Protocol of the Session on August 30, 2017

und zwar ein sehr großes Problem mit dem Vollzug seiner Gesetze, die er hat.

Wo wir gerade bei Problemen dieses Rechtsstaates sind, müssen wir auch über Ausweisungsinteresse und über Kriminalität reden. Damit meine ich nicht nur die arabischen Großclans, die Mhallami, Libanesen, Türken und Araber, die in Essen, Berlin und Bremen bereits große Strukturen haben und durch übermäßige Kriminalität auffallen. Nein, wir haben mittlerweile auch solche Entwicklungen, gefährliche Entwicklungen, in sächsischen Großstädten. In Chemnitz, Leipzig und Dresden erleben wir Revierkämpfe unter den neu eingewanderten Leuten in der äußeren Neustadt, häufig im Alaunpark.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Was hat das mit Familiennachzug zu tun? – Patrick Schreiber, CDU: Schauen Sie nach, bevor Sie hier dummes Zeug erzählen!)

Diese Leute sind Straftäter. Der Staat hat ein Ausweisungsinteresse daran; denn wir haben kein Interesse daran, dass Straftäter in Deutschland sind. Aktuell ist es allerdings so, dass ein Ausweisungsinteresse des Staates noch kein Grund dafür ist, den Familiennachzug zwingend zu versagen. Das, meine Damen und Herren, ist ein absolutes Unding. Das muss geändert werden. Das werden wir mit diesem Antrag hier heute einbringen.

Der Familiennachzug soll aus unserer Sicht allerdings in Zukunft auch nur noch für politisch Verfolgte möglich sein. Also, wenn sich ein Julian Assange dafür entscheiden sollte, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, und dieser vielleicht auch noch genehmigt werden würde, wofür ich eine gewisse Sympathie hätte, dann sollte er natürlich auch seine Familie mitbringen können.

Die jetzige Regelung, die wir haben, verleitet dazu, dass man seine Familie in Gefahr zurücklässt, seine Frau und seine Kinder in vermeintlichen Kriegsgebieten.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! In diesem Fall muss man schon einmal die Frage stellen, ob es diesen Menschen wirklich um Sicherheit geht oder ob es ihnen doch eher um Geld geht, was sie durch sieben sichere Staaten nach Deutschland zieht.

Wenn jemand seine Familien nachholen soll – so ist es das Begehr der AfD –, dann soll er auch in der Lage sein, für seine Familie hier in Deutschland zu sorgen. Der jetzige rechtliche Zustand verleitet nämlich dazu, sich einen Asylgrund möglicherweise erst im Heimatland zu schaffen oder ihn vielleicht sogar zu fingieren oder sich ihn auf gut Deutsch zu erlügen. Dann kann man problemlos auch in das deutsche Sozialsystem einwandern, das wirklich vorbildlich ist in der Welt.

Deutschland gibt Leistungen ohne Gegenleistungen und ohne wirklich zu fordern. Das, meine Damen und Herren, ist fast einmalig in der Welt. Das macht kaum ein Staat. Zeigen Sie mir von den fast 200 Staaten auf der Welt, die wir haben, allein 20, die so verrückt sind wie wir und genau so etwas machen.

Das, was wir in Deutschland an Gesetzeslage haben, ist der Hauptzugfaktor für Leute, die hier nach Deutschland kommen wollen. Dieser Hauptzugfaktor dürfte wahrscheinlich noch stärker sein als die tatsächlichen Kriege. Anders ist es nicht zu erklären, dass Leute durch sieben sichere Länder gehen, um dann nach Deutschland zu kommen.

Wenn Sie Menschen in Not helfen wollen, was wir auch wollen,

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ach! Glatte Lüge!)

dann ist es ganz klar notwendig, die Kriege zu beenden und in Afrika den Menschen zur Selbsthilfe zu helfen.

