Die Aufbewahrung historischer Bauteile wird immer dann wichtig, wenn die Denkmalbehörden nicht umhinkommen, einem Abriss eines denkmalgeschützten Hauses zuzustimmen bzw. dann, wenn der Erhalt des Baudenkmals dem Eigentümer nicht (mehr) zumutbar ist. Auf vielfältige Art und Weise werden in diesen Lagern wertvolle Bauteile geborgen und aufbewahrt, so wie im Bergelager und Bauteilearchiv in Trebsen, in dem sehr gute Arbeit geleistet wurde.
Allerdings ist dieses Lager in Trebsen beileibe nicht der einzige Ort, an dem dies passiert. Zum einen haben viele unserer unteren Denkmalschutzbehörden sogenannte Lapidarien eingerichtet, andere wiederum haben witte
rungsempfindliche Objekte in Depots eingelagert. In Leipzig werden außerdem einige größere Bauteile in einem auswärtigen Depot der städtischen Museen gelagert. Einige sind sogar Exponate im Ausstellungsbestand der Museen geworden. Auch Eigentümer der ehemaligen denkmalgeschützten Objekte und jetzigen Eigentümer der Bauteile verwahren Bauteile.
Auf der anderen Seite ist aber auch der Freistaat nicht untätig. Wir haben zahlreiche dezentral organisierte Depots im ganzen Land. Ich denke beispielsweise an das große, vom SID betriebene Lager in Ottendorf, in dem auch unser LfD wichtige Bauteile deponiert hat. Zusätzlich wird aber in der Regel auch schon jedem bedeutenderen Baudenkmal ein Lager für Bauteile vorgehalten, zum Beispiel in Großsedlitz, Königstein, Moritzburg oder im Großen Garten.
Dort werden nicht nur Bauteile im engeren Sinn, sondern etwa auch die Originale von Skulpturen verwahrt. Sie sehen: Auf vielfältige Weise sichern und katalogisieren wir unsere historische Bausubstanz, insbesondere bei bedeutenden Fällen.
Im Fall des Bergelagers in Trebsen ist es doch so: Viele Eigentümer haben gerade im Raum Leipzig dieses Lager genutzt – wenn ihre Häuser nicht mehr zu halten waren – und Bauteile dorthin verbracht. Im dortigen Sächsischen Bauteilearchiv – das eine private Einrichtung ist und keine des Freistaats – wurde ein Teil der geborgenen Bauteile inventarisiert und wissenschaftlich in Augenschein genommen.
Bereits im Jahr 1992 hat das LfD damit begonnen, das Bauteilearchiv dabei zu unterstützen. Vielen Dank dafür
an die engagierte Arbeit der Denkmalschützer. Dadurch konnten wir einerseits Wissen um bestimmte Bauteile erhalten, andererseits aber auch sehen, dass sich darunter keine unbedingt schützenswerten Objekte befinden.
Als der Betreiber des Bergelagers, der Förderverein Rittergut Trebsen e. V., im Frühjahr 2017 den Verkauf vieler seiner Objekte angegangen ist, haben wir noch einmal interveniert. Verhindert werden sollte ein unkontrollierter Verkauf von Gegenständen, die gegebenenfalls spezielle Auflagen haben bzw. noch nicht katalogisiert waren. Die unteren Denkmalschutzbehörden haben also sehr wohl geschaut, ob nicht doch das eine oder andere schützenswerte Bauteil dabei ist.
Der Freistaat steht, wie andere Eigentümer, immer wieder in der Pflicht, bedeutende Denkmalbestandteile aufzubewahren, weshalb wir, wie gesagt, mit gutem Grund eigene Bauteillager eingerichtet haben und in den Bereich der unteren Denkmalschutzbehörden zahlreiche sogenannte Lapidarien und Depots fallen.
