Protocol of the Session on December 14, 2017

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 122 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Dem Wahlvorschlag haben 113 Abgeordnete zugestimmt. Vier Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Fünf Abgeordnete haben sich

der Stimme enthalten. Damit ist Frau Susanne Luderer als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt.

(Beifall des gesamten Hauses)

Sehr geehrte Frau Luderer, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Susanne Luderer: Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen herzlich

(Beifall des gesamten Hauses)

und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 4 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes leisten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Annahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes für die stellvertretenden Mitglieder.

Der Amtseid hat folgenden Wortlaut: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.“ Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Ich bitte nun Frau Simone Herberger und Frau Susanne Luderer in das Rund des Plenarsaales, und ich bitte die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

(Frau Herberger und Frau Luderer betreten den Plenarsaal.)

Ich bitte dann also – das ist ja auch bei Ihnen schon geschehen – Frau Simone Herberger und Frau Susanne Luderer nacheinander vorzutreten und einzeln den Amts

eid zu sprechen, und – wie gesagt – Sie können ihn mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ bekräftigen.

Bitte, Frau Herberger.

Simone Herberger: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.

Danke.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)

Frau Luderer, bitte.

Susanne Luderer: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung – Der Präsident, der Ministerpräsident, der Stellvertretende Ministerpräsident, Mitglieder der Staatsregierung, Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete gratulieren den Neugewählten.)

Frau Simone Herberger und Frau Susanne Luderer, noch einmal – ich denke in unser aller Namen – herzlichen Glückwunsch!. Wir wünschen Ihnen alles Gute bei Ihrer, bei unserer gemeinsamen Arbeit.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Wahl eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder des

1. Untersuchungsausschusses gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

„Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der

Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht

unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im

Freistaat Sachsen beim Umgang mit der neonazistischen Terrorgruppe, die

sich selbst als 'Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)' bezeichnet, deren

personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen Unterstützernetzwerken,

insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren

in bzw. von Sachsen aus sowie bei der Aufklärung, Verfolgung und

Verhinderung von Straftaten, die der Terrorgruppe ,NSU' und ggf. den mit

ihr verbundenen Netzwerken zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden

Schlussfolgerungen (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)“

Drucksache 6/11468, Wahlvorschlag der Fraktion SPD

Infolge der Fraktionsaustritte von fünf Abgeordneten und des sich dadurch verändernden Stärkeverhältnisses der Fraktionen zueinander ändert sich die Zusammensetzung des 1. Untersuchungsausschusses. Um dem Rechnung zu tragen, haben bereits das bisherige Ausschussmitglied Herr Abg. Barth und das bisherige stellvertretende Ausschussmitglied Frau Abg. Dr. Muster ihre Ämter niedergelegt. Eine weitere Stellvertreterposition war bereits vakant.

Es liegt Ihnen nun in der Drucksache 6/11468 ein Wahlvorschlag der nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten SPD-Fraktion vor. Zur Wahl als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses wird der Abg. Harald Baumann-Hasske vorgeschlagen. Zur Wahl als Stellvertretende Ausschussmitglieder werden die Abgeordneten Hanka Kliese sowie Mario Pecher vorgeschlagen.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt

werden kann. – Das kann ich nicht feststellen. Das ist nicht der Fall. Wir haben keine Einwände gesehen. Wir können über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen.

Wer dafür ist, die vorgeschlagenen Kandidaten als Mitglieder bzw. Stellvertretende Mitglieder in den 1. Untersuchungsausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind Herr Harald Baumann-Hasske als Mitglied sowie Frau Hanka Kliese und Herr Mario Pecher als stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses gewählt, und zwar einstimmig.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)

Ich frage die gewählten Abgeordneten – jetzt bitte ich um Aufmerksamkeit –, ob einer von Ihnen die Wahl nicht annimmt. – Das kann ich nicht feststellen. Ich beglückwünsche Sie alle drei zu Ihrer Wahl.

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Aktuelle Stunde

Erste Aktuelle Debatte: Was denken die Sachsen? –