Protocol of the Session on September 27, 2017

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Meier. – Meine Damen und Herren, das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Gemkow, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf sollen vier Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Justizressorts geändert werden; das ist schon von vielen beschrieben worden. Mit Artikel 1 soll beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Ab dem 1. Januar 2018 können sich dann Bürger und andere Verfahrensbeteiligte nicht nur in der herkömmlichen Weise schriftlich, sondern auch mit elektronischen Dokumenten an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Außerdem erleichtern wir die Arbeitsabläufe der Verfassungsrichter. Die Gesetzesänderung wird es diesen Richtern erlauben, Entscheidungen im Umlaufverfahren zu treffen. Beides haben übrigens die Verfassungsrichter selbst angeregt und vorgeschlagen.

Zusammen werden die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten und die Möglichkeit des Umlaufverfahrens zugunsten der Rechtssuchenden aber auch Zeit und Kosten sparen.

Die Änderungen der anderen drei Gesetze sind in erster Linie technischer bzw. redaktioneller Natur, aber trotzdem von praktischer Bedeutung. Für kleinere Delikte wie Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch erlaubt die Strafprozessordnung, dass der Verletzte und nicht die Staatsanwaltschaft Anklage vor Gericht erhebt. Um Missbrauch und unnötige Prozesse zu vermeiden, verlangt die Strafprozessordnung aber, dass zuvor ein sogenannter Sühneversuch unternommen wird. Das geschieht in Sachsen nach dem Schieds- und Gütestellengesetz vor unseren Friedensrichtern. Um es hier einmal zu sagen: Im vergangenen Jahr hat es 56 dieser Verfahren

gegeben, von denen dann mehr als die Hälfte erfolgreich waren. In zivilrechtlichen Sachen gelingt unseren Friedensrichtern übrigens die Lösung von zwei Dritteln aller Fälle.

Inzwischen ist es zur Änderung der Strafprozessordnung gekommen. Damit das Sühneverfahren in der bewährten Weise fortgeführt werden kann, passen wir das Schieds- und Gütestellengesetz entsprechend an.

Die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes betrifft Kontrollen gegen unerlaubte Hilfsmittel in der Prüfung. Das klingt erst einmal etwas speziell. Aber es ist hier schon angesprochen worden: Dahinter verbirgt sich der gute alte Spickzettel. Echte Spickzettel sind von gestern. Wer heute etwas auf sich hält, der nutzt Smartphones und andere elektronische Möglichkeiten, geht also mit der Zeit.

Auf diesen Trend haben wir schon reagiert. Aber es ist wichtig, auch in diesem Punkt Rechtssicherheit herzustellen. Deswegen muss einfach eine konkretere Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden. Das geschieht hiermit.

Eine weitere Änderung betrifft das Sächsische Dolmetschergesetz. Soweit es um die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für die Bestellung zu öffentlich bestellten Dolmetschern oder Übersetzern geht, wollen wir klarstellen, dass die Voraussetzungen dafür in einem einheitlichen Regelwerk, nämlich in der Sächsischen Dolmetscherverordnung, geregelt werden. Da es um Fremdsprachen geht, liegt es nahe, dass viele ihre Berufsqualifikation im Ausland erwerben. Außerdem sind an Dolmetscher und Übersetzer hohe Qualitätsanforderungen gestellt bzw. werden hohe Maßstäbe angelegt, weil sie amtliche Dokumente übertragen und Äußerungen in Gerichtsverfahren übersetzen. Dabei dürfen keine Fehler passieren. Wenn die Berufsqualifikation in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erworben wurde, gilt die EU-Berufsqualifikationsrichtlinie. An deren Vorgaben wollen wir die Sächsische Dolmetscherverordnung anpassen. Dafür schaffen wir mit der Änderung des Sächsischen Dolmetschergesetzes die Voraussetzung.

Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesen Vorschlägen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung von Gesetzen mit

Bezug zur Justiz, Drucksache 6/10337, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/10732.

In der Drucksache 6/10871 liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Soll hierzu noch einmal das Wort ergriffen werden?

(Martin Modschiedler, CDU: Kein Bedarf!)

Das ist nicht der Fall. – Dann lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dafür ist, zeigt das jetzt bitte an. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf ist artikelweise Abstimmung beantragt worden. Wer möchte der Überschrift seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hierzu stelle ich Einstimmigkeit fest.

Wer möchte Artikel 1, Änderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes, seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle wiederum Einstimmigkeit fest.

Artikel 2, Änderung des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu ist Einstimmigkeit festzustellen.

Wer stimmt Artikel 3, Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, zu? – Wer enthält sich der Stimme? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen. Artikel 3 ist dennoch beschlossen.

Artikel 4, Änderung des Sächsischen Dolmetschergesetzes: Wer stimmt zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu stelle ich Einstimmigkeit fest.

