Protocol of the Session on August 31, 2017

Wichtiger ist, dass auf dieser Grundlage regierungsintern beraten und ein Vorschlag für den Haushaltsplan, insbesondere Einzelplan 14, entsteht. Diesen Vorschlag bewerten wir dann im Parlament als Haushaltsgesetzgeber und ändern ihn, falls wir weitere oder – auch so geschehen – andere Bedarfe identifizieren können.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Richtig!)

Liebe Kollegin Maicher, ja, ich gebe Ihnen recht, dass wir uns gerade als Parlamentarier sicherlich noch etwas mehr

Transparenz bezüglich der Haushaltsanmeldungen wünschen könnten und das hilfreich wäre, um in diesem Prozess noch besser abwägen zu können. Würde dies aber nicht auch auf die Anmeldungen für die Sachmittelausstattung zutreffen?

Kurzum, wir haben ein bewährtes und praktikables Verfahren im Haushaltsaufstellungsprozess mit Nachfragen und Antworten. Vielleicht ist das der Punkt, Ihr Begehren erneut einzuspeisen.

Vielleicht informiert auch das Finanzministerium mit der Haushaltsaufstellung für den kommenden Doppelhaushalt umfassender. Wir können uns dies jedenfalls gut vorstellen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Lassen Sie mich den Blick noch auf zwei weitere Punkte in diesem Kontext richten: erstens das Engagement des Bundes im Hochschulbau. Bisher profitiert Sachsen massiv vom gemeinsamen Hochschulbau. Zuletzt konnte beispielsweise das LaserForschungszentrum in Mittweida eingeweiht werden. Dieses Engagement des Bundes ist jedoch leider rückläufig bzw. auslaufend.

Wir Sozialdemokraten halten es deshalb für geboten, das Thema Hochschulbau bei der Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten des Artikels 91 b des Grundgesetzes erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Die fünf ostdeutschen Wissenschaftsministerinnen und -minister haben dies in ihrem Positionspapier getan.

Wenn uns der Bund bei Forschungsneubauten unterstützt, dann ist natürlich auch der Spielraum für Reinvestitionen und Bestandspflege mit sächsischen Steuermitteln größer.

Da sich Forschungsministerin Wanka erst jüngst von der Qualität sächsischer Bauten und von deren Notwendigkeit überzeugen konnte, kommt die Bundesministerin in den nächsten Wochen vielleicht auch zu dieser Erkenntnis.

Zweitens, nicht minder wichtig: Wir haben in der letzten Runde der Exzellenzinitiative allein an der TU Dresden 250 Millionen Euro für bauliche Investitionen zur Verfügung gestellt.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Hört, hört!)

Weitere werden sicherlich folgen.

Wir blicken deshalb gebannt auf den 28. September dieses Jahres. Erst dann wissen wir, welche sächsischen Antragsskizzen eine Runde weiter gekommen sind. In der Folge müssen wir auch hier im Hohen Haus darüber beraten, wie wir diese Anträge unterstützen und begleiten können. Schließlich haben wir die Verpflichtung aus den Zusagen in der letzten Runde zu erfüllen, begleiten jetzt schon mit Investivmaßnahmen beispielsweise den Exzellenzcluster MERGE an der TU Chemnitz und wir werden im Jahr 2018 mit Sicherheit weitere Bitten und Ansprüche von den Hochschulen formuliert bekommen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Für meinen Teil kann ich sagen, dass der Einzelplan 14 für Hochschulpolitiker deshalb durchaus von hohem Interesse ist, weshalb ich

persönlich diesen seit dem Jahr 2009 regelmäßig auswerte und im Blick behalte.

Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Maicher in Drucksache 6/9462 zeigt, ist der Ansatz für Bauunterhalt auch und gerade während unserer Regierungsbeteiligung gestiegen. Der Kollege Meyer hat es schon referiert. Seit dem Jahr 2015 stehen gut 19 Millionen Euro per Ansatz zur Verfügung. Dank der guten Situation mit Steuermehreinnahmen wird stets über den Ansatz hinaus reinvestiert.

Damit ist das Thema sicherlich nicht vom Tisch. Der Rechnungshof prüft regelmäßig. Auch damit setzen wir uns hier im Hohen Haus auseinander, nicht zuletzt mit seinen Empfehlungen.

Zudem verabschieden wir in aller Regel alle zwei Jahre unseren Haushaltsplan. Das wird auch in Zukunft so sein und der Zeitpunkt sein, dieses Thema erneut aufzurufen.

Eine persönliche Bemerkung noch: Ich fand es schade, dass die GRÜNEN zu ihrem Antrag nicht die Stellungnahme der Staatsregierung eingeholt haben. Das wäre durchaus eine Möglichkeit gewesen, ihn in großem Umfang zu erfüllen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

So bleibt mir nur noch zu sagen, dass wir Ihrem Antrag leider nicht folgen können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Nun ist die AfD-Fraktion an der Reihe. Es spricht Frau Abg. Dr. Muster. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst vorweg: Die AfD-Fraktion wird dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN zustimmen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Oh!)

Wir halten es für sehr notwendig, dass der Landtag vorfristig über den Sanierungsbedarf an Gebäuden informiert wird, und zwar nicht nur an den Hochschulen, sondern auch an den Justiz- und Polizeigebäuden. Es ist wichtig zu wissen, was an Ausgaben auf uns zukommt. Transparenz der Haushaltsmittel ist ein Haushaltsgebot.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Vorfeld des Antrags mit zwei Kleinen Anfragen in Drucksache 6/9462 und in Drucksache 6/10007 versucht, den Sanierungsbedarf sächsischer Hochschulen und der Berufsakademie zu erfahren.

