Vielen Dank, Frau Meier. â Meine Damen und Herren, das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es Redebedarf fĂŒr eine weitere Runde aus den Reihen der Fraktionen? â Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewĂŒnscht? â Herr Staatsminister Gemkow, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen herzlichen Dank, Herr PrĂ€sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf sollen vier Gesetze im ZustĂ€ndigkeitsbereich des Justizressorts geĂ€ndert werden; das ist schon von vielen beschrieben worden. Mit Artikel 1 soll beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig der elektronische Rechtsverkehr eingefĂŒhrt werden. Ab dem 1. Januar 2018 können sich dann BĂŒrger und andere Verfahrensbeteiligte nicht nur in der herkömmlichen Weise schriftlich, sondern auch mit elektronischen Dokumenten an den Verfassungsgerichtshof wenden.
AuĂerdem erleichtern wir die ArbeitsablĂ€ufe der Verfassungsrichter. Die GesetzesĂ€nderung wird es diesen Richtern erlauben, Entscheidungen im Umlaufverfahren zu treffen. Beides haben ĂŒbrigens die Verfassungsrichter selbst angeregt und vorgeschlagen.
Zusammen werden die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten und die Möglichkeit des Umlaufverfahrens zugunsten der Rechtssuchenden aber auch Zeit und Kosten sparen.
Die Ănderungen der anderen drei Gesetze sind in erster Linie technischer bzw. redaktioneller Natur, aber trotzdem von praktischer Bedeutung. FĂŒr kleinere Delikte wie Beleidigung, SachbeschĂ€digung und Hausfriedensbruch erlaubt die Strafprozessordnung, dass der Verletzte und nicht die Staatsanwaltschaft Anklage vor Gericht erhebt. Um Missbrauch und unnötige Prozesse zu vermeiden, verlangt die Strafprozessordnung aber, dass zuvor ein sogenannter SĂŒhneversuch unternommen wird. Das geschieht in Sachsen nach dem Schieds- und GĂŒtestellengesetz vor unseren Friedensrichtern. Um es hier einmal zu sagen: Im vergangenen Jahr hat es 56 dieser Verfahren
gegeben, von denen dann mehr als die HĂ€lfte erfolgreich waren. In zivilrechtlichen Sachen gelingt unseren Friedensrichtern ĂŒbrigens die Lösung von zwei Dritteln aller FĂ€lle.
Inzwischen ist es zur Ănderung der Strafprozessordnung gekommen. Damit das SĂŒhneverfahren in der bewĂ€hrten Weise fortgefĂŒhrt werden kann, passen wir das Schieds- und GĂŒtestellengesetz entsprechend an.
Die Ănderung des Juristenausbildungsgesetzes betrifft Kontrollen gegen unerlaubte Hilfsmittel in der PrĂŒfung. Das klingt erst einmal etwas speziell. Aber es ist hier schon angesprochen worden: Dahinter verbirgt sich der gute alte Spickzettel. Echte Spickzettel sind von gestern. Wer heute etwas auf sich hĂ€lt, der nutzt Smartphones und andere elektronische Möglichkeiten, geht also mit der Zeit.
Auf diesen Trend haben wir schon reagiert. Aber es ist wichtig, auch in diesem Punkt Rechtssicherheit herzustellen. Deswegen muss einfach eine konkretere ErmÀchtigungsgrundlage geschaffen werden. Das geschieht hiermit.
Eine weitere Ănderung betrifft das SĂ€chsische Dolmetschergesetz. Soweit es um die Anerkennung von auslĂ€ndischen Berufsqualifikationen fĂŒr die Bestellung zu öffentlich bestellten Dolmetschern oder Ăbersetzern geht, wollen wir klarstellen, dass die Voraussetzungen dafĂŒr in einem einheitlichen Regelwerk, nĂ€mlich in der SĂ€chsischen Dolmetscherverordnung, geregelt werden. Da es um Fremdsprachen geht, liegt es nahe, dass viele ihre Berufsqualifikation im Ausland erwerben. AuĂerdem sind an Dolmetscher und Ăbersetzer hohe QualitĂ€tsanforderungen gestellt bzw. werden hohe MaĂstĂ€be angelegt, weil sie amtliche Dokumente ĂŒbertragen und ĂuĂerungen in Gerichtsverfahren ĂŒbersetzen. Dabei dĂŒrfen keine Fehler passieren. Wenn die Berufsqualifikation in anderen Mitgliedsstaaten der EuropĂ€ischen Union erworben wurde, gilt die EU-Berufsqualifikationsrichtlinie. An deren Vorgaben wollen wir die SĂ€chsische Dolmetscherverordnung anpassen. DafĂŒr schaffen wir mit der Ănderung des SĂ€chsischen Dolmetschergesetzes die Voraussetzung.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das Gesetz zur Ănderung von Gesetzen mit
Bezug zur Justiz, Drucksache 6/10337, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/10732.
