(Beifall bei der CDU und der SPD – Frank Kupfer, CDU: Sehr richtig! – Zuruf der Abg. Kathrin Kagelmann, DIE LINKE)
Ganz im Gegenteil: Wenn hier die Afrikanische Schweinepest ausbrechen sollte, dann ist bei den ökologischen Schweinehaltern, bei denen die Schweine auch noch Auslauf haben, die Infektionsgefahr deutlich größer. Auch an die müssen Sie einmal denken, wenn wir hier von Prävention und von Seuchenschutz sprechen. Die wären die Ersten, die Gefahr laufen würden, ihre Schweinebestände infiziert zu bekommen, und auch das muss verhindert werden.
Ja, wir müssen auch über den Anbau in der Landwirtschaft nachdenken, aber ich möchte auch hier einmal eine Mär zerstreuen: Wir haben in Sachsen einen Maisanteil, der um 16 bis 17 % liegt. In Bayern und in vielen anderen Bundesländern ist er doppelt so hoch. Das muss man auch einmal anerkennen.
Dass man natürlich Bewirtschaftungsmaßnahmen gemeinsam mit der Jägerschaft abstimmen kann, dass man sich verständigen und vor Ort zu klaren, gemeinsamen Entscheidungen kommen muss, das sehen wir auch so. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass Schneisen in den Beständen beim Mais förderunschädlich möglich sind.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies auch bei anderen Fruchtarten möglich wird, um die Jagd zu erleichtern. Auch das hat Kollege von Breitenbuch hier schon sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Wir möchten mit diesen Maßnahmen verhindern, dass wir die Schweinepest nach Sachsen bekommen, wie gesagt: präventiv. Es sind alles Maßnahmen, die nur zeitlich begrenzt möglich sind. Auch das möchte ich einmal sagen. Es ist keine Änderung des Jagdgesetzes durch die Hintertür wegen Dingen, welche die Jäger oder bestimmte Interessengruppen schon immer wollten.
Die Regelungen sind nur so lange in Kraft, wie in Deutschland oder in einem an Sachsen angrenzenden europäischen Mitgliedsstaat, also Tschechien oder Polen, die Schweinepest ausgebrochen ist. Wenn sie zurückgedrängt ist, dann werden auch diese Maßnahmen in Sachsen nicht mehr möglich sein.
Es ist also keine Änderung des Jagdgesetzes durch die Hintertür, keine dauerhafte Änderung, sondern nur für die Zeit, in der uns die Afrikanische Schweinepest bedroht. Deshalb ist diese Änderung sinnvoll. Sie ist ein Bestandteil eines ganz komplexen Maßnahmenplans, der auch im Entschließungsantrag eingefordert wird. Deshalb ist diese Änderung richtig.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in Drucksache 6/12111. Es liegen Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen.
Ich beginne mit der Drucksache 6/12234, Änderungsantrag des fraktionslosen Abg. Gunter Wild. Ich bitte jetzt um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Im Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zum Sächsischen Jagdgesetz geht es um die Konkretisierung bzw. um die Einschränkung der Fallenjagd und um die Abschaffung der Duldungspflicht unabsichtlich überjagender Hunde.
Wir haben heute schon darüber diskutiert: Die Fangjagd von Wildschweinen ist hoch umstritten. Die Jäger befürchten selbst heftige öffentliche Reaktionen, wenn Bilder von der Erlegung der Schweine in den Fängen verbreitet werden. Diese Befürchtungen sind leider nicht unbegründet.
Mit viel Erfahrung kann das Leiden der Tiere in den Fängen durchaus eingegrenzt werden. Mit dem Tierschutz ist diese Form der Jagd jedoch nur schwer vereinbar. Wir sollten sie hier nicht umsonst und nur im absoluten Ausnahmefall genehmigen; deshalb, weil wir auf die Fallenjagd zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wirklich nicht vollständig verzichten können.
Der Änderungsantrag sieht eine Eingrenzung der Anwendung auf Gebiete vor, in denen andere Jagdformen nicht sinnvoll eingesetzt werden können, bzw. auf Beobachtungsgebiete, in denen eine hoch intensive Jagd zwingend notwendig und damit eine möglichst große Auswahl an Jagdmöglichkeiten sinnvoll ist.
Aufgrund der Bedenken von Jägern und auch aufgrund des vorgesehenen zeitlich befristeten Einsatzes der Fallenjagd plädiere ich dafür, dass der Freistaat Sachsen einzelne Jäger gezielt für den Einsatz der Fallen schult und sie mit Fallen, die den Anforderungen des Freistaates Sachsen entsprechen, ausstattet.
Diese Jäger können dann von Jagdrevierinhabern quasi bestellt werden; denn es bleiben ja die Jäger vor Ort, die immer noch am besten wissen, wo die Fallen am dringendsten gebraucht werden.
Leider gibt es Situationen, in denen Jäger persönliche Angriffe oder sogar schon Morddrohungen erlebt haben. Diese häufen sich längst, nicht nur, wenn der Wolf im Spiel ist. Lassen Sie uns unsere Jäger schützen.