Die Staatsregierung antwortete, dass der aktuelle Sanierungsbedarf sächsischer Hochschulen und der Berufsakademie im Haushaltsplan in Einzelplan 14 abgebildet werde. Den Zahlen zufolge bestehe demnach ein Bedarf von jeweils 154 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Dazu stehen die Angaben des Sächsischen Rechnungshofes im Widerspruch. In seinen Jahresberichten 2015 und 2016 stellt der Sächsische Rechnungshof einen Investitionsbedarf an der TU Dresden in Höhe von 500 Millionen Euro, an der Uni Leipzig in Höhe von 150 Millionen Euro und an der Hochschule Mittweida in Höhe von 29,5 Millionen Euro fest. In der Summe ergibt das fast 700 Millionen Euro für drei Hochschulen. In den Stellungnahmen zu den Jahresberichten hat das Finanzministerium diesen Zahlen nicht widersprochen.

Daraus ergibt sich Dreierlei:

Erstens. Die in den Haushalt eingestellten Mittel decken den aktuellen Sanierungsbedarf nicht ab.

Zweitens. Wir haben noch elf weitere Hochschulen und die Berufsakademie. Für diese zwölf Einrichtungen wurde der Sanierungsbedarf noch gar nicht beziffert.

Drittens. Um den Sanierungsstau an allen Hochschulen zu beseitigen, wird der Freistaat über Jahre hinaus enorme Mittel aufwenden müssen. Dafür muss das Parlament die genaue Höhe kennen. Die Ermittlung des genauen Finanzbedarfs gemäß Punkt 1 ist daher der Staatsregierung aufzutragen.

Der Sächsische Rechnungshof sieht als Ursache des enormen Investitionsstaus die zu gering eingeplanten Mittel für die Bauunterhaltung. Für die eingangs genannten Hochschulen ergebe sich eine nicht unerhebliche Diskrepanz zwischen den vom Staatsbetrieb Sächsische Immobilien und Baumanagement angemeldeten Bedarfen und den tatsächlich im Haushaltsplan ausgewiesenen Mitteln. Die antragstellende Fraktion versuchte eben diese vom SIB angemeldeten Bedarfe zu erfragen, denn wer sonst außer dem SIB könnte die für den Bauunterhalt erforderlichen Mittel besser beurteilen. Eine konkrete Antwort im Sinne der Fragestellung hat die Fraktion der GRÜNEN allerdings nicht erhalten.

Das Finanzministerium hat die Zahlen der SIB nicht offengelegt. Die Staatsregierung folgte bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen offenbar grundsätzlich der Empfehlung Voltairs: „Alles, was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles, was wahr ist, solltest du sagen.“

Wir unterstützen den Punkt 1 a und b – Offenlegung der vom SIB gemeldeten Bedarfe – ausdrücklich.

Nicht erforderlich scheint mir Punkt 1 c des Antrages, denn die tatsächlich ausgereichten Mittel für den Bauunterhalt können den als Anlage für die Kleinen Anfragen ausgereichten Tabellen durchaus entnommen werden.

Punkt 2 des Antrages – die Forderung nach einer Entwicklungskonzeption – ist wiederum sehr sinnvoll, wobei klar sein muss, dass es keine ureigene Idee der GRÜNEN ist. Sie übernehmen hier lediglich eine Forderung des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahresbericht 2016. Bei diesem Entwicklungskonzept sollte die Staatsregierung die Regelungen des Koalitionsvertrages berücksichtigen.

Wir erinnern uns: Die Studentenzahlen sollen bis zum Jahr 2025 auf 95 000 reduziert werden. Aus Sicht der AfD-Fraktion kann das nur zu dem Schluss führen: Altbau vor Neubau. Eine Flächenerweiterung angesichts geplanter Senkungen der Studentenzahlen ist schwierig. Neubauten sind nur zu errichten, wenn und soweit sie erforderlich und gerechtfertigt sind. Andernfalls gilt der Erhaltung der vorhandenen Gebäudesubstanz der absolute Vorrang.

Punkt 3 des Antrages – die jährliche Berichterstattung über den Sanierungsbedarf der Hochschulen und der Berufsakademie – erachten wir ebenfalls vor dem Hintergrund des geplanten Kontrollrechts für notwendig.

Wir werden dem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dr. Claudia Maicher, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es noch weiteren Redebedarf? – Frau Dr. Maicher, möchten Sie etwas sagen? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch 1 Minute und 45 Sekunden Redezeit. Bitte schön, Frau Dr. Maicher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, Herr Kollege Dr. Meyer.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Was?)

Sie haben die beste Pro-Rede für unseren Antrag gehalten. Und zwar aus folgenden Gründen: Sie haben mir vorgeworfen, ich würde mich nicht an Fakten orientieren. Ja, genau das soll mit dem Antrag bewirkt werden. Wir kennen als Haushaltsgesetzgeber nicht die Fakten für alle Hochschulen. Wir wollen mehr Transparenz, wir wollen wissen – und das war die entscheidende Frage –, in welcher Höhe das SIB seit 2009 Finanzbedarfe für Bauunterhaltsmittel pro staatlicher Hochschule und für die Berufsakademien gemeldet hat und wie viel dem gegenüber stehen. Das war die Frage. Die Zahlen kennen wir nicht.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Dann lesen Sie in meiner Rede noch einmal nach!)

Sie haben mir vorgeworfen, ich würde mich nur um Leipzig kümmern, weil ich von dort komme, und nur auf die Uni Leipzig Bezug nehmen. Wenn Sie zugehört haben, habe ich das nicht. Die Ursache dafür ist aber, dass der Rechnungshofbericht in diesem Jahr genau das geprüft hat, und die Schlussfolgerung von mir war, das genau aus diesem Bericht heraus auch für die anderen Hochschulen zu erfragen. Das wurde mir verweigert.