Richtig war dieser Politikwechsel, jedoch stellten Sie keinen Nachtragshaushalt auf, sondern es
wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Haushalts- und Finanzausschuss entschieden, 214 neue Planstellen zu schaffen.
Nein, nicht rechtens. Dazu hat sich die Staatsregierung mit der Regierungskoalition verbündet und die Rechte der Oppositionsfraktionen in diesem Haus mit Füßen getreten, meine Damen und Herren. Mit Demokratie hat das überhaupt nichts zu tun und mit Gewaltenteilung, Herr Michel, schon gar nicht.