Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Gebhardt, es ist jetzt schwierig nach Ihren Ausführungen. Ich habe mitgenommen: Ihre Haushälter haben den Überblick über den Haushaltsplan verloren – diesen Eindruck hatte ich auch schon manchmal, das gebe ich offen zu. Diese Tatsache hat nur nicht wirklich viel mit Ihrem Antrag zu tun; denn Grundlage des Antrags ist im Prinzip, dass die Regierung ersucht wird, nur einen Ein-Jahres-Haushalt zuzuleiten.
Wir halten erst einmal fest: Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage, dass es einen Doppelhaushalt geben kann.
Diese Rechtsgrundlage findet sich im Artikel 93 Abs. 2 unserer Verfassung: „Der Haushaltsplan wird für ein Rechnungsjahr oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, durch das Haushaltsgesetz festgestellt.“ Genau das wird seit dem Doppelhaushalt 1999/2000 gemacht. Das haben wir hier in diesem Hohen Hause jeweils verabschiedet – aus guten Gründen. Ein Doppelhaushalt bietet den Menschen, den Unternehmen, aber auch unseren Gebietskörperschaften im Freistaat ein hohes Maß an Planungssicherheit. Nicht aus der Luft gegriffen, sondern aus guten Gründen gehen viele Gemeinden schon dazu über, auch einen Doppelhaushalt zu machen. Das ist eine gute Sache, um die Planungssicherheiten anzugleichen. Ein Doppelhaushalt ermöglicht es uns aber auch als Gesetzgeber, einen wesentlich besseren Mittelabfluss zu gewährleisten. Wir haben mit zwei Jahren auch einen guten Überblick. Es ist machbar, das für einen Zweijahreszeitraum abzuschätzen.
Ein Doppelhaushalt vermeidet unnötige Bürokratie und verringert natürlich die Phasen einer vorläufigen Haushaltsführung.
Doch. Gerade die vorläufige Haushaltsführung ist ein Zustand, der für Vereine und Projektträger im Freistaat schon belastend sein kann.
Eigentlich, muss man einmal sagen, belasten ein EinJahres-Haushalt und diese vorläufige Haushaltsführung am Ende den ganzen Freistaat;
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn es so wäre! Sie wissen genau, dass es nicht stimmt, dass die Vereine und Verbände manchmal bis Mitte des Jahres warten müssen!)
Jetzt sage ich Ihnen noch eines: Über die vorläufige Haushaltsführung haben Sie sich immer mokiert, gerade als LINKE.
Ich kann mich an die Beratungen im HFA Ende des Jahres 2015 erinnern. Damals wurde im HFA darüber gesprochen. Details erspare ich uns angesichts der späten Stunde.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: So spät ist es noch gar nicht! – Cornelia Falken, DIE LINKE: Wir sind noch lange nicht fertig!)
Ich will aber noch einmal darauf eingehen, was Sie in Ihrem Antrag in der Begründung aufführen. Darin zitieren Sie die Kommentierung von Berlit/Kühn im Kommentar zur Sächsischen Verfassung von unserem geschätzten Kollegen Baumann-Hasske und von Kunzmann. Sie zitieren sie aber leider unvollständig; denn weggelassen haben Sie die folgende Passage der Randnummer 45.
Darin steht: „Die Vorteile eines Doppelhaushaltes bzw. Mehrjahreshaushaltes liegen insbesondere in der Möglichkeit längerfristiger Planungen und einer Aufwandsminimierung durch den Wegfall jährlicher Haushaltsplanungen.“
Selbst durch die von Ihnen zitierten Kommentierungen vermag ich weder eine Rechtswidrigkeit eines Doppelhaushaltes zu erkennen, geschweige denn einen Verstoß, dass grundlegende Verfassungsgrundsätze dem entgegenstünden.
Im Übrigen müssen Sie mir noch einmal erklären, meine Damen und Herren von den LINKEN, was sich eigentlich rechtlich ereignet hat zwischen Oktober 2008 und heute.
Im Jahr 2008 gab es einen Antrag der Fraktion der GRÜNEN gleichen Inhalts. Die GRÜNEN wollten wegen der bevorstehenden Landtagswahl 2009 einen Ein-JahresHaushalt. Am 15. Oktober 2008 hat hier, an diesem Pult, für die Linksfraktion Frau Dr. Monika Runge gesprochen. Was hat sie gesagt? „Es ist in der Tat richtig, wie in der Antwort der Staatsregierung zum Antrag steht, dass es keine haushaltsrechtlichen Gründe gibt, keinen Doppelhaushalt zu beschließen. Das ist wahr.“
Was hat sich denn nun rechtlich geändert, wenn Sie jetzt sagen, grundlegende Verfassungsgrundsätze stünden dem entgegen? Dazu können Sie noch einmal ausführen. Ich weiß nicht, wer es macht. Herr Bartl oder wer? Ich bin gespannt, was Sie dann sagen. Fakt ist aber eines: Sie begründen es sozusagen mit dem Übergang zur 7. Legislatur, dass das neue Parlament damit gebunden würde.
Jetzt haben wir es bei vielen Gesetzen so, dass die Gesetze über das Ende der Legislatur hinaus weiter gelten.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das habe ich Ihnen doch erklärt! Sie wollen doch nicht irgendein Recht mit dem Haushaltsrecht vergleichen!)
Das sehen die Menschen in innenpolitischen Fragen vielleicht immer. Ich bin der Meinung, es schafft diese Dauerwirkung. Es schafft schon eine Stabilität.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Michel, wenn Sie einmal Opposition wären, dann würden Sie diesen Satz niemals sagen!)
Wenn wir im Herbst eine Regierungsbildung haben und dann dieses Haushaltsaufstellungsverfahren durchlaufen, dann braucht das schon seine Zeit. Auch das gehört zum Budgetrecht. In dieser Phase haben wir vorläufige Bewirtschaftung. Dann greift wieder das Haushaltsnotrecht. Das bedeutet Planungsunsicherheit.
Sie führen weiter aus, es gebe eine Zäsur im BundLänder-Finanzausgleich, und beschreiben dann sozusagen die ab dem Jahr 2020 geltenden Fakten.
Offen bleibt, finde ich – das haben Sie nicht ausgeführt –, welche Fakten negativ auf die Haushaltsberatungen wirken. Fakt ist eines: Haushaltsberatungen sind immer eine gewisse Prognose in die Zukunft.
ist bekannt. Das Bundesgesetz ist in der letzten Legislaturperiode des Bundestags verabschiedet worden. Das Staatsministerium der Finanzen hat die Zahlen bei der letzten Steuerschätzung schon eingearbeitet.
Hinzu kommen noch weitere Sätzen, dass es in der BIMM, 644, Seite 13, erkennbar ist. Es gibt die BIMM 494 und 590, aus denen all die Zahlen des neuen BundLänder-Finanzausgleiches hervorgehen. Deshalb müssen Sie hier einmal erklären, woraus sich eine Unsicherheit des neuen Länderfinanzausgleiches ergibt.
Bleibt aus meiner Sicht eher, was Sie wollen: ein Spekulieren auf wechselnde Mehrheiten dann bei der Regierungsbildung im Herbst 2019.
Sie hoffen, dass Sie vielleicht mitregieren können. Ich sage Ihnen schon heute hier: Wenn ein Linker aus Sachsen regieren will,