(Sebastian Fischer, CDU: Dann machen Sie doch einmal einen Vorschlag! – Valentin Lippmann, GRÜNE: Sie haben ein Patentrezept dafür?)

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion spricht Herr Voigt; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind ja alle schon ein bisschen sensibilisiert dafür, dass bald Bundestagswahl ist.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Aha!)

Die AfD fordert die Staatsregierung heute auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, die das Ziel hat, den Familiennachzug von Ausländern grundsätzlich zu beschränken. Ein Blick ins Grundgesetz hätte bei der Vorbereitung sicherlich geholfen. Es wäre gut gewesen, Sie hätten erkannt, dass im Artikel 6 geschrieben steht, dass Ehe und Familie besonderen Schutz verdienen, und zwar für alle Menschen, die in diesem Land leben.

Zunächst etwas Theorie: Wir wissen, das Aufenthaltsgesetz beschreibt die Grundsätze des Familiennachzugs. Voraussetzung ist eine familienrechtliche Lebensgemeinschaft in Deutschland, und die familiären Beziehungen müssen auch nachgewiesen sein und dürfen nicht ausschließlich dem Zweck dienen, dem Nachziehenden den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Für den Familiennachzug ist außerdem eine gesicherte Rechtsposition des hier lebenden Ausländers notwendig. Es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein, und der Ausländer darf nicht für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen auf Sozialleistungen angewiesen sein.

Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Natürlich haben wir das Thema fachlich im Blick. Wir kennen auch die Zahlen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Aber: Aus meiner Sicht versuchen Sie, damit vordergründig Stimmung zu machen. Das hat sich auch ganz deutlich an den von Ihnen gerade genannten Zahlen dargestellt. Ich spreche hier von reiner Spekulation.

In Ihrem Antrag schlagen Sie die Ergänzung zu § 27 Abs. 1 um einen Satz 2 vor. Es geht insbesondere um die Aussetzung des Nachzugs von Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten. Der Familiennachzug an sich wurde hitzig debattiert. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und im Frühjahr 2016 für die, die keine Flüchtlingsanerkennung erhalten und nur subsidiär geschützt sind, den Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Danach wird beraten, wie es weitergehen soll, und nach unserer Meinung auch, wie es weitergehen muss.

(Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Herr Wippel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Kollege, halten Sie die Beschränkung des Familiennachzugs, so wie er jetzt bis zum Jahr 2018 geregelt ist, ebenfalls für verfassungswidrig, so wie Sie es eben haben anklingen lassen und wie Sie es auf unseren Antrag implizieren?

Für uns ist entscheidend, dass es jetzt eine Regelung gibt. Diese läuft bis zum März 2018. Danach wird man eine Anschlussregelung finden, die damit einhergeht, dass es eine kluge Lösung ist.

(Beifall bei der CDU)

Sie versuchen also, heute und hier ein Thema zu besetzen, das auf Bundesebene entschieden wird und zu dem alle im Bundestag vertretenen Parteien Position bezogen haben, zuletzt am 1. Juni 2017.

Meine Damen und Herren, die CDU steht dazu, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige auch über den 16. März 2018 hinaus auszusetzen. Eine vorzeitige Verlängerung der Übergangsvorschrift war aber auf Bundesebene mit dem derzeitigen Koalitionspartner nicht zu erreichen.

(Zuruf von den LINKEN)

Ich möchte betonen, dass wir als Sächsische Union bereits im November 2015 für eine Überprüfung der rechtlichen Regelungen des Familiennachzuges geworben und bei der Bundesregierung die Einschränkung des Nachzugs aktiv unterstützt haben. Die Unionsfraktion im Bundestag hat in der letzten Debatte deutlich dazu Stellung genommen, diese Regelungen zu verlängern. Das ist im Übrigen auch der Standpunkt unserer Städte und Gemeinden. Diesen Standpunkt können wir als CDU sehr gut nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Die SPD im Bund hat sich in der Aussprache im Bundestag nicht so deutlich positioniert. Nach Aussage des Wahlprogramms will sie aber – Zitat – „… die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern.“

(Albrecht Pallas, SPD: Richtig!)

