Protocol of the Session on January 31, 2018

Ich verstehe schon den Ansatz dieser Debatte nicht, weil wir erst vor drei Plenarsitzungen genau über das gleiche Thema und genau wieder auf Antrag der GRÜNEN gesprochen haben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Dann war es halt wichtig!)

Herr Kollege Dulig, der für Energie zuständige Minister, hat dort schon ausführlich dazu Stellung genommen; er

hat vorgestellt, dass das schon von mehreren Rednern erwähnte Energie- und Klimaprogramm in diesem Jahr erarbeitet wird und dass man verschiedene Ebenen betrachten muss, angefangen von europäischen Vorgaben. Die gilt auch für die Bundessicht, die gerade wieder neu in den derzeit stattfindenden Koalitionsverhandlungen erarbeitet und dann heruntergebrochen wird, auch auf die sächsische Sicht.

Wenn man genau liest, was in den Sondierungspapieren steht, dann ist es doch keineswegs ein Ausstieg aus den Zielen, die man sich gesetzt hat, sondern man hat sich klar dazu bekannt, dass man die Klimaschutzziele von Kyoto, darauf aufbauend auch von Paris, umsetzen will. Nimmt man Paris und Kyoto ernst, dann hat sich dort die EU ein Minderungsziel gesetzt. Sie gehen immer von 1990 aus, und sie stellen immer 1990 für Sachsen, für Ostdeutschland infrage. Aber sie rechnen sich genau diese Minderungen der ostdeutschen Wirtschaft, in der EU und auch in Deutschland, in ihre eigenen Umsetzungsergebnisse mit hinein. Da hat sich die EU seit 1990 40 % als Ziel gesetzt und 23,7 % erreicht, die Bundesrepublik 55 % und 27,3 % erreicht, und in Sachsen sind wir im Vergleich zu 1990 bei 52,5 % Reduzierung.

Nun könnte man sagen: Ja, 1990 waren die Industrialisierung und alles zusammengebrochen, 20 bis 25 % Arbeitslosigkeit. Aber das ist doch längst Geschichte. Inzwischen ist die Industrie wieder gewachsen. Wir haben hier wieder Produktion, wir gehen auf die Vollbeschäftigung zu. Trotzdem haben wir diese Ziele in Sachsen erreicht, trotzdem reicht es uns noch nicht. Genau deshalb werden wir sehr konkret dazu in dem Energie- und Klimaprogramm Stellung nehmen.

Es ist nicht nur so, dass man ein einzelnes Feld betrachten kann, wenn man über Energiepolitik oder über Klimapolitik spricht, sondern es ist ein sehr komplexes Herangehen notwendig. Viele sind darauf eingegangen, zum Beispiel mein Kollege Lars Rohwer, dass der Wärmesektor, dass die Mobilität, dass nicht nur die Energieerzeugung eine große Rolle spielen und auch nicht allein der Energieverbrauch, sondern auch das Management des gesamten Systems, wenn man so schwankende Einspeisungen hat wie durch die erneuerbaren Energien.

Genau zu diesen Zielen, zu diesen Herausforderungen werden wir Antworten finden. Die Braunkohle ist natürlich ein großes Thema. Ich möchte an der Stelle erwähnen, dass wir bereits seit 1990 bei den Großfeuerungsanlagen – und ein wesentlicher Bestandteil ist die Braunkohle – eine Reduzierung von CO2 von 60 % in Sachsen haben. Für mich als Umweltminister wäre natürlich ein schnellstmöglicher Ausstieg aus der Braunkohle durchaus wünschenswert. Aber im Gegensatz zu Ihnen sprechen wir nicht von einem kurzfristigen Abschalten dieser Anlagen, sondern von einem strategischen Ausstieg aus dem Ganzen. Da spielen zum einen energiepolitische Themen eine große Rolle, natürlich in Verbindung mit wirtschaftspolitischen Themen, aber auch klimapolitische Aspekte. Es nützt uns schlicht und ergreifend gar nichts,

wenn wir in einer sehr kurzen Zeit unsere hocheffizienten Braunkohlekraftwerke abschalten und im gleichen Atemzug den Strom, den wir zur Grundsicherung brauchen, aus ineffizienten Kohlekraftwerken oder Kernkraftwerken aus dem Ausland einkaufen. Das kann nicht das Ziel sein. Das ist auch aus klimapolitischer Sicht vollkommen falsch.