In der Drucksache 6/10871 liegt ein Ănderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Soll hierzu noch einmal das Wort ergriffen werden?
Das ist nicht der Fall. â Dann lasse ich ĂŒber den Ănderungsantrag abstimmen. Wer dafĂŒr ist, zeigt das jetzt bitte an. â Gegenstimmen? â Stimmenthaltungen? â Damit ist der Ănderungsantrag einstimmig angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf ist artikelweise Abstimmung beantragt worden. Wer möchte der Ăberschrift seine Zustimmung geben? â Wer ist dagegen? â Gibt es Stimmenthaltungen? â Auch hierzu stelle ich Einstimmigkeit fest.
Wer möchte Artikel 1, Ănderung des SĂ€chsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes, seine Zustimmung geben? â Gegenstimmen? â Stimmenthaltungen? â Ich stelle wiederum Einstimmigkeit fest.
Artikel 2, Ănderung des SĂ€chsischen Schieds- und GĂŒtestellengesetzes: Wer stimmt zu? â Wer ist dagegen? â Stimmenthaltungen? â Auch hierzu ist Einstimmigkeit festzustellen.
Wer stimmt Artikel 3, Ănderung des SĂ€chsischen Juristenausbildungsgesetzes, zu? â Wer enthĂ€lt sich der Stimme? â Gibt es Gegenstimmen? â Keine Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen. Artikel 3 ist dennoch beschlossen.
Artikel 4, Ănderung des SĂ€chsischen Dolmetschergesetzes: Wer stimmt zu? â Gibt es Gegenstimmen? â Stimmenthaltungen? â Auch hierzu stelle ich Einstimmigkeit fest.
Wer stimmt Artikel 5, Bekanntmachungserlaubnis, zu? â Gegenstimmen? â Stimmenthaltungen? â Auch hierzu stelle ich Einstimmigkeit fest.
Wer stimmt Artikel 6, Inkrafttreten, zu? â Gegenstimmen? â Stimmenthaltungen? â Damit ist auch Artikel 6 einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer stimmt dem Gesetz zur Ănderung von Gesetzes mit Bezug zur Justiz zu? â Wer ist dagegen? â Wer enthĂ€lt sich der Stimme? â Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN â und weitere. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Herr Abg. Heinz, bitte.
Herr PrĂ€sident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir zum Höhepunkt des Tages ein ordentlich gefĂŒlltes Plenum haben
Schafhaltung â da mĂŒsste man zuerst fragen: Wo liegen denn die Probleme? Die SchĂ€fer haben einen erheblichen Teil der Probleme, die auch die Landesregierung im Freistaat Sachsen hat. Die SchĂ€fer sind verantwortlich fĂŒr das Wohl und Wehe einer gewissen Anzahl von Individuen. Wie es mit Vergleichen so ist: Sie hinken alle zusammen.
Ehe man mir etwas Bösartiges unterstellt, möchte ich klarstellen, dass die Sachsen keine Schafe sind, schwarze Schafe schon gar nicht.
Der Unterschied zwischen SchĂ€fern und der Politik im Freistaat Sachsen ist: Die Schafe können sich ihren SchĂ€fer nicht selbst wĂ€hlen. Das heiĂt, sie leben in einer Diktatur oder Monarchie, je nachdem, wie man es betrachtet. Das hat gewisse Vorteile: keine Koalitionsverhandlungen; keine Opposition; keine Versprechen, dass das Gras auf Nachbars Weiden besser sei. Die SchĂ€fer brauchen sich nicht mit Lehrern oder verschiedenartigen Geschlechtsbildern auseinanderzusetzen.