Aus diesem Grund ist der Freistaat nicht in der Pflicht, für die fachgerechte Lagerung der Bestände von Bergelagern und Bauteilearchiv zu sorgen. Es ist vielmehr an dem Förderverein Rittergut Trebsen e. V., hinsichtlich der Verwahrung von dessen Beständen tragfähige Konzepte zu entwickeln und gegebenenfalls die Sammlung selbst zu übernehmen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter noch das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 6/11431 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist
Entschuldigung, das habe ich nicht registriert. Es gab also wenige Stimmenthaltungen. Damit ist nicht einstimmig, aber mehrheitlich zugestimmt.
Die AfD-Fraktion hat hier Aussprachebedarf hinsichtlich der Beschlussempfehlung zur Drucksache angezeigt. Die Redezeit beträgt in diesem Fall 10 Minuten. Ich erteile nun Frau Grimm das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich spreche jetzt zur Ziffer 1 der aufgerufenen Sammeldrucksache, zum Antrag „Breitbandausbauzeiten verkürzen und Kosten sparen mit Micro-Trenching“, Drucksache 6/9923.
Hart in der Sache, mäßig im Ton – das sollte die Diskussionsbasis für jede Debatte sein, egal, ob im Ausschuss oder hier im Plenum. Leider ist es oft umgekehrt – hart im Ton, mäßig in der Sache.
Meine Damen und Herren, solange Sie Ihre Hausaufgaben nicht machen und im Ausschuss keinerlei inhaltlicher Austausch anhand von Sachargumenten zu Anträgen oder Gesetzentwürfen stattfindet, heißt es nachsitzen, und zwar hier im Plenum. Gewöhnen Sie sich daran, auch wenn ich mich heute bei vielen von Ihnen vielleicht unbeliebt mache.
Nun also zum aufgerufenen Antrag „Breitbandausbauzeiten verkürzen und Kosten sparen mit Micro-Tranching“, für den ich hier noch einmal werben möchte. Ja, es geht darum, Kosten zu sparen, Zeit zu sparen, den Breitbandausbau zu forcieren und den Bürgern in Sachsen flächendeckend das zu ermöglichen, was ihnen zusteht und in anderen Bundesländern gang und gäbe ist, nämlich der zügige Zugang zur digitalen Welt. Hierzu einen parlamentarischen Beitrag zu leisten, das war der Ausgangspunkt unseres Antrages.
Das Micro-Trenching-Verfahren ist ein minimalinvasiver Eingriff in den Straßenbelag. Der Straßenbelag wird dabei mit einer Fräsmaschine bis zu einer Mindesttiefe von 30 Zentimetern aufgeschlitzt. Das entsprechende Breitbandkabel kann zügig und mit geringeren Kosten als bei den gewöhnlichen Tiefbauarbeiten verlegt werden. Das ist aber je nach Straßenbelag nicht überall möglich. Geografische Besonderheiten, die Zusammensetzung des Straßenbelages usw. spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Wir wissen, dass für dieses Verfahren die Zustimmung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde erforderlich ist. Dieser Problemaufriss liegt dem Antrag und den darin enthaltenen Forderungen zugrunde. Umso unverständlicher waren Ihre Reaktionen im Ausschuss. Der Vorwurf einer einseitigen Priorisierung eines Verfahrens oder der Vorwurf der Praxisferne unseres Antrages wurden dort geäußert.
Wir fordern mit unserem Antrag im Wesentlichen eine gründliche Auseinandersetzung der Staatsregierung – jetzt hören Sie genau hin – mit den Möglichkeiten, Chancen
und Risiken des Micro-Trenching-Verfahrens sowie eine echte Lenkungsfunktion durch den Freistaat. Sofern unser Antrag von Ihnen überhaupt gelesen wurde, ist zudem völlig unklar, warum uns hier von verschiedenen Seiten vorgeworfen wird, der Antrag priorisiere eine bestimmte Verlegetechnik. Das ist völlig falsch und zeigt, dass nur die Überschrift gelesen und sie dann auch noch fehlerhaft interpretiert wurde.