Wer stimmt Artikel 5, Bekanntmachungserlaubnis, zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu stelle ich Einstimmigkeit fest.

Wer stimmt Artikel 6, Inkrafttreten, zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch Artikel 6 einstimmig zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer stimmt dem Gesetz zur Änderung von Gesetzes mit Bezug zur Justiz zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Stärkung der Schafhaltung in Sachsen

Drucksache 6/10468, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und weitere. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Herr Abg. Heinz, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir zum Höhepunkt des Tages ein ordentlich gefülltes Plenum haben

(Beifall)

und dass auch der Ministerpräsident sich die Zeit nimmt.

Schafhaltung – da müsste man zuerst fragen: Wo liegen denn die Probleme? Die Schäfer haben einen erheblichen Teil der Probleme, die auch die Landesregierung im Freistaat Sachsen hat. Die Schäfer sind verantwortlich für das Wohl und Wehe einer gewissen Anzahl von Individuen. Wie es mit Vergleichen so ist: Sie hinken alle zusammen.

Ehe man mir etwas Bösartiges unterstellt, möchte ich klarstellen, dass die Sachsen keine Schafe sind, schwarze Schafe schon gar nicht.

Der Unterschied zwischen Schäfern und der Politik im Freistaat Sachsen ist: Die Schafe können sich ihren Schäfer nicht selbst wählen. Das heißt, sie leben in einer Diktatur oder Monarchie, je nachdem, wie man es betrachtet. Das hat gewisse Vorteile: keine Koalitionsverhandlungen; keine Opposition; keine Versprechen, dass das Gras auf Nachbars Weiden besser sei. Die Schäfer brauchen sich nicht mit Lehrern oder verschiedenartigen Geschlechtsbildern auseinanderzusetzen.

Das Hauptproblem in der Schafhaltung ist die Wirtschaftlichkeit. Das Sprichwort „Bienen, Schafe und Teich mal arm, mal reich“ gilt zunehmend nicht mehr. Die Zeiten, in denen der Teil mit „arm“ zutrifft, werden immer häufiger, die Zeiten, in denen „reich“ zutrifft, dagegen ganz, ganz selten. Das kann man statistisch belegen: Die Schäfer liegen mit einem Betriebseinkommen zwischen 16 000 und 17 000 Euro am unteren Ende der Einkommensskala in der Landwirtschaft; der Durchschnitt liegt bei 30 000 Euro.

Für beide, Schäfer und Politik, gilt: Ohne ausgeglichenen Haushalt wird es auf Dauer nicht gehen. Beide haben eine geringe Steuerdeckungsquote. Diese liegt bei den Schäfern deutlich unter 50 %. Das heißt, ohne die Honorierung öffentlicher Leistungen, zum Beispiel Landschaftspflege, durch Prämien, ist Schafhaltung nicht wirtschaftlich betreibbar. Das Delta wird immer größer. Aufgrund der geringen Betriebseinnahmen sind die Schäfer vielfach zweiter Sieger beim Kampf um Pachtflächen. Sie dürfen

diese gelegentlich kostenlos beweiden, was zur Folge hat, dass zwar die Schafe satt sind, der Schäfer aber verhungert.

Wesentlichen Anteil daran hat die Entkopplung der Prämien von der Produktion. Das heißt im Klartext: Die Abschaffung der Mutterschafprämie vor acht oder zehn Jahren war in etwa so, als ob wir unser FAG von der Bemessungsgrundlage „Einwohner“ auf die Bemessungsgrundlage „Flächengröße der Gemeinde“ umstellen würden.

Beide müssen sich um innere Ordnung oder innere Sicherheit kümmern. Die Probleme, die wir in der Gesellschaft haben, sind bekannt. Auch die Schäfer haben sicherzustellen, dass die Tiere auf der ihnen zugewiesenen Weide bleiben. Das geht mit fester Einzäunung, das kann ein massiver Zaun oder eine Mauer sein, das kann man mit Hütehunden machen oder auch mit einem Elektrozaun. Wichtig ist, dass der Schäfer sein Gewaltmonopol konsequent durchsetzt und die Tiere den Respekt vor den Einrichtungen und gegenüber dem Hund nicht verlieren; und auch auf dem Zaun sollten möglichst einige Tausend Volt Spannung sein, damit die Tiere genau wissen, bis hierher und nicht weiter. Null Toleranz. Ansonsten ist die Folge: Die Tiere lernen ganz schnell, den Zaun zu überwinden; und ist einmal eins drüber und steht außerhalb der Weide, springen alle anderen hinterher, suchen sich einen Weg und halten sich auf, wo sie sich besser nicht aufhalten sollten. In manchen Bundesländern wird die Besetzung fremden Eigentums maximal 24 Stunden toleriert, in manchen auch durch Baugenehmigungen legalisiert. Von den Schäfern wird jedenfalls eine sofortige Herstellung der gesetzlichen Zustände erwartet, was auch richtig ist.

Dann gibt es natürlich auch Angriffe von außen auf die Tiere. Das können unvernünftige Bürger sein, die Weiden zerstören, das kann Wild sein, was die Weide zerstört, das können Hunde sein, die zur Befriedigung ihres Spieltriebs in die Weide gelassen werden. Seit einigen Jahren haben wir noch ein nettes Tierchen namens Wolf. Dazu wird meine Kollegin Patricia Wissel etwas sagen. Am Rande von dicht besiedelten Gebieten haben wir ein nächstes Problem, dass die artgerecht gehaltenen Hunde aus Mietwohnungen täglich zur Bewegungstherapie auf die Grünland- und Weideflächen gelassen werden. Neben dem Zertrampeln des Futters, wissen wir alle, dass Bewegung Darmtätigkeit fördert und dann das Weidefutter in Folge auch wertlos wird.

Der Klimawandel ist für die Schäfer Fluch und Segen zugleich. Der Segen ist, dass sich die Weideperiode verlängert hat. Der Fluch ist, wir haben es mit neuen

Mückenarten zu tun, die Krankheiten übertragen, die bisher hier nicht bekannt waren. Ich denke da an die Blauzungenkrankheit oder das Schmallenbergvirus, was das Schlachten von ganzen Herden, erhöhte Impfkosten usw. zur Folge hat. Wir beobachten auch verstärktes Auftreten von Kreuzkräutern, Jacobskreuzkraut, Johanniskraut usw. Wenn dieses von Wiederkäuern gefressen wird, hat das schwerste Leberschäden mit Tod zur Folge. Die Ausbreitung dieser Pflanzen ist übrigens nicht nur für Weidetierhalter, sondern auch für Imker ein Problem. Die sogenannten Pyrrolizidinalkaloide, abgekürzt PA, finden sich auch im Honig wieder und bei entsprechender Konzentration werden die Risikovorsorgewerte des BfR überschritten, und damit ist der Honig nicht mehr verkehrsfähig.

Ein demografisches Problem haben wir auch bei beiden. Wir haben beim Führungspersonal in Sachsen das demografische Problem nicht feststellen können, wir haben es aber bei den Schäfern. Das heißt, es gibt massive Nachwuchsprobleme. Die Bevölkerungsentwicklung ist auch bekannt. Das Gleiche betrifft die Bestandsentwicklung bei den Schafen. 1989 hatten wir noch 486 000 Tiere in Sachsen, während dessen wir 2016 noch knapp 70 000 Tiere hatten. Das ist in dem Fall kein Problem der Geburtenrate.

Ein weiterer Unterschied ergibt sich daraus, dass es bei den Schäfern keine unkontrollierte Migration gibt. Bestandsauffrischung wird dort nicht mit Zuwanderung gelöst. Ganz im Gegenteil, von den Schäfern wird eine Einzeltierkennzeichnung mit zwei Ohrmarken, elektronische lesbar, verlangt. Die nächsthöhere Form gibt es bei Rindern. Dort ist bei der Einziehung der Ohrmarke noch eine Gewebeprobe zu nehmen. Das heißt, dort haben wir schon den genetischen Fingerabdruck. Die Schäfer haben ständig ein Bestandsverzeichnis mitzuführen. Die Tiere haben natürlich keine direkte Residenzpflicht, aber beim Überschreiten von Landkreisgrenzen ist ein gültiges Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt und Anmeldung im neuen Landkreis mit Nachweis des genehmigten Aufenthaltsortes, spricht Weidefläche, erforderlich.

Das klingt heiter und einfach, ist aber in der Praxis schwierig zu gestalten, weil Verstöße über Kürzungen von Prämienzahlungen sehr streng sanktioniert werden und bei der geringen Wirtschaftlichkeit doppelt wehtun. Die Schäfer leben in einem Spannungsfeld zwischen gut gemeinten, aber zum Teil sehr praxisfremden Regelungen. In Haltungshinweisen wird ständiger Zugang zu frischem Wasser und ständiger Witterungsschutz zu gewährleisten gefordert. Das mag in Hobbyhaltungen hinterm Haus durchaus leistbar sein, bei Hüteschafhaltungen in Naturschutzgebieten oder auf Deichen ist das schwierig umzusetzen. Genauso passt die Hundehaltungsverordnung nicht mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden zusammen. Hier steht man ständig mit einem Fuß im Gefängnis. Solange wir Veterinärämter haben, die entsprechende Anzeigen landwirtschaftsfreundlich und praxisnah entscheiden, mag das alles gehen, aber in Sachsen haben wir auch schon ein Veterinäramt, wo sehr viel reine Lehre