Protocol of the Session on December 13, 2017

Gibt es weiteren Redebedarf zum Antrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen abstimmen. Wer gibt dem AfDÄnderungsantrag seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung, wenige Stimmen dafür. Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Drucksache 7/11529 auf, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Herr Abg. Lippmann, Sie bringen den Änderungsantrag ein.

Frau Präsidentin! Mit Ihrer Genehmigung würde ich es gern von hier machen, um das Verfahren zu beschleunigen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Änderungsantrag greift das Spektrum zwischen Ortschaftsverfassung und Stadtbezirksverfassung auf, über das schon sehr umfassend diskutiert wurde.

Wir wollen, dass es bei der gegenwärtigen Rechtslage bleibt, dass es künftig auch den kreisfreien Städten möglich ist, die Ortschaftsverfassung im Gemeindegebiet einzuführen, dann mit Wahlen, mit gestärkten Rechten, wie sie momentan die Ortschaften haben.

Wir wollen darüber hinaus aber auch die Stadtbezirksverfassung beibehalten; denn wir wollen den Kommunen mit

der Gemeindeordnung in erster Linie etwas ermöglichen und ihnen nichts aufoktroyieren, wie es hier vorhin immer getan wurde, dass sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden können: entweder indem man sagt, man will eine gestärkte Ortschaftsverfassung einführen – dann mit Wahlen – oder man will, Herr Kollege Hartmann, eben die Stadtbezirksverfassung haben – dann ohne Wahlen –, weil – ich teile Ihre Auffassung – wir den Hybrid, weniger Rechte, aber dafür den kompletten Wahlakt, für äußerst unglücklich halten.

Deswegen wollen wir es im Rahmen einer Ermöglichungsgesetzgebung in das Ermessen der Kommunen stellen: Keine Kommune ist verpflichtet, das umzusetzen. Wir wollen aber den Ermöglichungsraum ausweiten, indem wir sagen, es muss für alle Kommunen ab 20 000 Einwohner gelten, dass sie sich dafür entscheiden können. Am Ende liegt es in der Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Rätinnen und Räte und des Rates als solchem.

(Ines Springer, CDU: Männinnen!)

Ich bitte um Zustimmung dafür, den Kommunen diese Möglichkeit zu geben im Sinne einer kommunalen Demokratisierung, wenn es die entsprechenden Kommunen wollen.

Vielen Dank.

Herr Hartmann für die CDU-Fraktion zum Änderungsantrag.

Aus Sicht der CDUFraktion ist die Sichtweise des Kollegen Lippmann eine durchaus mögliche und legitime. Ich möchte jedoch an dieser Stelle auf unsere Argumentation verweisen.

Wir sagen ganz ausdrücklich, dass aus unserer Sicht das Ortschaftsrecht ein Recht ist, das sich darauf konzentriert, Gebietsänderungsprozesse zu begleiten und die Möglichkeit zu eröffnen, dass gerade im Zusammenwachsen von Gebietsstrukturen eigene ortsgewachsene Strukturen die Möglichkeit größerer Beteiligungsinstrumente haben.

Für kreisfreie Städte mit einer Organstruktur weit über 100 000 Einwohner, in Dresden über 500 000 Einwohner, erscheinen aus unserer Sicht das System der Stadtbezirksverfassung und die Steuerung über die Aufgabenableitung über den Gemeinderat als das sinnfälligere Modell.

Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, dass im Rahmen der Gebietsänderung und der Steuerung einschließlich der Frist-Übergangsregelung das Ortschaftsrecht ein Schwerpunkt dieser Gebietsänderungsfragestellung ist und dass für die kreisfreien Städte das Steuerungsinstrument die Stadtbezirksverfassung ist, wobei den Stadtbezirken durch den Gemeinderat ähnlich weitgehende Rechte einschließlich Budget- und Selbstbefassungsrechte übertragen werden können. Damit sind diese Möglichkeiten eröffnet.

Letzter Punkt: Wir verweisen noch einmal darauf, dass die Frage der Ausweitung über die kreisfreien Städte hinaus vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag und

von den Gemeinden als nicht bedarfsgerecht definiert worden ist. Insoweit haben wir darauf verzichtet, Segnungen zu verteilen, wo keine gewünscht sind.

Deswegen lehnen wir den Antrag ab, obwohl die Position als solche durchaus eine ist, die man aus Sicht der GRÜNEN haben kann.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Danke!)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Pallas, bitte.

Im Prinzip wurden in der Hauptdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt die unterschiedlichen Sichtweisen schon dargelegt. Ich möchte noch einmal auf einen Punkt hinweisen, den ich aus Sicht der SPD-Fraktion für überlegenswert halte: tatsächlich städtische Strukturen insgesamt einzubeziehen, wenn es um die Frage der Ermöglichung von Stadtbezirksverfassungen geht.

Ich denke, ich habe in der Debatte hinreichend dargelegt, dass es im Moment der Kompromiss ist, sich weiterhin auf die kreisfreien Städte zu beziehen, dass aber perspektivisch diese Überlegung durchaus angestellt werden sollte. Vielleicht sollte diese Debatte auch einmal gezielt in den betroffenen Kommunen geführt werden.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei drei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, artikelweise. Ich würde die Artikel nacheinander verlesen. Wird Einzelabstimmung gewünscht?

(Frank Kupfer, CDU: Nein!)

Insgesamt, ja? – Ich beginne mit der Überschrift. Danach kommt Artikel 1 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Artikel 4 Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen, Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 8 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 9 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln und der Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Dennoch ist den Artikeln und der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Wir kommen noch zur gesamten Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Gesetzentwurf beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann würden wir dem entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist auch das beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der

Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte

sowie zur Erleichterung der Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen

und Einwohnern an den lokalen Entscheidungen im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/10385, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/11428, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wir gehen jetzt in die Diskussion. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Schollbach. Danach kommen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bleiben gleich beim

Thema, weil es so schön war. Wir von der LINKEN wollen mehr Demokratie wagen.

(Lachen des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Gerade der Variante der sächsischen Demokratie könnte nämlich der eine oder andere positive Impuls ganz guttun, meine Damen und Herren.

Deshalb schlagen wir Ihnen verschiedene Veränderungen an unserer Kommunalverfassung vor. Sie haben jetzt also noch einmal die Gelegenheit, das, was Sie gerade falsch gemacht haben, zu korrigieren und ins Bessere zu wenden.

Was schlagen wir Ihnen vor? – Erstens. Wir wollen die Quoren für Bürgerbegehren absenken. Die Bürgerinnen und Bürger sollen also für ein erfolgreiches Bürgerbegehren weniger Unterschriften sammeln müssen, als dies bisher der Fall war;

(André Barth, AfD: Das ist richtig! Aber das Einzige an diesem Gesetzentwurf!)

denn in der Praxis hat sich gezeigt, meine Damen und Herren, dass mehrere Regelungen, die isoliert betrachtet durchaus ihre Berechtigung haben mögen, im Zusammenspiel eine bürgerbeteiligungsverhindernde Wirkung

erzeugen.

So müssen Unterschriften im Fall eines sogenannten kassatorischen Bürgerbegehrens, also eines Bürgerbegehrens, das sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, innerhalb von drei Monaten gesammelt werden.