Protocol of the Session on September 28, 2017

Die Botschaft „Wir prüfen, wir prüfen, wir prüfen“ höre ich seit 2011. Das ist doch meine Not. Das ist die Botschaft seit 2011.

Nun eine letzte Bitte: Lassen Sie es doch einmal vor Ihrem geistigen Auge ablaufen! Wir haben vor sechs Monaten – ich wiederhole es – bei der Landespolizei 3 Millionen Euro über den gleichen Weg eingestellt, den wir heute erbitten. Wir hatten nämlich festgestellt: Die Polizei braucht jetzt eine Ergänzungsfinanzierung, unter anderem deshalb, weil sie keine DNA-Gutachten mehr in Auftrag geben kann. Der Grund ist, dass diese Gutachten nicht bezahlt werden können. Wenn sie die Bezahlung des Gutachtens schuldig bleibt, ist es ein Betrug. Bei der Polizei ist das Problem gesehen und angegangen worden.

Hier für das IRM Leipzig hat der Dekan gesagt – das steht im Protokoll –, dass er, um die Not zu lindern und die

grundlegende Arbeitsfähigkeit im Bereich der Landesdirektion Chemnitz sicherzustellen, im Minimum

500 000 Euro braucht.

Wenn er es Ihnen nicht gesagt hat, dann müssen Sie Ihr Verhältnis prüfen. Das ist nicht mein Problem. Es ist im Protokoll enthalten. Die Frau Direktorin des Instituts in Dresden hat uns das Gleiche gesagt. Sie haben beide gesagt, sie haben 1 Million Euro Investitionsrückstand. Sie arbeiten mit Computertomografie aus den Jahren 1993/94. Die Rechtsmediziner haben Gutachten zu erstellen, die so essenziell sind, dass jemand dafür lebenslänglich einzieht oder eben nicht oder freikommt. Da ist doch etwas nicht in Ordnung. Das kann man doch nicht noch zehn Jahre aussitzen, das hat doch nichts mit Panikmache zu tun. Das ist letzten Endes eine Frage der Verantwortung, die wir als Parlament für die Gewährleistung von Rechtssicherheit und Opferschutz in Sachsen haben.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung der Drucksache 6/10716. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 7

Fairen Wahlkampf ermöglichen – Schaffung einer

zentralen Erfassungsstelle Kamenz zur Dokumentation von

rechtswidrigen politisch motivierten Taten im Wahlkampf

Drucksache 6/10734, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die AfD-Fraktion mit Herrn Abg. Urban, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Urban, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit unserem Antrag fordern wir, dass beim Landeswahlleiter Verstöße gegen unsere Rechtsordnung mit Bezug zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden.

Wir halten diesen Antrag für notwendig, da es in letzter Zeit bundesweit auch in Sachsen vermehrt zu rechtswidrigen Störaktionen und auch zu Gewalt gegen Personen und Sachen in Form von Angriffen und Blockaden kam, beispielsweise gegen Wahlkämpfer, gegen Vermieter, gegen Wahlkampfveranstaltungen, Informationsstände oder auch Wahlplakate. Ziel der Täter ist es offensichtlich, die freie Meinungsbildung der Bürger zu beeinträchtigen.

Damit greifen sie das demokratische Fundament unseres Staates an.

Eine Kleine Anfrage von unserer Fraktion hat ergeben, dass im Zusammenhang mit Wahlen lediglich einzelne Straftaten erfasst werden, und diese sind freilich nur die Spitze des Eisberges. Weil die meisten Straftaten, vor allem die Sachbeschädigung von Wahlplakaten, gar nicht erst zur Anzeige gelangen. Unklar bleibt oft, welchem politischen Spektrum die Täter zuzuordnen sind, wenngleich man bei den Fällen, die sich zuordnen lassen, im Ergebnis unserer Kleinen Anfrage von etwa doppelt so vielen Tätern aus dem linken politischen Spektrum sprechen kann.

Man wird die Aufklärungsquote sicher nicht durch die Einführung einer Erfassungsstelle erhöhen können, aber unklar bleibt mangels Erfassung auch – und deshalb ist unser Antrag notwendig –, welche Parteizugehörigkeit Täter und Opfer haben, wessen Informationsstände und Veranstaltungen oder Wahlkämpfer angegriffen wurden

und welche Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Diese Informationen sind wichtig, um Gefährdungslagen zu erkennen und politische Schlüsse aus den Ereignissen ziehen zu können. Davon abgesehen ist davon auszugehen, dass auch deutlich mehr Straftaten gemeldet würden, die derzeit deswegen nicht zur Anzeige gelangen, weil die Täter ohnehin nicht erfolgreich ermittelt werden können. Wenn aber kein Ermittlungsergebnis zu erwarten ist, spart man sich die Strafanzeige häufig aus Zeitgründen.