Darüber hinaus plädiere ich dafür, die Duldungspflicht für unabsichtlich überjagende Hunde zu streichen. Warum? – Die Pflicht zur Duldung kann nicht die Vereinbarung zwischen den Jagdrevierinhabern ersetzen. Eine Vereinfachung der Gemeinschaftsjagd ist vor diesem Hintergrund
auch nicht gegeben. Sie stellt einen weiteren Eingriff in das Eigentumsrecht dar und verschärft die Konflikte mehr, als dass die Regeln das Problem lösen könnten.
Marderhund, Mink, Waschbär und nun Wildschwein, was sollen unsere Jäger nicht alles regeln? Der Freistaat ist gefordert, ihnen nun endlich wirklich zu helfen.
Zur Fangjagd habe ich die Argumente von unserer Seite schon deutlich gemacht. Noch ein Wort zu den überjagenden Hunden.
In dieser Situation halten wir es für angemessen, dass Hunde überjagen können, sprich, man lässt es zu, dass der Hund auch über die Grenze zum Jagdnachbarn laufen kann. Die Hunde wissen in der Regel nicht, wo die Grenze ist, auch wenn es mancher immer wieder behauptet.
Um aufgrund von Grenzstreitigkeiten wirklich Luft zu lassen nach dem Motto, wir müssen jetzt etwas großzügiger damit umgehen, sind wir dafür, das Überjagen der Hunde zuzulassen. Wie gesagt, der Hund kommt in der Regel auch wieder zurück.
Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Dann lasse ich jetzt über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und wenige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/12261, auf. Ich bitte Frau Kagelmann um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Etwas muss ich vorab loswerden: Herr von Breitenbuch, ich habe nie von Schuld gesprochen, aber offensichtlich habe ich in meinem Kopf ein anderes Ursache-Wirkung-Gefüge. Das aber nur am Rande.
In der Ausschussdebatte über das Gesetz wurde von der Koalition ganz grundsätzlich eine Zwangsmitgliedschaft abgelehnt, und zwar, weil man der Freiwilligkeit den Vorrang einräumt. Das verwundert mich schon sehr; denn es gibt die Pflichtmitgliedschaft bereits in Form der
Hegegemeinschaften bieten aus unserer Sicht den entscheidenden Vorteil, dass in ihnen alle Nutzergruppen eines wesentlich größeren Territoriums zusammenwirken, die den Lebensraum von Wildtieren beeinflussen. Das ermöglicht überhaupt erst eine Kräftebündelung und unterstützt die Umsetzung langfristiger Strategien sowohl für eine revierübergreifende Jagd als auch generell für eine nachhaltige Wildbewirtschaftung.
Die Hegegemeinschaft der Zukunft sollte gerade keine reine Abschussgemeinschaft sein, sondern sich zu einer Nutz- und Schutzgemeinschaft für die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen der Wildtiere mausern.
Dagegen resultiert die Ablehnung einer verpflichtenden Mitgliedschaft gerade auch vonseiten der Forstwirtschaft offenbar aus der verengten Sicht auf Hegegemeinschaften als Gremien zur Abschussplanung.
Aber wie soll denn der existente Widerspruch Wald und Wild zwischen den unterschiedlichen Nutzungsinteressen der Grundeigentümer vernünftig aufgelöst werden, wenn sich ein wichtiger Akteur selbstherrlich dem Austausch entzieht, weil er im Einzelfall die Unterordnung unter Mehrheitsentscheidungen ablehnt? Was sind denn das für antidemokratische Attitüden und wo bleibt denn hier die Vorbildwirkung eines Staatsbetriebes?
Wir sehen in den Hegegemeinschaften ein Konstrukt des Ausgleichs und der Verständigung unter Nutzergruppen auf Hegeverpflichtungen. Gerade deshalb sollte sich aus unserer Sicht keiner einen schlanken Fuß machen können.
Ich möchte erwidern. Zu der Flächengröße 20 000 Hektar, das sind gigantische Dimensionen, habe ich schon etwas gesagt. Ich möchte noch einmal grundsätzlich damit beginnen und sagen, wir haben vor Ort ein ganz feines menschliches Geflecht des Jägers zusammen mit der Jagdgenossenschaft, da gibt es den Vorstand, da gibt es die Grundeigentümer. Das ist die Basis und da gibt es Verantwortlichkeiten, da gibt es Rechte aneinander und die arbeiten miteinander. Und letztendlich, der Jäger macht das ehrenamtlich zusätzlich zur Familie, zum Beruf usw. Und die Hegegemeinschaft kann freiwillig die Möglichkeit bieten, dass man sich mit anderen austauscht. Nur, diese Pflichtartigkeit, mit der Sie hier unterwegs sind, überfordert viele.
Man will sich nicht mit dem überübernächsten Nachbarn über die Wildschweine unterhalten, sondern eigentlich nur mit dem Nachbarn; und das betrifft in der Regel sogar den Hirsch, dass diese Dimensionen eigentlich sehr viel kleiner zu denken sind. Insofern ist die Pflichtmitglied
schaft eine Forderung, die an der Realität im ländlichen Raum vorbeigeht, die an der Realität der Jäger vorbeigeht. Selbstverständlich muss man über große Wildarten miteinander sprechen, aber wie gesagt, bei kleineren Wildarten mit geringerem Radius – wir reden jetzt gar nicht über den Hasen oder das Kaninchen –, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Deswegen sind wir weiter wie die Jäger – der Bundesjagdverband ja auch – für die freiwillige Mitgliedschaft in Hegegemeinschaften und lehnen Ihren Antrag ab.