LINKE und GRÜNE wollen schnellstmöglich die Abschaffung der Regelungen und plädieren dafür, den Familiennachzug wieder möglich zu machen. Unter anderem wird argumentiert, dass ein so reiches Land wie Deutschland dazu in der Lage sein muss, alle aufzunehmen, die ihren Angehörigen nachreisen wollen.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Liebe Opposition, auf den Reichtum dieses Landes kommt es in dieser Frage aber nicht an. Es geht vielmehr darum, was unsere Kommunen leisten können, was die Ehrenamtlichen sagen und was vor allem die Bevölkerung dazu für eine Meinung hat.

(Beifall bei der CDU – Juliane Nagel, DIE LINKE: Was sagen denn die Ehrenamtlichen?)

Ob die Gruppe der subsidiär Schutzbedürftigen ihre Familien ab dem kommenden Jahr nachholen darf, wird in jedem Fall vom Ausgang der Bundestagswahl abhängen. Für uns als CDU ist klar: Wir benötigen auch weiterhin eine behutsame Steuerung der Nachziehenden und der Zuwanderung im Allgemeinen, also eine gesteuerte Zuwanderung mit Maß und Verstand.

(Zuruf von der AfD: Mit Maß und Verstand?)

Wir müssen abwägen zwischen dem Wohl der Gesamtheit der Menschen, die in unserem Land leben, und dem Interesse der Menschen, die noch kommen wollen. Wir müssen unterscheiden zwischen den schützenswerten Interessen des Staates und der Zweckmäßigkeit des Familiennachzugs. Und wir müssen daran denken, dass unsere Städte und Gemeinden nicht überlastet werden, dass unsere zahlreichen ehrenamtlichen Helfer vor Ort und die jetzt stabilen Strukturen auch bestehen bleiben.

Nun meint die AfD sicher: Jawohl, das möchten wir auch. Ich erwidere: Nein, genau das wollen Sie nicht. Wir sprechen von einer möglichen Gefahr einer Überlastung der Gesellschaft und unseres Staates, und Sie fordern – ich zitiere Ihren Spitzenkandidaten Herrn Gauland vom 8. April 2017 –: „Diese Familiennachzugsregelung muss umgehend gekippt werden.“ Und weiter: „Der Bevölkerungsaustausch in Deutschland läuft auf Hochtouren.“

Meine Damen und Herren, die AfD bringt den Antrag ein, und ich glaube, Sie legen es ganz bewusst darauf an, dass er abgelehnt wird. Sie machen mit dem Thema Asyl Wahlkampf und spielen mit den Ängsten und den Verunsicherungen der Menschen im Land. Wir als CDUFraktion werden dem Antrag nicht zustimmen, gerade weil in dem vorliegenden Antrag das von mir angesprochene Augenmaß, die Abwägung der Verhältnismäßigkeitsprüfung und die individuelle Komponente fehlen. Man muss dieses Thema mit ruhigem und klugem Kopf durchdenken.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich etwas einschränken möchte, in diesem Fall bestimmte Voraussetzungen des Familiennachzuges, so muss ich als verantwortungsvoller Politiker auch Einzelschicksale im Blick haben. Ich frage Sie: Wo ist dieses Szenario in Ihrem Antrag? Ihre Begründung, es sei der Anreiz, der geschaffen würde, wenn die Betroffenen noch vor Verlassen ihrer Heimat wissen, dass auch subsidiär Schutzberechtigte ihre Familienangehörigen nach

Deutschland holen könnten, ist zu dünn. Es werden auch Menschen kommen; diese Menschen kommen sicher in geringer Zahl. Dafür werden wir auch Einzelfall- und Härteprüfungen brauchen.

(Sebastian Wippel, AfD: Die haben wir nicht allein!)