Richtig ist: Im Antrag wird eine Kosten-Nutzen-Analyse für sämtliche Verlegeverfahren sowie ein Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsvergleich sämtlicher Verlegearten gefordert. In unserem Antrag wird nicht mit einer Silbe die Beratung oder Förderung einer bestimmten Technologie gefordert, im Gegenteil. Es wird eine umfassende Beratung unter anderem über das Micro-TrenchingVerfahren gefordert, weil dieses noch weitgehend unbekannt ist, was unter anderem aus den Antworten zum Berichtsteil hervorgeht. Das Verfahren ist jedoch technologieneutral.
Dass das Sammeln und Auswerten von Daten teurer sein soll als das Ausheben von kilometerlangen Kabelschächten, ist wohl eher eine exklusive Sichtweise der Staatsregierung. Für mich ist das zumindest nicht plausibel, zumal seitens der Staatsregierung keine Kosten beziffert wurden, sondern einfach eine Behauptung ins Blaue hinein fixiert ist. Auch das Vorgehen, sämtliche Verantwortung auf die Projektträger und Kommunen abzuschieben, ohne Hilfsangebote zu machen, halte ich für falsch. Es fehlt ja nicht nur am Geld, sondern oft auch an nützlichen und praxisnahen Informationen.
Nicht zuletzt bemängeln beispielsweise Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, dass Straßenbaulastträger kaum über ausreichend detaillierte Informationen zu passenden Netzinfrastrukturen verfügen. Aber die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
Die Probleme sind also weit vielschichtiger als das Problembewusstsein, das die Staatsregierung in dieser Stellungnahme offenbart. Worauf ich hinaus will: Nach dem Digi-Netz-G müssen die Daten ohnehin erhoben werden. Nutzen Sie diese Daten. Sie debattieren über Extrakosten, die pauschal gar nicht anfallen.
Ja, das Thema nervt Sie. Das haben Sie alle mehr als einmal signalisiert. Das Ziel unseres Antrages ist es, Möglichkeiten zu evaluieren, um den Zeit- und Kostenaufwand beim Breitbandausbau zu reduzieren. Auch CDU und SPD haben klare Vorstellungen dazu, wie dieses Ziel zu erreichen ist.
Da aber die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind, sei es mir gestattet, auf die Debatte hier im Plenum zu unserem letzten Antrag „Breitbandversorgung für den ländlichen Raum und die sächsische Wirtschaft endlich flächendeckend erschließen; Zukunftschancen nicht verspielen“ zurückzugreifen. Ich erinnere nur an die Redebeiträge von Herrn Rohwer, CDU, und Herrn Mann, seinerseits Sprecher für Technologie und Digitalisierung in der SPD. Es sind beide anwesend, das freut mich.
In unserem Antrag ging es damals um die 100-%Förderung finanzschwacher Kommunen. Herr Rohwer äußerte sich zum Thema Kosten wie folgt: „Sie haben recht, werte Kollegen von der AfD-Fraktion, in Nordrhein-Westfalen oder in Rheinland-Pfalz läuft das anders. Dort schießt das Land noch mehr Geld ins System. Die Quittung dafür bekam aus unserer Sicht die Landesregierung von NRW am vergangenen Sonntag prompt.“ Aha. Kosten spart man aus CDU-Sicht also, indem man die Kommunen mit der Finanzierung ab einem bestimmten Punkt einfach im Stich lässt, und die Landesregierung in NRW wurde abgewählt, weil NRW bei den flächendeckenden Breitbandversorgungen auf dem ersten Platz der Flächenländer steht. Auf so einen Unsinn muss man erst einmal kommen – und das als Redebeitrag zum Thema Digitalisierung.
Noch besser nun Herr Mann: „Der Antrag sei unlogisch, weil ich eben nicht auf eine flächendeckende Breitbandversorgung in ganz Sachsen angewiesen bin, um Zugriff auf qualitativ hochwertige digitale Inhalte zu erhalten. Das möchte ich Ihnen konkret erklären. Erstens reicht es eben aus, an einem Punkt zu sitzen, an dem man bereits ein gut ausgebautes Netz hat.“ Danke schön, SPD. Die Bürger müssen also nun zum Netz kommen und nicht das Netz zum Bürger. Das spart natürlich viel Zeit und Kosten.