Das Hauptproblem in der Schafhaltung ist die Wirtschaftlichkeit. Das Sprichwort âBienen, Schafe und Teich mal arm, mal reichâ gilt zunehmend nicht mehr. Die Zeiten, in denen der Teil mit âarmâ zutrifft, werden immer hĂ€ufiger, die Zeiten, in denen âreichâ zutrifft, dagegen ganz, ganz selten. Das kann man statistisch belegen: Die SchĂ€fer liegen mit einem Betriebseinkommen zwischen 16 000 und 17 000 Euro am unteren Ende der Einkommensskala in der Landwirtschaft; der Durchschnitt liegt bei 30 000 Euro.
FĂŒr beide, SchĂ€fer und Politik, gilt: Ohne ausgeglichenen Haushalt wird es auf Dauer nicht gehen. Beide haben eine geringe Steuerdeckungsquote. Diese liegt bei den SchĂ€fern deutlich unter 50 %. Das heiĂt, ohne die Honorierung öffentlicher Leistungen, zum Beispiel Landschaftspflege, durch PrĂ€mien, ist Schafhaltung nicht wirtschaftlich betreibbar. Das Delta wird immer gröĂer. Aufgrund der geringen Betriebseinnahmen sind die SchĂ€fer vielfach zweiter Sieger beim Kampf um PachtflĂ€chen. Sie dĂŒrfen
diese gelegentlich kostenlos beweiden, was zur Folge hat, dass zwar die Schafe satt sind, der SchÀfer aber verhungert.
Wesentlichen Anteil daran hat die Entkopplung der PrĂ€mien von der Produktion. Das heiĂt im Klartext: Die Abschaffung der MutterschafprĂ€mie vor acht oder zehn Jahren war in etwa so, als ob wir unser FAG von der Bemessungsgrundlage âEinwohnerâ auf die Bemessungsgrundlage âFlĂ€chengröĂe der Gemeindeâ umstellen wĂŒrden.
Beide mĂŒssen sich um innere Ordnung oder innere Sicherheit kĂŒmmern. Die Probleme, die wir in der Gesellschaft haben, sind bekannt. Auch die SchĂ€fer haben sicherzustellen, dass die Tiere auf der ihnen zugewiesenen Weide bleiben. Das geht mit fester EinzĂ€unung, das kann ein massiver Zaun oder eine Mauer sein, das kann man mit HĂŒtehunden machen oder auch mit einem Elektrozaun. Wichtig ist, dass der SchĂ€fer sein Gewaltmonopol konsequent durchsetzt und die Tiere den Respekt vor den Einrichtungen und gegenĂŒber dem Hund nicht verlieren; und auch auf dem Zaun sollten möglichst einige Tausend Volt Spannung sein, damit die Tiere genau wissen, bis hierher und nicht weiter. Null Toleranz. Ansonsten ist die Folge: Die Tiere lernen ganz schnell, den Zaun zu ĂŒberwinden; und ist einmal eins drĂŒber und steht auĂerhalb der Weide, springen alle anderen hinterher, suchen sich einen Weg und halten sich auf, wo sie sich besser nicht aufhalten sollten. In manchen BundeslĂ€ndern wird die Besetzung fremden Eigentums maximal 24 Stunden toleriert, in manchen auch durch Baugenehmigungen legalisiert. Von den SchĂ€fern wird jedenfalls eine sofortige Herstellung der gesetzlichen ZustĂ€nde erwartet, was auch richtig ist.
Dann gibt es natĂŒrlich auch Angriffe von auĂen auf die Tiere. Das können unvernĂŒnftige BĂŒrger sein, die Weiden zerstören, das kann Wild sein, was die Weide zerstört, das können Hunde sein, die zur Befriedigung ihres Spieltriebs in die Weide gelassen werden. Seit einigen Jahren haben wir noch ein nettes Tierchen namens Wolf. Dazu wird meine Kollegin Patricia Wissel etwas sagen. Am Rande von dicht besiedelten Gebieten haben wir ein nĂ€chstes Problem, dass die artgerecht gehaltenen Hunde aus Mietwohnungen tĂ€glich zur Bewegungstherapie auf die GrĂŒnland- und WeideflĂ€chen gelassen werden. Neben dem Zertrampeln des Futters, wissen wir alle, dass Bewegung DarmtĂ€tigkeit fördert und dann das Weidefutter in Folge auch wertlos wird.
