Es gibt zwei Argumente des Petitionsausschusses. Das eine ist, dass es für Sachsen aufgrund der Grenzlage nicht zutrifft. Das ist nicht ganz richtig. Es geht nicht darum, wo sie heute wohnen, es geht darum, wo sie damals gewohnt haben. Und vielleicht wohnen einige hier in
Sachsen. Also kann es sehr wohl zutreffen. Das andere ist der Hinweis, dass es über eine Gesetzesvorlage des Bundestags geregelt werden könnte. Nur, das dauert sehr lange.
Meine Damen und Herren, es geht hier eigentlich um das Wesentliche, warum ich hier vorn stehe. Die Staatsregierung hat gesagt, einen Entschädigungsfonds gebe es nicht. Das Petitum lautet: Die Petition wird abgelehnt.
Meine Damen und Herren, „die Petition wird abgelehnt“ ist in meinen Augen Ausdruck eines Desinteresses des Sächsischen Landtags. Ich hatte gedacht, wir könnten vielleicht die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überweisen. Dann hätten wir den Ausdruck einer Beachtung des erlittenen Unrechts für diese Petenten noch gehabt. Das wäre uns doch nicht schwergefallen. Sind das etwa Opfer zweiter oder sogar dritter Klasse? Meine Damen und Herren, vielleicht können wir darüber noch einmal nachdenken. Ich bin der Meinung, wir könnten wirklich mehr auf die Sorgen dieser Menschen eingehen.
Ich spreche stellvertretend für alle Fraktionen. Wir haben das so vereinbart. Herr Spangenberg, wir haben uns in der Sitzung des Petitionsausschusses am 26.10.2017 intensiv mit dieser Petition beschäftigt. Wir haben auch darüber diskutiert. Im Rahmen dieser Befassung wurden Ihrerseits keine Änderungen zur Abstimmung vorgeschlagen. Sie hätten ja einen Antrag stellen können, es solle zur Berücksichtigung an die Staatsregierung überwiesen werden. Dieser Antrag ist nicht gestellt worden, sodass wir eigentlich davon ausgehen konnten, dass für Sie die Petition in dieser Form mit der Beantwortung in Ordnung ist.
Ich möchte auch noch einmal betonen, dass Frau Lauterbach als Mitberichterstatterin auch dieser Meinung ist. Das haben wir im Ausschuss so diskutiert. Wenn Sie es noch einmal reflektieren, dann war das so. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass wir die Petition heute hier abschließend behandeln.
Die Petition ist vom Bundestag an den Landtag überwiesen worden. Das Ganze brauchte eine sehr lange Zeit. Der Petent muss endlich einmal eine Antwort bekommen.
Wir lehnen den Antrag von Herrn Spangenberg heute hier ab. Wir bitten die Fraktionen, den Antrag und die Beschlussempfehlung so zu verabschieden, wie wir es im Petitionsausschuss vorgesehen haben.
Frau Dietzschold, Sie selbst haben gesagt, dass Sie meinen Antrag nicht mittragen können. Ich habe beantragt – Frau Lauterbach ist auch hier –, dass das Petitum anders lauten soll, nämlich: wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. So habe ich es beantragt, sonst hätte ich mich nicht hier vorn hingestellt. – Vielen Dank.
Das war eine Kurzintervention von Herrn Spangenberg. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen in der genannten Drucksache schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 62. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 63. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 16. November 2017, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor.