Das kostet – das müssen wir uns immer wieder klarmachen – Geld. Da geht es nicht nur um ständige Absenkungen, sondern auch darum, wie wir die Mittel, die den öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung gestellt werden, verwenden.
Deshalb sollten wir gerade in einer Zeit, in der viel von der ominösen „Lügenpresse“ gesprochen wird, in der viele Demonstrationen stattfinden und Menschen offensichtlich kein Vertrauen mehr in öffentlich-rechtliche Medien haben, einen Fokus darauf legen, den Qualitätsjournalismus wieder voranzubringen.
Ich komme zum Schluss: Wir werden viele Verteilungskämpfe sehen. Denn klar ist: Das Geld, die Mehreinnahmen werden nicht reichen. Wir werden nicht alle vier Bereiche komplett bedienen können. Deshalb kann ich für die SPD-Fraktion sagen – auch wenn wir erst am Anfang der Diskussion stehen –, dass wir die Schwerpunkte bei der Erhebung der Haushaltsabgabe und den dortigen Ungerechtigkeiten sowie bei der Qualitätssicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen. Die Diskussion wird noch lange andauern. Wir schauen gespannt auf diese Diskussion; denn sie kann dann beginnen, wenn die Evaluation durchgeführt ist und wir wissen, wie hoch die Mehreinnahmen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll geändert werden. Der Beitragssatz wird leicht reduziert und der Verteilungsschlüssel geringfügig geändert.
Ich fasse mich kurz: Grundsätzlich befürwortet die AfD eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags. Schade, dass diese Reduzierung mit 48 Cent ab April 2015 sehr gering ausfällt. Selbst die KEF hatte eine Reduzierung um 73 Cent vorgeschlagen. Die AfD setzt sich für eine Abschaffung des nutzungsunabhängigen Zwangsbeitrags ein. Deshalb wird sie sich als Fraktion bei der Abstimmung enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares öffentliches Gut. Er ist eine wesentliche Grundlage der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Wir GRÜNE achten dieses Gut, und wir stehen zur Entwicklungs- und zur Bestandsgarantie, wie sie vom Bundesverfassungsgericht auch mehrfach bekräftigt wurde. Wir
GRÜNEN finden die Beitragssenkung infolge der überschüssigen Einnahmen ebenso richtig. Das war immer klar, als wir die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag beschlossen haben. Der entsprechenden Stelle im Koalitionsvertrag von CDU und SPD können wir zustimmen, weil dort die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in erster Linie dafür vorgesehen werden, Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger in der zukünftigen Beitragsperiode auszuschließen. Die derzeitige Beitragsperiode endet 2016.
Heute reden wir über eine Absenkung um 48 Cent ab April 2015 und über einen Staatsvertrag, der eigentlich nicht dran ist. Wir sehen diesen Entwurf kritisch, und ich will Ihnen gern darlegen, warum.
Zunächst wissen wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass von den Mehreinnahmen nicht ein Cent von den Anstalten ausgegeben werden darf; denn sie landen richtigerweise auf einem Sperrkonto. Die Finanzierung der Anstalten wird durch das Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, geregelt. Höhere Einnahmen führen also nicht automatisch zu höheren Ausgaben und deshalb ist jetzt nichts am Anbrennen.
Wir wissen noch nicht, auf welche Summe sich die Mehreinnahmen belaufen werden, weil das Verfahren zur Direktanmeldung noch nicht abgeschlossen ist. Die Evaluationsergebnisse zur Umstellung auf den Beitrag und zu den eventuellen Unwuchten der neuen Regelung stehen ja noch aus. In dieser Situation wäre es ein sauberes Verfahren gewesen abzuwarten, bis die Fakten auf dem Tisch liegen. Das bedeutet kein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern es kommt direkt im Anschluss an die Evaluationsergebnisse; denn das, was wir politisch im Zusammenhang diskutieren müssen, ist aus unserer Sicht die Frage, in welchem Verhältnis eine allgemeine Absenkung des Beitrages zur Aufhebung unverhältnismäßiger Belastungen der einzelnen Gruppen stehen soll. Ohne eine vollständige Berechnungsgrundlage und eine fundierte Diskussion zur Verwendung der Mehreinnahmen hat dieser Entwurf aus unserer Sicht weder Hand noch Fuß und deshalb sehen wir das kritisch.
Ich bezweifele zudem, dass 48 Cent weniger im Monat für die Beitragszahlerinnen und -zahler sehr ins Gewicht fallen werden. Es kommt für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus meiner Sicht eher darauf an, dass wir langfristig eine Beitragsstabilität halten und sagen können, dass der Beitrag in den kommenden Jahren nicht steigt.
Stattdessen haben wir es hier mit einer symbolischen Geste und einem Spiel zu tun. Schon 2013 verkündete Ministerpräsident Tillich vollmundig die Ein-EuroAbsenkung. Das war populär, aber verantwortungsvoll war es nicht. Eine seriöse Medienpolitik sieht anders aus.
Wenn wir finanziell Weichen stellen, sollten wir medienpolitisch auch die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutieren. In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sind weitere Unbekannte genannt worden, auf die in der heutigen Debatte noch niemand eingegangen ist. Für die Zukunftsfähigkeit und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vor allem eine bessere Online-Nutzung der Angebote zentral. Das wurde angesprochen. Wenn wir demnächst über eine Verlängerung und die Verweildauer im Netz diskutieren, werden wir auch über die Kosten sprechen müssen, damit freie Filmschaffende für die Abtretung ihrer Rechte angemessen vergütet werden können.
Die weitere Regelung im Staatsvertrag halten wir für richtig, wonach der ARD-interne Finanzausgleich erhöht werden soll, um den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen, die durch verhältnismäßig wenige Beitragszahlerinnen und -zahler finanziert werden, besser abzusichern. Bei dem gesamten Gesetzentwurf werden wir uns aber aus den genannten Gründen enthalten.
Gibt es vonseiten der Fraktionen noch weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Bitte, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Sächsischen Landtags! Lassen Sie mich zunächst einmal an Sie alle einen Dank aussprechen, dass wir so frühzeitig im Jahr die öffentliche Anhörung im Ausschuss durchführen konnten, um tatsächlich mit der Absenkung des Rundfunkbeitrages am 01.04.2015 in die Wirklichkeit eintreten zu können.
Ich möchte, da die Fraktionen schon einige Eckpunkte beschrieben haben, noch einmal auf einige Dinge kurz eingehen, die ich für wichtig halte. Zunächst zur technischen Seite: Wir werden heute mit diesem Gesetzentwurf den Staatsvertrag in Landesrecht transformieren und damit den Sechszehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 17. Juli 2014 von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet worden ist, umsetzen.
Erstmalig in der Geschichte des Rundfunkfinanzierungssystems findet eine Absenkung des Rundfunkbeitrages statt. Ich gestehe Ihnen von der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion GRÜNE zu, dass es eine symbolische Absenkung ist. Aber gleichwohl sind wir alle in den letzten Jahrzehnten immer wieder daran gewöhnt worden, dass es im Beitragssystem anderer öffentlicher Dienstleistungen regelmäßig zu Erhöhungen gekommen ist. Wir sollten es deshalb nicht gering achten, dass es erstmals gelungen ist, eine Gegenbewegung zu organisieren.
Das hat auch mit dem Wort des Ministerpräsidenten zu tun, dass er am Anfang die Ein-Euro-Beitragsabsenkung
gefordert hat; denn es ging zunächst darum, in der deutschen Öffentlichkeit überhaupt das politische Feld dafür zu bereiten, dass man sich mit einer Beitragssenkung befasst.
Die KEF-Studie ist von mehreren Rednern bereits erwähnt worden. Wir haben diese neue Systematik in der Finanzierungssteuerung, die man zusammengefasst so darstellen kann: Wir nehmen die KEF als Basis. Die 73 Cent sind erwähnt worden. Wir sind bei 48 Cent herausgekommen. Auch das ist hier bekannt. Ich will noch einmal erwähnen, dass es Bayern und Sachsen waren, die sich für mehr eingesetzt hatten, nämlich für 73 Cent. Am Ende haben sie aber die 48 Cent akzeptiert, damit wir zu einer politischen Einigung kommen; denn viele Länder haben 73 Cent als zu stark bemessen angesehen.
Die Rücklagenbildung in Höhe von 25 Cent pro Beitrag führt im Übrigen auch dazu, meine Damen und Herren, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten über ihr Finanzausgebeverhalten nachdenken und dieses Finanzgebaren selbst überprüfen müssen. Das Geld steht nicht zur Verfügung; das haben Vorredner schon gesagt. Die Auflösung der Rücklage erfolgt erst nach der Evaluierung.
Zur Evaluierung des neuen Rundfunkbeitragssystems möchte ich auch nicht wiederholen, was die Vorredner sagten, sondern ich möchte noch einmal deutlich machen, dass eine inhaltliche Beratung über das Rundfunkbeitragssystem, wie Sie, Herr Neubert, es eingefordert haben, erst nach der Evaluierung stattfindet. Ich habe dem Protokoll der Ausschusssitzung des Landtags entnommen, dass Sie die Auffassung vertreten haben, dass die Staatsregierung bereits über die Inhalte dieses Rundfunkbeitragssystems mit den anderen Staatskanzleien im Gespräch ist. Ich habe mich noch einmal auf meiner Arbeitsebene versichert: Das ist nicht der Fall. Das sollten Sie wissen. Inhaltlich werden wir erst nach der Evaluierung einsteigen.
Prozessual ist man sich einig. Meine Damen und Herren, die Systematik, die gefunden worden ist – im Frühjahr 2015 die Evaluierung zu beginnen, im Juni auf der MPK den Evaluierungsstaatsvertrag politisch zu entscheiden und danach erst die Bedarfsanmeldungen der Anstalten zu erwarten, um sie dann in dem 20. KEF-Bericht einzuarbeiten –, stellt doch eines sicher: nämlich die Rückbindung der Bedarfe an die verfügbaren Mittel. Das ist ein System, das sich sozusagen gegenseitig kommuniziert, und das hilft auch den Anstalten selbst, Finanzbedarfe mit ihrem tatsächlich notwendigen Finanzaufkommen in ein entsprechendes Verhältnis zu bringen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Ich habe mir noch einmal den KEF-Bericht angesehen. Vom 18. auf den 19. KEF-Bericht hat es eine Bruttoeinsparung bei der ARD in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegeben und beim ZDF in Höhe von 506 Millionen Euro. Damit haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Prinzip des Maßhaltens, das in den öffentlichen Haushalten
Ich finde, das ist ein gutes Zeichen, und ich denke, dass die Koalition in ihren Gesprächen diesen Weg in Zukunft fortsetzen wird. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz.
(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Falk Neubert, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Jaeckel, eine kurze Anmerkung hinsichtlich der Replik auf das Protokoll im Ausschuss: Sie hatten selbst beschrieben, dass die Zeitschiene relativ schnell passieren wird. Ich habe die Sorge, dass wir von der Macht des Faktischen einfach überrollt werden.
Das heißt, die Evaluierung wird vorliegen, und innerhalb kürzester Zeit müssen die Staatskanzleien in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag infolge der Evaluierung vorlegen. Um dort ein wenig Vorlauf zu haben und Dinge tatsächlich zu durchdenken, hielte ich es für angemessen – das war es, was ich im Grunde genommen im Ausschuss gesagt und mir gewünscht habe –, dass wir schon jetzt einzelne Punkte diskutieren. Zumindest vonseiten der Koalition habe ich wahrgenommen, dass die Frage, wie man mit den Hostels umgeht und wie man da zu einer Veränderung kommen könnte, eigentlich schon jetzt diskutiert werden müsste. Dies müsste möglicherweise schon jetzt angegangen werden gegenüber den anderen Staatskanzleien, damit man dann nicht von der Macht des Faktischen überrollt wird. Das war die Überlegung, und es ist auch meine Bitte, dies im Auge zu haben.
Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 6/626. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde gern die Artikel gleich zusammenziehen. Es geht um die Überschrift, dann Artikel 1 Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen kann ich doch eine Mehrheit für den Beschluss sehen.
Ich stelle den Entwurf Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? –
Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Stimmverhalten. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der