Die Einrichtung einer Erfassungsstelle wäre aufgrund des Sachzusammenhangs mit den Wahlen beim Landeswahlleiter sinnvoll und würde zu keiner Mehrbelastung der Polizei führen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Aber des Wahlleiters!)

Abgesehen von der zwingenden Dokumentation durch die Erfassungsstelle soll nach unserem Willen auch eine sachgerechte Bewertung der Ergebnisse mit Vorschlägen zur Verbesserung der Gesamtsituation vorgenommen werden. Dazu soll die Erfassungsstelle einen Bericht veröffentlichen und diesen dem Landtag zur Beratung vorlegen.

Lassen Sie mich noch kurz auf mögliche Scheinargumente eingehen, die von den Kollegen der anderen Fraktionen wahrscheinlich vorgetragen werden. Unser Antrag ist sehr offen formuliert. Er erfordert lediglich die Einrichtung einer Stelle.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Da beginnt das Problem schon!)

Damit ist ein erheblicher Ausgestaltungsspielraum eröffnet. Das bedeutet nicht, dass wir keinen Vorschlag zur Ausgestaltung unterbreiten können. Wie Sie dem Antragstext entnehmen können, geht es um die Erfassung von Verstößen im Wahlkampf. Damit sind alle rechtswidrigen Verhaltensweisen, auch solche nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht und nicht nur solche nach den Strafgesetzen, gemeint. Was erfasst werden muss, ist demnach schon von Gesetzes wegen klar umrissen und muss nicht mehr ausgeführt werden. Unsere Vorstellung geht dahin, dass alle Sachverhalte von Bürgern an die Erfassungsstelle gemeldet werden können und von Behörden gemeldet werden müssen.

Die Meldungen können nicht missbraucht werden und verursachen auch keinen deutlichen Mehraufwand, wenn die Verifizierung schon bei der Meldung zu erfolgen hat. Konkret bedeutet dies: Die Meldung eines abgerissenen Wahlplakates ist durch ein Beweisfoto zu verifizieren, ein körperlicher Angriff ist mit dem Nachweis der Strafanzeige zu verbinden oder wird direkt durch die Polizei weitergeleitet. Die Meldung einer Ordnungswidrigkeit erfordert die Angabe eines konkreten glaubhaften Sachverhalts und in allen Fällen die Angabe der Personalien. Da die Polizei angezeigte Straftaten an die Erfassungsstelle zusätzlich melden kann, bedarf es zur Vermeidung von deren Doppelerfassung eines Abgleichs. Hiermit dürfte tatsächlich

etwas Arbeit verbunden sein, allerdings im vertretbaren Rahmen.

Sie sehen, wie einfach sich die Sachverhalte gegen inflationäre Falschmeldungen ohne großen Aufwand absichern lassen. Ferner entstehen auch keine Doppelstrukturen, weil die Polizei derzeit gerade keine ausführliche Statistik führt, wie von uns erwünscht und auch Ordnungswidrigkeiten nicht in einer gesonderten Statistik erfasst werden. Der Landeswahlleiter soll nach jeder Wahl gegenüber dem Sächsischen Landtag berichten.

So weit zu unseren groben Vorstellungen. Wenn Sie unserem Antrag im Grundsatz zustimmen können, dann schließen Sie sich unserem Antrag an und lassen Sie uns die konkrete Ausgestaltung der Beobachtungsstelle im weiteren Geschäftsgang gemeinsam besprechen und beschließen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Hartmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag der AfDFraktion. Ich bin schon verwundert, dass wir einen Antrag mit dem Titel „Fairen Wahlkampf ermöglichen – Schaffung einer zentralen Erfassungsstelle Kamenz zur Dokumentation von rechtswidrigen politisch motivierten Taten im Wahlkampf“ diskutieren sollen. Im Übrigen ist das offensichtlich keine kreative Idee der AfD-Fraktion in Sachsen, ein gleichlautender Antrag wurde von der AfDFraktion in Nordrhein-Westfalen schon Ende August in deren Landtag eingebracht. So viel zum Thema Ideenklau im Landtag, ein wirklich interessantes kleines Heft. Ich glaube, die Damen und Herren der AfD-Fraktion wissen, wovon ich rede.