Ich bin sowieso der Überzeugung, dass nicht allein die Politik eine Jahreszahl festlegen wird, wann der Ausstieg aus der Braunkohle am Ende realisiert werden kann, sondern dass Forschung und Entwicklung maßgeblich das Datum des Ausstiegs oder der deutlichen Reduzierung der Braunkohleverstromung mitbestimmen werden. Dafür haben wir auch in Sachsen die besten Voraussetzungen, hier etwas nach vorn zu treiben, Speichersysteme zu entwickeln. Auch unsere Koalition hat sich genau das mit auf die Fahnen geschrieben, dass wir diese Speichersysteme auch in Sachsen entwickeln.

Zur Mobilität möchte ich Ihnen sagen: Es ist meines Erachtens kein Zufall, dass die großen Automobilhersteller, egal ob das Volkswagen, Porsche oder BMW sind, die sich in Sachsen angesiedelt haben, das Thema Elektromobilität hier in Sachsen entwickeln wollen. Warum denn gerade in Sachsen, wenn wir uns scheinbar völlig klimafeindlich verhalten und uns den neuen Themen nicht innovativ stellen? Nein, diese Thematik wird hier in Sachsen entwickelt. Auch das ist eine gute Voraussetzung, auf dieses Thema Klimaschutz über die Mobilität mit einzugehen.

Wir machen vieles darüber hinaus. Es geht nicht nur um die großen Räder, die wir drehen. Es geht um viele kleine Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. So haben wir über die SAENA GmbH, deren Aufsichtsratsvorsitzender ich bin, eine ganze Menge an Themen auf die Tagesordnung gesetzt: Förderungen, Beratungen – im kommunalen Bereich, im Gewerbebereich.

Auch das wurde zum Teil schon angesprochen, zum Beispiel das kommunale Energiemanagement. Hier werden Städte und Gemeinden dazu befähigt, ihre Verbräuche in den kommunalen Gebäuden zu analysieren, zu bewerten und zu optimieren. Das hat nicht immer etwas mit Investitionen zu tun. Schon durch einfache, kleine Veränderungen der Steuerung kann man große Effekte erzielen.

Wir fördern darüber hinaus mit einem Fördersatz von 80 % weitere Maßnahmen in den Gemeinden, um die Versorgung gerade von Krankenhäusern oder ähnlichen kommunalen Einrichtungen zu optimieren. Wir haben beim European Energy Award – auch das hat Herr Vieweg schon angesprochen – verschiedene Gemeinden dazu befähigt – auch das sind Leuchttürme für mich –, Beispiele zu geben, wie man effektiv klimaschädliche Gase vermeiden kann, und wir geben diese Erfahrung, die diese Städte und Gemeinden machen, an andere weiter. Chemnitz wurde hier genannt; viele weitere Städte in Sachsen wären zu nennen.

Aber wir beraten auch Gewerbetreibende. Wir haben seit 2008 den Sächsischen Gewerbeenergiepass eingeführt

und ihn erfolgreich in verschiedenen Unternehmen etabliert. Wir haben als SMUL Modellstudien auf den Weg gebracht, um energieintensive Branchen wie Gießereien, Brauereien, Papier- und Papphersteller zu untersuchen, wo denn effektive Einsparpotenziale bestehen, und festgestellt, dass wir nur durch Veränderungen im Energiemanagement zum Teil 20 bis 60 % Energie einsparen können. All das tun wir.

Unser Energieministerium, also das Wirtschaftsministerium, fördert im Gewerbebereich Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energieträger bei KMU, Vorhaben zur Nutzung von Energiespeichern und weitere Modellvorhaben. Letztendlich ist es Bestandteil der Unternehmensstrategie vieler Unternehmen, gerade die Energieeffizienz zu erhöhen, die Produktion dahin gehend zu optimieren, dass wir hier

besser werden; denn es ist am Ende ein betriebswirtschaftlicher Faktor, der immer mehr zu Buche schlägt.

Zum Schluss – meine Redezeit geht gleich zu Ende – möchte ich die Umweltbildung nennen. An den Schulen beginnend versuchen wir, junge Leute, Kinder und Jugendliche, dafür zu sensibilisieren, genau dieses Thema ernst zu nehmen. Von Nichtstun kann also keinerlei Rede sein. Wir tun sehr viel und sind uns der Verantwortung sehr bewusst.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, die zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen und damit dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes

Drucksache 6/11283, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/12111, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Die Fraktionen erhalten nun in der Aussprache in der Ihnen bekannten Reihenfolge das Wort: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und ein fraktionsloser Abgeordneter sowie die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht.

Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, der Abg. Herr von Breitenbuch. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Jagdgesetz aus dem Jahr 2012 steht in einer langen Tradition zur Regelung der Jagd in Sachsen. Die Jagd von wilden Tieren wie Wolf und Bär diente dem Schutz der Menschen und der Landnahme in der Vorzeit und im Mittelalter, der Ernährung mit Wildbret und dem Schutz der Feld- und Waldbestände. Es gab immer wieder Zeiten, in denen die Jagd von der Obrigkeit entdeckt wurde, als Privileg angesehen war und Selbstzweck wurde. Genau das ist sie aber nicht; sie ist kein Selbstzweck. Deshalb gehört das Jagdrecht zum Grundeigentum und wird in Eigenjagdbezirken oder innerhalb einer Jagdgenossenschaft wahrgenommen.

Unser Jagdrecht dient dazu, die Interessen der Landeigentümer und Bewirtschafter mit denen eines artgerechten Wildbestandes in Übereinstimmung zu halten, und es fördert dazu die wichtige Aufgabe der Jägerinnen und Jäger, zur Jagd zu gehen und zu jagdlichem Erfolg zu kommen.

Wir haben ein gutes Jagdgesetz, sodass wir bisher in der Koalition keine Notwendigkeit gesehen haben, eine Gesetzesänderung voranzutreiben. Jedoch zwingt uns die

in Polen und Tschechien sich ausbreitende Afrikanische Schweinepest, den Jägern zusätzliche gesetzliche Möglichkeiten zu eröffnen, bei der Jagd auf Schwarzwild die Abschusszahlen zu erhöhen. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, uns auf die Situation der Schweinepest vorzubereiten. Diese haben wir in einem Entschließungsantrag zusammengeführt, der später von meinem Kollegen Andreas Heinz vorgestellt werden wird.

Ich komme an dieser Stelle nicht umhin, auf die Afrikanische Schweinepest einzugehen, um die Hintergründe und Notwendigkeiten der Gesetzesänderung nachvollziehen zu können. Diese Seuche ist seit dem Georgienkrieg 2008 auf dem Weg zu uns. Sie verläuft tödlich für alle Wild- und Hausschweine. Es gibt keine Impfung, um Schweine zu schützen. Der Erreger lebt lange im Fleisch von Tieren weiter und verbreitet sich, insbesondere über Essensreste von Menschen.

Wenn die Seuche auftritt, hat dies enorme Konsequenzen für die gesamte Region, insbesondere für die Landbewirtschaftung. Schweinebestände in dem Sperrbezirk, der dann gebildet wird, dürfen nicht ausgeführt werden und müssen getötet werden. Schweine aus dem Bundesland, in dem die Seuche ausbricht, dürfen dieses vielleicht gar nicht mehr verlassen – für Sachsen, wo es keinen Schlachthof mehr gibt, ein großes Problem.

Aber auch die Felder und Wälder dürfen nicht mehr betreten werden, um die Seuche durch die Unruhe nicht weiter zu verbreiten. So darf der Waldbauer sein Holz nicht ernten oder neue Bäume pflanzen, darf der Bauer

sein Vieh nicht auf der Weide halten, seine Felder nicht düngen oder seine erntereifen Bestände nicht ernten, über Wochen oder vielleicht Monate. Dies bedeutete umfängliche wirtschaftliche Folgen, große Schäden, die bisher überhaupt nicht abzuschätzen sind.

Um das noch zu toppen, wären auch die Folgen für den Tourismus einer Region katastrophal, wenn ganze Landstriche – fünf mal fünf Kilometer, zehn mal zehn Kilometer oder 20 mal 20 Kilometer – zu Sperrbezirken würden und die Landschaft nicht mehr betreten werden könnte. Gasthäuser, Hotels, Freizeiteinrichtungen verlören ihre Lebensgrundlage und stünden vor dem Nichts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Seuche in ihrem Auftreten zu verzögern und abzuschwächen, wollen wir mittels der Jagd im Vorfeld der Seuche die hohen Wildschweinbestände drastisch reduzieren. Dazu haben wir folgende Änderungen und Maßnahmen im Jagdgesetz vorbereitet: Zuerst wollen wir in § 18 Schalldämpfer, die wir 2012 im Jagdgesetz verboten haben, nun generell zulassen, um den Mündungsknall zu mindern und die Ohren der Jäger und das Gehör der Hunde zu schützen. Die technische Entwicklung und auch das Bewusstsein um die Schädigung der Hörorgane durch den Schuss haben sich entsprechend weiterentwickelt, sogar in diesen wenigen sechs Jahren. Dem wollen wir Rechnung tragen. Dieses Anliegen wurde auch in der Anhörung deutlich gemacht.

Nur für die Situation der Afrikanischen Schweinepest wollen wir des Weiteren in § 35 des Jagdgesetzes die Fangjagd auf Wildschweine zulassen. Große Fallen für einzelne Tiere oder gar für ganze Rotten sollen die Effektivität der Jagd steigern. Zu DDR-Zeiten und auch danach noch war diese Jagdmethode, die in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, im Gebrauch; sie soll nun wieder Verwendung finden können. Es ist eine Möglichkeit.

Zuletzt wollen wir in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest das Überjagen der Jagdhunde zulassen und eine entsprechende Duldung generell erlauben. Hier wie bei der Fangjagd ist die untere Jagdbehörde einbezogen, die dafür entsprechende Regelungen erlässt. Nicht jeder Jäger kann gut mit seinem Nachbarn, Jagdneid ist sprichwörtlich, Grenzstreitigkeiten sind bei der Jagd, bei der es um das Eigentum am Jagdrecht und damit um Recht geht, sich herrenloses Wild anzueignen, häufig anzutreffen. Hier gilt es Ermessen sinnvoll zu formulieren und von der Verwaltung einzusetzen, um entsprechende Möglichkeiten für die Jäger zu schaffen. Das gilt beim Überjagen für Informationen, die bei geplanten Jagden an die Jagdnachbarn gehen müssen, bevor eine Hundemeute oder gute waldjagende Stöberhunde zum Einsatz kommen. Auch dies war ja ein Punkt in der Anhörung.

Wir haben uns mit Staatsminister Thomas Schmidt intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Wir wollen mit diesen Änderungen den Jägern helfen, ihrer Verantwortung in dieser schwierigen Situation besser nachkommen zu können. Gefreut haben wir uns über die Entscheidung

unserer Staatsministerin für Soziales, Barbara Klepsch, die Kosten der Trichinenuntersuchung, die bisher die Jäger an den Landkreis hatten zahlen müssen, nun durch den Freistaat zu tragen und damit die Jäger direkt zu entlasten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Gesetzesänderung fügt sich in eine bundesdeutsche Gesamtdiskussion, in der die unterschiedlichen Länder unterschiedliche Maßnahmen beschließen. Es wird interessant sein zu beobachten, was sich bewährt, wo wir vielleicht nachschärfen oder zurücknehmen müssen. Wir gehen in Sachsen mit der vorliegenden Änderung unseres Jagdgesetzes einen soliden Schritt nach vorn im Sinne der Jagdausübung, im Interesse der Land- und Forstwirtschaft und für den Wunsch aller Sachsen, die freie Natur auch weiterhin frei betreten zu dürfen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion Herr Abg. Winkler. Bitte sehr, Herr Winkler, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte im Vorfeld meiner Ausführungen zur Änderung des Jagdgesetzes nicht noch einmal ausführlich auf die Gefahren eingehen, die mit der Afrikanischen Schweinepest verbunden sind. Das haben wir ausführlich im November letzten Jahres im Rahmen eines Antrages der Koalitionsfraktionen getan. Mein Kollege von Breitenbuch hat es soeben noch einmal ausführlich erläutert, welche Gefahren uns hier drohen. Deshalb ist es für mich entbehrlich, heute noch einmal ausführlich darauf einzugehen.

Wir waren uns damals mehrheitlich einig, dass wir schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen müssen, um die Einschleppung nach Deutschland und speziell nach Sachsen zu verhindern; denn die Gefahr eines Ausbruchs in Sachsen steigt stetig. Den Ausführungen der Opposition sei schon vorweggenommen, dass das nichts mit Hysterie oder Panikmache zu tun hat, sondern wir der Gefahr ins Auge sehen.

In der Koalition waren wir uns ebenfalls einig, dass eine Anpassung des Jagdrechtes notwendig ist, um eine effektive Reduzierung des ohnehin sehr hohen Schwarzwildbestandes zu erreichen. Nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes ist die Reduzierung der Wildschweindichte eine wesentliche seuchenhygienische Präventivmaßnahme gegen die Einschleppung und Verbreitung der ASP. Diese Ansicht teilten übrigens fast alle Sachverständigen zur Anhörung zu diesem Gesetzentwurf am 18. Dezember letzten Jahres.