Der Klimawandel ist fĂŒr die SchĂ€fer Fluch und Segen zugleich. Der Segen ist, dass sich die Weideperiode verlĂ€ngert hat. Der Fluch ist, wir haben es mit neuen
MĂŒckenarten zu tun, die Krankheiten ĂŒbertragen, die bisher hier nicht bekannt waren. Ich denke da an die Blauzungenkrankheit oder das Schmallenbergvirus, was das Schlachten von ganzen Herden, erhöhte Impfkosten usw. zur Folge hat. Wir beobachten auch verstĂ€rktes Auftreten von KreuzkrĂ€utern, Jacobskreuzkraut, Johanniskraut usw. Wenn dieses von WiederkĂ€uern gefressen wird, hat das schwerste LeberschĂ€den mit Tod zur Folge. Die Ausbreitung dieser Pflanzen ist ĂŒbrigens nicht nur fĂŒr Weidetierhalter, sondern auch fĂŒr Imker ein Problem. Die sogenannten Pyrrolizidinalkaloide, abgekĂŒrzt PA, finden sich auch im Honig wieder und bei entsprechender Konzentration werden die Risikovorsorgewerte des BfR ĂŒberschritten, und damit ist der Honig nicht mehr verkehrsfĂ€hig.
Ein demografisches Problem haben wir auch bei beiden. Wir haben beim FĂŒhrungspersonal in Sachsen das demografische Problem nicht feststellen können, wir haben es aber bei den SchĂ€fern. Das heiĂt, es gibt massive Nachwuchsprobleme. Die Bevölkerungsentwicklung ist auch bekannt. Das Gleiche betrifft die Bestandsentwicklung bei den Schafen. 1989 hatten wir noch 486 000 Tiere in Sachsen, wĂ€hrend dessen wir 2016 noch knapp 70 000 Tiere hatten. Das ist in dem Fall kein Problem der Geburtenrate.
Ein weiterer Unterschied ergibt sich daraus, dass es bei den SchĂ€fern keine unkontrollierte Migration gibt. Bestandsauffrischung wird dort nicht mit Zuwanderung gelöst. Ganz im Gegenteil, von den SchĂ€fern wird eine Einzeltierkennzeichnung mit zwei Ohrmarken, elektronische lesbar, verlangt. Die nĂ€chsthöhere Form gibt es bei Rindern. Dort ist bei der Einziehung der Ohrmarke noch eine Gewebeprobe zu nehmen. Das heiĂt, dort haben wir schon den genetischen Fingerabdruck. Die SchĂ€fer haben stĂ€ndig ein Bestandsverzeichnis mitzufĂŒhren. Die Tiere haben natĂŒrlich keine direkte Residenzpflicht, aber beim Ăberschreiten von Landkreisgrenzen ist ein gĂŒltiges Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt und Anmeldung im neuen Landkreis mit Nachweis des genehmigten Aufenthaltsortes, spricht WeideflĂ€che, erforderlich.
Das klingt heiter und einfach, ist aber in der Praxis schwierig zu gestalten, weil VerstöĂe ĂŒber KĂŒrzungen von PrĂ€mienzahlungen sehr streng sanktioniert werden und bei der geringen Wirtschaftlichkeit doppelt wehtun. Die SchĂ€fer leben in einem Spannungsfeld zwischen gut gemeinten, aber zum Teil sehr praxisfremden Regelungen. In Haltungshinweisen wird stĂ€ndiger Zugang zu frischem Wasser und stĂ€ndiger Witterungsschutz zu gewĂ€hrleisten gefordert. Das mag in Hobbyhaltungen hinterm Haus durchaus leistbar sein, bei HĂŒteschafhaltungen in Naturschutzgebieten oder auf Deichen ist das schwierig umzusetzen. Genauso passt die Hundehaltungsverordnung nicht mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden zusammen. Hier steht man stĂ€ndig mit einem FuĂ im GefĂ€ngnis. Solange wir VeterinĂ€rĂ€mter haben, die entsprechende Anzeigen landwirtschaftsfreundlich und praxisnah entscheiden, mag das alles gehen, aber in Sachsen haben wir auch schon ein VeterinĂ€ramt, wo sehr viel reine Lehre