Aber zurück zum Thema. Die AfD-Fraktion beklagt in der Begründung ihres Antrages, dass es zwischen 2014 und 2017 zu zahlreichen Delikten und Störungen im Rahmen von Wahlkämpfen kam. Ja, meine Damen und Herren, dies ist ein Fakt, den man grundsätzlich nicht leugnen kann. Wüste Beschimpfungen, Drohbriefe, zerstörte Plakate, sogar Tätlichkeiten gegenüber Wahlkampfhelfern, all das hat jeder von uns bestimmt schon einmal in der einen oder anderen Form erlebt. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl der Straftaten im Bundestagswahlkampf 2017 mit 3 660 gegenüber dem Wahlkampf von 2013 deutlich gestiegen. Damals waren es 3 100 Straftaten. Dies ist bedauerlich und trifft alle Parteien, nicht nur die AfD, auch wenn sie uns das hier glauben machen will.

(Carsten Hütter, AfD: Haben wir nicht gesagt!)

Noch erstaunlicher finde ich allerdings den Umstand, dass sich gerade die AfD über Behinderung und Attacken im Wahlkampf beschwert, die Partei, die sonst an der Spitze

steht, wenn es um Verrohung der Sprache und der Sitten im politischen Betrieb geht.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Ich erinnere daran: Es war jemand aus der AfD, der deutlich gemacht hat, dass es in der Tat bedauerlicherweise dazu kam, dass man Auftritte der Bundeskanzlerin organisiert torpediert hat und dass man selbst als Organisator solcher Störungen aufgetreten ist.

(André Barth, AfD: Das war eine einzige Demo! Eine Demo! – Unruhe)

Dort sind nicht nur Plakate gezeigt worden, sondern beispielsweise auch verfassungsfeindliche Symbole. Ihre Partei steht doch wie keine andere für die Polarisierung unserer Gesellschaft. Jetzt wundern Sie sich, dass es darauf Gegenreaktionen gibt.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Politisch motivierte Kriminalität sollte in unserer Gesellschaft grundsätzlich keinen Raum haben. Jede zerstörerische oder sogar gewalttätige Aktion gegen politisch engagierte Personen muss geahndet und bestraft werden.

Allerdings verwundert es schon, dass sich ausgerechnet die AfD über die Verrohung der Sitten beklagt, obgleich sie vielfach der Motor dieser gesellschaftlichen Entwicklung ist.

Zurück zum Antrag selbst. Sie wollen eine Erfassungsstelle, die Verstöße während der Wahlkämpfe in Sachsen beobachtet, dokumentiert und auswertet. Jeder Bürger solle dabei die Möglichkeit haben, solche Fälle zu melden. Sie begründen die Notwendigkeit einer solchen Stelle damit, dass Übergriffe nicht genau genug erfasst würden, dass es deshalb keine gezielten Präventionsmaßnahmen gebe und dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Gefahr sei. Bei allem Verständnis dafür, dass der Wahlkampf in der politischen Auseinandersetzung spürbar an Härte zugenommen hat, kann ich den von Ihnen ins Feld geführten Beweggründen für den Antrag nicht zustimmen.

Zu den einzelnen Punkten: Es ist einfach nicht richtig, dass die Delikte nicht ordnungsgemäß erfasst würden. All die von Ihnen genannten Delikte im Zusammenhang mit der Störung von Wahlkämpfen, 550 an der Zahl, wurden von der Polizei und dem Staatsschutz in Sachsen erfasst, sonst hätten Sie in der Kleinen Anfrage auch keine Angaben darüber erhalten. Delikte werden nicht nur in der Art erfasst, wie Sie die Daten bei der Staatsregierung erfragt haben. Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatschutz kümmern sich um jeden angezeigten Fall. Insofern ist mir schleierhaft, wozu wir die von Ihnen geforderte Erfassungsstelle brauchen,

(Jörg Urban, AfD: Zuhören hilft!)

außer dass wir damit eine weitere Verwaltungsstelle schaffen würden, die unnötig Geld kostet.

Ebenso wenig kann ich erkennen, wie eine noch detailliertere Erfassung von Delikten die Präventionsarbeit